AG Sozialhilfe Pilotprojekt, Diskriminierend?

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Ich musste für die Sozialhilfe eine Erklärungunterschreiben in der ich bestätige ich sei damit einverstanden das jemand vorbei kommt um meine Wohnungsverhältnisse und weiter Angaben zu prüfen.

    Genau heisst es:

    Mit der Erklärung zum gesuch um maaterielle Hilfe haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Personen, die Leistungen nach dem Sozialhilfe- und Pfäventionsgesetz (SPG) geltend machen, beziehen oder erhalten haben verpflichtet sind, über Ihre Verhältnisse wahrheitsgetreu und umfassen Auskunft zu geben sowie die erforderlichen Unterlagen vorzulegen (§ 2 Abs. 1 SPG).

    Der Kantonale Sozialdiesn entwickelt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gemeinden ein Pilot-projekt das eine Abklärung an der von Ihnen angegebenen Wohnadresse beinhaltet und den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ergänzen und überprüfen soll.

    Die Erhebung wir durch einen Aussendiesnt-Mitarbeiter des Kantonalen sozialdienstes vorgenommen. Der Aussendiesnt-Mitarbeiter folgt bei der Erhebung einem standartisierten Ablauf und untersteht wie alle Personen, die sich mit dem Vollzug des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) befassen, dem Amtsgeheimnis (§ 45 SPG). Der Aussendiesntmitarbeiter hat keinerei Entscheidungsbefugnisse.



    Begründung dafür war auf Grund der vielen Sozialhilfsmissbräcuhe werde dies durchgeführt. Irgendwie finde ich dies diskriminierend. Man wird grundsätzlich ohne Verdachtsmoment als Betrüger hingestellt bei dem manAbklärungen machen muss. Ich hab mal kurz versucht Infos zu finden hat der Beobachter oder sonst jemand mal etwas darüber berichtet?

  • Na nett, jetzt gibt es sogar noch ein "Präventionsgesetz"!?

    Tz! Warum führt man eigentlich nicht auch für Steuersünder ein "Präventionsgesetz" ein? Oder für alle Parksünder?

    Oder - au ja! - ein "Präventionsgesetz" für Versicherungs-Betrüger, das würde sich doch voll lohnen! (Wahrscheinlich wäre da die Missbrauchrate nämlich an die zweimal hundertmal höher als bei der Sozialhilfe, wetten?)

    Nein im Ernst, die Sache hier bei der Sozialhilfe müsste man genauer anschauen. (Nur: WER macht's? Angeblich finden es ja immer alle so toll und richtig, wie die Sozialhilfebehörde vorgeht.)

    Schau'n wir es uns mal an:

    Erstens ist dieses angebliche "Präventionsgesetz" ja "nur" mal ein Pilot-Projekt, demnach sei hier zu prüfen, ... ob dies mit gesetzlichem Zwang von der Behörde überhaupt gemacht werden darf. (z.B. Ombudsmann fragen!)

    Zweitens gibt es grundsätzlich für die Abklärung einer Mittellosigkeit keinen Grund, einen Hausbesuch tätigen zu müssen, wenn sämtliche Unterlagen und Belege als Beweis vorgelegt worden sind. Und zwar hat man dies NIE getan, weil a) dies eine sehr intime Angelegenheit ist und somit die persönliche Würde verletzen kann, und b) es sowieso nicht ausschlaggebend ist, WIE der Sozialhilfe-Antragsteller in seiner Wohnung lebt.

    Zu a) Hier ging es bisher also tatsächlich nur immer darum, dass ein "Dedektiv" oder "Kontrolleur" (sie werden kantonal überall anders bei der Sozialhilfe genannt) NUR bei möglichem VERDACHT auf Missbrauch für einen Hausbesuch eingesetzt wurde. (Z.B. bei der vermuteten Annahme, dass der Klient doch nicht alleine wohnt, so wie er es in seiner Anmeldung bei der Sozialhilfe angegeben hat). Und selbst dann HAT der Klient immer noch das Recht gehabt, einem solchen "Kontrolleur" oder "Dedektiv" den Zugang in seine Wohnung zu verweigern.

    So, und nun wird dieses "Recht" offenbar auch wieder ausgehebelt, und die Sozialhilfe versucht nun auf einem anderen Weg - offenbar mittels einem Präventionsgesetz - zu seinen KONTROLLEN zu kommen, die es sonst eben NICHT machen darf.

    (Es ist IMMER zuerst NUR ein "Pilot-Projekt", ... und kurze Zeit später wird es in allen Kantonen dann als "normal" betrachtet.)

