Habe diesen Text bereits im Arbeitsforum gepostet und erst anschliessend dieses Sozialhilfesparte gesehen.
Ich bin seit 2009 bei der IV angemeldet und habe bis heute keinen IV Entscheid erhalten. Ende Juli sind die Taggelder ausgelaufen = ausgesteuert. Ich lebe jetzt von meinem Erspartem, dass reicht noch ein bischen. Ich war bereits auf dem Sozialamt meiner Wohngemeinde, diese haben mir gesagt, dass ich zuerst das Vermögen aufbrauchen muss, dass eigene Haus seie kein Problem hat er gesagt. Nun kommt ein anderer Sozialarbeiter von einem Netzwerk und teilt mir mit, dass ich das Haus verkaufen muss. Kann mich jemand aufklären, wie das genau abläuft, muss ich das Haus verkaufen oder nicht. Ein Entscheid der IV steht noch aus. Morgen werde ich selbst beim Sozialamt nochmals anrufen, jedoch wäre ich froh, rasch eine Antwort zu bekommen, damit ich klarheit habe und auch etwas beruhigt wäre.
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Ich verstehe nicht alle Punkte:
"dass eigene Haus seie kein Problem hat er gesagt. "
Wie wäre dies gemeint?
"Sozialarbeiter von einem Netzwerk "
wer wäre dies genau?
Grundsätzlich vorweg sei mal gesagt, ein Haus kann man nicht von heute auf morgen rasch verkaufen ...
... ich würde mal in Erfahrung bringen wollen, wann mit einem Entscheid der IV zu rechnen wäre ... resp. wie der Stand der Abklärungen wären ... (vielleicht ist das Dossier ja in einer Schublade und wäre mal Zeit, es "abzustauben" ... ) ...
Gruss -
"dass eigene Haus seie kein Problem hat er gesagt. "
Wie wäre dies gemeint?
- Er hat gesagt, dass ich es nicht verkaufen müsse.
- Ein Auto wäre ein Problem, dass müsste ich verkaufen,
besitze aber keins.
"Sozialarbeiter von einem Netzwerk "
wer wäre dies genau?
- IIZ-Netzwerk
... ich würde mal in Erfahrung bringen wollen, wann mit einem Entscheid der IV zu rechnen wäre .
- Wenn ich nachfrage, wird mir immer gesagt: in den nächsten
Wochen, wobei mir dies schon im März mitgeteilt wurde, so
gehts seit Monaten immer wieder. -
Darf ich fragen, in/von welchem Kanton diese IV-Stelle ist?
Was ist das letzte Schriftstück, welches Sie von der IV erhalten haben ... ich nehme mal nicht an, Sie haben 3 Jahre lang nichts gekriegt ...
Gab es mal irgendeine Abklärung (medizinisch und/oder beruflich)?
Gruss -
Im Kanton Aargau, im Januar `12 war die IV Untersuchung. Das letzte Schriftstück ist von der IV ist vom Februar `11. Berufliche Arbeitsversuche hatte ich, sind aber gescheitert.
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Was, das "Das letzte Schriftstück ist von der IV ist vom Februar `11. " (!)
Das ist ja um Monate länger ... als der neue IV-Chef im Aargau! Denn seit 01. August 2011 hat die IV im Aargau einen neuen Chef, ein Jurist, der vorher bei der Stadtpolizei Zürich gearbeitet hat. Er sei "eine hochmotivierte, einsatzbereite, kommunikative und motivierende Persönlichkeit" übrigens.
Nun, zurück, zu Ihrem Fall:
Ich würde noch ein einziges Male anrufen und konkret fragen nach dem Stand des IV-Verfahrens! Ich denke, man nimmt Sie nicht ernst - dies muss aber nicht an Ihrer Person liegen ... sondern die IV ist halt sehr überlastet ... (!)
