Fehlende Aufklärung und Betreuung seitens der IV kranken Menschen gegenüber!!!

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  • Depressionen haben nach wie vor nichts, aber rein gar nichts mit dem IQ zu tun, das solltest auch Du wissen Regentropfen, wenn Du Dich mit Psychopharmika schon auskennen willst.



    Regentropfen hat auch nicht behauptet, dass Depressionen etwas mit dem IQ zu tun haben. Vorwürfe, dass Regentropfen dies wissen sollte, sind also unberechtigt.



  • Da Sie ja gerne über die Lesefähigkeiten Anderer herziehen, weise ich Sie darauf hin, dass sich unanständig ohne "t" am Ende schreibt.





    *lol*

    @Sozialversicherungsanbeter


    Achja ......... übrigens ......anderen schreibt man klein *fg



    Ich habe "Anderer" und nicht "Andere" geschrieben. Der Duden "Die deutsche Rechtschreibung" beschreibt was eine "Substantivierung" ist. Die Verwendung von "Anderer" in diesem Kontext ist analog zur Verwendung von "Dritter".

    lol = laughing out loud

    Ich lache auch laut.

  • Verrein Leben wie Du und ich

    http://www.zslschweiz.ch/uploa…_leben-wie-du-und-ich.pdf

    leben wie du und ich

    Der Verein „leben wie du und ich“ unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Bestreben frei,

    normal und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu leben, mit persönlicher Assistenz.


    Der Verein „leben wie du und ich“ wurde im Dezember 2012 gegründet auf Grund einer finanziellen Notlage, die durch die Einführung des Assistenzbeitrags im Januar 2012 entstanden

    ist. Nachdem Johanna Ott während dem 6 jährigen Pilotprojekt mit persönlicher Assistenz leben konnte, wurden ihr mit der Einführung des Gesetzes die Gelder der IV dramatisch gekürzt, so dass ihre Existenz auf dem Spiel stand. Im Beitrag der Rundschau vom 6.Februar 2013 wird die

    Situation aufgezeigt:

    http://www.srf.ch/player/tv/ru…ter-sparkurs?id=856a628f-

    59c5-406e-bcee-5ac8fd09312f

    leben wie du und ich

    Der Verein „leben wie du und ich“ unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Bestreben frei,

    normal und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu leben, mit persönlicher Assistenz.

    Der Verein „leben wie du und ich“ wurde im Dezember 2012 gegründet auf Grund einer

    finanziellen Notlage, die durch die Einführung des Assistenzbeitrags im Januar 2012 entstanden

    ist. Nachdem Johanna Ott während dem 6 jährigen Pilotprojekt mit persönlicher Assistenz leben

    konnte, wurden ihr mit der Einführung des Gesetzes die Gelder der IV dramatisch gekürzt, so

    dass ihre Existenz auf dem Spiel stand. Im Beitrag der Rundschau vom 6.Februar 2013 wird die

    Situation aufgezeigt:

    http://www.srf.ch/player/tv/ru…ter-sparkurs?id=856a628f-

    59c5-406e-bcee-5ac8fd09312f



    leben wie du und ich“ bezweckt nun die Unterstützung von komplex behinderten Menschen, welche mit Assistenz

    leben, oder dies in Zukunft machen möchten.


    Der Verein verfolgt längerfristig das Ziel ein Zentrum

    aufzubauen, das behinderten Menschen mit gezielten Angeboten im Bereich von Management, Administration, Supervision,

    Konfliktmanagement u.a. je nach gewünschtem, individuellem Bedarf, zu r Seite steht.

    Diese Arbeitgeberaufgaben werden nämlich im Assistenzbeitrag der IV zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

    Wem schreibe ich das`Die IV tut gar nichts :(

  • Ich mag dieses blöde Blablabla nicht mehr hören von diesem Ritler - man kann einfach NIE zu seinen Fehlern stehen und wirft das Geld für falsche Pilotversuche und so Müll zum Fenster raus :(

    IV spart bei Schwerbehinderten

    Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr

    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten

    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.

  • Link funktioniert nicht mehr, deshalb erneut:

    Müssen wir unbedingt weiterverfolgen, dieses Blablabla vom IV-Chef Ritler :(

    IV spart bei Schwerbehinderten

    Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr

    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.