    Man muss sich das also mal vorstellen, dass also auch zukünmftig ein jeder, welcher Antrag bei der Sozialhilfe stellt, zuerst noch "Hausbesuch" bekommt, wo sein Zuhause kontrolliert wird (WAS auch immer kontrolliert wird, genau DAS ist dann ja eben sehr fraglich, denn WER kontrolliert diese "Kontrolleure" dann eigentlich? Ich meine, wir kennen ja die Geschichten von wegen Hauskontroll-Besuche, wo dann "ganz legal" Schubladen mit Unterwäsche durchsucht werden, usw.!)

    Womit wir gleich zu b) gelangen: Es ist bereits klar geregelt, dass Haushaltgegenstände KEINE Thematik sind für die Abklärung einer Bedürfdigkeit bei der Sozialhilfe! Also ob der Antragsteller nun eine Marken-Kaffeemaschine da in der Küche rum stehen hat oder eine Stereoanlage im Wohnzimmer ... das spielt alles keine Rolle, denn diese Gegenstände dürfen ihm NICHT genommen werden. (Es sei denn, er hat da im Wohnzimmer noch einen echten Picasso für 5 Millionen an der Wand hängen, ... DANN wäre es natürlich was anderes, klar, das wäre schliesslich ein Vermögen! - Aber Hand auf's Herz: WER hat schon einen Picasso zu Hause, und meldet sich dann noch bei der Sozialhilfe an??)

    Item, es geht hier darum, dass dies Gegenstände des Lebens sind, die man auch VOR dem Sozialhilfebezug bereits angeschafft hat, und die man somit behalten darf. (Einen Picasso müsste man selbstverständlich angeben, klar.)

    Es gibt hier also eigentlich absolut keinen Grund - zumal keinerlei solche Missbräuche bekannt sind (von solchen "Picasso"-Fällen zu Hause!) - dass man jetzt neuerdings den Stand des Haushaltes eines Antragstellers bei der Sozialhilfe auch noch prüfen müsste! Zum einen wäre dies gesetzlich gar nicht erlaubt, weil es eben genau dieser Regelung widersprechen würde, und zum anderen beweist dies somit lediglich, dass es also gar nicht DARUM gehen kann, sondern um GRUNDSÄTZLICHE Kontrollen, die man jetzt einfach machen WILL, weil es so schön Spass macht, MACHT über Menschen zu haben, und um es ihnen zu vermiesen, bei der Sozialhilfe überhaupt Unterstützung zu beantragen.

    Ja, es geht für die Sozialhilfebehörde dann eben viel EINFACHER, wenn sie diese Hausbesuche doch gleich bei ALLEN machen könnte, und dann auch noch gleich bei allen NEU-Anmeldungen! Damit würde man sich doch gleich viel BESSER fühlen, denn statt 3% wären es dann vielleicht 3,5% Missbräuche, die man so entdecken könnte (zumindest am Anfang, und den Rest an Missbrauch - damit kann man dann ja grossspurig angeben - hat man dann VERHINDERN können!), das wären dann eben jene Betroffenen, die die falche Bewohner-Anzahl angegeben haben, hm-hm!

    Ja und man bedenke, wie ERFOLGREICH dann gerne in so einer Wohnung herumgeschnüffelt wird! - Welche Hinweise gibt es alles dafür, dass jemand DOCH nicht alleine in seiner Wohnung leben kann? Hm? - Ja ich sag's Euch!

    Eine zweite Zahnbürste! - Ohja, Verdacht Nr. 1! (Ist also nix mit zwei Zahnbürsten benutzen, nämlich eine weiche und eine harte Zahnbürste, nein-nein, denn DAS ist dann eindeutig schon Verdacht auf Missbrauch!)

    Ein zu BREITES Bett, wo ZWEI drauf liegen könnten? - Ja verflixt, was fällt diesem Antragsteller eigentlich ein? - Ohja, Verdacht Nr. 2! (Wie will er schon das Gegenteil beweisen, DASS er alleine da im Bett schläft, he?)

    Die Kontrolleure wühlen in den Schubladen rum? Ohja, das ist tatsächlich erlaubt! Denn es könnte ja sein, dass man zwischen der eigenen Unterwäsche noch ANDERE Unterwäsche rumliegen hat, die nicht das eigene Geschlecht betreffen oder ... es ist dann Unterwäsche, die - jaja! - vielleicht eine Nummer grösser ist als die eigene, und somit KEINESFALLS die Unterwäsche des Antragsteller sein kann! (Irgendwann mal Zu- oder Abgenommen? Das ist dann nicht mehr das Thema, hauptsache es besteht ein Missbrauchsverdacht, bei welchem man dann Kosten sparen kann!)

