Seit ich auf Rat vom Beobachter selber hin dieses Forum besuche, wurde mir schmerzhaft bewusst, dass ich noch lange nicht die einzige bin, welche von Seiten der IV in jeglicher Beziehung im Stich gelassen wird - man bekommt so einen Horror-Vorentscheid, die Rente würde einem nach 18 Jahren auf Ende des nächsten Monats gestrichen - ich wiederhole mich, aber das muss halt nun mal sein und ist dann damit auf sich alleine gestellt.
Sowas ist ein Skandal!!
Ruft man an, lassen sich die entsprechenden Sachbearbeiter verleumden, schickt man eine Mail - wird diese NIE beantwortet - man wird einfach sich selber überlassen mit der Angst, noch das Letzte das man hat - seine EXISTENZ - zu verlieren.
Und wenn man sich dann hier nicht mehr so cool verhaltet - wird man von gewissen Personen, die tagtäglich ungewollt Ratschläge erteilen, noch mehr verunsichert.
Das sollte NICHT so sein! Nicht jeder hat ein Internet, kann dieses bedienen und hoffen, so von Leuten mit dem gleichen oder ähnlichen Schicksal, aufgeklärt zu werden.
Die meisten sind dann total verloren und wenn man noch unter Depressionen leidet wie ich - neben den körperlichen Gebrechen - denkt man oft über einen Suizid nach - trotz Glauben - mir ist es wenigstens so ergangen.
Es tut mir leid - sehr geehrte Redaktion Beobachter - aber diesen Link muss ich hier halt nochmals anfügen:
Was sagt der IV-Chef zur harzigen Reintegration?
Aus Espresso vom 19.04.2013, 08:13 Uhr
http://www.srf.ch/player/radio…9f-4328-ad48-704324f28872
Was dieser da der Oeffentlichkeit übermitteln will in seinem Interview - man merkt ja schon, dass er etwas sagt, das überhaupt nicht den Tatsachen entspricht - sonst würde er am Beginn des Interviews nicht so stottern -
ist an Frechheit nicht mehr zu überbieten. NICHTS, aber gar NICHTS von dem, was der da sagt - entspricht der Realität.
Von Aufklärung über Rechte und Pflichten, wie es weitergehen soll, was man machen kann geschweige von einer Betreuung können wir kranke Menschen nicht mal träumen.
IV-Players - von denen merke ich nichts *fg. Beratungsgespräche führen? Ich glaube, ich habe mich da verhört. Die IV hat mich noch nicht EINMAL vorgeladen (!!!?).
Und es zeigt sich ja auch deutlich hier bei den Themen, die eröffnet werden.
Wie sollen Arbeitgeber Verständnis für kranke Menschen aufbringen, wenn es nicht mal die Invalidenversicherung selber tut.
Einmal mehr wird das Volk aufs Primitivste veräppelt und das noch auf einem öffentlichen Radiosender.
Mein Vorbescheid - muss halt nochmals wiederholt werden, sorry - meine Rente würde auf Ende des nächsten Monats ersatzlos gestrichen, kam am 15. April 2013 mit B-Post, uneingeschrieben.
Gleichentags habe ich Einsprache via Einschreiben eingereicht und am 8. Mai 2013 eine zusätzliche durch und mit der Pro Infirmis.
Man hört einfach nichts mehr.
Gut - ich kann ja froh sein - je länger ich nichts höre, umso länger läuft meine Rente.
Aber es kann für Menschen - die auf eine Rente warten - noch schlimmer sein.
Wovon leben diese Menschen in der Zwischenzeit, wenn diese nicht wie ich damals, durch den Arbeitgeber gedeckt sind, frage ich mich?
Miete etc. müssen termingerecht bezahlt werden, sonst fliegt man schneller aus einer Wohnung in unserem Sozialstaat Schweiz, als einem lieb ist. Geschweige von Krankenkasse und all den üblichen Abgaben.
Ich weiss wie sich das anfühlt und kann nachvollziehen, wenn jemand eine Dummheit macht aus Verzweiflung - es gibt einige, welche daran endgültig zerbrechen.
Und sowas nennt sich nach wie vor Sozialversicherung? Das Wort "Sozial" kann man schon lange streichen - was hier seit Jahren abläuft hat mit Sozial nicht mehr das Geringste zu tun - im Gegenteil - man macht kranke Menschen ganz kaputt - mit diesem unmenschlchen Verhalten und ich bin noch lange nicht die einzige, der es so ergeht.
Man verschwendet das Geld vom Volk lieber für unlautere Gutachter, Observationen, sinnlosse Eingliederungen, Scheinjobs in Firmen für die Oeffentlichkeit, und, und, und.......... schon klar, gibt es da mit der Zeit Defizite im Finanzhaushalt - das weiss jeder, der mal rechnen gelernt hat *fg.
Shame on you @Sozialversicherungen.
Fehlende Aufklärung und Betreuung seitens der IV kranken Menschen gegenüber!!!
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Seit ich auf Rat vom Beobachter selber hin dieses Forum besuche, wurde mir schmerzhaft bewusst, dass ich noch lange nicht die einzige bin, welche von Seiten der IV in jeglicher Beziehung im Stich gelassen wird - man bekommt so einen Horror-Vorentscheid, die Rente würde einem nach 18 Jahren auf Ende des nächsten Monats gestrichen - ich wiederhole mich, aber das muss halt nun mal sein und ist dann damit auf sich alleine gestellt.
Ihre Behauptung man hätte Ihnen in einem "Vorentscheid" (Vorbescheid) gesagt, Ihre IV-Rente würde auf Ende des nächsten Monats gestrichen, stimmt nicht.
