Welche Anmeldung beim RAV, wenn Teilzeit selbständig.

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  • Hallo zusammen

    Ab März bin ich arbeitslos. Gerade ackere ich mich durch das ganze RAV-Prozedere. Ich war 60 % angestellt und nahm mir die restliche (Frei-)Zeit um meine Selbständigkeit in Gang zu bringen. Leider praktisch ohne Einkommen bis jetzt.

    Der RAV-Berater will nun wissen, wieviel Prozent ich mich beim RAV melden will. Ich verstehe diese Frage nicht, noch weniger verstehe ich warum er mir diese Frage bis zu unserem nächsten Treffen aufgegeben hat.

    War ich doch 60 % angestellt, bekomme ich 70 % Arbeitslosengeld. Der Rest könnte dem RAV doch egal sein.

    Meine Frage: Was hat es für Auswirkungen melde ich mich zum Beispiel für 100 % an oder eben nur für 60 %.

    Wer mehr über dieses Mysterium weiss, bitte um Info.

    Ganz herzlichen Dank.



  • Wieso Mysterium - suchen Sie 60% Arbeit oder 100% Arbeit?

    Gruss

    Ellen



    Liebe Ellen, Mysterium darum, weil ich denke, wenn ich mich nur 60 % anmelde, dann bekomme ich weniger Geld von der Arbeitslosenkasse. Ich würde gerne meine Selbständigkeit ausbauen, respektiv mehr Umsatz machen. Dafür benötige ich Freiraum. Das letzte Jahr waren dafür die 40 % eingerechnet. Dies würde ich in etwa auch beibehaltenwollen. Jedoch weiss ich noch nicht wie meine berufliche Entwicklung ist.

    Schlussendlich geht es ja um ein finazielle gesichertes Überleben jetzt.

    Was sind denn die Konsequenzen melde ich mich nur mit den 60 % an? Habe ich Restriktionen zu erwarten?

  • Hallo Lichtfunke

    keine Konsequenzen.

    Sie melden sich arbeitslos und suchen nach einer neuen Stelle - ich nehme an, die 60% sind ein ca.-Wert, vielleicht kann es auch 50% oder 70% sein, oder nicht? Und dann bewerben Sie sich um solche Stellen und nicht um ausgeschriebene 100%-Stellen. Der RAV-Berater sucht dann in seinem PC nach 50-70%-Stellen., um Ihnen evtl. auch Vorschläge machen zu können.

    Arbeitslosengeld erhalten sie in Höhe von 70% vom bisherigen Lohn.

    Alles Gute!

    Ellen