Gegenwärtig mache ich die Hölle durch. Seit 2007 bin ich von Ärzten krank geschrieben wegen einer Krankheit die leider erst im Jahr 2010 korrekt diagnostiziert werden konnte. Weil ich an einer seltenen Autoimmunerkrankung leide, wurde mir von der IV vorerst die Rente verweigert. Man nahm an ich hätte eine "somatoforme Schmerzstörung". Seither wurde ich nur noch wie ein Betrüger abgefertigt.
Das Zürcher Sozialversicerhungsgericht behauptete dann im Juli 2014 anhand alter Akten, ich hätte die Autoimmunerkrankung nicht welche am Kantonsspital St. Gallen ausgewiesen ist. Man müsse eine objektivierbare Krankheit haben um eine Rente zu erhalten. Ein Biospiebericht wurde vom Gericht nicht erwähnt (vermutlich übersehen oder unterschlagen).
Es dauerte von Frühjahr 2012 bis Mitte 2014, bis das ZH Gericht entschieden hatte, also dauerte das Warten über 24 Monate bis zum Gerichtsentscheid. Nur 1,2% aller Versicherten müssen so lange warten!
Inzwischen berichten zwei Kantons- Spitäler das ich diese schwere Autoimmunkrankheit mit Sicherheit habe und dass die im Jahr 2010 erstmals erstellte Diagnose nun mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutreffend sei (Anhand EMG/ENG und Nerven- Biopsie) Ich werde auch alle 4 Wochen gegen diese Krankheit mit dem Medikament Privigen mit Infusion im Spital behandelt, wobei das Ganze 1 Arbeitstag dauert und ein zusätzlicher Tag wegen Nebenwirkungen verloren geht. 5 Ärzte sagen schriftlich aus, das meine Arbeitsfähigkeit begründet auf dem angestammten Beruf zu 100% nicht mehr möglich ist. Zudem benötige ich jede Woche Physiotherapie.
Nun hat mein Anwalt das Verfahren gegen die IV an das Bundesgericht weiter gezogen, worauf ich dann nochmals etwa 2 Jahre rechne bis zum Entscheid. Seit Ende 2011 muss vor allem von Erspartem leben.
Nun habe ich versucht, da mich niemand zu den noch möglichen 20% einstellen wollte mit dieser Krankheit, als Selbständig Erwerbender mit Webseiten etwas Geld zu verdienen. Da es mir aber nun nicht mehr möglich ist davon zu leben (das Ersparte geht in etwa 1 Jahr zu ende), habe ich mich beim RAV angemeldet. Die ALV schrieb mir nun, als selbständig Erwerbender hätte ich kein Anrecht auf Hilfe, obwohl ich nie mehr als 20% Arbeitsfähig war während der gesamten Zeit als Selbständig Erwerbender. Es war nur eine Notlösung, da 2011 die Arbeitslosenhilfe abgelaufen war.
Ich meldete mich auch bei der lokalen IV an, da aus den Spitalberichten eindeutig hervor geht dass ich tatsächlich diese von der IV und Gericht in einem anderen Kanton (ZH) nicht anerkannte Krankheit eben doch nachweislich habe. Doch die lokale zuständige IV (GL) will nichts von mir wissen -mindestens bis zum Bundesgerichtsentscheid. Nicht einmal Hilfe zur Eingliederung erhalte ich.
Ich bin also nachweislich schwer Krank und kann nur sehr wenig arbeiten, aber niemand will mich unterstützen, nicht einmal Berufsberatung erhalte ich. Was ist da zu tun,ich weiss wirklich nicht weiter. Mit dem Anwalt bin ich zufrieden, doch diesem ist es nicht möglich mich auch noch in Lebensfragen dauernd zu unterstützen.
Krank, aber niemand ist zuständig wegen Arbeitslosigkeit
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Schlimmsten Falls halt zum Sozialamt gehen, zwar müssen Sie sich da einschränken, aber Sie sind dann bis zum Bundesgerichtsentscheid abgesichert.
