Untermiete möbliertes Zimmer - Einkommensdeklaration

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  • Das stimmt, und wenn Ausgaben minus Einnahmen in einer WG null Franken Reingewinn gibt, sowie das bei MarianneZ der Fall ist, dann gibt es aus dieser Untervermietung auch nichts zu versteuern, wo man auf der Steuererklärung als Einkommen eintragen muss. Ich habe NIE etwas anderes behauptet!

  • Ich möchte bloss wissen, aus welcher Aussage von MarianneZ hervorgehen soll, dass die Untervermietung keinen Gewinn für sie abwirft. Sie schreibt einzig, die Untervermietung diene der Finanzierung der Wohnungsmiete, was noch nichts aussagt zum Verhältnis zwischen den Einnahmen daraus und dem Mietzins, den sie für das untervermietete Zimmer bezahlt. Die Diskussion hier ist entsprechend weitgehend hypothetisch, deshalb auch die getroffenen Annahmen. So oder so unzutreffend ist aber die Aussage, wonach sich der Gewinn nach Abzug des SELBSTBENUTZTEN Wohnungsteils berechnet.

  • Gewinn heisst für mich dass ich gratis wohne, ich bezahle jedoch Miete und sämtliche Nebenkosten. Mir stellen sich die Haare hoch, wenn ich nur das Wort Gewinn schon höre! Ich habe nicht mehr Geld zur Verfügung, Soll Haben ist ausgeglichen!

    In keiner Steuererklärung steht geschrieben wie ich meine Miete von 2000.- finanzieren könnte, kein Kanton fragt danach.

    Die Wuchermieten im Kanton Zürich steigen und steigen, ich bin froh in meinem Alter noch einen Teilzeitjob gefunden zu haben und kann auch mal ein Loch mit Einkommen aus meiner Einzelfirma stopfen, aber Ausgaben bleiben Ausgaben und sind sicher kein versteuerbarer Gewinn! Es wimmelt im Internet von WG-Zimmer-Angeboten, machen die denn alle Gewinn? Wie und wo will man denn wohnen? Man ist ja gezwungen alternative Wohnformen anzuwenden!

  • Das mag man als Ihre Sicht der Dinge so zur Kenntnis nehmen und ein Stück weit sogar nachvollziehen können, Marianne, das Fiskalsystem in unserem Land funktioniert jedoch eben anders. Was die WG's anbelangt: es hat hier so wenig jemand behauptet, die jeweiligen Mietvertragspartner erzielen einen Gewinn (was abgesehen davon durchaus der Fall sein kann), wie jemand behauptet hat, Sie machen - wenn auch "nur" im Sinn der Steuergesetze - einen. Diese letzte Frage ist nämlich nach wie vor offen und hier schlussendlich nicht wichtig. Ich verstehe den Sinn und Zweck dieses Forums in erster Linie darin, festzuhalten, was Sache ist. Inwiefern sich dann der Einzelne danach richten will, ist in der Regel seine private Angelegenheit.



  • Das stimmt, und wenn Ausgaben minus Einnahmen in einer WG null Franken Reingewinn gibt, sowie das bei MarianneZ der Fall ist, dann gibt es aus dieser Untervermietung auch nichts zu versteuern, wo man auf der Steuererklärung als Einkommen eintragen muss. Ich habe NIE etwas anderes behauptet!



    Woher wollen Sie wissen, dass die Einnahmen aus der Untervermietung abzüglich der Ausgaben der Untervermietung im Fall von Marianne einen Gewinn von Null Franken ergeben?

    Marianne hat angegeben, dass sie für die gesamte Wohnung monatlich eine Miete von 2'000 Franken bezahlt. Sie hat zudem angegeben, dass sie als Einnahme für die Vermietung eines Zimmers in dieser Wohnung mit Dusche, Mitbenützung Küche, Wohnzimmer, Sitzplatz, Waschmaschine/Tumbler 800.- erhält. Da Marianne weder angegeben hat wieviele Zimmer (inkl. Küche) die Wohnung hat und wiviele Zimmer davon nur von ihr benutzt werden dürfen und vom Untermieter nicht mitbenutzt werden dürfen, lässt sich noch gar nicht ausrechnen welcher Anteil von den 2'000 Franken Mieten für die ganze Wohnung als Ausgabe für das untervermietete Zimmer und für die vom Untermieter mitbenützten Zimmer abziehen lässt. Zudem müsste man abschätzen wieviel die Abschreibung der mitbenützten Möbel und des Geschirrs etc. als Ausgabe ausmacht.

    Ich empfehle Marianne beim kantonalen Steueramt anzurufen und sich zu erkundigen, ob es eine vom Steueramt anerkannte Vorgehensweise gibt den Anteil der untervermieteten Zimmer bzw. mitbenützten Zimmer am Gesamtmietzins für die gesamte Wohnung auszurechnen und ob es eine pauschale in Prozent der Einnahme aus der Unververmietung gibt, welche man für die sonstigen Ausgaben (Abschreibung für Möbel, Geschirr, etc.) abziehen kann.