    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten

    Die werfen das Geld für sinnlose Observationen, Eingliederungen, Scheinjobs bei Firmen für die Oeffentlichkeit, unlautere Gutachter etc. zum 100-fachen aus dem Fenster raus, um Leuten mit wirklicher Behinderung das Letzte zu nehmen, was sie noch haben: ihre Existenz - deshalb entstand dieses Defizit und bestimmt nicht wegen der handvoll "schwarzer" Schafe :(

  • Für alle, die nicht wissen bzw. keine Zeit haben, selber im Netzt zu recherchieren, sehr interessante Fakten:

    Medizinische Gutachten in der IV (Polydisziplinäre Gutachten)

    Polydisziplinäre Gutachterstellen, welche über einen Vertrag mit dem BSV nach Artikel 72bis IVV verfügen (Stand: 1. Mai 2012)

    Gültig ab 09.11.2012 | Grösse: 77 kb | Typ: PDF

    Mustervereinbarung (Kriterien, Tarif)

    Gültig ab 20.08.2012 | Grösse: 216 kb | Typ: PDF

    Hintergrund Polydisziplinäre Begutachtung in der IV

    Gültig ab 20.08.2012 | Grösse: 42 kb | Typ: PDF

    Link SuisseMED@P (externer Link, neues Fenster)

    Medizinische Gutachten in der IV: Qualitätssicherung und faire Verfahren

    Medienmitteilung vom 5.4.2012.

    Medizinische Gutachten in der IV: Qualitätssicherung und faire Verfahren

    Bern, 05.04.2012 - Auf den 1. März 2012 hat die Invalidenversicherung ein neues Vergabesystem für polydisziplinäre medizinische Gutachten eingeführt und gleichzeitig höhere und einheitliche Qualitätsanforderungen an die Gutachterstellen sowie Kontrollmassnahmen definiert. Zudem werden die Partizipationsrechte der Versicherten im Begutachtungsverfahren gestärkt. Damit erfüllt die IV die Forderungen des Bundesgerichts aus einem Urteil vom Juni 2011, welches im Nachgang zu einem Rechtsgutachten und der Parlamentarischen Initiative „Faire Begutachtung und rechtstaatliche Verfahren“ ergangen war.

    Auf den 1. März 2012 setzte der Bundesrat den neuen Artikel 72bis der IV-Verordnung in Kraft, mit welchem sichergestellt wird, dass polydisziplinäre Gutachten für die IV nur noch von Gutachterstellen erarbeitet werden dürfen, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, die in einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV festgehalten sind. In der Vereinbarung sind auch die Kontrollmassnahmen und die entsprechenden Befugnisse des BSV definiert. Zudem wird bundesrechtlich verankert, dass die IV Aufträge für polydisziplinäre Gutachten nur noch nach dem Zufallsprinzip zuweisen darf, um die Unabhängigkeit der Gutachterstellen und die Neutralität der Gutachten zu gewährleisten.

    Gemäss der neuen Verordnungsbestimmung, und um die vom Bundesgericht wie auch vom Parlament geforderten Qualitätsanforderungen an die Gutachterstellen zu gewährleisten, erarbeitete das BSV einen Katalog von Kriterien, welche die Gutachterstellen seit dem 1. März 2012 erfüllen müssen. Diese Kriterien umfassen einerseits formelle und fachliche Vorgaben (u.a. Facharzttitel, Konsensbesprechungen), anderseits werden aber auch Angaben im Hinblick auf mehr Transparenz und Unabhängigkeit der Institute verlangt (u.a. Rechtsform, Trägerschaft, Auftraggeber).

    Im Weiteren erliess das BSV einen neuen, nach Aufwand und Anzahl notwendiger Fachdisziplinen differenzierten Tarif. Dieser beinhaltet neu auch eine separate Abgeltung von Zusatzleistungen wie z.B. Laboranalysen oder Röntgenbilder. Zudem wurde vereinbart, dass die Gutachten grundsätzlich innerhalb einer Frist von 110 Tagen zu erstellen sind.