    Ah ja! Und zu VIELE Lebensmittel aus dem Ausland (z.B. Deutschland) in den Küchenschränken? JA DAS GEHT ABER GRAD GAR NICHT! DER ANTRAGSTELLER HAT SEINE AUSGABEN WAHRLICH NICHT IN GRIFF, WENN ER SO VIEL IM AUSLAND EINKAUFEN GEHT!

    Also ... naja, das fällt jetzt nicht grad unter einen üblichen "Missbrauch", aber wenn der olle Antragsteller mit seinem Geld nicht klarkommen kann und es "unverhältnismässig" ausgibt, dann ist das dann eben DOCH eine Art "Missbrauch", nicht wahr? ... also zumindest ist die Sachlage SO schwerwiegend, dass eine "Leistungskürzung" auf jeden Fall dann berechtigt ist!

    Ihr glaubt mir nicht? - Alles schon erlebt, ehrlich! (Jedes einzelne Beispiel!) Und das, OHNE dass ein sogenanntes "Präventionsgesetz" existiert hat!

    Jetzt kann man sich mal vorstellen, WIE das dann eben läuft, WENN so ein "Präventionsgesetz" eingeführt wird.

    Deatheye, Du hast da recht, es ist grundsätzlich schon länger so, dass praktisch JEDER Sozialhilfebezüger von der Behörde als Missbrauchtäter betrachtet (und oftmals auch behandelt) wird. Mit so einem Präventionsgesetz - oder diesen Hauskontrollen, sofern sie denn nicht mehr unter "Projekt" fallen, sondern gang und gäbe sind - wird es noch viel KLARER, dass JEDER Sozialhilfebezüger auch ein Missbrauchtäter sein MUSS. Also jeder Bezüger oder Antragsteller ist grundsätzlich ein Individuum, dem man NICHT trauen kann, dem man unbedingt misstrauen MUSS, und den man dauernd im Auge behalten muss, und zwar von Anfang an, ... Big Brother-mässig muss also auch sein privates und intimes Zuhause durchwühlt und kontrolliert werden!

    Ich persönlich habe noch nichts von diesem "Präventionsgesetz" gehört. Aber mich erstaunt längst nichts mehr, es wird eh alles immer schlimmer.

    Darf ich Dich fragen, von welchem Kanton Du sprichst?

    Was Dich persönlich betrifft, so gebe ich Dir einfach mal den Tip, Dich an den kantonalen Ombudsmann (oder Frau) zu wenden und zu fragen, ob die Sozialhilfebehörde da als "Pilot-Projekt" überhaupt rechtens vorgeht, WENN da ja Deine Existenz davon abhängt und Du somit zu diesem Einverständnis mit Unterschrift gezwungen wirst.

    (Ich meine eben, alles, was unter "Pilot-Projekt" läuft, müsste freiwillig sein und darf nicht unter Zwang laufen.)

    Nike

  • @ Deatheye

    Gib mal beim googeln "Ombudsstellen Schweiz" ein (oder ähnliches), da findest Du sicherlich etwas, wo Du kantonal, bzw. auch nach Gemeinde, den zuständigen Ombudsmann (Ombudsfrau) finden kannst.

    (Einen "eidgenössischen Ombudsmann" gibt es, glaub ich, leider noch immer nicht.)

    Zur Not kannst Du Dich auch an einen Ombudsmann im Nachbarskanton wenden. Der kann sich zwar nicht direkt für Dich einsetzen, aber er kann Dir sicherlich sagen, was Du machen könntest oder wie die Gesetzeslage aussieht.

    Auch die SKOS selber (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) ist immer eine gute Adresse, wenn man solche "Neuerungen" bei der Sozialhilfe anfragen will. - Nur, versuche da vielleicht, die Antwort nicht nur telefonisch, sondern gleich auch schriftlich zu erhalten.

    LG Nike

  • Hmmmm….

    Also einerseits finde ich es nicht unrichtig, dass man sich auch bei der Sozialhilfe vor betrug schützen will. Und ich persönlich würde auch keine Probleme darin sehen, wenn sich zu diesem Zweck jemand bei mir direkt vor Ort umsehen möchte. Denn irgendwie ist es doch legitim sich davon überzeugen zu können, dass ein Sozialhilfeantrag auch rechtens ist. Und solch ein Wohnungsbesuch könnte da rein theoretisch schon einige Anhaltspunkte im positiven, wie auch im Negativen erbringen.

