Habe heute die Kündigung für die Wohnung erhalten, das heisst ab 1 Januar gibt es eine neue Mieterin.
Meine Frage ist: darf mir der Vermieter per 31.12.2010 kündigen?
Habe bis jetzt noch nichts gefunden was dieses Datum anbelangt und bitte euch um Hilfe
wohnungskündigung per 31.12
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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hallo Iberia, der Link hier hilft dir weiter:
http://www.mieterverband.ch/fi…ch_f_mitgl_kuendigung.pdf -
Hallo Estragon
Habe soeben den Link gelesen, leider hilft er mir nicht weiter da nicht steht ob man auf Ende Jahr kündigen kann. Meine Nachbarin hat mir gesagt, dass man auf diesen Termin nicht kündigen kann. Ich denke auch das ich bis Ende Jahr eine Wohnung finden würde, doch leider nicht in diesem Jahr da ich von August bis Dezember ins Ausland gehe. Bleibt wohl nicht anders übrig als eine Erstreckung bei der Schlichtungsbehörde. -
iberia
darf ich fragen was der Vermieter als Grund der Wohnungskündigung auf Ende 2010 angegeben hat!
Hat er Eigenbedarf angegeben?
Nach meinem Wissen hat ein Mieter, sofern er sich bei dem Vermieter nichts zu Schulden kommen lies, bei einer Erstreckung, drei Jahre Zeit bis zum endgültigen Wegzug, es sei denn er hat früher eine Wohnung mieten können!
Sonja -
….. Bleibt wohl nicht anders übrig als eine Erstreckung bei der Schlichtungsbehörde.
Sie haben maximal 30 Tage Zeit (seit Eingang der Kündigung), um bei der zuständigen Schlichtungsstelle um eine Erstreckung zu ersuchen.
Für Familien kann eine erste Erstreckung recht einfach durchgesetzt werden. Für Einzelpersonen wird es etwas schwieriger, da die Begründung der Härte und Notlage meistens nicht zutrifft.
Sofern im Vertrag der 31.12. nicht explizit ausbedungen wurde, kann er als rechtlicher Kündigungstermin herhalten. In vielen Verträgen werden 2-3 Kündigungstermine vereinbart; in manchen allerdings derer 12 (resp. 11): mit dreimonatiger Frist auf jedes Monatsende. In solchen Verträgen wird der 31.12. häufig ausbedungen. Wäre irrtümlich auf ein falscher Termin gekündigt worden, würde sich die Kündigung einfach auf den nächst zulässigen Termin verschieben.
Es kann sein, dass die Kündigung auf den 31.12. terminiert wurde im Wissen, dass vielleicht eine gewisse Erstreckung in Kauf genommen werden muss. Zudem kann die grosszügige Kündigungsfrist einer Erstreckung abträglich sein – was auch sehr logisch erscheint. Sie kommen faktisch bereits in den Genuss einer latenten Mieterstreckung von 3 Monaten.
zur Beachtung: Die Erstreckung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz für die Wohn – oder Geschäftsräume anbietet.
Ausgeschlossen ist eine Erstreckung bei auf einen Renovationstermin begrenzte Mietverträgen und selbstverständlich bei Zahlungsverzug oder schwerer Zuwiderhandlung betreffend die Hausordnung oder den vertraglichen Verpflichtungen.
Das Beste scheint mir, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen um zu versuchen eine Win-Win-Situation herzustellen.
veritim