Neuer Partner, Wohnung und Sozialhilfe

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  • Guten Abend Allerseits

    Nun, die Situation ist leicht etwas komplex.

    Mein Partner lebt zur Zeit ohne irgendwelches Einkommen, ohne wirtschaftliche Sozialhilfe bei einem Freund. Auf dieser Gemeinde ist er nicht angemeldet, was auch nicht machbar ist, da dieser Freund in Schwierigkeiten kommen könnte durch den Vermieter.

    Mein Partner ist noch in der Gemeinde angemeldet, wo er zuvor mit seiner damaligen Freundin lebte. Die Gemeinde verweigert ihm seit einiger Zeit die Sozialhilfe - ich kenne leider nicht alle Hintergründe.

    Jetzt ist es so: Ich wäre bereit, ihm bei mir ein festes Dach über dem Kopf zu bieten. Nur.... Wie müssen wir vorgehen?

    Erst die Verwaltung informieren, dass er bei mir einzieht. Dann den Gang zum Sozialamt, damit er sich hier anmelden kann und ebenfalls Unterstützung bekommen wird?

    Spätestens im Sommer 2017 müsste ich aber wegen meiner Kinder in eine grössere Wohnung umziehen (Sohn 10 und Tochter 6 teilen sich noch ein Zimmer, was immer zu unglaublichen Spannungen führt und mit Sozialamt auch so besprochen ist, dass das so in Ordnung geht.)

    Ich hab irgendwie ein richtiges "Krüsimüsi" im Kopf und komme bei allem Nachdenken nicht auf einen grünen Zweig.

    Merci für euer Input

    Strub



  • Mein Partner lebt zur Zeit ohne irgendwelches Einkommen, ohne wirtschaftliche Sozialhilfe bei einem Freund. Auf dieser Gemeinde ist er nicht angemeldet, was auch nicht machbar ist, da dieser Freund in Schwierigkeiten kommen könnte durch den Vermieter.



    Das ist eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten und kann mit einer Busse bestraft werden.

    Mein Partner ist noch in der Gemeinde angemeldet, wo er zuvor mit seiner damaligen Freundin lebte.



    Die Gemeinde verweigert ihm seit einiger Zeit die Sozialhilfe - ich kenne leider nicht alle Hintergründe.



    Verlangen Sie auf jeden Fall von Ihrem Partner, dass er Ihnen nicht nur erzählt, warum ihm die Sozialhilfe verweigert wird, sondern, dass Sie die Akten der Gemeine, insbesondere die Verfügung der Gemeinde sehen können, in denen diese begründet, warum sie ihrem Partner die Sozialhilfe verweigert.

    Eine Verweigerung der Sozialhilfe ist eine ernste Sache und dies ist nur unter Einhaltung eines bestimmten Verfahrens und bei wiederholter schwerer Verletzung der Mitwirkungspflicht Ihres Partners zulässig. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht und die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not bieten eine kostenlose Beratung im Bereich Sozialhilferecht an.



    Jetzt ist es so: Ich wäre bereit, ihm bei mir ein festes Dach über dem Kopf zu bieten. Nur.... Wie müssen wir vorgehen?

    Erst die Verwaltung informieren, dass er bei mir einzieht. Dann den Gang zum Sozialamt, damit er sich hier anmelden kann und ebenfalls Unterstützung bekommen wird?



    Ich rate Ihnen davon ab Ihren Partner bei sich wohnen zu lassen.

    Wenn Sie selbst Sozialhilfe beziehen wird Ihnen dann die Sozialhilfe gekürzt. Das Sozialamt wird dann davon ausgehen, dass der Partner einen Teil der Miete bezahlt und es durch das Zusammenwohnen auch einen tieferen Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) pro Kopf gibt. Wenn Sie kostenlos Hausarbeiten (kochen, waschen, putzen) für den Partner erledigen wird die Sozialhilfe gekürzt weil unterstellt wird, dass Sie sich dafür von ihm bezahlen lassen könnten und somit auf ein Nebeneinkommen als Haushälterin verzichten. Normalerweise wird ein stabiles Konkubinat nur angenommen wenn man längere Zeit miteinander wohnt, aber wenn das Sozialamt zusätzlich ein stabiles Konkubinat annimmt, dann wird erwartet, dass Ihr Partner Sie finanziell unterstütz und dann müssten Sie nachweisen, dass er das nicht kann. Wenn der Partner sich dann weigert Belege über seine finanziellen Verhältnisse zu liefern oder sich weigert mit erfolglosen Bewerbungen nachzuweisen, dass er keine Arbeit findet und kein Einkommen erzielen kann, haben Sie möglicherweise eine weiter Kürzung der Sozialhilfe am Hals.