    Dennoch ist dies zuletzt ein tiefer Eingriff auf Dein Privatleben, weshalb ich auch Deine Perspektive verstehe. Doch bin ich der Ansicht, dass es hier auch auf die Rahmenbedingungen an kommt, unter welchen dann solche Kontrollen stattfinden. Und sicherlich auch auf die Art und Weise, in welcher einem dies dann vermittelt wird. Und geht es um unseren Beamtenstaat ohne Beamte (da sich der Teufel ja inzwischen in der Namenslosigkeit versenkt hat) da befürchte ich nach meinen eigenen Erfahrungen natürlich zuerst einmal, dass die Dinge weder beim Einen noch beim Anderen der soeben erwähnten Aspekte stimmen dürfte.

    Und nun da Du uns darüber informierst, dass Deine ganze Wohnung auf Bild gebannt wurde, bestätigen sich meine Vermutungen leider erneut. Es ist wirklich schade, dass die Behörden es einfach nicht auf die Reihe zu bringen scheinen, anderen Menschen mit Respekt zu entgegnen. Denn obschon ich wie bereits eingangs erwähnt nicht grundsätzlich gegen solche Massnahmen wäre, finde ich, dass solches Handeln dann doch zu weit geht.

    Nike

    Es gibt übrigens noch nicht einmal in allen Kantonen einen Ombudsmann.

  • @ Dome

    " ... Es gibt übrigens noch nicht einmal in allen Kantonen einen Ombudsmann... "

    Ich weiss, deshalb habe ich Deatheye ja angeraten, sich notfalls an den Nachbarkanton zu wenden.

    Grundsätzlich wäre das aber eine Frage der Einwohner eines Kantons, ob diese sich dafür politisch einsetzen wollen, dass sie in ihrem Kanton auch einen Ombudsmann (oder Ombudsfrau) haben wollen. - Wenn bei den Einwohnern aber kein Bedürfnis danach ist (scheint ja eben immer alles rechtens zu laufen mit den Behörden?), wird sich wohl auch nie jemand darum kümmern.

    Also: Auch an dieser Stelle wäre doch einfach wieder mal zu erwähnen:

    Das Volk ist der Chef (der sagt, wo's lang geht), und nicht die Politiker!

    Jaja. ;)

    Naja, ... wobei es - letztendlich - natürlich auch immer fraglich ist, was und wieviel Kompetenz dann letztendlich ein Ombudsmann überhaupt hat ...

    @ Deatheye

    Was es natülich auch noch gäbe, wohin Du Dich wenden kannst, das wäre der Datenschützer. - Kantonal, sofern Ihr einen habt, und sonst halt den eidgenössischen Datenschützer. (Den gibt es hier jetzt eidgenössisch.)

    Du kannst hier durchaus reklamieren, wenn Du Dich jetzt - durch das erzwungene Fotografieren in Deiner Wohnung - in Deiner Intimsphäre verletzt fühlst!

    Bitte TU es, und reklamiere! - Ich kann Dir garantieren, dass diese Reklamation eben die WENIGSTEN Sozialhilfebezüger machen, weil sie ANGST haben vor der Behörde (Angst davor, negativ "aufzufallen", so dass man sie ja bestrafen könnte), oder weil sie die Kraft nicht haben, sich damit auseinandersetzen zu müssen. - Und WEIL dann letztendlich eben die WENIGSTEN darüber reklamieren (auch weil Klienten meistens meinen, es sei RECHTENS, was die Behörde macht), sieht sich der Kanton / die Politik darin bestärkt, was sie tun, und dann TUN sie's eben grundsätzlich. - Und dann tun es ALLE Kantone.

    Im Zweifelsfalle - sofern der Datenschützer Dir Recht gibt, versteht sich (aber ich meine, das tut er!) - kannst Du einer Sozialhilfebehörde auch eine Beschwerde einreichen, oder gar eine rechtliche Klage gegen sie machen (wobei hier zu empfehlen wäre, einen Anwalt hinzuzuziehen, sofern Du einen findest, der es machen will).

    Ich werde mich demnächst auch mal kundig machen, was es mit diesem "Präventionsgesetz" eigentlich so auf sich hat ...

    Nike

  • @ Deatheye

    Also, habe mich mal soweit im Internet kundig gemacht. Ich finde hier absolut NICHTS, was im Kanton Aargau gesetzlich bewilligt wäre, um solche Haus-Kontrollen (bzw. Fotografieren der Wohnung) bei ANMELDUNG für Sozialhilfebezug rechtfertigen oder gar bewilligen würde!