Jedenfalls dünkt mich dies zu lange seit nunmehr Januar 2012, dass wohl nichts mehr in dieser Sache gegangen wäre.
Hier wäre eigentlich - und ich zitiere jetzt einen heutigen BSV-Direktoren - "ein Gespür für Prioritätensetzung ... ein wichtiger Eckpfeiler" ...
Gerne können Sie sich hier im Forum wieder melden ... auf entsprechende Rückmeldungen freuen wir uns oder ich mich ...
Viele Grüsse -
Hallo Shanana
Ein Bekannter hatte genau die selbe Situation.
Als Überbrückung gab es Sozialhilfe von der Gemeinde und ein Teil der Hypothek wurde quasi als Sicherheit der Gemeinde überschrieben.
Mittlerweile haben sie die Sozialhilfe wieder zurückbezahlt und auch die Hypothek lautet gesamthaft auf meine Bekanten.
Vielleicht hilft dir das. Dieser Vorschlag kam von der Gemeinde, damit sie das Haus nicht verkaufen mussten.
Gruss
Muri -
Zuerst mal vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe heute mit dem Sozialarbeiter der Gemeinde telefoniert, als erstes wusste er nicht, wer der Herr XXX war, der mir mitgeteilt hat, dass ich das Haus verkaufen müsse, was sehr eigenartig ist, da dieser ständig betont, dass er die Schnittstelle von allen beteiligten seie. Zweitens hat mir der Sozialarbeiter per Mail geschriben, dass er nur das mitteilte, wass im Gesetz steht, jedoch er vor Wochen zu mir gesagt hat, dass er von allen, alle Informationen möchte. Ich überlege mir nun, aus dem IIZ-Netzwerk auszusteigen, da mir diese Institution seit Anfang an nur Ärger bereitet und gebracht hat es null, absolut nichts. Für mich sind das die Wahren IV Schmarotzer, solche Institutionen, die Geld vom Staat erhalten aber nur NULL Leistung gegenüber dem Versicherten erbringen, dafür ihren Lohn mit uns "IV-Anwärter" verdienen. Dort sollte man beim Sparen ansetzen nicht bei den Versicherten...
Gruss -
Und mit der IV-Stelle haben Sie auch telefoniert?
(Wenn nämlich die IV nächste Woche einen Entscheid machen könnte, dann bräuchte es wohl das Sozialamt nicht ...)
Gruss -
"Shanana" schreibt: "(...) Ich überlege mir nun, aus dem IIZ-Netzwerk auszusteigen, da mir diese Institution seit Anfang an nur Ärger bereitet und gebracht hat es null, absolut nichts. Für mich sind das die Wahren IV Schmarotzer (...) "!
Im welt-weiten Netz findet sich nachstehender Text: "(...)
Was ist IIZ?
Interinstitutionelle Zusammenarbeit heisst Koordination.
(...)
IIZ Kunden sind grundsätzlich schwieriger zu vermitteln. Sie laufen Gefahr, in unseren Versicherungssystemen von einem zum anderen abgeschoben zu werden.
(...)
"
(!) VOILÁ..!
Link:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/iiz/
Brisant ist, dass diese Website offiziell vom "seco" selbst wäre ... (!)
Es grüsst
Ein Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA -
Im Kanton Aargau, im Januar `12 war die IV Untersuchung. Das letzte Schriftstück ist von der IV ist vom Februar `11. Berufliche Arbeitsversuche hatte ich, sind aber gescheitert.
Was stand im letzten Schriftstück von der IV vom Februar 2011? Steht da darauf, dass es sich um eine Verfügung handelt?
War die IV Untersuchung vom Januar 2012 eine medizinische Abklärung durch einen Arzt bzw. Ärzte?