    Entsprechend dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Juni 2011 wird den Versicherten vor der Begutachtung neu der von der IV-Stelle vorgesehene Fragenkatalog zugestellt, und sie haben das Recht, eigene Fragen an die Gutachter zu stellen. Zudem erlassen die IV-Stellen künftig eine anfechtbare Zwischenverfügung, wenn sich die versicherte Person mit der IV-Stelle nicht über die Begutachtung an sich oder die vorgeschlagenen Gutachter einigen kann.

    Adresse für Rückfragen:

    031 322 91 60, Ralf Kocher, Leiter Rechtsdienst IV

    Herausgeber:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Internet: http://www.bsv.admin.ch

  • Vom Besitzstand merke ich mit bald 58 1/2 Jahren nichts :(

    Schweiz


    Der Nationalrat zeigt keinen Willen, die IV wirksam zu sanieren und vor erneuten Defiziten zu schützen. So lehnt eine Mehrheit aus SVP und Linken eine Schuldenbremse für die IV ab.



    fon. Bern ⋅ Die Entscheide, die der Nationalrat am Dienstag bei der zweiten Beratungsrunde zur IV-Revision getroffen hat, lassen für die kommenden Debatten im Sozialversicherungsbereich Schlechtes befürchten. Von der früheren Entschlossenheit, das mit gut 14 Milliarden Franken verschuldete Sozialwerk wirksam zu sanieren, ist praktisch nichts mehr zu spüren. Wenn das Parlament mit dieser Haltung bei der Reform der AHV oder der beruflichen Vorsorge ans Werk geht, ist der Misserfolg vorprogrammiert.

    20 statt 325 Millionen

    Der Nationalrat gehe bei der Invalidenversicherung ein «kalkuliertes Risiko» ein, sagte die Zürcher Nationalrätin Maja Ingold (evp.). Sie hatte zusammen mit den Christlichdemokraten, den Grünliberalen und den Linken – sowie mit Unterstützung von Innenminister Alain Berset – dafür gesorgt, dass die Sanierungsvorlage zum Nullsummenspiel geworden ist. Die eigentlichen Sparmassnahmen wie etwa die Kürzung der Zusatzrenten für IV-Bezüger mit Kindern – die selbst von Behindertenvertretern hinter vorgehaltener Hand als zu grosszügig bezeichnet werden – sind aus der Vorlage gestrichen worden. Von den ursprünglich geplanten Entlastungen von 325 Millionen Franken dürften am Ende noch etwa 20 Millionen Franken übrig bleiben.

    Vollrente ab 70 Prozent

    Finanziell bringt die Revision also kaum noch etwas. Die einzige wesentliche Neuerung ist die Einführung des stufenlosen Rentensystems, bei dem sich der Grad der Invalidität und der Rentenanspruch grundsätzlich entsprechen. Dadurch sollen die Arbeitsanreize für IV-Bezüger vergrössert werden. Anders als der Ständerat und der Bundesrat will der Nationalrat das neue System aber weniger konsequent umsetzen und Vollrenten bereits ab einem IV-Grad von 70 statt 80 Prozent ausrichten. Diesen Beschluss bekräftigte die Kammer mit 108 zu 78 Stimmen.

    Wie schon in der ersten nationalrätlichen Debattenrunde ist dies in erster Linie ein Erfolg für den Thurgauer CVP-Vertreter Christian Lohr: Er hatte erfolgreich dafür geworben, Schwerbehinderte nicht zusätzlich zu belasten. Einiges deutet darauf hin, dass sich der Ständerat dieser Lösung am Ende anschliessen dürfte. Ebenfalls vom Tisch ist der Vorschlag, nicht nur neue, sondern auch laufende Renten dem neuen stufenlosen System zu unterstellen. Hier schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerates ein, womit allen heutigen IV-Bezügern prinzipiell der Besitzstand garantiert wird.



    In einem zentralen Punkt sind sich die Räte dagegen nach wie vor uneins. Es geht um die Frage, ob für die IV eine griffige Schuldenbremse eingeführt werden soll, um einen Rückfall in die Defizitwirtschaft zu verhindern. Mit 112 zu 74 Stimmen lehnte der Nationalrat den zweistufigen Interventionsmechanismus ab, den der Bundesrat vorgeschlagen und dem der Ständerat zugestimmt hatte.