    Spätestens im Sommer 2017 müsste ich aber wegen meiner Kinder in eine grössere Wohnung umziehen (Sohn 10 und Tochter 6 teilen sich noch ein Zimmer, was immer zu unglaublichen Spannungen führt und mit Sozialamt auch so besprochen ist, dass das so in Ordnung geht.)



    Sie haben grosses Glück, wenn das Sozialamt zustimmt, dass eine Wohnung finanziert wird, in welcher jedes Kind sein eigenes Zimmer hat und wenn die Miete für eine solche Wohnung innerhalb der vom Sozialamt der Gemeinde in welche Sie ziehen werden akzeptierten Mietzinsobergrenze liegt. Vor dem Umzug sollten Sie allerdings die schriftliche Zusicherung des Sozialamt jenes Gemeinde haben, in welcher die neue Wohnung liegt, dass dieses den Mietzins und die Nebenkosten über die Sozialhilfe finanzieren wird, denn es ist dann diese neue Gemeinde für die Sozialhilfe zuständig.

    Normalerweise führt es bei Kindern in diesem Alter nicht zu "unglaublichen Spannungen", wenn diese sich ein Zimmer teilen müssen. Normalerweise können Kinder miteinander auskommen. Ich habe selbst im Alter von 6 bis 10 Jahren mit meiner viereinhalb Jahre alten Schwester ein Zimmer geteilt.

  • Ich danke ihnen für die erteilte Auskunft.

    Natürlich würde ich, sollte mein Partner tatsächlich bei mir wohnen wollen, alles an den betreffenden Stellen abklären. Dh. es würde einen Untermietvertrag geben (sofern die Verwaltung damit einverstanden ist), er kann sich auf der Gemeinde anmelden und genau so auf dem Sozialamt.

    Es soll schliesslich alles seine Richtigkeit haben.

    In diesem Fall müsste ich ja nicht Angst haben, dass mir die Sozialhilfe gekürzt wird, nicht?

    Die Spannungen fallen übrigens nicht nur zwischen den Kindern an.

    Mein Sohn ist derzeit noch Fremdplatziert (ADHS) und wir setzen alles daran, dass er zurück darf. Eine Voraussetzung ist eben eine grössere Wohnung, dass die Kinder getrennte Zimmer haben.

    Gerade, weil die KESB involviert ist, sollten wir in der selben Gemeinde bleiben. Möchte ich auch, da das Jüngste schon hier eingeschult ist und alles komplizierter werden würde. Ich hab die Sachen gern so einfach als möglich.

    Ich werde aber meinem Partner gern den Tipp mit der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht und der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not weiter geben.

    Machen muss er - ich sehe mich nur als Pfeiler, nicht als seinen "Gang-go"!

    Danke nocheinmal

    Staub

  • Wie schon Sozialversicherungsberater schrieb, sollten Sie sich das zwei mal überlegen. Untermiete ist schon recht, ABER da würden Sie ja einen kleineren Mietzins zahlen müssen, also wird die Sozialhilfe um diesen Betrag sicher gekürzt. Sollte dann noch Essen, Wäsche und noch vieles mehr dazukommen droht ebenfalls ein Abzug der Sozialhilfe.

    Was aber wenn Ihr Partner plötzlich nicht mehr zahlen kann (will) dann leiden Sie und vor allem Ihre Kinder darunter.

    Eines ist mir noch unklar, Wie wollen Sie eine Untermiete rechtfertigen, wenn Ihr Untermieter in Ihrem Schlafzimmer nächtigt?, Anderseits müssten Sie ja eine noch grössere Wohnung mieten, um ein zusätzliches Zimmer für den Untermieter bereitstellen, ob da das Sozialamt mitmacht, vor allem bei der unsicheren Zahlungen Ihres Partners, und was wenn er plötzlich auszieht, oder alles aus ist, und er gar nichts mehr zahlt, und auch nicht ausziehen will!!!.

    Ich sehe da zuviele Probleme auf Sie zukommen, Schauen Sie zuerst mal für sich und Ihre Kinder, und wenn alles geklärt ist, können Sie sich für andere einsetzen.

