Darf das Steueramt Mietverträge einfordern?

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  • Hallo

    Ich besitze eine Liegenschaft mit Wohn- und Gewerberaum. Im Jahr 2008 konnte ich erstmals eine Wohnung und ein Büro vermieten. Einige Büroräume konnten noch nicht vermietet werden. Ich habe alle Mietzinseinnahmen in der Steuererklärung 2008 sauber deklariert und sogar eine separate Mietzinsaufstellung gemacht. Trotzdem verlangt jetzt das Steueramt noch die Kopie der Mietverträge. Hat das Steueramt das Recht die Kopien der Mietverträge noch einzufordern?

    Ich hoffe auf eine Antwort.

    Fragender

  • Hallo Fragender

    Da unser Steuer-System auf der Selbst-Deklaration aufgebaut ist, kann die Steuerverwaltung zu jedem deklarierten Betrag Belege, Unterlagen usw. anfordern.

    Wenn die Steuerverwaltung meint, die Mietzins-Einnahmen seien aufgrund der Lage Deiner Liegenschaft [Bahnhofstrasse Zürich :) ] zu tief deklariert, kann sie die Einnahmen auch höher einschätzen.

    Dann wirst Du so oder so Belege für die Richtigkeit Deiner Angaben liefern müssen.

    Sonst zahlst Du dann definitiv zu hohe Steuern.

    Gruss

    Silvia

  • Fragender

    Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass das StA die Mietverträge nicht ohne Weiteres einfordern darf. Wir sind alle dem Datenschutz unterstellt.

    Verschiedene Annahmen können das Vorgehen des StA Ihres Wohnsitzes erklären:

    • Sie wollen feststellen, ob Sie wirklich erst im Jahre 2008 vermieten konnten.

    • Sie wollen feststellen, ob die deklarierten Mietzinseinnahmen Netto- oder Brutto-Einnahmen entsprechen. Hinweis: es sind nur die Netto-Einnahmen zu deklarieren (ohne Neben- und Heizkosten)

    • Sie wollen feststellen, ob Sie wirklich nur den einen Teil Ihrer Liegenschaft vermieten.

    • Sie wollen auf diesem Wege zu Informationen über Ihren Mieter gelangen.

    usw.

    Alle diese Angaben kann das StA bei Ihnen anfragen und müssen dabei Ihren Aussagen Glauben schenken (Selbstdeklaration). Erst bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung / Steuerbetrug müssen Sie Mieterträge gegebenenfalls offenlegen. Ganz klar, müssen Sie für in Abzug gebrachte Aufwendungen die entsprechenden Belege auflisten resp. Einsicht gewähren lassen.

    Wäre noch schöner, wenn schon bald jeder Handwerker und Betrieb seine Rechnungen durch den Fiskus prüfen lassen müsste. Solches Ansinnen könnte gut in Steinbrücks Ansichten Eingang finden.

    Mit einer aussagekräftigen Liste über Mieteinnahmen sind sie m.E. Ihre Pflichten nachgekommen. Fragen Sie Ihr StA warum sie die Mietverträge einsehen wollen. Wenn kein Weg daran vorbei führt, würde ich den/die Mieter vorher um Erlaubnis fragen.

    Das Steueramt darf nicht einfach höhere Mieteinnahme einschätzen, um Sie in Zugzwang zu bringen. Das kann es tun, sollten Sie keine Steuerklärung eingereicht haben.

    Anders verhalten sich die fiskalischen Fakten, sollten Sie eine Immobiliengesellschaft besitzen, in der diese Liegenschaft eingebunden ist. Aber auch da, werden keine Verträge zur Einsicht verlangt.

    veritim

  • "Erst bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung / Steuerbetrug müssen Sie Mieterträge gegebenenfalls offenlegen." (1.veritim)

    Mit diesem Argument kann die Steuerbehörde jegliche Unterlagen einfordern.

    Beim Privat-Anteil des Geschäfts-Autos habe ich wahrheitsgemäss eine 0 deklariert.

    Die Steuerbehörde hat dann eine Korrektur auf X-tausend Franken gemacht.

    Um meine Einsprache zu begründen, musste ich jede Menge Belege zusammentragen. (Auto-Service-Heft für gefahrene KM, Spesen-Abrechnung, Halbtax-Abo dass ich privat den ÖV benutze usw. usf.)

    Also lieber verlangte Unterlagen liefern, als eine Einsprache begründen zu müssen.

    Silvia

  • Hallo zusammen

    Besten Dank für Eure Antworten. Ich habe mit dem Steuerbeamten bereits telefonisch Kontakt aufgenommen und er hat mir erklärt er benötige die Mietverträge aus folgenden Gründen:

    Die angegebenen Mietzinseinnahmen seien tiefer als die steuerbaren Mietwerte. Zudem hätte er das Recht dazu, jederzeit diese Mietverträge einzufordern. Ich habe ihm erklärt, dass ich alle Angaben wahrheitsgetreu deklariert habe. Trotzdem besteht er auf die Kopien der Mietverträge, was für mich völlig unverständlich ist!