    Mein Rat, kurz und bündig:

    - überbezahlte Beamtensaläre kürzen,

    - sinnlose Eingliederungen beenden,

    - keine Scheinjobs für die Oeffentlichkeit mehr finanzieren,

    - die primitiven, menschenverachtenden Observationen beenden,

    - kein Geld mehr für unlautere Gutachter ausgeben,


    was dazu führt, dass gem. Sozialversicherungsberater wieder

    - zig Rechtsanwälte auf Kosten vom Staat für Behinderte kämpfen, die schon im vorhinein vor Gericht verloren haben

    Die Gerichte sind ja anscheinend nicht dazu verpflichtet, Beweise zu sichten - somit werden wir kranke Menschen - für gesunde Menschen rechtslose Nummern einfach ad Akta gelegt, traurig aber wahr :-(.

    Fazit:

    wenn endlich wieder mal Menschlichkeit mehr wert wäre, als das verdammte Geld, ginge es allen und jedem besser.


    Gemäss diesem Modell müsste bei einer finanziellen Schieflage in einem ersten Schritt der Bundesrat aktiv werden und dem Parlament Massnahmen vorschlagen. Sollte die Politik keine Lösung finden, würden in einem zweiten Schritt automatisch die Beitragssätze erhöht und die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesetzt. Eine unheilige Allianz aus SVP und Linken wollte davon aber nichts wissen.

    Präjudiz für die AHV

    Dass sich die (bürgerlichen) Parteien bis anhin nicht auf eine gemeinsam getragene Lösung einigen konnten, ist schwer verständlich. Dies vor allem auch deshalb, weil mit der Einführung einer Schuldenbremse für die Invalidenversicherung ein Präjudiz geschaffen würde, das namentlich bei der anstehenden AHV-Reform von grosser Bedeutung sein dürfte.



  • Vom Besitzstand merke ich mit bald 58 1/2 Jahren nichts :(



    Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass das Alter nicht bei allen IV-Rentnern, deren Rente aufgehoben werden könnte, eine Rolle spielt. Es hängt davon ab, aus welchem medizinischen Grund damals die IV-Rente zugesprochen wurde.

    Schauen Sie in die Begründung Ihrer ursprünglichen Rentenverfügungen aus welchen Gründen Ihnen damals die Rente zugesprochen wurde und lassen Sie sich von einer Invalidenorganisation beraten ob das unter die Schlussbestimmungen des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision fällt oder nicht, wenn Sie dies nicht bereits getan haben. Sollte es darunter fallen, muss man das eben in die Einwände gegen den Vorbescheid schreiben.

    Wenn Sie das nicht abgeklärt haben, dann behaupten Sie auch nicht, dass ein altersabhängiger Besitzstand bei Ihnen nicht eingehalten wird. Abgesehen davon wissen Sie noch nicht was bei Ihnen gemacht werden wird, da Sie nur einen Vorbescheid und noch keine Verfügung erhalten haben.



    Mein Rat, kurz und bündig:

    - überbezahlte Beamtensaläre kürzen,

    - sinnlose Eingliederungen beenden,

    - keine Scheinjobs für die Oeffentlichkeit mehr finanzieren,

    - die primitiven, menschenverachtenden Observationen beenden,

    - kein Geld mehr für unlautere Gutachter ausgeben,




    Woher wollen Sie wissen wer wie viel auf dem Amt als Salär verdient und was die Ausbildung und Berufserfahrung dieser Personen sind? Wie wollen Sie sich also anmassen zu beurteilen, ob diese "überbezahlt" sind? Dass das nur "Scheinjobs" sind, ist lediglich ihr Meinung. Beweise haben Sie dafür keine gebracht. Observationen sind notwendig um Betrüger überführen zu können.



    was dazu führt, dass gem. Sozialversicherungsberater wieder

    - zig Rechtsanwälte auf Kosten vom Staat für Behinderte kämpfen, die schon im vorhinein vor Gericht verloren haben

    Die Gerichte sind ja anscheinend nicht dazu verpflichtet, Beweise zu sichten - somit werden wir kranke Menschen - für gesunde Menschen rechtslose Nummern einfach ad Akta gelegt, traurig aber wahr :-(.



    Das ist überhaupt nicht "wahr". Ich habe nicht gesagt, dass Behinderte schon im vorhinein vor Gericht verloren haben.