Sie haben im Forum "AHV, IV, EL" in der von Ihnen gestarteten Diskussion mit dem Titel "Nur zusammen sind wir stark!!!" am 23. 06. 2013 um 15:37 geschrieben was im Vorbescheid stand:
Wie auch schon zig mal geschrieben - es bleibt mir ja nichts anderes übrig - stand darin - es handelt sich um einen Vorbescheid - egal wie man das nennt ist für mich irrelevant) wortwörtlich:
"Die durchgeführte Rentenrevision von Amtes wegen hat folgenden neuen Sachverhalt ergeben:
Der Gesundheitszustand hat sich verbessert. Aus versicherungsmedizinischer Sicht besteht, spätestens seit der psychiatrischen Begutachtung am 16.08.2012, keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr, und zwar in Bezug auf eine Erwerbstätigkeit sowie auf die Tätigkeiten im Aufgabenbereich.
Aktuell werden keine psychiatrischen Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ausgewiesen, die rezidivierende depressive Störung wird als remittiert beurteilt. Es konnten auch keine neuropsychologischen Einschränkungen nachgewiesen werden.
Ohne Gesundheitsschaden könnten Sie heute ein Jahreseinkommen von CHF 86.758.00 erzielen............. (!!!??) Quelle Lohn letzer Arbeitgeber blablabla indexiert aufs Jahr 2012. Da Sie in allen Tätigkeiten wieder zu 100 % arbeitsfähig sind, ergibt sich eine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse von CHF 0.00, was einem Teilinvaliditätsgrad von % % entspricht.
Wir verfügen deshalb:
1. Die Rente wird nach Zustellung der Verfügung Ende des fogenden Monates aufgehoben
Einer Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 66 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicheerung (IVG) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).
Gegen diesen Vorbescheid können davon Betroffene, wenn sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, innert 30 Tagen bei der IV Stelle Glarus.....................schriftlich oder mündlich Einwand erheben. Dieser Einwand muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der schriftliche Einwand ist zu unterzeichnen und zusammen mit allfälligen Beweismitteln einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist, die nicht erstreckt werden kann, werden wir die beschwerdefähige Verfügung erlassen.
Im letzten Absatz steht klar, dass es sich um einen "Vorbescheid" handelt, gegen den man innert 30 Tagen einen Einwand bei der IV-Stelle Glarus einreichen kann. Dort steht auch glasklar, dass nach Ablauf dieser Frist eine beschwerdefähige VERFÜGUNG erlassen wird.
Dort steht unter 1. nicht, wie von Ihnen behauptet, dass die Rente auf Ende des nächsten Monats gestrichen wird, sondern, dass die Rente NACH DER ZUSTELLUNG DER VEFÜGUNG Ende des folgenden Monates aufgehoben wird.
Laut Ihren eigenen Angaben wurden Ihnen bis jetzt keine Verfügung zugestellt und es wurde Ihnen laut Ihren eigenen Angaben deshalb inzwischen weiterhin monatelang Ihre IV-Rente bezahlt. Der Sinn eines Vorbescheids ist ja, dass Ihnen darin nur angekündigt wird, dass man vor hat so zu entscheiden und Ihnen deshalb eine Gelegenheit gibt Einwände einzureichen. Dann muss die IV Stelle die Einwände lesen und hat die Gelegenheit es sich noch einmal anders zu überlegen und eventuell zusätzliche Untersuchungen zu machen. Wenn es sich die IV-Stelle überlegt hat, schickt Sie dann eine Verfügung, in der entweder steht, dass die Rente aufgehoben wird oder dass die Rente nicht gestrichen wird. -
Und was bringen mir jetzt Ihre detaillierten Ausführungen
Sozialversicherungsberater?
Wenn man krank und depressiv ist und nicht Akademiker wie Sie, der sich mit nichts anderem beschäftigt, als Paragraphen, ist es wohl klar, dass man das anders sehen kann.
Für Sie sind Begriffe wie Bescheid oder Verfügung nicht dasselbe - für uns kranke Menschen, die sich nicht täglich mit den Gesetzen befassen, sehr wohl.
Man hat weder die Kraft noch das Interesse, jeden Satz ganz genau zu zerpflücken, gem. Ihnen ETH-konform - man sieht nur eines:
Die Rente wird mir weggenommen!
So war bzw. ist es wenigstens bei mir. Soll ich jetzt einfach ruhig bleiben und Däumchen drehen, bis der definitive Entscheid der IV eintrifft?
Sie können gut schreiben, Sie haben ja anscheinend so einen prachtvollen Job, ein exzellentes Einkommen als Akademiker, eine tolle, verständnisvolle Lebensgefährtin die Sie glücklich macht, sind gesund und munter und wenn was ist, können Sie sich wehren - Sie haben ja alle Paragraphen im Kopf abgespeichert.
Ich aber NICHT!
Und es ändert nichts, aber rein gar nichts an der Tatsache, dass das Volk seitens der IV in der Oeffentlichkeit veräppelt wird und man in keinster Weise Hilfe von denen bekommt - ich muss das nicht erneut wiederholen.
Und zu guter Letzt -
sehr geehrter Herr Sozialversicherungsbefürworter -
nehmen Sie bitte nochmals zur Kenntnis, dass ich weder an Ihren Ratschlägen noch sonst etwas mehr interessiert bin - wie schon 100 Mal geschrieben - verwirren mich persönlich Ihre Postings mehr, als dass diese was helfen und wie ich hier in diesem Forum schon an diversen Orten lesen konnte - zu Ihrer Erinnerung schreibe ich lediglich "Soulsister" bin ich noch lange nicht die einzige, der es so ergeht.
Schönen Tag noch. -
Für Sie sind Begriffe wie Bescheid oder Verfügung nicht dasselbe - für uns kranke Menschen, die sich nicht täglich mit den Gesetzen befassen, sehr wohl.
Der Unterschied ob man nur einen Vorbescheid oder bereits eine Verfügung bekommen hat macht auch für kranken Menschen einen Riesenunterschied. So lange diese nur einen Vorbescheid bekommen haben, in welchem die Absicht die Rente zu streichen angekündigt wurde, erhalten kranken Menschen nämlich weiterhin ihre IV-Rente und es steht noch gar nicht fest ob die Rente überhaupt gestrichen werden wird.