    WAS man hingegen findet, das sind - aus dem Kanton Aargau (also dieses "Sozialhilfe- und Präventionsgesetz" als "SPG" gibt es auch NUR im Kanton Aargau unter diesem Begriff), das sind die "Anmelde-Formulare" für die Sozialhilfe im Kanton Aargau. Da wird zum Schluss dann auch erwähnt:

    "Jeder Antrag um Sozialhilfe löst einen kurzen Hausbesuch bei der Klientel aus. Der Besuch wird von den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste ausgeführt. Dabei geht es darum, sich einen kurzen Überblick über die Lebenssituation der Klientel zu verschaffen. Der Besuch dauert ca. 15 Minuten, wird protokolliert und von den Anwesenden unterzeichnet. - Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienst, welche den Hausbesuch durchführen, unterstehen wie alle anderen Personen dem Amtsgeheimnis (§ 45 SPG). - Der Unterzeichnete ersucht um materilelle Hilfe und erklärt hiermit vom Hausbesuch Kenntnis genommen zu haben. Ort/Datum/Unterschrift ..."

    Also erstens:

    Bei diesen Worten wird nirgendwo ein Gesetz aufgeführt, mit welchem diese Hausbesuche gerechtfertigt wären und dass dies datenschutzmässig geprüft und auch bewilligt wurde.

    Zweitens:

    Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass Fotos von der Wohnung gemacht werden dürften, und dass auch dies datenschutzmässig erlaubt wäre.

    Drittens:

    Auf jener Anmeldung, wo ich diese Worte zum Schluss gefunden habe, stand NICHT einmal etwas drauf von wegen "Projekt", ... was es ja anscheinend sein soll!

    Viertens:

    Diese Worte hängen im ANHANG, bzw. zum Schluss einer Anmeldung für Sozialhilfebezug, womit ein Antragsteller somit GENÖTIGT wird, seine Unterschrift unter diese BEDINGUNGEN zu setzen (die rechtlich nicht klargestellt sind).

    An dieser Stelle ist nochmals zu betonen: Ein "Projekt" darf nicht unter ZWANG erfolgen, sondern muss auf freiwilliger Basis geschehen.

    Fünftens:

    Der § 45 vom SPG (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz) wird hier erwähnt. - Ich zitiere, wie dieser genau lautet:

    " § 45 Schweigepflicht

    1. Personen, die sich mit dem Vollzug dieses Gesetzes befassen, unterstehen dem Amtsgeheimnis.

    2. Das Amtsgeheimnis bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit bestehen."

    Nun, dieser Paragraph beinhaltet also keinesfalls die gesetzliche BEWILLIGUNG dessen, dass diese Hausbesuche bei einer Anmeldung bei der Sozialhilfe durchgeführt werden dürfen! - Es geht hier nur um das Amtsgeheimnis, nichts anderes.

    Sechstens:

    Es ist sehr fraglich, wer diese "Mitarbeitende des Sozialen Dienstes" eigentlich sind. - Transparenz wäre hier sehr wichtig. Schiesslich will man wissen, ob das jetzt ausgebildete Leute sind, oder gar die Polizei oder Dedektive. - Es könnte ja auch die Putzfrau aus dem Sozialen Dienst selber sein ...! Tz! WER weiss das schon?

    Siebtens:

    Wenn schon Fotos von der privaten Wohnung gemacht werden, muss auch hier eine Datenschutzbestimmung IM TEXT (wo man unterzeichnen muss) aufgeführt sein, WAS mit diesen Fotos geschieht, und wie diese datenschutzmässig behandelt werden. DIESE Angaben fehlen hier völlig.

    Zitat des Ganzen:

    Da ich nichts Weiteres darüber gefunden habe (wie schon so oft), gehe ich davon aus, dass hier die Sozialhilfebehörden im Kanton Aargau ungesetzlich vorgehen, dass diese ganzen Hausbesuche bei Anmeldung bei der Sozialhilfe - insbesondere das Fotografieren der Wohnung - unerlaubt, und ganz besonders aus Datenschutzgründen, NICHT erlaubt sind!

    Tja, es wird einfach GEMACHT!

    Clevererweise nennt es die Sozialhilfebehörde ein "Projekt", so dass sie damit - im Falle eines Falles - dann doch nicht so schlecht dastehen müssen und sie es schnell wieder zurückziehen können. Falls NICHTS passiert, nie jemand reklamiert, ja sich nicht mal der Datenschützer darum kümmert, dann werden sie es natürlich weiter durchziehen, klar. Und wenn sich die "entsetzten Stimmen über den ach so schlimmen Sozialhilfemissbrauch" häufen und mehren, und sie laut genug sind, ... dann wird auch der Datenschützer irgendwann klein beigeben und muss sein Datenschutzgesetz auflockern ...