    Das Gericht muss grundsätzlich schon die Beweise sichten. Es kann aber aufhören zusätzliche Beweise zu sichten, wenn es nach dem Sichten der ersten Beweise der Meinung ist, dass der Sachverhalt bereits mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist und, dass das Sichten weitere angebotener Beweise nichts mehr bringt. Nur weil sich jemand einbildet, dass ein weitere Beweis wesentlich für einen Entscheid wäre, heisst das nicht, dass die Richter die gleiche Meinung haben müssen.

  • marginoser:

    Anscheinend wurde Ihnen ein Vorbescheid zugestellt wurde, in dem die Absicht angekündigt wurde Ihnen nach einer Untersuchung durch einen Psychiater die IV-Rente zu streichen und Ihnen die Gelegenheit gegeben wurde dagegen Einwände einzureichen.

    Ich empfehle Ihnen sich das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts 8C_231/2013 vom 18. Juli 2013 durchzulesen. In diesem Urteil hat es eine Versicherte geschafft, dass das Bundesgericht das kantonale Sozialversicherungsgericht verpflichtet ein zusätzliches Gutachten eines vom Gericht beauftragten Psychiaters einzuholen. Dieses dritte Gutachten muss abzuklären, ob der von der IV-Stelle beauftragte Psychiater oder der von der Versicherten beauftragte Psychiater recht hat. Die Versicherte hatte auf eigene Kosten einen Psychiater beauftragt sie zu untersuchen und zum Untersuchungsbericht des anderen Psychiaters Stellung zu nehmen. Da das Bundesgericht der Meinung war, dass diese zweite von der Versicherten beauftragte Untersuchung durch einen zweiten Psychiater notwendig war, muss die IV-Stelle ihr die Kosten für diese zweite Untersuchung bezahlen. Wichtig war, dass der von der Versicherten beauftragte Psychiater nicht ihr üblicher behandelnder Psychiater, sondern ein andere Psychiater war. Der übliche behandelnde Psychiater gilt vor Gericht als weniger glaubwürdig als ein anderer von einem selbst beauftragter Psychiater (Naheverhältnis, hat schon längere Zeit Arzthonorare von diesem Patienten erzielt und riskiert den Patienten und künftige Honorare zu verlieren wenn er in einer Untersuchung nicht für seinen Patienten Partei ergreift).

    http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin…id=18.07.2013_8C_231/2013

  • Genau das betrifft auch mich, ich habe dauernd am ganzen Körper Schmerzen - teilweise kann man die nachvollziehen - Bein und Kiefer - fand aber die IV nicht für nötig, das bei ihrem Versuch, kranke Menschen auf Teufel komm raus einzugliedern, um ein paar lächerliche Fränkli gegen jegliche Menschenwürde, einzusparen und bei mir kurz vor der Pension ebenfalls abzuklären.

    Sehr interessanter Artikel - in der Schweiz wird ja NUR das toleriert, das man "beweisen" kann - bzw. die Beweise werden von den Gerichten gar nicht gesichtet - bei einfachen, kranken Menschen wie mir :(


    http://ivinfo.wordpress.com/20…therapie-und-integration/



    Leben mit einer Schmerzkrankheit – Fakten und Fragen zu Therapie und Integration


    Die aktuelle Situation

    • Schmerzkrankheiten in der öffentlichen Diskussion: Einbildung oder Krankheit?

    • Schmerzkrankheiten und die IV


    Über Schmerzkrankheiten

    • Physiologie und Psychologie: Es gibt keine rein psychogenen Schmerzen

    • Erfolgversprechende Behandlungsansätze: Schmerzen bewältigen lernen

    Über die Therapie von Schmerzkrankheiten

    • Auseinandersetzen mit der Erkrankung: Schmerztherapie ist keine passive Massnahme

    • Leben mit einer chronischen Krankheit

    Über Integration

    • Wenn Therapie allein nicht ausreicht: Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben

    • Chancen einer strukturierten interinstitutionellen und interdisziplinären Zusammenarbeit

    Fazit

    • Chancen schaffen

    • Langfristige Planung für dauerhafte Lösungen

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    Diskussionen über Schmerzkrankheiten werden mit einer Emotionalität und Heftigkeit geführt, die zu denken gibt und besorgt macht. Die Auseinandersetzungen drehen sich oft um die Frage, ob Schmerzkrankheiten Krankheit oder Einbildung sind. Im öffentlichen Bewusstsein präsent sind vor allem die Kosten, die der Volkswirtschaft durch sie entstehen. Meist wird deshalb die finanzielle Seite der Thematik abgehandelt. Sachliche Informationen, Fakten und Wissen über chronische Schmerzen und ihre Folgeprobleme zu finden ist ungleich schwieriger.