Die Rente wird mir weggenommen!
Ihre Rente wurde Ihnen nicht weggenommen. Sie beziehen weiterhin Ihre Rente. Ob Ihnen Ihre Rente weggenommen wird oder nicht wurde noch nicht in einer Verfügung entschieden.
So war bzw. ist es wenigstens bei mir. Soll ich jetzt einfach ruhig bleiben und Däumchen drehen, bis der definitive Entscheid der IV eintrifft?
Normale Menschen lassen sich beraten, nehmen sich einen Rechtsanwalt oder stellen ein Gesuch auf Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands und schlagen darin vor einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl als unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bestellen und reichen Ihre Einwände gegen den Vorbescheid ein und warten dann ab. Ein Gesuch auf Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ist übrigens noch nicht zu spät.
Die Krankenkassen bezahlen Psychiater und Psychologen für Menschen, die nicht mit Ihren Ängsten zu recht kommen.
Ich bin Ihre aggressive Ausdrucksweise, Ihre ständigen Vorwürfe und Ihre Beeidigungen leid. -
Sozialversicherungsberater
Sorry - es macht aber nicht den Eindruck - dass Sie mein Verhalten leid sind. Sie verfolgen mich wie ein Schatten, obwohl ich Ihnen immer und immer wieder klarmachen will, dass Sie mich endlich in Ruhe lassen sollen.
Sie können bzw. wollen das wie es aussieht nicht begreifen.
Ausserdem habe ich alles getan, um mir Hilfe zu holen, war bei der ProInfirmis und Procap - also ersparen Sie sich solche zum tausendsten Mal wiederholenden:
Sie hätten halt........dort und dort.........wenn nicht.......das und das...und bei dem und der........gem. Artikel so und so, und blablabla - ich verzichte darauf.
Und dass ich psychisch krank bin, brauchen Sie nicht am laufenden Band zu wiederholen, auch dass ich in Behandlung bin - gehe heute wieder zum Arzt - was wollen Sie eigentlich damit bezwecken?
Diese Frage erübrigt sich auch, Ich kann es mir denken, schreibe jetzt aber besser nichts mehr. Sonst hört dieses Theater mit Ihnen NIE auf.
Wie sagt man doch so schön:
Geh mit Gott, aber geh! -
Sozialversicherungsberater
Sorry - es macht aber nicht den Eindruck - dass Sie mein Verhalten leid sind. Sie verfolgen mich wie ein Schatten, obwohl ich Ihnen immer und immer wieder klarmachen will, dass Sie mich endlich in Ruhe lassen sollen.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es Menschen gibt, die nicht immer Ihr Meinung teilen und eine abweichende Meinung hier auch äussern.
Ich lasse mir von Ihnen nicht Mund verbieten.
Wenn Sie zu Unrecht die IV-Stelle beschuldigen Ihnen etwas gesagt zu haben, was nicht stimmt, nehme ich mir das Recht darauf hinzuweisen und die IV-Stelle zu verteidigen. -
Arbeiten Sie eigentlich bei den Sozialversicherungen
Sozialversicherungsberater?
Könnte nämlich noch zutreffen - schon klar - gibt es soviele Beamtenwitze die gar nicht witzig sind, sondern traurige Tatsachen.
Wenn ich Ihnen eine Frage stelle, was Sie davon halten, dass man mein gesamtes dickes Dossier einer falschen Firma geschickt hat - nicht dieser - die mir meine Pensionskasse zahlt - kommt keine Antwort wie auch betr. ortophädischen Schuhen -
Was hat das mit dem hochgepriesenen Datenschutz zu tun, den die IV immer als Vorwand nimmt, nicht zu ihren Fehlern stehen zu müssen?
Sie agieren ähnlich.
Also ist es der IV erlaubt - ungestraft - mein Dossier ohne mich zu fragen jedem zu verschicken. Toll, das ist wirklich toll.
Unbekannte Personen wie ich werden für ihr Unwissen bestraft wie z.B. diese Frau Näf aus Küsnacht - dessen Leiter den man dort nicht mehr brauchen konnte nun der Leiter vom Erwachsenen- und Kinderschutz des Kanton Glarus wurde -
es wird immer mit verschiedenen Massen gemessen
Die Behörde darf sich alles erlauben - Noname-Personen wie ich werden als rechslose Nummern behandelt - ist doch denen egal, wenn unbefugte Leute über mein ganzes Leben Bescheid wissen.
Aber ich bin zuversichtlich. Dank dem Internet und den sozialen Netzwerken können auch Beamte auf Dauer nicht mehr alles vertuschen - gut so. Denken Sie an Frau Fiala oder den Mörgeli - hat zwar nichs mit diesem Thema zu tun, aber mit der Zeit werden auch die unlauteren Machenschaften von sog. *hohen Tieren" aufgedeckt und das ist gut so.
Und ich trage dazu bei, solange ich kann - und ich erlaube mir wie Sie es tun, mir von NIEMANDEM den Mund verbieten zu lassen.
Und jetzt habe ich besseres zu tun. -
Arbeiten Sie eigentlich bei den Sozialversicherungen
Nein.
Könnte nämlich noch zutreffen - schon klar - gibt es soviele Beamtenwitze die gar nicht witzig sind, sondern traurige Tatsachen.
Kennen Sie den: Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang (Flur) im Amt. Sagt der eine zum Anderen "Kannst Du auch nicht schlafen?"
Wenn ich Ihnen eine Frage stelle, was Sie davon halten, dass man mein gesamtes dickes Dossier einer falschen Firma geschickt hat - nicht dieser - die mir meine Pensionskasse zahlt - kommt keine Antwort wie auch betr. ortophädischen Schuhen -
Was hat das mit dem hochgepriesenen Datenschutz zu tun, den die IV immer als Vorwand nimmt, nicht zu ihren Fehlern stehen zu müssen?
