Wer darf Schlüssel vom Haus haben?

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  • Mein Vater ist seit ein paar Wochen im Pflegeheim. Seine Freundin wohnt noch im Haus und hat das Wohnrecht. Nun finden meine Brüder und ich, dass mindestens jemand von uns einen Schlüssel vom Haus haben sollten - für alle Fälle.

    Wir haben nicht im Sinn ungefragt ins Haus einzudringen. Aber meistens haben die Hauseigentümer auch einen Schlüssel der Mietwohnungen.

    Wie verhält sich das bei einem Haus?

    Wenn unser Dad einmal nicht mehr da ist oder wir das Haus nicht mehr halten können, dann wird es verkauft.

    Danke für kompetente Antworten Gebhard

  • "Wir haben nicht im Sinn ungefragt ins Haus einzudringen. Aber meistens haben die Hauseigentümer auch einen Schlüssel der Mietwohnungen." (eureka)

    Solange Ihr, die Kinder und noch nicht geerbt habt, ist der Hauseigentümer noch immer der selbe, namentlich Euer Vater. (Bei Erbvorzug etc. würde sowas gar nicht in Frage kommen.)

    Was wird unter Wohnrecht verstanden? Bezahlt die Freundin Eures Vaters einen Mietzins? Wenn nicht, wurde möglicherweise das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? Kennt Ihr den Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzniessungsrecht? Dieser besteht in der Hauptsache darin, dass die Person beim Nutzniessungsrecht alle Nutzen behalten darf und auch alle Pflichten erfüllen muss. Beim Wohnrecht bedeutet das so in etwa, die berechtigte(n) Person(en) dürfen kostenlos wohnen, aber nicht (unbedigt) bis zum Tod.

    Das alles hat mit dem Erbrecht zu tun, und darf nicht über den Verfügungsteil der gesetzlichen Grenzen hinaus ragen. Solange Euer Papa sein Wille nicht abändert, dürft Ihr vielleicht seinen Schlüssel haben, im Sinne des anvertrauten Verwaltens des Gegenstandes. Aber Ihr seid nicht die Eigentümer. Fragt bitte nach dem Willen Eures Vaters. Er hat ein Recht zu bestimmen, wer welchen Schlüssel erhält.

    PS: Ausserdem ist anscheinend die Schlüsselgewalt bei einigen Familien ein grosses Problem. Auch unter Geschwistern etc.! Aber das sind hoffentlich andere Geschichten, die ich vom Bekanntenkreis gehört habe.

    ganz frohe Festtage und alles, alles Gute!!

  • eureka

    Aber meistens haben die Hauseigentümmer einen Schlüssel,

    für die Mietwohnungen! (eureka)

    Stimmt so nicht immer.

    Mieter in einem Mehrfamilienhaus, können, müssen aber nicht,

    einen Wohnungsschlüssel einer Person ihres Vertrauens übergeben!

    Sinn kann es durchaus machen, event. dem Hauswart einen Schlüssel anzuvertrauen, in eigener Abwesenheit, käme es da mal zu einem Brand, müssten die Türen oder Fenster nicht beschädigt werden!

    Aber gegen wirkliches Vertrauen, niemals für Neugierde!

    Grüss Dich, Sonja

  • Leider können wir Papa nicht fragen. Er hat eine starke Demenz. Er hat deswegen auch einen Beistand. Dieser Beistand hat aber auch keinen Schlüssel für das Haus.

    Mir ist es grundsätzlich egal. Aber vielleicht müssen wir im Notfall einmal die Türe aufbrechen oder eine Scheibe einschlagen. Vielleicht zahlt das dann die Versicherung.

    Das Wohnrecht ist in einem Vertrag abgemacht und nur begrenzt.

  • Liebe Eureka

    Mit der Freundin von Eurem Vater, könnt ihr event. mit ihr

    über Eure Sorgen sprechen?

    Ihr Eure Bedenken mitteilen, Schlüssel, sollten zu wenig vorhanden sein, kann man immer nach dem Original anfertigen lassen!

    Bei registrierten Schlüsseln, von Sicherheitstüren, mussten wir dies lediglich unserer Verwaltung des Mehrfamilienhauses

    melden!