    Meistens ist es doch so, dass die effektiven Mietzinseinnahmen tiefer sind als die steuerbaren Mietwerte, weil diese vom Steueramt einfach zu hoch angesetzt werden!

    Die Mietzinseinnahmen habe ich ohne Nebenkosten deklariert.

    Ich weiss jetzt ehrlich gesagt auch nicht, was ich machen soll.

    Für weitere Vorschläge / Tipps wäre ich dankbar.

    Fragender

  • Hallo fragender

    Aus welchen Grund sollten die Mietverträge NICHT abgeben dürfen. Da hat es ganz sicher keine Datenschutzrelevanten Daten darauf.

    Sie sind sich im klaren, dass sie nur zweiter machen, wenn Sie sich weigerst. Eine Chance davon los zu kommen ist sehr gering.

    Und ja, die Steuern können jeden Beleg verlangen, denn sie wollen. Sich dagegen sperren nützt nichts. Und wenn ja doch alles ganz legal läuft, kann man es ja auch zeigen, oder?

    Ich versteh, das ganze Theater nicht ganz.

  • PC, das Theater, wie Sie es nennen, hat sehr(!) viel mit Vertrauen zu tun. Wollen wir unsere Freiheiten so billig preisgeben? Das ist doch hier die wirklich relevante Frage. Schliesslich hat Fragender seine Steuererklärung wahrheitsgetreu ausgefüllt und das mit seiner Unterschrift bekräftigt.

    Fragender, sollten Sie in einer eher kleinen Gemeinde steuerpflichtig sein, könnte es durchaus sein, dass der Steuerbeamte etwas (zu) viel Macht ausspielen möchte. Solchem Gehabe müsste ohnehin der Riegel geschoben werden. In der Steuererklärung steht deutlich, in welchen Fällen Sie Belege liefern müssen: zB: "Keine Abzüge ohne Belege…..". Grundsätzlich finde ich gut, wenn Beamte Ihre Aufgabe ernst nehmen. Man kann es aber auch übertreiben. Nun in der Aussicht auf ein paar weniger Steuerfranken, die Steuerzahler grundsätzlich misstrauen, wäre genau der falsche Weg: Deutschland mit einem hohen Potential an Steuerfluchtgeldern lässt grüssen…. Steinbück könnte nach seiner Absetzung vielleicht unsere Fiskusangestellten schulen……

    Sie könnten auf der Kopie des Mietvertrages alles Vertragsrelevante abdecken (Namen, Klauseln usw. und lediglich die Zahlen wie Vertragsbeginn, Nettomiete, Nebenkosten und das Mietobjekt sichtbar lassen. Damit signalisieren Sie deutlich, dass es den Steuerbeamten recht wenig angeht, wie Sie einen Vertrag abschliessen.

    Es könnte durchaus sein, dass der Steuerbeamte feststellen möchte, ob Sie die Nebenkosten zu Gunsten einer zu tief angesetzten Nettomiete (steuerbares Einkommen) in einer überhöhten Pauschale festgelegt hatten. Sofern die Nebenkosten gemäss Mietvertrag abgerechnet werden, muss das Steueramt nicht einmal die vereinbarte Akonto-Zahlung wissen.

    @Silvia, das einfachste wäre natürlich, sich zum gläsernen Menschen machen zu lassen. Alle Ihre Belege liefern keinen schlüssigen Beweis, dass Sie das Auto nicht (nie) für Private Zwecke einsetzt hatten. Sie konnten es lediglich glaubhaft darstellen. Frage: wie hatten Sie diese Misstrauen und Willkür der Steuerbehörde erlebt?

    veritim

  • Hallo veritim

    Besten Dank für Ihre Antwort. Da liegen Sie gar nicht so falsch, dass es sich um eine eher kleine Gemeinde handelt.

    Ich werde jetzt Ihre Vorschläge prüfen und anschliessend das weitere Vorgehen bestimmen.

    Danke für Ihre Tipps!

    Gruss

    Fragender

  • ""Frage: wie hatten Sie dieses Misstrauen und Willkür der Steuerbehörde erlebt?"" (1.veritim)

    Eigentlich unproblematisch.

    Wenn ich etwas deklariere, muss ich es auf Rückfrage auch belegen können. Sonst könnte ja jeder....

    Der gläserne Mensch ist etwas Anderes:

    Wenn ich etwas NICHT deklarieren würde, und die Steuerbehörden wären trotzdem im Bild, das wäre wohl der gläserne Mensch.

    Silvia

  • Nein @Silvia, der gläserne Mensch beginnt genau in solchen Situationen zu entstehen. Ob Sie nun wissen, dass sie datenmässig durchforscht werden oder Sie selbst diese Daten liefern müssen, ist doch einerlei.