Sie agieren ähnlich.
Also ist es der IV erlaubt - ungestraft - mein Dossier ohne mich zu fragen jedem zu verschicken. Toll, das ist wirklich toll.
Wenn Sie Antworten auf Fragen wollen, müssen Sie vorher ruhig, sachlich und umfassend den für die Frage relevanten Sachverhalt schildern. Wenn die Person, welche die Frage beantworten möchte, der Ansicht ist, dass noch einige Punkte des Sachverhalts nicht geschildert wurde und Rückfragen macht, dann muss man eben ruhig und sachlich antworten, wenn man eine Antwort möchte. Sich aggressiv aufzuregen, dass einen die Anderen etwas fragen, führt nur dazu, dass diese nicht Antworten können, weil Sie den Sachverhalt nicht ausreichend kennen.
Sie benutzen offensichtlich viel das Internet. Die Gesetze (IVG, BVG, ATSG) und die Verordnungen (IVV, BVV, ATSV) und die Kreisschreiben für die IV sind alle im Internet zugänglich. Es ist unverantwortlich die IV-Stellen zu beschuldigen sich nicht an Vorschriften zu halten, bevor man sich über diese Vorschriften informiert hat.
Kleiner Tipp: Bundesamt für Sozialversicherungen, Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI), Gültig ab 1. Januar 2010, Stand 1. Februar 2013
Seite 61 Randziffer 3014.3 Ein Exemplar des Vorbescheids wird auch den anderen Sozialversicherern zugestellt, einschliesslich der zuständigen Vorsorgeeinrichtung nach BVG, sofern eine Rentenzusprache erfolgt und soweit die Verfügung die Leistungspflicht dieser anderen Versicherer berührt. Diese verfügen über dieselben Rechtsmittel wie die vP (versicherte Person) (Art. 49 Abs. 4 ATSG i.V.m. Art. 73bis Abs. 2 IVV).
Seite 61 Randziffer 3014.5 Zum Vorentwurf Stellung nehmen können nicht nur die vP (versicherte Person) und alle anderen allfällig betroffenen Versicherer, sondern auch die anderen am Verfahren beteiligten Parteien im Sinne von Art. 49 Abs. 4 ATSG.
Der Vorbescheid ist insbesondere zuzustellen der zuständigen Einrichtung der beruflichen Vorsorge, sofern die Verfügung deren Leistungspflicht nach den Artikeln 66 Absatz 2 und 70 ATSG berührt. Steht die Zuständigkeit nicht fest, so erfolgt die Zustellung an die Einrichtung, bei welcher die versicherte Person zuletzt versichert war oder bei welcher Leistungsansprüche angemeldet wurden (Artikel 73bis Absatz 2 Buchstabe f IVV).
Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist wie der Name schon sagt auch die Invalidität versichert. Die Arbeitgeber müssen nicht zwingend eine eigene Pensionskasse gründen, sondern können die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung auch an eine Sammelstiftung auslagern, welche von einer privaten Versicherungsgesellschaft verwaltet wird. Diese von einer privaten Versicherungsgesellschaft verwaltete Sammelstiftung bezahlt dann, wenn das Rentenalter eintritt oder die Person stirbt und es Hinterlassene gibt oder wenn die Person invalid wird die berufliche Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Wenn der (ehemalige) Arbeitgeber als Auftraggeber die Verwaltung der Einrichtung für die berufliche Vorsorge an privaten Versicherung ausgelagert hat und er von der IV-Stelle eine Kopie des Vorbescheids erhalten hat, leitet er diese an die private Versicherungsgesellschaft weiter. -
Arbeiten Sie eigentlich bei den Sozialversicherungen
Nein.
Könnte nämlich noch zutreffen - schon klar - gibt es soviele Beamtenwitze die gar nicht witzig sind, sondern traurige Tatsachen.
Kennen Sie den: Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang (Flur) im Amt. Sagt der eine zum Anderen "Kannst Du auch nicht schlafen?"
Wenn ich Ihnen eine Frage stelle, was Sie davon halten, dass man mein gesamtes dickes Dossier einer falschen Firma geschickt hat - nicht dieser - die mir meine Pensionskasse zahlt - kommt keine Antwort wie auch betr. ortophädischen Schuhen -
Was hat das mit dem hochgepriesenen Datenschutz zu tun, den die IV immer als Vorwand nimmt, nicht zu ihren Fehlern stehen zu müssen?
Sie agieren ähnlich.
Also ist es der IV erlaubt - ungestraft - mein Dossier ohne mich zu fragen jedem zu verschicken. Toll, das ist wirklich toll.
Wenn Sie Antworten auf Fragen wollen, müssen Sie vorher ruhig, sachlich und umfassend den für die Frage relevanten Sachverhalt schildern. Wenn die Person, welche die Frage beantworten möchte, der Ansicht ist, dass noch einige Punkte des Sachverhalts nicht geschildert wurde und Rückfragen macht, dann muss man eben ruhig und sachlich antworten, wenn man eine Antwort möchte. Sich aggressiv aufzuregen, dass einen die Anderen etwas fragen, führt nur dazu, dass diese nicht Antworten können, weil Sie den Sachverhalt nicht ausreichend kennen.
Sie benutzen offensichtlich viel das Internet. Die Gesetze (IVG, BVG, ATSG) und die Verordnungen (IVV, BVV, ATSV) und die Kreisschreiben für die IV sind alle im Internet zugänglich. Es ist unverantwortlich die IV-Stellen zu beschuldigen sich nicht an Vorschriften zu halten, bevor man sich über diese Vorschriften informiert hat.