  • Strub

    Meiner Meinung sollte zwei Menschen die eine Beziehung führen, keinesfalls zusammenziehen, bevor alle Papiere auf dem Tisch sind. Das finde ich auch wäre alles in ihrem Leben geregelt und würde alles rund laufen, mit Arbeit, ohne Sozialamt oder KESB.

    Du schreibst, Du möchtest alles korrekt machen, und das ist gut so. Offenbar hast Du ein gutes Ziel gesetzt (dein Sohn wieder nach Hause wohnen lassen zu können) und ich schliesse mich an den grossen Vorsicht den anderen an, die hier geschrieben haben. Vorsicht, damit Du nicht versehentlich genau dieses Ziel gefährdest.

    Dein Partner, aber,

    a) macht jetzt schon zumindest etwas vor dem Gesetzt nicht richtig (in der aktuellen realen Wohnsitzgemeinde sich nicht anmelden)

    b) verwickelt sein Freund darin, ebenfalls nicht korrekt zu handeln (Unterschlupf zu geben ohne Anmeldung bei der Gemeinde und Klärung mit dem Vermieter)

    c) bezahlten seinen Freund keine Miete (warum nicht?)

    d) ist woanders angemeldet (warum? bei seiner Ex-Freundin?), und

    e) erklärt die die Hintergründe nicht, warum die Gemeinde in der er auf Papier angemeldet ist, ihm seit einiger Zeit die Sozialhilfe verweigert.

    Die Reihenfolge für deine Entscheide müsste sein, meine ich, ZUERST alle Fakten sammeln, und von jeder Partei verstehen, was seine Absichten sind, und was der Folgen wären, würdest Du ihm erlauben, bei Dir einzuziehen.

    1. Beinahe sicher ist, dass das Sozialamt DEINE Leistungen anders berechnet, wenn noch eine Person bei Dir wohnt. Und zwar bekämest Du weniger, wie die vorhergehende Posts erklären. Wie viel weniger - das müsstest Du beim Sozialamt erfragen.

    2. Auch müsste unbedingt VORHER überhaupt klar sein - wegen e) oben - ob dein Partner in deine Wohngemeinde die Bedingungen für Sozialhilfe erbringen kann und will. Wird er ein Einkommen haben, und wenn ja, woher und in welcher Höhe? Es dürfte wohl nicht sein, dass Du Sozialhilfe beziehst, die erst noch gekürzt werden weil Du im ein Dach über dem Kopf bietest, und dann leistet er keinen finanziellen Beitrag. Das musst Du ganz genau, in Zahlen, Schwarz auf Weiss, in einem Budget dargestellt, was sein Einkommen (oder das Fehlen eines Einkommens) in seinem Budget und in deinem Budget bedeuten würde.

    3. Falls Du vom Vater der Kindern Alimente erhältst, müsstest Du genau in einer allfälligen Scheidungsurteil nachschauen, unter welcher Bedingungen es deinem allfälligen Ex-Mann erlaubt wäre, weniger zu zahlen. In mancher Scheidungskonventionen steht ein Klausel über die Auswirkungen von ein neuer Konkubinat oder Ehe. Bei Dir auch?

    4. Dazu müsstet Ihr miteinander Klartext mit voller Offenheit über allfällige Schulden, Versicherungslücken, organisatorischen und behördlichen Problemen in der Vergangenheit und noch unerfüllte Verantwortungen in der Gegenwart, wissen.

    5. Du müsstest herausfinden, in wie fern es deine Position bei der KESB (und Ziel, deinen Sohn zurück zu holen) offiziell stärkt oder schwächt wenn ein Partner neu einzieht. Vielleicht haben sie Richtlinien darüber. Würde das Dabeisein deines Partners eher dazu führen, dass Dein Sohn wieder frei (mit der Schwester) bei Dir wohnen können?

    6. Wäre dein Partner in der Wohnung, wäre das für die Tochter gut, sicher, tröstlich, gesund? Wäre es das für den Sohn? Wenn schon Sohn und Tochter Konflikte haben, hat es Raum für deren Lösung während dein Partner (mit potentiellen "Stiefvater" Themen) auch dort wohnt?

    Beim http://www.mieterverband.ch kannst Du über Untermiete, WGs, verschiedenen Formen des Zusammenziehens und der Mietverhältnisse, und die Auswirkungen wenn etwas ändert,, usw. nachlesen.

