Hallo zusammen
Ich wurde von einem Kollegen erschreckt, als er mir sagte, was er tun wolle.
Also:
Seine Ex wohnt mit ihrem neuen Lover in einem andern Kanton als mein Kollege. Nun möchte dieser Junge von der Ex keine Feuerwehrpflicht absolvieren und bittet meinen Kollegen, die Schriften des Jungen bei ihm zu lassen, obwohl er eigentlich bei seiner Mutter wohnt.
Ist dies nicht eher illegal? Könnte mein Kollege dadurch Schwierigkeiten bekommen bzw. sich strafbar machen, wenn er darauf eingeht?
Wäre froh um erfahrene Personen, welche sich damit auskennen.
Vielen Dank im Voraus.
Lg
verlorene
Ist das legal?
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Die Schriften sind dort zu hinterlegen, wo der Bürger wohnt (Lebensmittelpunkt). In Ausnahmefällen kann das auch nur das WE (Ruhe- und Freizeit) betreffen, wo aber der eigene Haushalt geführt wird.
In Ihrem Beispiel wird eine Pflichtumgehung angestrebt. Zu diesem Zwecke will sich der Betroffene eine quasi "Domiziladresse" zu legen. Er wäre dann an dieser Adresse steuerpflichtig. Im Privatbereich nicht statthaft. Könnte empfindliche Folgen haben. Ihr Kollege könnte der Beihilfe beschuldigt werden.
Der junge Mann kann aber in eine andere Gemeinde ziehen (Wohnort) in dem er nicht zum aktiven Feuerwehrdienst verpflichtet wird. Er bezahlt dann die Ersatzsteuer hierfür.
Bedenklich wie sich dieser Junge gerne aus der Pflicht schleichen möchte.
veritim -
Hallo Veritim
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau das habe ich befürchtet, dass es für meinen Kollegen negative Auswirkungen haben könnte.
Ich werde es ihm mitteilen und Ihnen wünsche ich einen schönen Tag.
verlorene -
Zur Relativierung:
Das Schwerwiegendste, was bei diesem "unstatthaftem Verhalten" passieren kann, ist, dass die (allgemeine) Steuerpflicht rückwirkend auf den effektiven Wohnort (Lebensmittelpunkt) verlegt wird. Vorausgesetzt natürlich, dass dies die entsprechende Gemeinde, resp. das Steueramt bemerkt. Wie "empfindlich" diese Folge ist, ist relativ und muss jeder mit sich selbst ausmachen. Eine Busse oder andere Strafe gibt es nicht und für den Domizilgewährer schon gar nicht (wer sollte denn klagen? Die Feuerwehr irgend einer Gemeinde, welche die 3 Promille Steuern nicht erhalten hat?).
Mir ist keine Gemeinde bekannt, in der jemand gegen seinen Willen zur Feuerwehrdienstpflicht gezwungen werden kann, resp. wo man sich nicht mit entsprechenden Argumenten davon befreien lassen kann. Will jemand nicht, bezahlt er/sie einfach die erwähnte Ersatzabgabe. -
Das Thema Wohnsitz ist das Eine, aber was mir hier zu denken gibt ist die staatsbürgerliche Einstellung dieses Drückebergers, der sich um den Feuerwehrdienst foutieren will.
Die Feuerwehr ist ein Element in jeder Gemeinde, die dazu dient, Schäden zu verhüten und Leben zu retten.
In der Schweiz ist es so, dass wir eine Willensnation sind, die nicht zuletzt darum rund 750 Jahre Bestand hat, weil man sich zu gegenseitigem Beistand verpflichtet.
Wer also mit Tricks sich aus dem Dienst an der Öffentlichkeit ausklinkt, muss sich die Frage gefallen lassen, ob man so eine Person nicht als Volksschädling bezeichnen muss. Brennt es nämlich bei dem betreffenden zu Hause, oder steht der Keller unter Wasser nimmt er garantiert mit grösster Selbstverständlichkeit die Dienste ebendieser Feuerwehr in Anspruch, für die er selber sich zu schade ist, Dienst zu leisten.
