Sozialhilfe braucht Sozialhilfeunterstützung

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • @Metro: Wenn ich Ihren Beitrag lese, habe ich den Eindruck, dass Sie eine Menge Vorurteile haben und den aktuellen Stand Ihres Wissens nicht korrekt einschätzen.

    Meines Erachtens haben Sie keinen Überblick über die Qualität der Verwaltung der Sozialhilfe in der Stadt Zürich.

    Es mag sein, dass die Sie betreuenden Mitarbeiter überfordert sind, aber daraus allein lässt sich nicht schliessen, dass alle Mitarbeiter des Sozialamts der Stadt Zürich überfordert sind oder wie gross die Anzahl der illegalen Kürzungen ist. Seien Sie froh, dass es in der Stadt Zürich immerhin im Sozialamt einen Rechtsdienst gibt, bei dem die Mitarbeiter des Sozialamts nachfragen können, wenn sie nicht mehr weiterwissen bzw. der bei der Bearbeitung von Einsprachen/Rekursen helfen kann. Andere Gemeinden oder gar Städte haben keinen Rechtsdienst für ihr Sozialamt.

    Allerdings habe auch ich schon jemand vertreten, dem ohne eine Verfügung zu erlassen einfach die Sozialhilfe komplett eingestellt wurde. Als ich darauf hingewiesen haben, dass dies laut dem Sozialhilfe -Behördenhandbuch des Kantonalen Sozialamts und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts nicht zulässig ist, ist wochenlang nichts passiert. Erst nach einer persönlichen Besprechung und dem aktiven Anbieten von Beweisen wurde dann wieder bezahlt.

    Manche missstände können nicht per Einsprache oder Rekurs geltend gemacht werden, sondern müssen in einer Aufsichtsbeschwerde geltend gemacht werden.

    Der Bezirksrat hat nicht den selben Arbeitgeber, wie das Sozialamt der Stadt Zürich. Die Bezirke sind in der Verwaltung den Städten und Gemeinden übergeordnet. Die Bezirksräte werden gewählt und erledigen ihr Amt im Nebenberuf. Den beruflichen Hintergrund der Bezirksräte in einem Bezirk kann man im Internet nachschauen. Manche Bezirksräte haben Rechtswissenschaft studiert. Abgesehen davon haben die Bezirksräte ein Sekretariat, in dem Mitarbeiter mit einem rechtswissenschaftlichen Studium arbeiten und die Rekursentscheide des Bezirksrats vorbereiten.

    Ein Bezirksrat hat ganz andere Aufgaben als eine Geschäftsprüfungskommission. Die Mindeststudiendauer um einen Abschluss als lic. iur. zu erwerben, beträgt meines Wissens 4 Jahre und setzt eine Maturitätsprüfung voraus. Das ist mit einer KV-Lehre absolut nicht vergleichbar.