Frage beim nächsten Anruf bei der IV nach, welcher Sachbearbeiter für Deinen Fall zuständig ist und frage diesen konkret welche Arbeit bei der IV nach Deiner Untersuchung vom Januar 2012 noch ansteht. Sag dem Sachbearbeiter ausdrücklich, dass Deine Taggelder Ende Juli ausgelaufen sind und Du deshalb dringend eine Entscheidung brauchst und beende das Telefongespräch nicht bevor Dir ein konkreter Termin für den Erlass einer Entscheidung genannt wird. Wenn nur irgendein pauschales Blabla à la "in ein paar Wochen kommt" sag audrücklich, dass man Dir schon seit März sagt, dass es nur noch "ein paar Wochen" dauernd würde. Wenn man Dir nicht sagen will, kannst Du der IV schriftlich eine Frist für den Erlass einer Verfügung setzen und darin eine Rechtsverzögerungsbeschwerde androhen. -
Hallo Sozialversicherungsberater
Deine Beratung finde ich sehr kompetent. Du bringst es auf einen Punkt. Genau so muss man es machen!
@Shanana diesen Weg ist der am meisten Erfolg verspricht.
Ansonsten vergiss vieles von dem, was selbsternannte Pseudofachleute hier schreiben. Ebenfalls viele unnötige Fragen stellen und damit die Sachlage verkomplizieren.
Gruss
Bobcat -
Das wäre erneut – einmal mehr wohlverstanden - typisch „Bobcat“ (!)
Natürlich, er meinte damit mich, zumal ich vorher bzw. früher geantwortet habe. Erstens bin ich in jener Sache kein „Pseudofachmann“ (im Gegenteil, die Sache gehört zu einem grossen Fachgebiet von mir) und zweitens habe ich ähnlich geantwortet, wie auch „Sozialversicherungsberater“, dessen Antwort vom selben „Bobcat“ als „sehr kompetent“ gewertet würde (Ich habe einfach nicht gleich mehrere Schritte geschildert – vorerst.)!
Als Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA weiss ich nun mal, wie die Sozialversicherungszweige „ticken“! Das will auch bedeuten, dass meine Fragen durchaus Sinn machen können! Zugrunde liegend sind mehrere Jahre Berufserfahrung – inklusive ehren- und nebenamtlicher Tätigkeit in einer Sozialhilfekommission -!-.
(Zudem, wer die betroffene Berufsprüfung abgelegt hat, ist keineswegs ein „Pseudofachmann“ hier in diesem Fall; auch wenn ich dies hier im Forum nicht hervorheben möchte.)
Ich meine, am wenigsten Gefallen und Nutzen (aufgrund der Mobberei seitens „Bobcat) hätten die hilfesuchenden Personen hier im Forum übrigens …
P.S.:
Mir ist aufgefallen, dass es wohl um eine Streitsucht einer gewissen Person ginge.
Viele Grüsse -
An alle:
Leute, hört auf, mit den Ämtern zu TELEPHONIEREN! Da kann jeder Sachbearbeiter irgendeinen Mist erzählen und man kann sich nie darauf berufen, weil sich keiner mehr erinnern kann, was genau gesagt wurde.
Schreibt BRIEFE (keine Mails!) und zwar EINGESCHRIEBEN, allenfalls mir RÜCKSCHEIN. Kostet zwar einen Haufen Porto, bewirkt aber meistens mehr.
Und zu jedem Schreiben gehört eine Fristsetzung, bis wann eine verbindliche Antwort erwartet wird.
Passiert dann einfach "nichts", kann man getrost an die vorgesetzte Stelle eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. trölerischem Verhalten nachschieben.
Dann passiert meistens sehr schnell etwas.
Selber habe ich es schon lange aufgegeben, mit Ämtern zu telephonieren. Es ist mir schlicht zu blöd, mich mit ständig wechselndem inkompetentem Personal herumzuschlagen. Dasselbe gilt übrigens auch für Versicherungen, Telephonanbieter und Kabelfernsehfirmen.