Kleiner Tipp: Bundesamt für Sozialversicherungen, Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI), Gültig ab 1. Januar 2010, Stand 1. Februar 2013
Seite 61 Randziffer 3014.3 Ein Exemplar des Vorbescheids wird auch den anderen Sozialversicherern zugestellt, einschliesslich der zuständigen Vorsorgeeinrichtung nach BVG, sofern eine Rentenzusprache erfolgt und soweit die Verfügung die Leistungspflicht dieser anderen Versicherer berührt. Diese verfügen über dieselben Rechtsmittel wie die vP (versicherte Person) (Art. 49 Abs. 4 ATSG i.V.m. Art. 73bis Abs. 2 IVV).
Seite 61 Randziffer 3014.5 Zum Vorentwurf Stellung nehmen können nicht nur die vP (versicherte Person) und alle anderen allfällig betroffenen Versicherer, sondern auch die anderen am Verfahren beteiligten Parteien im Sinne von Art. 49 Abs. 4 ATSG.
Der Vorbescheid ist insbesondere zuzustellen der zuständigen Einrichtung der beruflichen Vorsorge, sofern die Verfügung deren Leistungspflicht nach den Artikeln 66 Absatz 2 und 70 ATSG berührt. Steht die Zuständigkeit nicht fest, so erfolgt die Zustellung an die Einrichtung, bei welcher die versicherte Person zuletzt versichert war oder bei welcher Leistungsansprüche angemeldet wurden (Artikel 73bis Absatz 2 Buchstabe f IVV).
Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist wie der Name schon sagt auch die Invalidität versichert. Die Arbeitgeber müssen nicht zwingend eine eigene Pensionskasse gründen, sondern können die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung auch an eine Sammelstiftung auslagern, welche von einer privaten Versicherungsgesellschaft verwaltet wird. Diese von einer privaten Versicherungsgesellschaft verwaltete Sammelstiftung bezahlt dann, wenn das Rentenalter eintritt oder die Person stirbt und es Hinterlassene gibt oder wenn die Person invalid wird die berufliche Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Wenn der (ehemalige) Arbeitgeber als Auftraggeber die Verwaltung der Einrichtung für die berufliche Vorsorge an privaten Versicherung ausgelagert hat und er von der IV-Stelle eine Kopie des Vorbescheids erhalten hat, leitet er diese an die private Versicherungsgesellschaft weiter.
Dann halt nicht, sehr geehrter Sozialversicherungsberater - trotzdem - Sie heissen alles gut, was von denen kommt - auch wenn es gesetzwidrig ist bzw. ganz und gar nicht der Realität entspricht, was der IV-Chef dieser Ritler gross im Radio rauslässt.
Ich kenne diesen Witz - er ist uralt - und kein Witz. Müssten die Beamten mal so arbeiten, wie es in der Privatwirtschaft verlangt wird - genau, speditiv, schnell und ab und zu muss man halt bis Mitternacht arbeiten - wenn gewisse Angebote raus müssen - alleinerziehende Mutter hin oder her - interessiert diese Firmen nicht - dann macht man das, um den Job NICHT zu verlieren.
Die Beamten sind spätestens ab 16.30 Uhr NICHT mehr erreichbar - für Leute wie mich sowieso NIE - aber sichten zuhause dann die Mails und schicken um einem zu ärgern andauernd - das letzte Mal am 22.6.2013 um 22.06 Uhr - zig Mails mit nicht gelesen. Habe dieser Tussie geschrieben, was sie damit bezwecken will. Natürlich bekamen davon mein Anwalt und alle wichtigen Stellen eine Kopie.
Uralte Mails vom Februar 2013. So verhaltet man sich uns kranken Menschen gegenüber. Ob wir beleidigt sind oder uns das nervt, ist doch Wurst. Wir sind ja nichts mehr wert, in deren Augen.
Der habe ich aber klar gemacht und Sie wird das bestimmt später bereut haben, NICHT mit mir.
Betr. dem - ich könne mich ja im Internet informieren - gehts eigentlich noch?
Sie wissen ganz genau, dass weder ich mich noch andere Menschen mit Depressionen oder sonstigen Gebrechen sich selber informieren können. Niemand weiss Bescheid - auch mein Anwalt nicht - weil die Gesetze andauernd ändern - was die IV betrifft.
Mein Anwalt, Hausarzt und andere wichtige Stellen, ja sogar die Winterthur-Versicherungen sind mir dankbar, wenn ich sie auf dem Laufenden halte - wie schon unter dem Thema
Was halten die Kantone von den neuen Gesetzen oder wie ich das genannt habe, veröffentlicht,
Brief Regierungsrat Glarus von 2010 - da muss ich denen vollkommen zustimmen - mit diesen Personen hatte ich leider auch noch NIE etwas zu tun, nur mit dieser Marianne Dürst - die auch eine Vetterliwirtschafts-Anhängerin ist - Landamännin - grauenhaft. Die war damals im Fall meiner Mutter sel. die Chefin des Dept. Volkswirtschaft- und Inneres, die gegen mich vor dem Verwaltungsgericht verloren haben und mir lächerliche CHF 600.-- bezahlen mussten
Wenn dieser Ritler schon so grosskotizg im Radio etc. sagt, was die IV doch alles tut - dann sollten die sich auch dran halten. Und das tun die NICHT!!
Wenn man krank ist wie ich - ich erwähne es für Sie erneut - kann man sich nicht mehr richtig konzentrieren, was wiederum dazu führt, dass man so lange Postings von Ihnen mit zig Paragraphen etc. gar nicht richtig liest.
Ich habe das Glück - kenne ich mich ein wenig mit dem Internet aus. Die meisten Menschen haben das aber nicht.
Diese kommen NICHT in Kontakt mit Leuten wie Ihnen, Herr Sozialversicherungsberater - der sich mit den Gesetzen auskennt - ich gestehe ein, diesbezüglich sind SIE top!
Die IV kann nicht von uns kranken Menschen verlangen, dass man sich im Internet - egal auf welcher Seite vom BSV etc. selber informiert. Sie soll uns kranken Menschen mit Rat und Tat beistehen und uns endlich mal über unsere Rechte und Pflichten aufklären.