    Dies wäre bei Euch ja anders!

    Grüsse Dich, Sonja

  • eureka

    rechtlich gesehen habt Ihr kein Anrecht auf einen Hausschlüssel. Die Vernunft aber gebietet, dass Ihr für Notfälle das Haus betreten könnt. Dies könnte auch für Vaters Freundin mit Wohnrecht einmal (lebens)wichtig – zumindest äusserst nützlich werden.

    Ich an Ihrer Stelle würde mit den Beteiligten vereinbaren, dass Sie einen Schlüssel zu treuen Händen erhalten. Vielleicht auch, dass Sie periodisch eine Kontrolle vornehmen – nach Voranmeldung versteht sich. Oder/und dass Ihr stets in gutem Kontakt mit Vaters Freundin bleibt – man kann nie wissen!

    Der Besitzstand ist klar. Einfach eintreten dürftet Ihr nur mit expliziter Bewilligung. Die ist vermutlich – wenigstens von der Seite Ihres Vaters – nicht ohne weiteres zu bekommen.

    Es stellt sich auch die Frage, wie sich Ihr Vater zu einem solchen Ansinnen stellen würde. Wollte er bereits früher seine Kinder kaum alleine in seinem Hause haben, so sollte man das in dieser schwierigen Zeit besonders beachten. War aber ein Aufenthalt in seinem Haus auch in seiner Abwesenheit nie ein Problem – oder sogar gewünscht - kann man getrost darauf bauen und hinweisen.

    So wie ich es verstehe, entspringt Ihr Ansinnen rein vernünftiger Überlegungen. Sie müssen jedoch stets darauf achten, dass Sie auch keinen Hausfriedensbruch gegenüber der dort wohnenden Person begehen.

    Die Versicherung zahlt den Schaden nur, wenn man sich aufgrund eines dringenden Ereignisses (allenfalls ebenfalls Versicherungsschaden) gewaltsam Zutritt verschaffen musste.

    veritim

  • Sinn kann es durchaus machen, event. dem Hauswart einen Schlüssel anzuvertrauen, in eigener Abwesenheit, käme es da mal zu einem Brand, müssten die Türen oder Fenster nicht beschädigt werden!  Sonja

    Niemals würd ich einem Hauswart und schon gar nicht einer Verwaltung meinen Wohnungsschlüssel anvertrauen. Vorbeugen ist besser als...

    Glaub mir liebe Sonja, wenns brennt ist es ziemlich egal mit was ein Fenster oder eine Tür geöffnet wird. Da kannst du beherzt zur Axt greiffen. :)

  • "Aber meistens haben die Hauseigentümmer einen Schlüssel,

    für die Mietwohnungen! (eureka)

    Stimmt so nicht immer." (Sonja Sigrist)

    Ob es jetzt meistens oder selten stimmt, ist denke ich hier eine andere Frage. Fakt ist, wer ein Wohnrecht im engeren oder weiten Sinne (Miete) hat, der hat das ausschliessliche Recht, durch die Wohnungstüre zu gehen. Selbst ein Eigentümer muss sich vor Gericht verantworten, wenn er den Schlüssel gebraucht, um mal nach der Wohnung / Haus in den Ferien der Vermieter nachzuschauen. Das Stichwort ist bereits gefallen und es bedeutet: Hausfriedensbruch. Da kann z. Bsp. ein Hausverwalter in Abwesenheit der Bewohner ja tun, was er will. Meiner Meinung nach dürfen nur die Bewohner den Schlüssel haben. Der Eigentümer befindet sich in einer Grauzone, sofern er nur den Schlüssel besitzt, jedoch nie ohne Einwilligung des Bewohners die Liegenschaft betreten darf. Wofür dann den Schlüssel? Es gibt eine kleine Ausnahme, nämlich im Notfall. Was ist jetzt ein Notfall, wenn zuerst ein Schlüssel gesucht werden muss, um die Türe einer Wohnung oder eines Hauses ohne Beschädigung zu öffnen? Wer darf die Herausgabe verordnen? Bei einem Brand sicher die Feuerwehr, bei Tod und Mordschlag die Polizei, bei einem Unfall der Rettungsdienst? So in etwa stelle ich mir den Einsatz von des anvertrauten Schlüssels vor.