Haben Sie sich schon Unterstützung und Beratung von Behindertenverbänden und Verbänden Ihrer Krankheit gesucht?
Dort bekämen Sie sicherlich bessere Unterstützung als nur die Ratschläge die sie hier bekommen können
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen -
Leider geht das nicht mit dem Sozialamt, denn ich habe Wohneigentum und müsste deshalb mein Hab und Gut zuerst verkaufen. Ich benötigte vor allem Hilfe um meine Restarbeitsfähigkeit auszunutzen, die liegt bei 20-30% -aber nicht auf dem angestammten Beruf als Systemanalytiker/Programmierer. Das geht aus zwei Gründen nicht, einerseits weil man als Programmierer sehr flink auf der Tastatur sein muss (ich bin nur noch sehr langsam und habe schnell Handkrämpfe wegen der autoimmunen peripheren Nervenkrankheit).
Auf der anderen Seite bin ich kognitiv eingeschränkt ( Kurzzeitgedächtnis ist auch betroffen). Mir müsste also jemand helfen mich so umschulen zu können, so dass ich eine Verweistätigkeit ausüben könnte. Man kann nicht einfach ohne Weiterbildung und Hilfe plötzlich etwas Anderes machen, wenn man nur noch maximal 30% arbeiten kann und keine finanzielle Hilfe erhält.
Die Krankheit die ich habe haben nur sehr wenige Menschen in der Schweiz, 1 von 160'000 hat die gleiche Krankheit wie ich (alle die ich kenne haben eine Rente). Es gibt in der Schweiz nur Selbsthilfegruppe mit ähnlicher Krankheit -aber nicht derselben. Thja und da wären noch die Procap bei der ich Mitglied bin, aber die geben nur juristische Hilfe -aber ich habe bereits einen guten Anwalt.
Ich benötige praktische Hilfe um die Restarbeitsfähigkeit zu nutzen, die man sonst beim RAV erhält oder bei der IV. Beide Institutionen behaupten aber sie seien für mich nicht zuständig. Ich bin jetzt 57 Jahre alt, was meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht erhöht. Wenn also nicht bald Unterstützung kommt, ist der Zug auch rein aus Gründen des Alters abgelaufen. Bis zum Bundesgerichtsentscheid könnte es noch 2 Jahre dauern. -
Ich weiss nicht aus welchem Kanton Sie kommen, aber ich mag mich erinnern gehört zu haben, dass Ausnahmen gemacht werden können...
Google hat das hier ausgespuckt: http://www.sozialhilfe.zh.ch/P…hnen%20von%20Eigentum.pdf -
Leider ist das in Glarus wo ich lebe offenbar Anders
http://www.gl.ch/documents/MERKBLATT_FUER_SOZIALHILFE.pdf
"Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, haben ihr Wohneigentum zu belehnen oder zu verwerten. "
Ausnahmen habe ich nicht finden können. Das bedeutet offenbar, selbst wenn die Sozialhilfe nur immaterielle Hilfe leistet -muss man alles verkaufen was man noch hat und steht dann auf der Strasse. Für mich bedeutet das, das Sozialamt Glarus ist Tabu, vorher stürze ich mich von der Brücke. -
Leider ist das in Glarus wo ich lebe offenbar Anders
http://www.gl.ch/documents/MERKBLATT_FUER_SOZIALHILFE.pdf
"Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, haben ihr Wohneigentum zu belehnen oder zu verwerten. "
Ausnahmen habe ich nicht finden können. Das bedeutet offenbar, selbst wenn die Sozialhilfe nur immaterielle Hilfe leistet -muss man alles verkaufen was man noch hat und steht dann auf der Strasse. Für mich bedeutet das, das Sozialamt Glarus ist Tabu, vorher stürze ich mich von der Brücke.