    Also WEHRT EUCH, Ihr aargauerischen Antragsteller bei der Sozialhilfe, geht zum Datenschützer, rennt ihm von mir aus auch die Türe ein, oder geht zum eidgenössischen Datenschützer (oder zur SKOS) um dort zu reklamieren. - DAS hier geht jetzt wirklich zu WEIT!

    Nike



  • Die Abklärung wurde oinzwischen durchgeführt. Zimmer werden fotografisch dokumentiert. Es wurden Fotos vom Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer gemacht.



    Deatheye

    In solchen Situationen ist man immer am kürzeren Hebel. Denn man will ja etwas vom Gegenüber. Man hat nicht Kraft und Zeit, die Welt für andere zu verbessern.

    Hast du eine Kopie des Protokolls inklusive ALLEN Fotos mit Verzeichnis? Hast du die Fotos gesehen?



    Wenn ich gezwungen würde meine Wohnung Fremden zu zeigen, würde ich andere Personen – besser nicht allzu nahe stehende, aber doch vertraute – bitten bei der Besichtigung anwesend zu sein und ihre Anwesenheit im Protokoll festhalten.

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Woher kommt das Misstrauen:

    Heute in der Zeitung:

    BRUNNEN Der Sozialhilfeempfänger Urs Beeler kämpft weiter gegen die Behörden. Einmal mehr beschäftigte er dabei das Bundesqericht,

    Er ist einmal mehr vor dem Bundesgericht abgeblitzt: der 49 Jahre alte Urs Beeler, der seit inzwischen sieben Jahren auf Kosten der Gemeinde in einem ehemaligen Brunner Hotel wohnt. Dabei lässt er es nicht nur beim Wohnen bewenden, sondern er streitet sich weiterhin unentwegt mit den Behörden Im aktuellen Fall forderte er von der Fürsorge der Gemeinde Ingenbohl für die Frau, die er im Oktober 2011 geheiratet hatte, die Mietkosten von monatlich 1295 Franken für eine Ferienwohnung. Die Gemeinde hatte ihm dafür lediglich 800 Franken anrechnen wollen: In Beelers Forderungskatalog standen auch eine Kostengutsprache für eine neue Haftpflicht- und Hausratversicherung, einen neuen Swisscom-Fixnet-Telefonapparat, einen Bürodrehstuhl und die Integrationszulage für den Deutschkurs der Ehefrau. Das kantonale Verwaltungsgericht wies alle diese Forderungen ab.

    Ein „normaler“ Bürger und Steuerzahler wird bei jeder Dienstleistung (Passverlängerung, Motorfahrzeugkontrolle ect.) zur Kasse gebeten. Bei Einsprachen z.B. Verwaltungsgericht wird zuerst eine Gebühr fällig bevor das Anliegen auch nur angeschaut wird. Anwälte müssen diese Bürger auch noch selber bezahlen. Wen wundert’s wenn bei solchen Meldungen Sozialhilfeempfänger nicht das beste Ansehen geniessen



  • Ich musste für die Sozialhilfe eine Erklärung unterschreiben in der ich bestätige ich sei damit einverstanden das jemand vorbei kommt um meine Wohnungsverhältnisse und weiter Angaben zu prüfen.

    Begründung dafür war auf Grund der vielen Sozialhilfsmissbräcuhe werde dies durchgeführt. Irgendwie finde ich dies diskriminierend. Man wird grundsätzlich ohne Verdachtsmoment als Betrüger hingestellt bei dem man Abklärungen machen muss.



    Das empfinden nicht nur Sie als diskriminierend. Es IST eine Diskriminierung. "Sozial"hilfe-Klienten (wie auch IV-Klienten) haben nicht nur darunter zu leiden, als gesellschaftlich verpönte "Sozialschmarotzer" unter Generalverdacht zu stehen. Sondern offenbar auch keinen Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre zu besitzen. Denn im Rahmen der ständig weiter und weiter dehnbaren "Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten" werden "Sozial"hilfe-Klienten zunehmend entrechtet.

    Für direkt Betroffene des Diskriminierungsapparats "Sozial"hilfe empfiehlt sich somit generell folgende Vorgehensweise:

    Sofern man überhaupt seine schriftliche Einwilligung zu solchen Hausbesuchen (inkl. fotografischer Dokumentation!) gegeben hat, oder zu geben genötigt ist, soll dies mit einem schriftlichen Vorbehalt geschehen.

