hallo
als hauptmieterin meiner 3-zimmer-wohnung habe ich meinem untermieter, wie in unserem vertrag festgehalten, in einhaltung der 3-monatigen kündigungsfrist per ende april gekündigt. die kündigung schickte ich eingeschrieben zu und von der post wurde mir bestätigt, dass der brief angenommen wurde (der brief ging an eine andere adresse, da der untermiete dazumal vorübergehend dort wohnte). nun will der untermieter vor april ausziehen und bis dahin keine miete mehr zahlen.
darf ich ihn, wenn er nicht zahlt, betreiben? und wenn ja, ab wann genau? miete ist immer vor dem 30. eines monats fällig.
danke für eine antwort
anne-kevser
Wann darf man jemanden Betreiben
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Hallo
Ihr habt ja gegenseitig einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen den Ihr beide befolgen müsst.
Will der Untermieter vorzeitig ausziehen so schuldet er Dir die Miete bis zum Kündigungstermin. Betreiben kannst Du natürlich, jedoch erst nach Nichterfolgter Zahlung. Sprich Du kannst ihm auf den Zahlungstermin eine Rechnung schicken und kurz darauf eine Mahnung wenn Du kein Geld erhalten hast. Danach kannst Du Deine Forderung auf dem Rechtsweg einfordern und die Betreibung eröffnen.
Wenn der Mieter ein regelmässiges Einkommen hat und Ihr ja den Vertrag in der Hand habt wird er sich nicht gross um die Zahlung drücken können.
Wieso weisst Du denn überhaupt, dass er nicht zahlen will ? -
hallo
danke für die antwort. dann werde ich warten, ob eine zahlung erfolgt oder nicht. der vertrag ist auf sicher. wir wohnen in einer genossenschaft.
der untermieter hat mir persönlich gesagt, dass er nicht zahlen wird, da er 1. student ist und 2. nun füher als er gedacht hat, eine neue WG gefunden hat. und vermutlich sich nicht zwei mieten leisten kann. der "vorschlag", dass ich ihm kündigen soll, kam jedoch ursprünglich von ihm, nachdem wir uns auf keinen ausservertraglichen auszugstermin einigen konnten. -
Hallo annekeyser
Das sind zwei schlechte Gründe um nicht zu bezahlen.
Gemäss Mietrecht hätte er die Möglichkeit einen passenden und zumutbaren Nachmieter zu suchen der das Mietobjekt zu den aktuellen Bedingungen und die Restdauer des Vertrages übernimmt. Die andere Möglichkeit ist die ausserterminliche Kündigung aufgrund schwerwiegender Mängel, z.Bsp. kein Warmwasser/Heizung im Winter oder Viele Wände angeschimmelt etc.
Du kannst der Sache geruhsam entgegensehen. Der Vertrag ist bindend und er kann sich da nicht so einfach rausmogeln. Sonst muss er halt bei seinen Eltern Geld pumpen gehen, aber vielleicht zahlen die ihm schon alles. Irgendwann muss auch ein Studi einsehen dass das Leben nicht nur Fun und Easy ist. -
Hallo Peter
Das sind gute Nachrichten.
Das einzige, was mich noch wunder nimmt ist folgendes: Ich habe dem Untermieter ein Zimmer in meiner Wohnung vermietet. Nicht die ganze Wohnung. Könnte er trotzdem einen Nachmieter stellen? Auch wenn ich alleine in der Wohnung leben möchte? ... die Eltern sind in der Tat die, die zahlen. -
Hallo annekevser
Jeder Mieter (auch ein Untermieter ist ein Mieter) kann Nachmieter stellen.
Wenn Du künftig alleine in Deiner Wohnung leben möchtest, verzichte auf Rechts-Streitigkeiten und lass Deinen Untermieter (auch mit Schulden Dir gegenüber) ziehen.
Und dann geniesse es, alleine in Deiner Wohnung zu leben!
Gruss
Silvia -
Hallo annekevser
In der aktuellen Zeitung des HEV stand grad drin dass die Kündigungsfrist für möbilierte Zimmer lediglich zwei Wochen beträgt !
In diesem Falle würde ich mich also zuerst mal noch beraten lassen von einem Profi der die Facts kennt, es scheint da also doch Ausnahmen zu geben. -
Hallo Annekevser
Und hier noch zum nachlesen:
http://www.hev-zuerich.ch/ms-z…2005/ms-art-200509-17.htm
Es ist wohl entscheidend ob prinzipiell diese 2 Wochen gelten oder wie bei einem ordentlichen Mietvertrag die Kündigungsfrist durch beide Parteien beliebig lange definiert werden kann. -
hallo peter
ja, das habe ich auch gelesen. danke für den hinweis. aber ich habe ihr sowieso das zimmer unmöbliert vermietet. und unser vertrag ist von der verwaltung (genossenschaft) aufgesetzt worden. der ist also hieb und stickfest - was auch gut ist.
sie sucht nun einen nachmieter bis ende april. dann läuft der mietvertrag aus. ich kann keinen nachmieter suchen, respektive jemandem das zimmer zeigen, da sie das zimmer, obwohl sie es leer geräumt hat, mit ihrem schlüssel abgeschlossen hat. ...
danke dir für deine tips! -
""Auch wenn ich alleine in der Wohnung leben möchte?""(annekevser)
Sag endlich, was Du wirklich willst!
Wenn Du nun plötzlich selbst einen Nachmieter suchst, ist klar, dass Dein jetziger Untermieter, mit Terminabsprache, das Zimmer zur Besichtigung zur Verfügung stellen muss.
Silvia -
1. Betreiben kann man jeden immer, auch ungerechtfertigt.
2. Mit einem Rechtsvorschlag kann jede Betreibung zum Stillstand gebracht werden, ob gerechtfertigt oder nicht. Falls dein Untermieter Rechtsvorschlag erhebt, bleibt dir nur der Gerichtsweg. Dort wird entschieden, ob die Betreibung mit Grund, d.h. rechtsmässig erfolgte, oder eben nicht.
2. Für Untermiete (Zimmer) gilt normalerweise eine 2-wöchige Kündigungsfrist, auch mündlich genügt, doch dann besteht das Problem der Beweisführung).