Steuerbeamtin schikaniert mich

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  • Hallo, ich bin neu hier.

    Ich bin Alleinerziehend, lebe mit dem Existenzminimum. Ich will nicht klagen, meine Familie und ich sind gesund.

    Allein, ohne Hilfe mit allen Problemen fertig zu werden, finde ich extrem schwierig.

    Nun habe ich die definitive Steuerrechnung 08 (!) bekommen. Da ich sehr wenig Einkommen habe, wurde mir einfach ein Manko von Fr.15000.- zu meinem Einkommen dazugezählt. Ich hatte schon vorher das Manko belegsmässig begründet. (Kostgeld meines Sohnes, das man ja nicht versteuern muss) Nun ist es aber trotzdem dazugerechnet worden.

    Ich weiss, dass ich gegen die Steuerechnung Einspruch erheben kann. Aber prüft dass dann nicht wieder diese Chefin des Steuerbüros, die mich seit Jahren schikaniert ? Da hätte ich ja keine Chance.

    Ist es möglich, dass mir einfach ein fiktives Einkommen hinzugerechnet wird? Müssten die das nicht beweisen können?

    Vor allem befürchte ich, wenn ich mich jetzt nicht wehren kann, wird es auch die nächsten Jahre so weitergehen.

    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie gross schätzt ihr den Erfolg ein, wenn ich Einsprache erhebe?

    Ich danke euch

  • Hallo Vanessa

    Ich würde dir vorschlagen, dass du vorab das Ganze am Telefon abklärst, da du ja offensichtlich nicht weisst, wie dieser Betrag zustande gekommen ist. Du kannst aber auch persönlich bei der Steuerverwaltung vorbei gehen.

    Direkt Einsprache zu erheben, ohne die Fakten wirklich zu kennen, bringt dir meines Erachtens nicht sehr viel.

    Nebenbei kann es sich hier sicher nicht um das Kostgeld deines Sohnes handeln, da er sein Einkommen (wenn er Volljährig ist) selbst versteuern muss. Ist dies jedoch nicht der Fall, dann wird natürlich sein ganzes Einkommen, da er in derselben Wohnung lebt, zu deinem dazu gezählt.

    Viel Glück bei deinem Unterfangen und Gruss

    Wurzel

  • Hallo Vanessa

    Am besten vereinbarst du telefonisch einen Termin mit dem Steueramt, packst deine sämtlichen Unterlagen zusammen und lässt dir vor Ort die Sache erklären. Das wird am einfachsten sein.

    Viel Erfolg!

    Gruss

    Regentropfen

  • …..(Kostgeld meines Sohnes, das man ja nicht versteuern muss) Nun ist es aber trotzdem dazugerechnet worden.



    Vanessa, als erstes: Hören Sie auf zu glauben, dass die Steuerbeamtin Sie schikaniert. Diese Beamten ticken etwas anders. Wenn die ein paar Zahlen sehen verbunden mit einem CHF, kommen die so richtig in Fahrt. Das persönlich zu nehmen wäre fatal und schädlich für das Gemüt.

    Wenn Ihr Sohn zu Hause Kostgeld abgibt kann das sehr wohl als Einkommen betrachtet werden. Die Umstände sind massgebend. Sie dürfen grundsätzlich aber die Gewinnungskosten aufrechnen, wenn Sie ein Hotel Mamma betreiben. Oftmals ist der materielle (und nur der materielle!) Aufwand grösser als das Kostgeld; dann tangiert es das Einkommen nicht. Sollte es sich um Ausbildungslohn handeln, den es in die Familienkasse spült, sind seine Berufskosten abzugsfähig. Allenfalls wir auch ein Teil des Kostgeldes an die Wohnung gerechnet. Sofern Ihr Sohn steuerpflichtig ist, haben Sie fiskalisch gesehen an ihn allenfalls untervermietet. Doch auch bei dieser Version müssten Abzüge zulässig sein. Ist Ihr Sohn steuerpflichtig?

    Dies alles als hypothetische Möglichkeiten zu Ihrer Information, damit Sie sich beim Besuch auf dem Steueramt nicht vor plötzlichen Eröffnungen gegenüber sehen müssen. Trotzdem – reagieren Sie bei Gesprächen nicht vorschnell – Sie müssen alles zu Hause in Ruhe kontrollieren und abklären können.

    Ein Manko von Fr. 15'000 darf Ihnen nur angerechnet werden, wenn der Vermögenszuwachs mit dem Einkommen offensichtlich nicht zu erzielen war. Wie bescheiden Sie leben – auch wenn es unterhalb der fiskalischen Annahme ist – ist Ihre Sache und kann Ihnen nicht zum Nachteil belastet werden. Aber glaubwürdig begründen müssen Sie es können. 15'000 Mehreinkommen gibt schon ein paar Steuerfranken, je nach Klasse und Gemeinde im Bereich 3'000.-

    So oder so – eine Unterredung täte Not, soweit das Ganze nicht transparent ist. Das Steueramt darf nicht nur nehmen – es muss auch umfassend begründen und erklären.

    Eine Einsprache ist meisten mit Kosten verbunden, sofern der Einsprechende unterliegt. Die Einsprache wird durch den Steuerkommissär (Kantonale Ebene) bearbeitet. Die Steuerbeamtin muss ihre Einschätzung begründen können. Sie haben dann die Möglichkeit, Gegenbeweise (Aussagen, Darlegungen) vorzubringen. Oftmals wird eine einvernehmliche Lösung vereinbart.

    Wichtig: Keine Fristen verpassen – allenfalls Fristverlängerung beantragen, sofern zulässig und möglich.

    veritim

  • Vanessa,

    meines Wissens sind die Regeln über den Steuerort der Alimente kantonal verschieden. Prinzipiell gilt, wer die Alimente versteuert, kann auch den Kinderabzug geltend machen. Für volljährige Kindern in Ausbildung gelten nochmals andere Gegebenheiten.

    Mit dem Treuhänder den Sie beiziehen dürfen, sind Sie sicher gut bedient. Der kennt die gültigen Gesetze für Ihre Situation und Ihren Wohnort. Für mich unverständlich, dass ein Gemeindesteueramt seinen Bürgern die Deklaration / Einschätzung nicht klar erklären kann. Aussagen wie: "….dass das Manko ja herabgesetzt worden sei, aber halt immer noch bestehe…." hinterlassen bei mir einen fahlen Nachgeschmack.

    Ich hoffe der Treuhänder kann alles richtigstellen, damit für Sie ein Gefühl der Rechtssicherheit entsteht.

    Sollten Sie sich trotzdem unsicher bleiben(weil nicht zu Ihren Gunsten), würde vielleicht eine Zweitmeinung Klarheit schaffen können.

    veritim