Sie missverstehen dieses Merkblatt. Dort steht lediglich, dass Personen, welche von der Sozialhilfe unterstützt werden ihr Wohneigentum zu belehnen oder zu verwerten haben. Da darüber hinaus auf dem Merkblatt darauf hingewiesen wird, dass bei in der Schweiz befindlichen Liegenschaften gegenüber der Sozialhilfe eine Rückerstattungsverpflichtung zu unterschreiben ist und dass diese Rückerstattungsverpflichtung je nach Situation mittels Grundpfandverschreibung sichergestellt werden kann (Art. 29 Abs. 1 - 2
Sozialhilfegesetz).
Belehnen bedeutet, dass die Sozialhilfe Sie auffordern kann zumindest zu versuchen, ob es möglich ist eine zusätzliche Hypothek auf die Liegenschaft aufzunehmen und eine Weile lang mit dem Geld das Ihnen die Bank mit der Hypothek borgt Ihre Lebenskosten zu bezahlen. Verwerten bedeutet die Liegenschaft zu verkaufen. Da man eine Liegenschaft aber nicht von heute auf morgen verkaufen kann, bezahlt bis zum Verkauf der Liegenschaft die Sozialhilfe damit man inzwischen seine Lebenskosten bezahlen kann. Wenn die Wohnkosten in der Liegenschaft (einschliesslich der Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhaltskosten) günstiger als eine kleine Mietwohnung sind, wird das Sozialamt wahrscheinlich nicht wollen, dass Sie Ihre Liegenschaft verkaufen.
Entscheidend ist ohnehin nicht was auf einem Merkblatt steht, sondern was im Sozialhilfegesetz des Kantons Glarus steht. Ich empfehle Ihnen sich dieses, insbesondere die Artikel 19 bis 30 durchzulesen.
http://gesetze.gl.ch/frontend/versions/1598
Artikel 29 Sozialhilfegesetz Glarus Nicht realisierbare Vermögenswerte
Absatz 1: Besitzen Hilfesuchende Grundeigentum oder andere Vermögenswerte, deren Realisierung nicht möglich oder zumutbar ist, wird die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe von der Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung abhängig gemacht.
Absatz 2: Die der Rückerstattungsverpflichtung zugrundeliegende Forderung kann pfandrechtlich sichergestellt werden.
In Artikel 23 Absatz 3 des Sozialhilfegesetzes steht, dass für die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe (Sozialhilfe) in der Regel die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge massgebend sind; über Ausnahmen entscheidet das Departement (des Kantons).
Mit den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge sind die SKOS-Richtlinien gemeint. Ich empfehle Ihnen diese durchzulesen.
http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf
Erhalten Sie bereits Prämienverbilligungen für die Krankenversicherungsprämien? Diese müssen im Gegensatz zur Sozialhilfe später nicht zurückbezahlt werden, wenn Sie später wieder über ein höheres Einkommen oder Vermögen verfügen.
Ich gehe davon aus, dass der Anspruch auf Taggelder eine Krankentaggeldversicherung bereit ausgelaufen ist.
Haben Sie früher im Kanton Zürich gewohnt? Sie haben erwähnt, dass es ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich gegeben hat.
Es schadet nicht sich bei Procap eine zweite juristische Meinung zu holen, ob Ihr Anwalt alles richtig macht bzw. gemacht hat. Eventuell kann Procap Sie auch über Ihren Anspruch auf persönliche Hilfe (Beratung) durch das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beraten. Ihr Anwalt und die Procap sollten Sie darüber beraten wer aktuell Leistungen erbringen muss (z.B. Sozialamt der Wohnsitzgemeinde) bis die Invalidenversicherung Ihnen eine IV-Rente bezahlt. -
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Ratschläge. Die Krankentaggelder waren per Ende 2010 abgelaufen. Es existiert zwar noch eine private Lohnausfallversicherung, aber die zahlt nur nach Ablauf der Krankentaggelder bei Eintritt von Invalidität. Da die SVA-IV Zürich nicht einmal anerkennt das ich erkrankt bin, kann ich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch mehrere Ärzte auch hier nichts machen.
