Kann mir jemand die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für folgende Dokumente auflisten:
- Rechnungen vom (Online-/Versandhaus-)Kauf von Elektronikgeräten wie Computer, Software, MP3-Player, Handy/Smartphone, sowie Musikinstrumente oder sonstige Gadgets und Alltagsware; auch solche die man schon längst weggeworfen hat
- Festnetztelefon- und Billag-Rechnungen
- monatliche Lohnbelege früherer Arbeitsstellen sowie Lohnausweise (offensichtlich bis zur nächsten Steuererklärung, aber dann?)
- Rechnungen der (Semester-)Gebühren von Schulen/Kursen/sonstige Ausbildung
- Strom-/Heizrechnungen
- monatliche Postkonto-Auszüge
- Kopien eingereichter Steuererklärungen
Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und sonstige Dokumente
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Sind Sie eine Privatperson oder eine Firma?
Ich gehe jetzt bei der Antwort einmal davon aus, dass Sie eine Privatperson ohne kaufmännische Buchführungspflicht sind.
Also prinzipiell können Sie alle Belege sofort fortschmeissen, wenn Sie diese nicht mehr brauchen. Als Privatperson müssen Sie gar nichts von Gesetzes wegen aufbewahren.
Es empfiehlt sich hingegen sehr, Quittungen (nicht die Rechnungen) für bezahlte Beträge bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Forderung aufzubewahren, ansonsten müssten Sie allenfalls eine Rechnung zweimal bezahlen, wenn Sie deren Bezahlung vor Ablauf der Verjährung nicht nachweisen können.
- Rechnungen für Alltagsware und Möbel bewahre ich selber so lange auf, wie ich das Ding besitze, damit ich immer weiss, wo und wie teuer ich es gekauft habe. Einerseits für den Fall einer Reparatur, andererseits für den Nachweis für die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs oder Brandfalles.
- Telephon- und Billag-Forderungen verjähren nach 5 Jahren. Da aber beides fortlaufende Kontoführung ist, würden Sie schon viel früher gemahnt werden. Ich schmeisse die Rechnungen nach zwei Jahren fort.
- Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren. Wie lange Sie alte Lohnzettel / Lohnausweise aufbewahren wollen, bleibt ihnen überlassen. Ich selber finde es jedoch amüsant, wenn man mal nach dreissig Jahren nachschauen kann, was man als Jungspund so verdient hat.
- Ausbildungsbelege: Hier ist wohl das wichtigste die Bescheinigung, dass man eine Schule / Kurs absolviert hat und das Zeugnis. Die dazugehörige Rechnung ist eher Nebensache. Quittung auch hier 5 Jahre aufbewahren.
- Strom- Heizrechnung: Die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung würde ich solange aufbewahren, wie ich dort wohne. Nach Erhalt der Jahresrechnung für Strom und Wasser können Sie die Akontorechnungen fortschmeissen, die Zahlungsquittungen aber sollten auch hier 5 Jahre aufbewahrt werden.
- Postkonto- Zahlungsbelege und Monatsauszuüge: 5 Jahre sind angemessen. Auch wenn gewisse Forderungen schon früher verjähren, lohnt es sich nicht das Zeug auseinanderzudividieren. Ich selber habe sechs Ordner, für jedes Jahr einen. Der älteste wird jeweils Ende Jahr geleert und dient dann für das neue Jahr als Ablage.
- Steuererklärung: Sobald diese genehmigt und erledigt ist, braucht man sie nicht mehr. Es empfiehlt sich aber auch hier, die Sache etwas länger aufzubewahren, besonders wenn Liegenschaften und Wertschriften mit im Spiel sind, damit man die Vergleichswerte der Vorjahre hat.
Für Firmen gelten generell andere Fristen. Wer Bücher führt oder eine Buchhaltung, der bewahrt seine Belege zehn Jahre auf, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. So werden Frachtpapiere der Bahn lediglich zwei Jahre aufbewahrt.
Ich hoffe, dass meine Auskunft etwas weitergeholfen hat.
Rolf. -
Lange rede kurzer sinn:
Privat 5 jahre
Geschäft 10 jahre
So haben wir es in der lehre gelernt.
Gruss jelenka
Ps. Die ausführungen von rolf sind realitätsnah. -
Es ist ja insofern etwas einfacher, als dass heute auch sehr viele Rechnungen/Belege elektronisch verfügbar sind.
Die Steuern werden ja oft per easy Tax gemacht, viele Rechnungen kommen elektronisch aufs online Bankkonto, Lohnabrechnungen des AG als PDF, theoretisch könnte man alle andern wichtigen Dokumente einspannen.
Vergessen wurden Versicherungspolicen und -unterlagen. Zudem geht es ja auch darum das Risiko zu mindern, was bringt es alles zuhause aufzubewahren ?
Ich erinnere mich an den Fall einer Freundin, deren 2-Ziommerwohnung komplett ausgebrannt ist. Sie besass noch Ihre Kleidung, die sie an ihrem Körper trug. Alles, aber auch gar alles war weg - Kleider, Fotos, persönliche Erinnerungen, Verträge, Unterlagen, Dokumente. Was nützen da aufbewahrte Quittungen im Ordner ? -
Ich frage als Privatperson nach.
Das mit den 5 Jahren generell glaube ich nicht. In der Ausbildung hatten wir diese Fristen auch durchgenommen und wir hatten was mit 2/5/10 Jahren, je nach Dokument. Allerdings hab ich mittlerweile die Details vergessen und ich weiss auch nicht, ob sich in der Zwischenzeit die Aufbewahrungsfristen bei manchen Dokumenten geändert haben. Auch die Fristen für "einfachere" Dinge wie bezahlte Rechnungen mit Belegen von Konsumentenprodukten haben wir nie behandelt.
Es ist ja insofern etwas einfacher, als dass heute auch sehr viele Rechnungen/Belege elektronisch verfügbar sind.
Trotzdem, wenn ich z.B. ein Bankkonto kündige/schliesse, dann kann ich die Belege nicht mehr so einfach anfordern. Da ist es wohl besser wenn ich noch eine alte Kopie zuhause habe?
Vergessen wurden Versicherungspolicen und -unterlagen.
Genau, die Fristen hierfür müsste ich auch noch wissen. Reicht es die aktuelle Police aufzubewahren und kann ich die letztjährigen fortwerfen?