    Andere Aspekten, die meiner Meinung nach vor einem Zusammenziehen klar sein müssen sind: Bürgerrecht bzw. Bewilligungsstatus, Kenntnisse über Eltern, Kinder, Geschwister und Ex-PartnerInnen... wenigstens ungefähr, und ob Krankheiten bestehen, insbesondere Suchtverhalten, ob Ausbildungen, oder der Wunsch danach, ob berufliche Perspektiven und Hoffnungen.

    Vielleicht ist meine "Strenge" fehl am Platz. Wenn alle diese Punkte schon längst zwischen Euch geregelt sind, dann okay. Aber vorher, bitte ziele ganz gut auf eine einkehrende Stabilität, womit ich meine, einerseits deine Gelder vom Sozialamt nicht riskieren, andererseits die Chance, deinen Sohn zurück zu holen nicht gefährden.

    Ich wünsche Dir viel Glück, und möchte Dich ermutigen, alle diese Fragen zu stellen, und die Abklärungen zu machen BEVOR Du deinen Partner bei deiner Wohnung anmelden lassen würdest. Bravo, dass Du hier im Forum deine Fragen und Bedenken geschrieben hast.

  • Dieser Artikel ist älter, doch vielleicht hilft meine Antwort jmd. der vielleicht selbst eine solche Situation irgendwann durchlebt. Ich kenne mich mit dem Sozialhilfegesetz und Arbeitsgesetz ziemlich gut aus, da ich mich früher jahrelang karitativ für andere eingesetzt habe u.a. administrativ, Rekurse, Begleitung zum Bezirksrat etc...


    Die Problematik kenne ich aus einem sehr ähnlichen Fall.


    Dein Partner lebt beim Freund und ist bei der Ex-Freundin am früheren Wohnort angemeldet und erhält keine Sozialhilfe.


    Eigentlich müsste dein Partner innerhalb zwei Wochen nach Adresswechsel sich vom alten Wohnort abgemeldet und am neuen angemeldet haben. Es gibt unglücklicherweise Lebenskonstellationen, wo z.B. nach einer Trennung der Herr räumlich nicht mehr bei der Ex wohnen kann/ darf und umgekehrt analog dem jetzt. Vielleicht hat er danach dort am Wohnort keine Wohnung erhalten, weshalb ihm der Freund ein Dach über dem Kopf gewährt.


    Das Sozialamt stellt dann die Zahlungen ein, weil er ja nicht wirklich dort wohnt und die möchten, dass er sich dann dort anmeldet. Jede Gemeinde ist froh, wenn sie nicht mehr zuständig sind. Das kann Probleme geben: Die alte Gemeinde zahlt deshalb nicht und die neue nicht, weil er dort nicht angemeldet ist.


    Wie macht das ein Obdachloser? Das Einwohneramt hat mir damals mitgeteilt, man soll sich dann bei der alten Wohngemeinde nicht abmelden, sondern eintragen lassen, wo man erreichbar ist. Er muss angeben, wo er erreichbar ist, d.h. bei deinem Freund zusätzlich die Notiz, er kann sich dort nicht anmelden, um offene Fragen zu vermeiden.


    Wenn das Sozialamt tatsächlich am alten Wohnort deshalb Probleme macht, weil er eigentlich woanders wohnt, dann hätte er auf die Einstellungsverfügung (ohne die dürfen sie nicht einstellen) Rekurs machen müssen. Hat er die Frist verpasst, soll er sich neu dort anmelden. Er hat das Recht auf wirtschaftliche Hilfe und auch Hilfe bei z.B. Wohnungssuche. Die Sozialhilfe ist nicht ausschliesslich wegen finanzieller Hilfe da.


    Am Besten ist, er bringt eine Bestätigung mit, dass er beim Freund nur ein Dach erhält und sich nicht dort anmelden darf. Er soll sagen, andernfalls müsse er dort ausziehen und wäre tatsächlich obdachlos, d.h. das Sozialamt am Ort seines rechtlichen Wohnsitzes wäre dann verpflichtet, ihm eine Notunterkunft zu besorgen/ bezahlen u.U. ist die dann sehr teuer z.B. Hotel.


    Grundsätzlich versucht jedes Sozialamt abzuschieben an eine andere Gemeinde. Manche Leute finden dann doch eine Möglichkeit sich anzumelden, manche eben nicht. Wenn er jedoch Wohnangebote abgelehnt hat, die in der Gemeinde liegen z.B. weil er lieber beim Freund übernachtet, statt in einem Asylheim (werden auch Schweizer zur Not untergebracht), dann hat er kaum Chancen bei einem Rekurs, ausser eben wirklich dorthin zu ziehen oder dann wegen der Wohnung beim Freund auf die finanzielle Unterstützung zu verzichten.