Rolf. -
Hallo
Grundsätzlich wäre der Anhaltspunkt von wegen „aufhören“ mit den „Ämtern zu telefonieren“ gut und auch wäre gut, Briefe (nicht E-Mails) zu schreiben! (Dies empfehle ich beispielsweise gegenüber Steuerbehörden.)
Auch ich habe in meinem Beitrag geschrieben (Verfasst am: 07.09.2012 [10:30]) und dabei betont „(…) noch ein einziges Male anrufen und konkret fragen nach dem Stand des IV-Verfahrens!“ (!)
Dieses Vorgehen ist auch üblich bei Rechtsanwälten übrigens!
Selbstverständlich kann man gleichentags noch einen Brief folgen lassen und quasi „danken für das angenehme Telefonat“ etc. und das Besprochene inklusive etwaigen Terminfestsetzung niederschreiben im Sinne einer Protokollierung. Ob dies dann mit Einschreiben oder nicht gemacht würde, sei mal nicht vordergründig (zumal der Sachbearbeiter das Kuvert nie zu sehen kriegt vermutlich). Einen Rückschein (der ebenso nicht gratis wäre) ändert an der Sache übrigens auch nichts (zumal wahrscheinlich die Quittierung vom Hauswart des Hauses erfolgt ist).
Es gibt nun mal Leute, die können gar keinen Brief schreiben oder haben nicht die Möglichkeit dazu (mangels Infrastruktur und Poststellen, die geschlossen sind!).
Den Vorteil eines „noch einzigen“ Telefons sehe ich darin (und der Autor „Sozialversicherungsberater“ hat ja diesen Schritt auch erwähnt unter anderem mit den Worten „(…) und beende das Telefongespräch nicht bevor Dir ein konkreter Termin für den Erlass einer Entscheidung genannt wird. (…)“, dass man bzw. frau gleich eine erste Antwort hätte … was bei einem Brief nicht möglich ist … (!)
Man gewinnt auch gleich an Zeit übrigens. Ein Brief kommt erst viel später zum Sachbearbeiter – nämlich erst in elektronischer Form trifft dies zu – vielleicht nicht mal am nächsten sondern erst am übernächsten Tage (ich meine jetzt nach Eingang und Scanning wohlverstanden) …
Die SVA bzw. IV-Stelle im Aargau hat seit anno 1999 ein neues Systems namens „OSIV“. Mit diesem werden alle Briefe zuerst eingescannt. Wenn ein solcher Brief eingeht und in der Regel nicht in Verbindung ist mit einer erwarteten Abklärung könnte er gar „verloren“ oder „vergessen“ werden, sobald er einmal gelesen worden ist. Natürlich ist dies ein Mangel, dies möchte ich hiermit bestärken und wäre auch nicht zu dulden. (Hingegen „hilft“ dies einer versicherten Person nichts.)
In diesem Zusammenhang sei gesagt, dass eine kantonale IV-Stelle nicht einfach irgendein Amt wäre. Auch ist die fachliche Aufsicht nirgends im Kanton angesiedelt (sondern beim BSV in Bern).
Eine kantonale IV-Stelle sollte auch nicht verglichen werden mit Telephonanbieter und Kabelfernsehfirmen! Das wäre nun schon was ganz anderes.
Zu schreiben von wegen „Rechtsverweigerung“ und „Rechtsverzögerung“ ist zwar juristisch völlig korrekt und „schön“, aber in der Praxis muss es eine Sache nicht schnellstens weiterbringen (im Gegenteil, es könnte auch die Sache noch weiter verzögern, indem eben alsdann ein solches Schreiben noch wochenlang beim Rechtsdienst „hängen bleiben“ würde!).
Gerne betone ich, dass die Situation von wegen langen Bearbeitungszeiten weder zufrieden stellend noch entschuldbar wäre!
Es ist aber ein strukturelles Problem, wie hier der Eidg. IV (und zwar in „Bern“ selbst).
Die kantonalen IV-Stellen haben in der Regel qualifizierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter – anders als manchmal irgendwelche Callcenter.