    Ausserdem können die Rettungskräfte wohl viel schneller agieren, wenn sie nicht lange herum telefonieren müssen, um nachzufragen, wer jetzt den Schlüssel hat und wo diese Person sich befindet.

    "Mir ist es grundsätzlich egal. Aber vielleicht müssen wir im Notfall einmal die Türe aufbrechen oder eine Scheibe einschlagen. Vielleicht zahlt das dann die Versicherung." (eureka)

    Dafür braucht man die Rettungskräfte. Bei Notfall würde ich den Spezialisten die Brandbekämpfung etc. überlassen. Andernfalls kann man auch mit roher Gewalt eindringen.

    Ich kenne einen krassen Fall, wo ein Mieterehepaar sämtliche Schlösser des Hauses ausgewechselt hat, weil der Vermieter ihnen ganz schön unangenehm wurden. Zwangsräumung etc. war nie das Thema. Die Mieter konnten nicht 24 Std. die Türe bewachen, da beide ihren Berufen nachgehen mussten.

    "Das Wohnrecht ist in einem Vertrag abgemacht und nur begrenzt." (eureka)

    Wenn im Vertrag nichts über die Schlüsselgewalt geregelt ist, habt ihr kein Anrecht auf den Ersatzschlüssel. Die Wohnung bzw. das Haus dürft ihr nicht ohne Einwilligung der berechtigten Personen betreten. Bei Notfällen gibt es andere Möglichkeiten wie eine Notfallnummer. Zudem nützt der Vertrag nichts, wenn sowas nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Das habe ich bereits weiter oben erwähnt.

    PS: Im Notfall würde ich nicht noch gross überlegen, ob da ne Versicherung zahlt. Oder?

  • Bevor diese Freundin bei Papa eingezogen ist, haben wir immer Zugang zum Haus gehabt. "Der Schlüssel lag in einer Blumenkiste vor dem WC-Fenster". Das ist jetzt nicht mehr möglich, weil das Haus umgebaut wurde.

    Wir haben manchmal Papa gehütet letztes Jahr. Manchmal konnte er uns nicht öffnen, weil er den Schlüssel nicht fand. Wir haben ihm dann gesagt, dass er jetzt in die Waschküche gehen und uns öffnen soll.

    Was hätten wir gemacht, wenn er nicht geöffnet hätte? Wir hätten nach längerem Rufen versucht über ein Kellerfenster einzusteigen oder wir hätten die Polizei alarmiert. Es ging schliesslich darum, dass wir Papa 3-5 Tage betreuen mussten.



  • eureka

    Aber meistens haben die Hauseigentümmer einen Schlüssel,

    für die Mietwohnungen! (eureka)

    Stimmt so nicht immer.

    Mieter in einem Mehrfamilienhaus, können, müssen aber nicht,

    einen Wohnungsschlüssel einer Person ihres Vertrauens übergeben!

    Sinn kann es durchaus machen, event. dem Hauswart einen Schlüssel anzuvertrauen, in eigener Abwesenheit, käme es da mal zu einem Brand, müssten die Türen oder Fenster nicht beschädigt werden!

    Aber gegen wirkliches Vertrauen, niemals für Neugierde!

    Grüss Dich, Sonja

    @ doto

    Mieter können, aber müssen nicht!!!!!!!

    So mein Posting!

    Bitte den ganzen Absatz jeweils lesen!

    Danke Dir, Sonja
  • >Es ist befremdend, dass Kinder keinen Schlüssel zum Elternhaus haben dürfen, nur weil die Freundin des Vaters darin wohnt.

    Eine Freundin ist keine Ehefrau.>

    Ich nehme an, dass diese Kinder erwachsen sind und nicht mehr in diesem Haus wohnen.

    Finden sie sich damit ab, dass das Haus ihrem Vater gehört (wenn rechtlich keine andern Verfügungen bestehen) und er bestimmt was mit seinem Eigentum geschieht. Als Kinder kommen sie beim erben zum Zug. Bis es soweit ist haben sie in dem Haus nichts verlohren.