    Auf JEDEN FALL soll eine schriftliche Beschwerde an den zuständigen Ombudsmann erfolgen, mit Kopie an

    1.) das Bundesamt für Sozialversicherungen. Zwar fällt die "Sozial"hilfe vorwiegend in den Kompetenzbereich der Kantone, gesellschaftliche Fehlentwicklungen wie die zunehmende Stigmatisierung und Entrechtung von "Sozial"hilfe-, wie auch der IV-Klienten, können jedoch nur auf Bundesebene angegangen werden. Dazu braucht es aber zuerst mal ein hörbares Feedback.

    2.) an die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, Bern (SKOS).

    2.) an den zuständigen Regierungsrat.

    Nehmen Sie, falls Sie Hilfe bei der Formulierung der Beschwerde benötigen, Kontakt mit einer der zahlreichen unentgeltlichen Rechtsberatungsstellen auf. Jede grössere Gemeinde hat solche. Alternativ können Sie auch auf einer lokalen Rechtsberatungsstelle der Gewerkschaften nachfragen.

    Generell an alle direkt Betroffenen: Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern. Der Diskriminierungs- und Verhinderungsapparat "Sozial"hilfe baut darauf, betroffene Bedürftige zu verunsichern, zu brechen und amtl. bew. zu entrechten.

    Lassen Sie dies nicht zu. Gesellschaftliche Fehlentwicklungen können auch korrigiert werden. Aber nur, wenn wir alle - wie überall im Leben - uns dafür einsetzen.



  • Woher kommt das Misstrauen:

    Heute in der Zeitung:

    BRUNNEN Der Sozialhilfeempfänger Urs Beeler kämpft weiter gegen die Behörden. Einmal mehr beschäftigte er dabei das Bundesqericht,

    Er ist einmal mehr vor dem Bundesgericht abgeblitzt: der 49 Jahre alte Urs Beeler, der seit inzwischen sieben Jahren auf Kosten der Gemeinde in einem ehemaligen Brunner Hotel wohnt. Dabei lässt er es nicht nur beim Wohnen bewenden, sondern er streitet sich weiterhin unentwegt mit den Behörden Im aktuellen Fall forderte er von der Fürsorge der Gemeinde Ingenbohl für die Frau, die er im Oktober 2011 geheiratet hatte, die Mietkosten von monatlich 1295 Franken für eine Ferienwohnung. Die Gemeinde hatte ihm dafür lediglich 800 Franken anrechnen wollen: In Beelers Forderungskatalog standen auch eine Kostengutsprache für eine neue Haftpflicht- und Hausratversicherung, einen neuen Swisscom-Fixnet-Telefonapparat, einen Bürodrehstuhl und die Integrationszulage für den Deutschkurs der Ehefrau. Das kantonale Verwaltungsgericht wies alle diese Forderungen ab.

    Ein „normaler“ Bürger und Steuerzahler wird bei jeder Dienstleistung (Passverlängerung, Motorfahrzeugkontrolle ect.) zur Kasse gebeten. Bei Einsprachen z.B. Verwaltungsgericht wird zuerst eine Gebühr fällig bevor das Anliegen auch nur angeschaut wird. Anwälte müssen diese Bürger auch noch selber bezahlen. Wen wundert’s wenn bei solchen Meldungen Sozialhilfeempfänger nicht das beste Ansehen geniessen



    Selbständig

    Ergänzung zu deinem Posting:

    http://www.urs-beeler.ch/

    http://www.urs-beeler.ch/Monat…_im_2012/august_2012.html

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.





  • Hast du eine Kopie des Protokolls inklusive ALLEN Fotos mit Verzeichnis? Hast du die Fotos gesehen?





    Nein. Fotos wurden mit dem Handy der Mitarbeiterin gemacht. Weder Protokoll noch Fotos wurde gezeigt. Keine Unterschrift verlangt, auch spaeter nie eine Kopie erhalten davon. Mir wurde nur von der Mitarbeiterin des Sozialamtes bei der ich regelmaessig vorbei muss gesagt sie haette den Bericht erhalten.






  • Hast du eine Kopie des Protokolls inklusive ALLEN Fotos mit Verzeichnis? Hast du die Fotos gesehen?





    Nein. Fotos wurden mit dem Handy der Mitarbeiterin gemacht. Weder Protokoll noch Fotos wurde gezeigt. Keine Unterschrift verlangt, auch spaeter nie eine Kopie erhalten davon. Mir wurde nur von der Mitarbeiterin des Sozialamtes bei der ich regelmaessig vorbei muss gesagt sie haette den Bericht erhalten.