Da ich seit der unsäglich gemeinen Behandlung bei der IV in Zürich nicht mehr das geringste Vertrauen in die Behörden habe, will ich nur noch im äussersten Notfall Kontakt zu sozialen Einrichtungen. Ich traue denen alles zu, schliesslich hat die IV Zürich auch zugelassen dass der Medas -Gutachter des ABI in Basel Falschbeurkundung betreibt. Er hatte behauptet ich hätte ein 60 Seiten umfassende Beschwerde gegen das ABI eigenhändig verfasst, nichts würde dagegen sprechen. Unterschrieben hat es aber der Autor PK, der sich auch bei einer Aufsichtseinlage beim BSV als Autor erkennbar machte. Die IV in Zürich hielt an der Behauptung fest und schrieb die Behauptung sogar noch in die Schlussbemerkungen zum Rentenverfahren. Leider ist es nicht möglich in einem Rentenverfahren wegen Falschbeurkundung zu klagen, das sagte mir der Zürcher Datenschutzbeamte. Man könne nur vor IV oder dann vor dem Zürcher Gericht dagegen Einspruch erheben. Das ist aber nicht geschehen, das Gericht ist nicht mal auf die Behauptung zurück gekommen, obwohl der Gutachter meine Gesundheit zu wesentlichem Teil mit dieser Falschbeurkundung belegt.
Aus diesem Grund und auch sonst -weil ich nach wie vor sehr mies behandelt werde von den Behörden, habe ich nicht mehr das geringste Vetrauen.. Ich rechne also damit das mir sofort das Haus weggenommen würde, egal ob das dem Staat rentiert oder nicht -Hauptsache man kann sich weiter an mir bereichern. Das es theoretisch möglich ist, das ich wegen geringeren Wohnkosten im Haus bleiben kann, sehe ich nun dank Ihrer Hinweise als Möglickeit. Trotzdem glaube ich nun mehr an das Böse -an die Freude gewisser Menschen anderen Schaden zuzufügen -ich halte das inzwischen leider für am Wahrscheinlichsten. -
Ich habe noch vergessen auf Ihre Frage zu antworten ob ich früher in Zürich wohnte. Ja, das ist der Fall. Ich wohnte bis Mitte 2009 in Richterswil ZH, Den IV-Fall eröffnete ich 2008, zwei Jahre bevor mir dann die Firma infolge meiner Krankheit kündigen musste. Zuerst wusste ich ja nicht wie lange die Krankheit andauert, ich rechnete damit dass die Symptome verschwinden, sobald ich gesunder lebe und meine Arbeitszeiten etwas reduziere (ich arbeitete früher als Programmierer sicher 10 Stunden am Tag). Ich kaufte ein Haus in Glarus um in der Natur möglichst schnell gesund zu werden -und ja-da bin ich jetzt.
Erstmals bin ich 2007 erkrankt, die Autoimmunerkrankung ( CIDP ) konnte man aber erst 2010 mit Messgeräten feststellen und dann im Verlauf bestätigen. Die CIDP ist eine Krankheit des peripheren Nervensystems, und ich erhalte seit 2010 alle vier Wochen eine Infusion dagegen im Spital. Es ist eine Krankheit die nur im Ausschlussverfahren mit hoher Sicherheit festgestellt werden kann -und das dauert Monate bis Jahre.
Das Zürcher Gericht behauptet aber ich hätte diese Krankheit überhaupt nicht, man könne nur eine Rente erhalten wenn man eine Krankheit objektiv nachweisen könne.
Das ist anhand aktueller Spitalberichte glatt gelogen, doch wenn auch die Richter lügen kann man nur den Fall weiter ziehen und nochmals Warten, vielleicht auf Godot.