Hausnebenkosten

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  • amara

    Sofern die Schneeräumung als Unterstützung des Hauswarts konzipiert ist: auf alle Fälle. Schneeräumen gehört du den üblichen Hauswartsaufgaben - sofern nicht den Mietern verordnet. Es kann mit dem Hauswart durchaus vereinbart werden, dass diese Arbeit durch jemand anderen ausgeführt wird. Damit wird (muss) seine Entschädigung entsprechend kleiner ausfallen. In den Nebenkosten steht vermutlich nicht "Hauswartslohn" sondern "Hauswartung"; darin sind auch Schneeräumung, Verbrauchsmaterial wie Benzin und Reinigungsmaterialien und Spesen enthalten. Ob die Arbeiten nun durch 1,2 oder mehr Personen wahrgenommen werden, ist unerheblich.

    Zum Streitfall könnte es werden, wenn der Vermieter zugleich der Besitzer ist und er die Arbeiten selbst ausrichtete. Dann dürften die Räumungskosten nicht höher ausfallen, als wenn das Schneeräumen durch den Hauswart selbst besorgt worden wäre. Oder wenn er der Hauswart selber ist uns nun plötzlich die Schneeräumung separat (zusätzlich) verrechnen möchte.

    veritim

  • amara

    In der Regel werden Hauswarte pauschal für ihre Tätigkeit entlöhnt und darin enthalten ist auch die Schneeräumung. Somit es selbstverständlich, dass ein Hauswart in einem schneearmen Winter gleich viel Lohn bekommt wie in einem Schneereichen. Wenn im Mietvertrag nicht festgehalten ist, dass die Schneeräumung separat zu den übrigen Nebenkosten bezahlt werden muss, dann darf dein Vermieter diese 1'000 Franken nicht zusätzlich zu den üblichen Nebenkosten den Mieter belasten.

    Steinbock

  • Steinbock,

    beachten Sie meinen Hinweis bezüglich Hauswartlohn und Hauswartung. Ich stimme Ihnen zu, wenn diese 1'000.- nur aufgrund des starken Schneefalls verrechnet wurden. Da "müsste" vielleicht wirklich der Durchschnitt der letzten Jahre heran gezogen werden. Das "müsste" in Anführungszeichen, da es durchaus Sinn machen kann, Leistungen zeitbezogen zu verrechnen ähnlich der Heizgradtage.

    veritim