Revisor Stockwerkeigentum

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  • Ich empfehle Ihnen dringend diesen Link:

    http://www.gkuhn.ch/index.php?…ockwerkeigentum&Itemid=59

    Dort finden Sie aufschlussreiche Informationen zum Thema Stockwerkeigentum.

    Zu Ihrer Frage:

    Am besten teilen Sie dem Verwalter schriftlich mit, dass Sie per XX.XX.2011 Ihr Amt als Revisor niederlegen (vorteilhaft per Datum der nächsten StWE-Versammlung; allenfalls eine ausserordenliche Versammlung einberufen). Denn, an der StWE-Versammlung wird protokolliert, dass Sie von diesem Amt entlassen sind und gleichzeitig muss ein neuer Revisor bestellt bzw. gewählt werden.