  • Das wäre vernünftig, Marianne wird es allerdings kaum tun. Sie betrachtet die ganze Wohnungsthematik als eine in sich geschlossene Angelegenheit, nach dem Motto "unter dem Strich ergibt sich für mich netto ein Ausgabenüberschuss etwa in derselben Höhe, wie wenn ich eine für mich erschwingliche Wohnung mieten könnte, alsoverdiene ich nichts und habe somit keine Einkünfte aus der Wohnung zu deklarieren". Die Steuerverwaltung hätte hier wie erwähnt einiges dagegen einzuwenden, doch andererseits wird man es dort kaum merken, wenn Marianne den allfälligen Überschuss aus der Untervermietung nicht angibt. Und pragmatisch gesehen bleiben in Sachen Steuerdeklaration noch ganz andere Dinge unbemerkt als das, worüber wir hier diskutieren.



  • Woher wollen Sie wissen, dass die Einnahmen aus der Untervermietung abzüglich der Ausgaben der Untervermietung im Fall von Marianne einen Gewinn von Null Franken ergeben?

    Marianne hat angegeben, dass sie für die gesamte Wohnung monatlich eine Miete von 2'000 Franken bezahlt. Sie hat zudem angegeben, dass sie als Einnahme für die Vermietung eines Zimmers in dieser Wohnung mit Dusche, Mitbenützung Küche, Wohnzimmer, Sitzplatz, Waschmaschine/Tumbler 800.- erhält. Da Marianne weder angegeben hat wieviele Zimmer (inkl. Küche) die Wohnung hat und wiviele Zimmer davon nur von ihr benutzt werden dürfen und vom Untermieter nicht mitbenutzt werden dürfen, lässt sich noch gar nicht ausrechnen welcher Anteil von den 2'000 Franken Mieten für die ganze Wohnung als Ausgabe für das untervermietete Zimmer und für die vom Untermieter mitbenützten Zimmer abziehen lässt. Zudem müsste man abschätzen wieviel die Abschreibung der mitbenützten Möbel und des Geschirrs etc. als Ausgabe ausmacht.



    Du gehst davon aus, dass MarianneZ einen Gewinn aus dieser Untervermietung machen könnte, und wenn das so wäre oder so ist, dann muss oder müsste sie diesen versteuern. Soweit sind wir zwei und auch Sirio uns einig.

    Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Gewinn aus dieser Untervermietung hat und zwar aus nachfolgenden Gründen:

    Für die Abschreibungen inkl. NK, wie von dir genannt, darf sie 30% -zumindest in meinem Wohnkanton- vom Bruttomietzins abziehen. Dann verbleiben ihr netto 560 Franken pro Monat für diese Untervermietung. Im Kanton Zürich kann man mit wenigen Ausnahmen keine 5 ½ oder 6 ½ Zi-Wohnung für 2‘000 Franken pro Monat mieten.

    Somit gehe ich davon aus, dass es sich hier um eine 4 ½ Zi-Wohnung handeln muss. Wenn man die Küche und das Wohnzimmer gemeinsam nutzt verbleiben noch 3 Zimmer. Somit würde ein Zimmer inkl. Mitbenützung der übrigen Räume wie z.B. Küche und Wohnzimmer 666 Franken pro Monat kosten.

    Auch meine Annahme ist selbstverständlich wie deine und jene von Sirio bloss hypothetisch.

    Ich habe heute Mittag um ca. 13 Uhr im Fernseher Berlusconi gesehen und er hat gesagt, wenn es nach Monti gehen würde, müsste er sogar seine Pfeife versteuern. ;)

    Klar, wir sind hier nicht in Italien und auch ich bin der Meinung, dass wenn jemand einen Gewinn macht, diesen auch korrekt als steuerbares Einkommen versteuern muss.

  • Mir scheint, dass hier zwei Punkte übersehen werden, wenn Marianne aus der Untervermietung einen Verlust (Einnahmen abzüglich Ausgaben) macht.

    Erstens besteht eine Pflicht auch Verluste in der Steuererklärung zu deklarieren. Zweitens bezahlt man insgesamt weniger Steuern, wenn man daneben auch noch Teilzeit und im Nebenerwerb arbeitet, da man den Verlust aus der Untervermeitung vom steuerpflichtigen Reineinkommen aus Teilzeitarbeit und dem Nebenerwerb abziehen kann. Denn am Schluss wird die Summe aus sämtlichen steuerpflichtigen Reineinkommen aus sämtlichen Aktivitäten besteuert.

  • Wenn ich ein Hotel Doppelzimmer buche und und meine Begleitung gibt mir einen Zustupf, dann ist das auch kein Einkommen, ich habe einfach weniger bezahlt!

    Das ist genau das Gleiche, wenn ich in meiner Privatwohnung ein Zimmer untervermiete.

    Dito wenn ich jemanden zum Arzt fahre und der gibt mir dann was ans Benzin.



  • Mir scheint, dass hier zwei Punkte übersehen werden, wenn Marianne aus der Untervermietung einen Verlust (Einnahmen abzüglich Ausgaben) macht.