Der amerikanische Präsident Kennedy hat einmal den markanten Satz geprägt: "Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern frage, was du für dein Land tun kannst!"
Dieses Motto lässt sich im Übrigen nicht nur für den Feuerwehr dienst anwenden, sondern gilt auch für die Weicheier, die den Wehrdienst verweigern und meinen, die paar Wochen RS seien zu streng für sie und für einen jungen Staatsbürger nicht zumutbar.
Ich habe selber sowohl Wehrdienst wie auch einige Jahre Feuerwehrdienst geleistet und muss sagen, ich möchte weder das eine noch das andere missen. Gerade in einer kleinen Ortsfeuerwehr ist der Dienst auch eine Möglichkeit, sich sozial und gesellschaftlich in die Gemeinde einzubringen. Schon manche Gemeinderatskarriere hat mit dem Dienst in der Feuerwehr begonnen. Wer also von vorneherein den Feuerwehrdienst verweigert, weiss nicht, was ihm entgeht. Die heutige feuerwehrtechnische Ausbildung ist nämlich sehr interessant und bringt auch im Privatleben einiges. Das ist viel mehr als nur Spritzen mit dem Schlauch, wie sich der Unkundige das vielleicht vorstellt.
Der Urheber dieses Threads sollte vielleicht nochmals über die Bücher gehen und sich überlegen, ob eine Umgehung der Feuerwehrpflicht via Wohnsitz wirklich der Weisheit letzter Schluss ist.
Gruss und ein schönes brandfreies Wochenende
Rolf -
Brasser
Relativierung: Wenn ich Ihnen Fr. 5.- stehle: ist das relativ auch nichts? Warum würden Sie das denn unrichtig finden? Mit solchen "Relativierungen" verharmlosen Sie falsches Benehmen!
Das Vortäuschen eines (falschen) Wohnsitzes kann durchaus unangenehme Folgen zeitigen. Denn am echten Wohnsitz ist der junge Mann dann nicht mehr gemeldet. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht und die ist der Wahrheit verpflichtet. Wer jemanden bei einer Gesetzesübertretung behilflich ist, kann sich strafbar machen. Im vorliegenden Fall kann es sein, dass sich die Behörde auf eine Rüge beschränkt. Genau so gut aber kann sie ein Exempel statuieren – gerade weil es vermutlich eine kleine Gemeinde ist.
Feuerwehrpflicht ist nicht ganz so freiwillig, wie Sie meinen. Aber die meisten Gemeinden haben genug Freiwillige und müssen sich daher nicht auf diese Bürgerpflicht berufen – sie können aber.
Hinweis: Es heisst Feuerwehrpflicht, genau so wie es Militärpflicht heisst…..
veritim -
Brasser
Im vorliegenden Fall kann es sein, dass sich die Behörde auf eine Rüge beschränkt.
Mein juristisches Studium ist leider schon einige Jahre her, allerdings ist mir persönlich kein Gemeindereglement bekannt, das die Möglichkeit einer "Rüge" kennt. Bin sehr offen für Beispiele!Feuerwehrpflicht ist nicht ganz so freiwillig, wie Sie meinen.
Ich habe meinen Beitrag nochmals durchgelesen und stelle fest, dass ich nirgendwo irgendetwas von Freiwilligkeit geschrieben haben. Was soll also diese Bemerkung?
Hinweis: Es heisst Feuerwehrpflicht, genau so wie es Militärpflicht heisst…..