    Deatheye

    Nichts überstürzen! Über das weitere Vorgehen nachdenken! Das Material hat keine Beweiskraft für irgend etwas wichtiges – es dient ausschliesslich zu Repressions- und Einschüchterungszwecken – und ist wahrscheinlich sogar illegal. Mit der Beraterin im Augenblick auch nicht mehr darüber sprechen oder im Nachhinein etwas unterschreiben. Sie könnte es natürlich zu Repressionszwecken benutzen. Dann schaust du weiter. Vielleicht weisst du sie auf den Fehler hin.

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  • Nichts überstürzen! Über das weitere Vorgehen nachdenken! Das Material hat keine Beweiskraft für irgend etwas wichtiges – es dient ausschliesslich zu Repressions- und Einschüchterungszwecken – und ist wahrscheinlich sogar illegal. Mit der Beraterin im Augenblick auch nicht mehr darüber sprechen oder im Nachhinein etwas unterschreiben. Sie könnte es natürlich zu Repressionszwecken benutzen. Dann schaust du weiter.



    Richtig. Nichts überstürzen. Aber couragiert Ihre verfassungsmässigen Rechte verteidigen.

    Es ist sehr wichtig, dass ALLE von solchen "Pilotprojekten" tangierten Personen, welche mit der scheibchenartigen Entrechtung und Bevormundung nicht einverstanden sind, sich mittels einer Beschwerde zur Wehr setzen.

    Wie in meinem vorherigen Posting geschrieben, können/werden die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung erst reagieren, wenn ein deutlich hörbares Feedback des Missfallens zurückkommt.

  • Deatheye

    Was ist geschehen?

    Ein Aussendienstmitarbeite hat deine Wohnung fotografiert. Dir wurden die Fotos nie gezeigt. Die Fotos sind jetzt beim Sozialamt in deinen Akten. Du kennst weder den Inhalt noch die Anzahl der Fotos.

    Womit hat er fotografiert? Mit einem Handy. Was war das für ein Handy? Sein privates oder eines vom Amt, auf dem nur amtliche Dokumente gespeichert werden? Wie sind deine Dokumente in dein Dossier gelangt? Über eine ungesicherte Verbindung des öffentlichen Internet? Wurde die Fotos auf dem privaten Handy gelöscht? Definitiv? Was bedeutet definitiv? Wird das Handy nach einiger Zeit auf dem Occassionsmarkt verkauft? Etc.

    Ich denke, diesen Fragen sollte nachgegangen werden. Sie stellen sich bei jedem Besuch einer dieser Aussendienstmitarbeiter. Also solltest du dich nicht alleine exponieren und unnötig der Gefahr eventuellen Repressionen deiner Beraterin aussetzen – doch Überlegungen an welche Stelle du den Vorfall melden könntest, wäre wohl angebracht.

    Welches wären wohl die möglichen Stellen in deinem Kanton? Wer hat Vorschläge?

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • ... ein Sozialhilfe-Aussendienstler fotografiert mit seiner oder irgendeiner Handy-Kamera ...

    ... tönt recht unprofessionell wirklich ...

    (kann sich das Amt keine richtige Kamera leisten vielleicht? ...)

    Oder ich glaube, dass dieser Mitarbeiter dies von sich aus tut ... ohne Auftrag und vor allem ohne Absprache mit seinen Vorgesetzten ... (denn anderenfalls würde er ja Geld kriegen, um eine Kamera anzuschaffen ...) ... (... könnte er schwul sein und auf Dich stehen allenfalls ...)

    ... ich gebe Dir den Tipp, im Sinne Deines Akteneinsichtsrecht (davon wurde hier in diesen Beitragen schon sehr viel geschrieben ...) diese Bilder zu verlangen ...

    ... würde mich aber nicht wundern, wenn man sturr bleiben würde ... alsdann müsstest Du halt mit einem Anwalt kommen (der Anwalt würde ein Gesuch für unentgeltliche Rechtspflege stellen können) ...

    P.S.: Wohnst Du im Kanton Solothurn?

  • Oder den kantonalen Datenschützer selber zur Atkeneinsichtprüfung hinschicken!

    Der hat schliesslich als Einziger das Recht auf Einsicht in ALLE Unterlagen.

    Wenn's keinen zuständigen kantonalen Datenschützer bei Euch hat, wende Dich an den eidgenössischen Datenschützer und frag ihn, ob er Dir helfen kann, oder wohin Du Dich sonst wenden kannst.

    Nike