Das tut sie aber NICHT!
Warum bekam ich nicht von der IV den Tipp, ich soll mir einen unentgeltlichen Anwalt nehmen - dieser Vorschlag kam von Ihnen schon zig mal.
Tue ich NICHT, weil ich seit dem Theater um Mutter sel. keine Kraft mehr dazu habe, immer und immer wieder das Gleiche zu schreiben, schlussendlich bringt es doch nichts - siehe hier ein Thema vom "Sonderkurier", das Du bestimmt auch gelesen hast.
Auch wenn ich dafür NICHTS bezahlen müsste, ich habe keine Kraft mehr.
Also bist DU ja selber auch der Meinung - ohne Anwalt läuft es nicht rund - oder irre ich mich da?
Klar - sorry - ich habe das Sie vergessen - müsste sowas in unserem ach so tollen Sozialstaat ja gar nicht nötig sein. Ist nur meine bescheidene Meinung.
Noch was. Was das Verschicken meiner gesamten Akten an eine Firma betrifft - die das NICHTS - aber rein gar NICHTS angeht, müssen Sie die IV nicht in Schutz nehmen.
Die IV weiss ganz genau - Sie wollen ja immer Antworten von mir - weshalb etc. ich damals eine 50 % Rente bekommen habe - also sollte das die IV wie Sie besser wissen - dass dies bei der Von Roll Inova - früher Von Roll Umwelttechnik in Zürich war. Die 50 % Rente wurde mir im 1995 zugesprochen. Dort arbeitete ich bis 1999 - nähere Details ersehen Sie unter Politik und dem Thema von "Schwarzrose".
Also hören Sie auf, die IV in Schutz zu nehmen. Nachher war ich bei der SIKA AG in Zürich täütig - das war die Firma - wo ich verschwiegen habe - dass ich zu 50 % invalid bin - deshalb dauernd zu 100 % arbeiten musste und dann erst recht ins Loch gefallen bin.
Diese Firma hat NICHTS, aber auch gar NICHTS mit meiner Pensionskasse zu tun - Gott sei Dank - sonst hätte ich mich evtl. weil ich unbedingt einen Job wollte und das "Verschweigen" MUSSTE - noch strafbar gemacht.
Damals gab es noch keine Foren - wo man sich erkundigen hätte können - das Handy war explizit nur da für Mitarbeiter in Firmen - die man immer erreichen können musste. Und zwar nur für die Chefs.
Aber die IV Glarus schickte mein dickes A4-File nicht der von Roll - sondern der SIKA.
Wenn Sie das - sehr geehrter Herr Sozialversicherungsberater o.k. finden zeigt mir das eines deutlich:
Sie sind damit einverstanden, dass man auf den Behörden "schludrig" arbeiten kann, ja, Sie nehmen die sogar noch in Schutz.
So ein Fehler darf NICHT passieren. Vor allem von einer Sozialbehörde, die nach aussen hin perfekt sein will. Aber die dürfen sich ja alles erlauben.
Die können froh sein, habe ich keine Kraft mehr, sonst hätte ich mein letztes Geld genommen und die verklagt. SOWAS GEHT GAR NICHT.
Sie sind ja auch ziemlich viel bzw. fast Tag und Nacht im Internet unterwegs. Also haben Sie bestimmt auch das mit der Ausspäh-Affäre der USA und Deutschland mitbekommen.
Ich persönlich finde das nicht schlimm. Mich kann jeder ausspähen, ich habe nicht wie der Mörgeli und Co. Dinge zu verbergen.
Trotz allem muss ich Ihnen danken - Sozialversicherungsberater - weil Sie den ganzen Müll ins Politik-Forum gezogen haben, habe ich Jazz65, CORA - den Sonderkurier und Memo kenne ich schon etwas länger - ich bin ja erst seit 30. April 2013 in diesem Forum - kennengelernt.
Diese Leute haben mich ENDLICH mal verstanden, haben auch in Altersheimen gearbeitet usw.usf. Und ich merke - langsam aber sicher - ich beginne, es innerlich zu verarbeiten.
Noch etwas - habe ich heute auch mit meinem Arzt besprochen. Es ist schwierig, meine psychische Krankheit in Worte zu fassen. Aber auch da gab mir mein Arzt recht. Ich bin nicht geisteskrank - aber seelisch krank - JA - das bin ich - deshalb meine Depressionen. Aber wen wunderts, bei dem was ich mein Leben lang durchgemacht habe und bei solch primitiven, geldgierigen Geschwistern.
Sie können mir wieder schreiben - ich bilde mir das NUR ein - ich habe inzwischen mit einigen Personen von diesem Forum persönlich Kontakt, kann denen zig Dinge die ich eingescannt habe etc., Plädoyers, Klageschriften usw. so direkt zustellen -
aber das tue ich NUR bei Personen, denen ich vertraue.
Und ja - sehr geehrter Herr Sozialversicherungsberater -
ich bin evtl. Menschen gegenüber misstrauisch geworden, die das NICHT verdient haben -
ich erwähne es zum letzten Mal.
Ich wurde nicht einfach so, wie ich bin. Und mein Hausarzt bzw. zusätzlich die Psychologin die ich heute traf meinten beide:
bleiben Sie so, wie Sie sind - Frau Noser - das ist gut so.
Es wurde ein Roman - ich schreibe einfach so, wie es von meiner Seele kommt und ich habe es nach wie vor nicht nötig, etwas zu behaupten, was nicht den Tatsachen entspricht
sehr geehrter Herr Sozialversicherungsberater.
Ich weiss auch, dass es sehr gut fürs Beobachterforum ist, dass es jemanden wie Sie gibt, der sich wirklich was Gesetze betrifft kompetent ist, zu schätzen
andererseits
nervt es mich, wenn Sie immer alles und jeden infrage stellen, der Ihnen nicht recht gibt.