Und darum gibt es, wenn man nicht aktiv mitmachen kann, eine PFLICHTersatzabgabe. Wurde von mir auch entsprechend erwähnt. Was ist nun der tiefere Sinn dieserBemerkung? -
Brasser:
Gerne erkläre ich Ihnen das Wort "Rüge" = Ermahnung, Zurechtweisung, Massregelung usw. , zufrieden?Mir ist keine Gemeinde bekannt, in der jemand gegen seinen Willen zur Feuerwehrdienstpflicht gezwungen werden kann, resp. wo man sich nicht mit entsprechenden Argumenten davon befreien lassen kann. Will jemand nicht, bezahlt er/sie einfach die erwähnte Ersatzabgabe.
Daher mein Hinweis der vielmals - offensichtlich auch von Ihnen - missverstandenen Freiwilligkeit.
Zum "tieferen Sinn": Mein Vergleich mit der Militärpflicht: Wenn es hart auf hart kommt, müsste man vor einem Gericht bestehen. Einfach zu sagen: "Ich habe keine Lust" muss nicht zwingend genügen.
Wenn Sie tatsächlich ein juristisches Studium absolvierten, erscheint mir Ihre Haltung im verstärkten Masse Fragwürdig.
veritim. -
Brasser:
Gerne erkläre ich Ihnen das Wort "Rüge" = Ermahnung, Zurechtweisung, Massregelung usw. , zufrieden?
Nein, wie üblich schreibst Du belehrend und Oberlehrerhaft, aber ohne das verlangte, konkrete, nachweisebare Beispiel eines Reglementes mit einer "Rüge" (danke, Definitionen sind mir grundsätzlich bekannt).Mir ist keine Gemeinde bekannt, in der jemand gegen seinen Willen zur Feuerwehrdienstpflicht gezwungen werden kann, resp. wo man sich nicht mit entsprechenden Argumenten davon befreien lassen kann. Will jemand nicht, bezahlt er/sie einfach die erwähnte Ersatzabgabe.
Daher mein Hinweis der vielmals - offensichtlich auch von Ihnen - missverstandenen Freiwilligkeit.
Daher mein Hinweis nochmals: Ich schreibe - auch nicht indirekt oder so, dass man es herleiten könnte - von Freiwilligkeit. Ich weiss, ist offenbar schwer verständlich, so ein Satz.Zum "tieferen Sinn": Mein Vergleich mit der Militärpflicht: Wenn es hart auf hart kommt, müsste man vor einem Gericht bestehen. Einfach zu sagen: "Ich habe keine Lust" muss nicht zwingend genügen.
Wenn Sie tatsächlich ein juristisches Studium absolvierten, erscheint mir Ihre Haltung im verstärkten Masse Fragwürdig.
veritim.Ob Fragwürdig oder nicht, ich habe in Gegensatz zu Dir eine juristisch korrekte Antwort ohne Behauptung, Annahme, Moral oder anderweitige Wertung wiedergegeben. Von "fehlender Lust" als Argument oder gar genügendem Argument habe ich definitiv nicht geschrieben. Ich bedaure wirklich, dass Du meine Antworten regelmässig falsch wiedergeben musst, um Deinen Annahmen zu stützen…
Es kann halt durchaus ein Unterschied sein zwischen dem, was das Gesetz sagt oder aber dem, was ein juristischer Laie als Richtig und Recht empfindet oder interpretiert. -
Brasser
Wieso denken Sie, dass Sie eine "juristisch" korrekte Antwort gegeben hätten? Weil Sie gemäss Ihren Worten, die Antwort ohne "Behauptung, Annahme, Moral oder anderweitige Wertung" wiedergegeben haben wollen?
Lesen Sie Ihre erste Antwort nochmals durch. Zumindest an Behauptungen mangelt es nicht. Dass Sie keine Moral predigten stimmt - fast im Gegenteil. Doch ist nicht genau unser Gesetz da, um mitunter auch die Moral zu kontrollieren? Wenn Sie ohne Wertungen auskommen wollen, finde ich das sehr gut. Leider aber gelingt Ihnen das nicht wirklich. Zugegeben: auch ich stolpere immer wieder ungewollt über diesen Punkt.
veritim