    Wenn Sie solche Situationen problemlos erleben, hat das mit einer gewissen Angepasstheit, um nicht zu sagen mit einer Portion Gleichmut, zu tun. Ich plädiere stets für Anpassung, Integration und Assimilation. In solchen Fragen aber, wo der Staat seine Spürnase in private Dinge steckt, hebe ich stets mahnend meinen Zeigefinger: wehret den Anfängen…..

    veritim

  • Auch wenn ich mich wiederhole:

    Wenn ich etwas deklariere, muss ich es auf Rückfrage auch belegen können!!!

    Silvia

  • Ich möchte euch orientieren, dass ich die Mietverträge dem Steueramt nicht einreichen musste und ich so veranlagt wurde wie ich die Mietzinseinnahmen deklariert habe! Aber alles der Reihe nach:

    Ich habe nochmals meine Mietzinsaufstellung zusätzlich ergänzt mit den Nebenkosten und der Flächenangaben und diese dem Steueramt zugestellt. Danach habe ich erst nach 2 Monaten (!) eine Antwort erhalten, mit der Bitte die Mietverträge zwingend einzureichen. Ich habe mich nochmals schriftlich an den Steuerbeamten gewendet und mitgeteilt, dass ich alle benötigen Angaben eingereicht habe und er mir doch mitteilen solle, warum er jetzt noch die Kopien der Mietverträge benötige. Nach mehr als einem Monat (!) habe ich jetzt die Veranlagung erhalten mit den von mir deklarierten Angaben! Ich habe also alle meine Ziele zu 100 % erreicht und bin froh, dass es jetzt so ein gutes Ende genommen hat.

  • Hätte da auch noch eine Frage. Gilt das bei sämtlichen Einforderungen von Belegen, also z.Bsp. auch bei Krankheitskosten?

    Musste diese Einreichen, obwohl die Steuererklärung von einer anerkannten Steuerberaterin, der ich logischerweise alle Belege volegen musste, ausgefüllt und abgestempelt wurde.

    HumanAnimal

  • Fragender

    Ich freue mich Ihrer Hartnäckigkeit. Ob sich der Aufwand lohnte? Ich glaube das können nur Sie beantworten – ich kenne die Antwort bereits.

    HumanAnimal

    Unter Krankheitskosten steht in der Steuererklärung zu lesen: keine Abzüge ohne Belege – oder etwa nicht? Etwas seltsam finde ich aber, dass das Steueramt die Kontrolle durch die Steuerberaterin nicht gelten liess. Offenbar schien die Liste der Krankheitskosten (sofern eine beilgelegt wurde) nicht authentisch genug. Ein blosser Betrag genügt in keinem Fall – es sei denn, er würde durch einen Rechtstitel begründet oder durch eine Amtsperson eingesetzt.

    Ich hoffe Sie erkennen den Unterschied zwischen Fragenders Problem und dem Ihren.

    veritim

  • Herzlichen Dank für die Antwort!

    Ja, den Unterschied siehe ich.

    Die Kosten wurden in einer Excel Tabelle genau aufgeführt. Das die Belege eingefordert werden dürfen, steht bei der Steuererklärung, da stimmt. Ich stellte die Frage eigentlich, weil es halt auch ziemlich persönliche Sachen sind. Und da ich doch jedes mal 120.- für das Ausfüllen der Steuererklärung bezahle (ist nicht wenig für unser Budget), mag ich dann eigentlich auch nicht nochmals den Aufwand betreiben (ca 70 Belege).

    HumanAnimal

  • HumanAnimal

    Ihren Einwand betreffend Privatsphäre verstehe ich sehr gut. Oftmals kann man Belege – ohne deren Wertigkeit herabzusetzen – in gewisser Weise tarnen. Vielleicht kann auch ein summarischer Sammelbeleg von der Apotheke oder vom behandelnden Arzt erwirkt werden.

    Einerseits hat man grosses Verständnis für den Staat (Steueramt) dass Abzüge, soweit sie die Pauschale übersteigen, deklarieren werden müssen. Den Schutz der Intimsphäre des Steuerzahlers bewerte ich aber auch sehr hoch. Oftmals eine etwas knifflige Angelegenheit. Man sollte hier Möglichkeiten schaffen, die beiden Anforderungen gerecht werden können. Datenschutz bleibt in solchen Belangen eine Farce – insbesondere in kleineren Gemeinden, wo jeder jeden kennt.

    veritim

  • @ HumanAnimal

    Die selbstgetragenen Krankheitskosten kann man ja ganz bequem mit der von den Krankenkassen ausgestellten, allenfalls verlangen, "Jahresbescheinigung der Selbstbehalte" nachweisen. Da sind keine Details zu den Krankheiten ersichtilich.

    Dazu rechnet man dann noch die Krankheitskosten welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden konnten. Zum Beispiel Brillen (abz. Anteil Kr.Ka.), Einlagen, Kuren (z.T.), Zahnarztkosten, etc.

    Pascal