Und noch etwas. Wir Glarner - leider bin ich das nach wie vor - auch wenn ich über 30 Jahre lang nicht mehr in diesem Kanton gelebt habe - sind ein Volk, das eine Ausdruckweise hat - die z.B. in Zürich als unangebracht bzw. frech verstanden wird.
Wir meinen das aber gar nicht so. Volltrottel etc. ist für uns ganz normal. Wir sagen z.B. dem Bleistift "Bliili" usw.usf. - versteht in Zürich kein Mensch.
Ich weiss ja nicht, woher Sie kommen - aber es wäre mir lieb - Sie lassen mich endlich in Ruhe oder stehen auch mal in diesem Forum dazu - dass die prachtvolle Behörde Fehler macht.
Achja - mir geht es nicht so gut. Hatte heute einen Zusammenbruch - ich ertrage diese Hitze einfach nicht mehr - habe ich auch meinem Hausarzt gesagt - als meine Tochter geboren wurde - war meine selten gute Mutter sel. 68 Jahre alt (!!!?=) und was Ihr Vorwurf betrifft, ich könne ja nicht wissen, was für Pflege sie brauchte.
Ich kann nur eines wissen. Bis zu meinem grässlichen Unfall - der mein ganzes Leben auf tragische Weise veränderte - war meine gute Mutter sel. jährlich mit mir und meiner Tochter mindestens 3 x in den Ferien, auf Lanzarote, Gran Canaria, Teneriffa, in Frankreich, Kreta, Kos usw. usf. und ich weiss sehr wohl, wie gut es ihr getan hat.
Meine Tochter bat mich, doch mit ihr, ihrem Gatten und meiner süssen Enkelin - sie wird am 1. September 2 Jahre alt - anfangs Oktober in die Ferien zu gehen. Ich kann nicht, auch wenn ich will. Ausserdem weiss ich nicht, ob ich bis dahin noch meine Rente bekomme oder was dann sein wird. Ich bin NIE so gut "zwäg" wie meine selten gute Mutter sel. es immer war.
Und ich hoffe und bete zu Gott, dass es mir erspart bleiben wird - auch wenn das die Behörde bezahlen müsste - mich JE in so einem grässlichen Altersheim aufhalten zu müssen - wo es zwar einfach ist, wirklich demente Personen zu verleumden - aber eine Person wie Mutter sel. es war eben NICHT. Wäre sie dement gewesen - hätte ich das auch verstanden - aber sie war es NICHT.
Dank unserem Gesetzgeber musste sie 27 Monate i.e. 2 1/4 Jahr so leiden und durfte dafür über CHF 240.000.-- bezahlen - Gott sei Dank weiss sie das nicht - dann wäre es noch schlimmer für sie gewesen, dass sie jeden Rappen wie mein guter Vater sel. 10 x umgedreht hat.
Achja - noch für Snoopy44
Meine selten gute Mutter sel. musste früher auch jeden Dreck machen für einen Monatslohn von CHF 5.-- (in Worten fünf) - obwohl auch sie aus einer angesehenen Familie im Kanton Luzern kam. Wenn sie mal an einem Sonntag 2 Std. frei hatte, war das schon viel. Also bist Du nicht der einzige.
So - jetzt habe ich evtl. wieder mal etwas zuviel von mir preis gegeben - was solls - ich kann nur noch eines tun in meinem Leben.
Die Oeffentlichkeit darauf aufmerksam machen - was da alles falsch läuft. Natürlich bin ich mit diesem Thema auf Facebook, Google, Twitter etc. verlinkt.
Achja - heute hatte der Beobachter sein Jubiläum auf Facebook - 4.000 Fans - great - just great.
OHNE Beobachter wäre ich wahrscheinlich NICHT MEHR da. -
Irgendwie erinnern mich die Weisheiten des selbsternannten Sozialversicherungsberaters an diese Geschichte hier: http://selbstbestimmung.ch/ges…-eigentlich-mit-euch-los/
Ich finde die Vorstellung unerträglich, dass jemand, der tatsächlich in so einem Beruf arbeitet den Ängsten der Betroffenen gegenüber dermassen ignorant eingestellt ist und nichts besseres zu tun hat, als diese Menschen in Foren zu korrigieren und mit herablassenden Kommentaren zu ihrem Gesundheitszustand blosszustellen. - Unerträglich, aber keineswegs überraschend. -
Irgendwie erinnern mich die Weisheiten des selbsternannten Sozialversicherungsberaters an diese Geschichte hier: http://selbstbestimmung.ch/ges…-eigentlich-mit-euch-los/
Ich finde die Vorstellung unerträglich, dass jemand, der tatsächlich in so einem Beruf arbeitet den Ängsten der Betroffenen gegenüber dermassen ignorant eingestellt ist und nichts besseres zu tun hat, als diese Menschen in Foren zu korrigieren und mit herablassenden Kommentaren zu ihrem Gesundheitszustand blosszustellen. - Unerträglich, aber keineswegs überraschend.
Das ist wieder einmal typisch von Ihnen. Vorurteile und Propaganda, aber keine sachliche Diskussion. Ich empfinde Ihre Kommentare mir gegenüber, Selbstbestimmung, übrigens als "herablassend" und "unerträglich". maginoser hat vielfach in diesen Foren gesagt, dass Sie depressiv ist. Sie hat daraus kein Geheimnis gemacht und hat sich was diese Information anbelangt selbst "blossgestellt".
marginoser beschuldigt in ziemlich rüdem Ton die IV-Stelle Glarus sich bei der Zustellung des IV-Vorbescheids nicht an die Vorschriften gehalten zu haben. Von Ihnen kommt keinerlei sachliche Stellungnahme, ob und warum die Zustellung des Vorbescheids an den ehemaligen Arbeitgeber nun korrekt war oder nicht und der Vorwurf von marginoser somit berechtigt war oder nicht.