Nachfolgend habe ich noch die Zeiten (aus dem welt-weiten Netz) der IV Aargau, welche ich recht „grosszügig“ finde im Vergleich zu anderen staatlichen Ämtern …
SVA Aargau
Bereich Invalidenversicherung
Tel. 062 836 81 81
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Gespannt bin ich auf die Rückmeldung von „Shanana„ (nach einem gemachten Telefon mit der IV morgen Montag)!
Viele Grüsse -
Hallo Rolf
Ich würde genau so wie du handeln. Die Internen Vorgänge wie Pseudo Sozifama beschreibt, nutzen nichts und interessieren hier wirklich nicht. Ebenfalls helfen Hunderte nichtssagende Zeilen nicht weiter.
Man darf sich nicht unterkriegen lassen und Druck auf die Beamten ausüben.
===
Passiert dann einfach "nichts", kann man getrost an die vorgesetzte Stelle eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. trölerischem Verhalten nachschieben.
===
Rügen von Vorgesetzten hassen sie wie der Teufel das Weihwasser. -
wie schon mehrmals an dieser Stelle gesagt:
Ich meine, am wenigsten Gefallen und Nutzen (aufgrund der Mobberei seitens „Bobcat") hätten die hilfesuchenden Personen hier im Forum übrigens …
... ich vermisse hier in diesem Thema einen konstruktiven Beitrag von "Bobcat" ... (allerdings erwarte ich auch keinen von ihm, zumal es ihm lediglich darum geht, den "Senf" dazu zu geben einerseits und andererseits kann er eben bei diesem Thema gar nicht mitreden mangels Kompetenzen ...) ...
... und eine absolut totale Frechheit seitens "Bobcat" ist es sowieso, mich als "Pseudo" zu nennen ... (und dabei es nicht mal fertig zu bringen, meinen Nicknamen richtig und vollständig zu schreiben ...) ... (!)
Gruss -
Der Satz
"Man darf sich nicht unterkriegen lassen und Druck auf die Beamten ausüben. "
ist recht lustig und zum Schmunzeln sowie tönt vielmehr nach einer Kriegserklärung ...
... aber ob man somit etwas erreichen würde (?) ... ich zweifle am Erfolg ...
Sowieso, von wegen "Ich würde genau so wie du handeln. " , dies glaube ich kaum, da ich "Bobcat" nicht zutraue, dass er überhaupt einen anständigen Brief verfassen könnte ...
P.S.:
Bei einer kantonalen IV arbeiten gar keine Beamten ...
Gruss -
Wie schon bekannt habe ich bei diesem Rechtsgebiet IVG ein sehr grosses Wissen.
Ich vermute, dass man für "Bobcat" auch bald eine IV beantragen müsste (sofern er heute noch keine hat -?-) und zwar mit den Gebrechenscodes '640' folgende ... -
svfm leidest Du unter einer Profilierungsneurose? Anders kann ich mir dein Geschreibsel nicht mehr vorstellen. Du antwortest auf nicht gestellte Fragen und kommst vom hundertsten ins tausendste. Ich stelle fest das Du innert kürzester Zeit d.h. Du bist ja noch nicht lange dabei, 342 Antworten getätigt hast. Du kramst alte Faden-Beiträge hervor die niemanden mehr interessieren. So machst Du viele Faden kaputt und niemand hat mehr ein Interesse, auch noch eine Antwort einzustellen. Auch von Themen-Eröffner/innen als beendete Diskussionen werden munter von dir weiter geführt. Ist das so eine Art Arbeitstherapie für dich?
Ich hätte dir einen Vorschlag wenn dir langweilig ist; es gibt freiwilligen Arbeit. Melde dich doch bei: http://www.benevol.ch/index.php?id=254
da habe ich für mich eine befriedigende Arbeit auf freiwilliger Basis gefunden.
lg
lark