    Hat er sich nicht an seine Mitwirkungspflicht gehalten z.B. x mal nicht an Termine erschienen, keine Bewerbungen getätigt etc... und ist die Einstellung gerechtfertigt, dann soll er sich einfach neu anmelden. Das Recht dazu hat er (so einen Fall hatte ich auch). Dort hat die Unabhängige Fachstelle - die der Sozialversicherungsberater erwähnt hat - dies ebenfalls geraten.


    Wenn du ihn nun aufnehmen kannst, dann kann er sich bei dir anmelden und an deinem Wohnort Sozialhilfe beantragen. Ihr solltet zwar nicht als Konkubinat gesehen, da ihr noch keine 3 Jahre zusammen wohnt und auch kein gemeinsames Kind habt. Manche gehen aber auch von zwei Jahren Beziehung aus und nicht vom zusammen wohnen. Je nachdem könnt ihr rekurieren. Allerdings wird der Mietzins durch die Anzahl darin wohnhaften Personen geteilt, d.h. durch 3, wenn dein Sohn zu Euch zieht durch 4. Es ist dann von einem 3 Kopf Haushalt auszugehen und später mit deinem Sohn von 4, d.h. der Grundbedarf geht dann von diesem definierten Betrag aus wovon du 2 Teile resp. später 3 Teile erhälst und er 1 Teil. Je mehr Personen in der Wohnung leben, umso tiefer wird der Anteil pro Kopf bspw. Zürich 1 Person allein in der Wohnung hat 986.- die ihr zustehen an Grundbedarf. Lebt sie mit 4 weiteren im Haushalt sind dies im Total 2386 für einen 5 Pers.Haushalt :5= 477.20 pro Kopf, dieselbe Person hätte wegen der erhöhten Personenzahl nicht mal mehr als die Hälfte davon. Hier musst du ausrechnen inwiefern, dass sich dies nachteilig auf dich auswirkt. Eine Liste mit dem aktuellen Grundbedarf gibt es im Internet (googlen). Um eine Person mehr, ist der Unterschied nicht extrem, aber da das Geld sowieso schon sehr knapp ist, machen u.U. auch CHF 20.- einiges aus. Bei der Miete ändert sich finanziell nicht viel, sondern du machst in der Regel weniger Schulden beim Staat, da ja der eine Teil ihm ausbezahlt würde vom Sozialamt. Wenn ihr beide nicht arbeitet, wird kein Haushaltsgeld (Putzen, Kochen etc..) einberechnet, da ihr die Arbeiten aufteilen könnt. Wenn einer von Euch dann arbeitet, muss er dem Nichterwerbstätigen ein Haushaltsgeld bezahlen. Wenn derjenige das nicht tut, ist das dem Sozialamt egal, einberechnet wird es trotzdem, ansonsten muss man sich räumlich trennen.


    Was bei dir evt. finanziell nachteilig sein könnte neben des Grundbedarfs und falls du arbeitest (je nach Einkommen dann) neben dem Haushaltsgeld - sollte er nicht arbeiten, ist die Sache mit den Alimenten. Wenn du normal Alimente erhälst, spielt das keine Rolle, die stehen dir zu. Erhälst du Alimentenbevorschussung und er arbeitet, werden sie u.U. gekürzt je nachdem ob sie Euch als Konkubinat sehen. Dabei verhält es sich gleich wie beim Sozialamt, u.U. rekurieren, wenn es nicht angeemessen ist.


    Ich würde einfach noch bedenken, wenn du mit der KESB zu tun hast, ist es wichtig, dass die Beziehung stabil ist. Wenn er einzieht, dann wieder auszieht etc... kann das für's Kindswohl ungünstig dargestellt werden, besonders dann auch, wenn dein Sohn ADHS hat, ist es wichtig, dass er Strukturen hat, sich auf etwas verlassenund sich orientieren kann. Solche Veränderungen, Wechsel, gehen an Kindern nicht spurlos vorbei.


    Wie du selbst geschrieben hast, erst die Ursachen klären der Einstellung. Dich an die obengenannten Stellen wenden und dir Einblick geben lassen in seine Unterlagen.


    Ein Untermietvertrag kannst du machen, auch wenn er in deinem Schlafzimmer neben dir nächtigt. Unbedingt sogar.


    Beste Grüsse


    Chia