Ich habe sachlich die Vorschrift erklärt, wem eine Kopie des Vorbescheids zugestellt werden darf und warum es Routine ist, dass die Einrichtung für die berufliche Vorsorge des letzten Arbeitgebers eine Kopie erhält. -
Wenn sich hier jemand unanständigt verhält, dann Sie
@Sozialversicherungsanbeter
und meine Frage haben Sie erneut nicht beantwortet. Dann lassen Sie es einfach bleiben und hören auf mich zu Stalken - so kommt es mir langsam vor.
Ich habe für SIE extra erklärt, dass ich von der Von Roll meine Rente bekomme und NICHT von der Sika, die IV schickt jedoch mein ganzes Dossier der Sika, welche NICHTS, aber rein gar nichts mit meiner Rente zu tun hat und nicht der Von Roll - obwohl diese auch in den Akten vertreten ist.
Wie schon zig mal geschrieben, wer lesen kann ist stark im Vorteil - aber halt auch nicht jedermanns Sache - akademischer Titel hin oder her. -
Wenn sich hier jemand unanständigt verhält, dann Sie
Da Sie ja gerne über die Lesefähigkeiten Anderer herziehen, weise ich Sie darauf hin, dass sich unanständig ohne "t" am Ende schreibt.
Dann lassen Sie es einfach bleiben und hören auf mich zu Stalken - so kommt es mir langsam vor.
Anscheinend haben Sie keine Ahnung was Stalking ist. Ich empfehle Ihnen diesen Begriff in einem Wörterbuch nachzuschlagen. Wir sind hier nicht in Nordkorea oder sonst in einer Diktatur, in der keine Meinungsfreiheit herrscht und es verboten ist eine Meinung zu äussern, welche von Ihrer Meinung abweicht. Ich lasse mir weder von Ihnen noch von Anderen das Wort verbieten, selbst wenn Sie dies noch so oft versuchen.
und meine Frage haben Sie erneut nicht beantwortet.
Ich bin nicht verpflichtet einer Person Fragen zu beantworten, die mich ständig beleidigt. Wenn Sie Glauben, dass Sie sich mit einem rüden Tonfall und Beleidigungen wohlwollendes Entgegenkommen erwarten können, haben Sie sich getäuscht. -
*lol*
@Sozialversicherungsanbeter
Achja ......... übrigens ......anderen schreibt man klein *fg -
marginoser
Immer wieder berichtest du, du würdest an Depressionen leiden. Wer aber so viel Power aufbringt für Schimpfereien, ist alles andere als depressiv!
Gruss
Regentropfen -
Wie willst Du das wissen
@Regentropfen
Leidest Du auch unter Depressionen, wenn Du schon so was rauslässt?
Ich schlucke täglich 2 Antidepressiva, um über die Runden zu kommen, morgens ein Fluctine und Abends ein Remeron 45 mg.
Depressionen zeigen sich u.a. wie folgt:
Man fühlt sich ungeliebt, verlacht, überflüssig. Daraus entwickelt sich dann oftmals eine tiefsitzende Wut auf alle oder eine totale Resignation.
http://www.depressionen-depres…tome-einer-depression.htm
Bei mir zeigt sich diese Gott sei Dank in der Wut, was dazu beiträgt, dass ich nicht ganz untergehe. Wäre es Resignation, wäre es noch viel schlimmer.
Dass Leute wie Du den Sozialversicherungsberater noch in Schutz nehmen, erstaunt mich nicht wirklich. Mir auf jedenfall imponiert sein grosskotziges Gehabe und sein akademischer Titel nicht im Geringsten. Auch seine Beleidigungen kranen Menschen gegenüber sind eine Frechheit. Sein Verhalten ist nämlich überhaupt nicht normal.
Und auch wenn man unter Depressionen leidet, heisst das noch lange nicht, dass man geisteskrank ist - die Seele ist krank - mehr nicht.
Schönen Abend. -
@Sozialversicherungsanbeter
Dass Sie meine Frage nicht beantworten, ist ganz klar.
Sie müssten dann nämlich eingestehen, dass die IV einen grossen, unentschuldbaren Fehler gemacht hat und dass Sie das nicht tun ist so sicher, wie Ihr akademischer Titel. -
marginoser
Es wäre sehr nett, wenn du dich um einen "ruhigeren Ton" bemühen würdest. Auch dir zuliebe.
Ja, Margi, ich kenne mich sowohl betr. Depressionen als auch in Sache Psychopharmaka bestens aus - beruflich bedingt.
Gruss
Regentropfen -
@Regentropfen
Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück
mit Depressionen erst Recht.
Oder meinst Du, ich müsse mir deswegen alles bieten lassen vom Sozialversicherungsanbeter?
Depressionen haben nach wie vor nichts, aber rein gar nichts mit dem IQ zu tun, das solltest auch Du wissen Regentropfen, wenn Du Dich mit Psychopharmika schon auskennen willst. -
Dieses Video zeigt deutlich auf, dass bei mir durch den jahrelangen Stress als alleinerziehende Mutter im Jahre 1995 die Depression zum ersten Mal extrem aufgetreten sind bzw. sich in einem Zusammenbruch äusserten, obwohl ich schon seit meiner frühesten Kindheit immer wieder unter seelischen Störungen - die sich zum ersten Mal im Alter von 14 Jahren mit Magersucht zeigten, gelitten habe.
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Und gebessert hat sich nichts - da der Stress nach wie vor durch meine grausige Familie und die Behörde anhält, man wird zusätzlich kaputt gemacht, anstatt dass man einem beisteht
- jetzt aktuell ist der Stress bzw. die Angst da, das Letzte was ich noch habe - meine Existenz zu verlieren wegen einem unlauteren Gutachten seitens der IV.
Da bringen mir weder Midikamente noch Gespräche beim Psychologen etwas - diese Angst ist berechtigt und keine Einbildung.
Ich danke Gott - zeigt sich das bei mir in einer Wut und nicht Resignation, sonst wäre ich schon längst weg vom Fenster.........