    Wenn sie einen Verlust macht - ich bin mir sicher dass sie einen macht, siehe dazu meine hypothetische Berechnung weiter oben- kann sie diesen nicht auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Diese Auskunft ist falsch. Wenn das gestattet wäre würden viele Mieter behaupten, sie benötigen den von ihnen gemieteten Wohnraum nicht für sich selbst und da sie diesen nicht oder nicht kostendeckend untervermieten können, würden sie bei der Wohnungsmiete einen steuertechnischen Verlust machen und diesen auf der Steuererklärung in Abzug bringen.





  • Mir scheint, dass hier zwei Punkte übersehen werden, wenn Marianne aus der Untervermietung einen Verlust (Einnahmen abzüglich Ausgaben) macht.


    Wenn sie einen Verlust macht - ich bin mir sicher dass sie einen macht, siehe dazu meine hypothetische Berechnung weiter oben- kann sie diesen nicht auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Diese Auskunft ist falsch. Wenn das gestattet wäre würden viele Mieter behaupten, sie benötigen den von ihnen gemieteten Wohnraum nicht für sich selbst und da sie diesen nicht oder nicht kostendeckend untervermieten können, würden sie bei der Wohnungsmiete einen steuertechnischen Verlust machen und diesen auf der Steuererklärung in Abzug bringen.



    Ich empfehle zuerst ins Steuergesetz des Kantons Zürich zu schauen und zuerst ins Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zu schauen, bevor man irgendwelche Behauptungen aufstellt.

    Hypothetische Berechnungen ohne genaue Angaben von Marianne und ohne Kenntnis welche Berechnungspraxis das kantonale Steueramt des Kantons Zürich toleriert sind irrelevant. Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (§ 16 Abs. 1 StG ZH). Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 18 Abs. 1 StG ZH). Untervermietung ist eine andere selbständige Erwerbstätigkeit, da es keine unselbständige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer (§ 17 StG ZH), keine Erträge aus beweglichem Vermögen (§ 20 Stg ZH) und keine Erträge aus unbeweglichem Vermögen (§ 21 StG ZH) ist, da die Wohnung ja nicht Marianne gehört und die Einkfüngte nicht unter die in § 21 StG ZH aufgezählten übrigen Einkünfte fallen. Einkünfte aus Untervermietung fallen nicht unter die in § 24 StG aufgezählten steuerfreien Einkünfte.

    Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerbaren Einkünften die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen (§§ 26–30) und die allgemeinen Abzüge (§§ 31 und 32) abgezogen (§ 25 StG ZH). Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen (§ 27 Abs. 1 StG ZH).

    Wer schon einmal eine Steuererklärung im Kanton Zürich ausgefüllt hat weiss, dass am Schluss alles zusammengezählt wird (auch wenn eine einzelne Position ein Verlust ist). Wenn der Steuerkommissär überprüfen möchte, ob wirklich ein Verlust vorliegt kann der Steuerkommissär den Untermietvertrag und den Mietvertrag sowie die Berechnung der zur Erzielung der Einkünfte aus Untervermietung notwendigen Aufwendungen anfordern.

  • @ Sozialversicherungsberater

    Meine hypothetische Berechnung für den Mietzins ist nicht einfach so aus der Luft gegriffen oder aus dem hohlen Bauch heraus erstellt worden. Diese entspricht absolut der möglichen Realität.

    Bei einer 3 1/2 Zi-Wohnung mit einem Bruttomietzins von 2000 Franken pro Monat beträgt der Mietzins bei Untervermietung pro Schlafzimmer plus Mitbenützung von Küche, Wohnzimmer, Badezimmer/WC, Waschraum etc. 1‘000 Franken pro Monat. Bei einer 4 1/2 Zi-Wohnung dementsprechend 666 Franken.

    Hinzu kommen ca. 30% für Abschreibungen von Möbel und anderen Einrichtungsgegenständen. (Mietzins 2000 : 2 bei 2 Schlafzimmer oder : 3 bei 3 Schlafzimmer)

    Somit kostet ein Schlafzimmer von einer 3 ½ Zi-Wohnung einen Bruttomietzins von 1‘300 Franken und bei einer 4 ½ Zi-Wohnung 865 Franken.

    MarianneZ vermietet ein Zimmer für 800 Franken und somit sollte auch für die Steuerbehörde in Zürich klar sein, dass MarianneZ aus dieser Untervermietung ein Verlustgeschäft macht.

    Dass es sich hier nicht um eine grössere Wohnung handeln kann, sollte jedem Steuerkommisär auch im Kanton Zürich allein schon auf Grund der Höhe vom Mietzins logisch sein.

    Ebenso logisch sein sollte allen, dass die Nebenkosten inkl. Ankauf und Abnutzung von Möbel und anderen Einrichtungsgegenständen mindestens 30 % vom Bruttomietzins kosten.

    Wenn du Recht hast, dass MarianneZ ihren Verlust aus dieser Untervermietung von ihrem Einkommen auf der Steuererklärung in Abzug bringen darf, kann mir das recht sein, aber glauben tue ich das nach wie vor nicht.