    Die aktuelle Situation


    Alle Menschen kennen Schmerzen, wissen, wie sie darauf reagieren und mit ihnen umgehen. Der Mechanismus, wie akute Schmerzen chronisch werden und eine Schmerzkrankheit entsteht, ist dagegen nicht allgemein bekannt. Schmerzkranke stehen schnell einmal unter dem Generalverdacht, «SimulantInnen» zu sein.

    Vielfach ist eine Schmerzkrankheit nur die Spitze des Eisbergs. Darunter können sich viel brennendere Probleme verbergen:

    - die Angst, gefährlich krank zu sein;

    - Sorgen um den Arbeitsplatz, verstärkt durch das Wissen, dass die Aussichten gering sind, eine andere Stelle zu finden;

    - Sorgen um die Existenzsicherung.

    - Familie und Freundeskreis leiden mit, der Rückzug ins Private droht.




    Und dann kommt der Chef der IV - welcher Theologe und Psychologe sein will - und behauptet - obwohl er das Glück hat, gesund zu sein (noch??) mit Arbeit könne man die Schmerzen überwinden, primitiver gehts wohl nicht mehr :(


    IV spart bei Schwerbehinderten

    Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr

    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.



    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten

    Normalerweise bin ich NICHT so - aber ich wünsche allen - die hier über kranke Menschen urteilen - obwohl sie selber gar nicht betroffen sind und somit auch nicht wissen können, wie schlimm solche tagtäglichen Schmerzen sind dito was es heisst, unter Depressionen zu leiden - das gleiche Schicksal. Wer weiss, evtl. kommen sie dann früher oder später mal zur Vernunft - oder auch nicht :(

  • Direktion BSV Stand: 28. Mai 2013

    http://www.bsv.admin.ch/org/organisation/00559/



    Jürg Brechbühl


    Direktor Jürg Brechbühl (*1956). Juristische Studien an der Universität Basel, 1982 Eintritt ins BSV als juristischer Mitarbeitender Sektion Renten. 1987-1988: Direktionsadjunkt, ab 1988 Chef der Sektion Renten und stellvertretender Chef der Abteilung AHV/EO/EL. 1997 Stabschef und im Jahr 2000 Ernennung als Vizedirektor und Leiter des Geschäftsfelds Altersvorsorge, verantwortlich für die AHV und die 2. Säule. 2005: Wechsel in die Privatwirtschaft als Berater sowie Verwaltungs- und Stiftungsrat von Vorsorgeeinrichtungen. Amtseintritt als BSV-Direktor: 1. Juli 2012.



    Stefan Ritler


    Stefan Ritler (*1958). Vizedirektor, Leiter des Geschäftsfeldes «Invalidenversicherung». Studium in Psychologie und Theologie als Werkstudent an der Universität in Freiburg i.Ü. Zusatzausbildung in systemischer Therapie, Nachdiplomstudium in Unternehmensentwicklung an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und Weiterbildung in Verwaltungsmanagement an der Universität St. Gallen. Während mehreren Jahren in ambulanten und stationären Einrichtungen im Fachbereich Psychologie tätig. Ab Sommer 1998 bis April 2010 Leitung der IV-Stelle Solothurn. Im Jahre 1999/2000 zusätzlich a.i. Leitung der kantonalen Ausgleichskasse Solothurn. Zwischen 2001 und 2005 verantwortlich für das kantonale Reformprojekt "Optimierung des Sozialversicherungsvollzuges im Kanton Solothurn". Im Jahr 2001 Wahl als Vorstandsmitglied der IV-Stellen-Konferenz (IVSK). Präsidium der IVSK von 2007 bis März 2010.

    Ludwig Gärtner (*1958). Vizedirektor, Leiter des Geschäftsfeldes «Familie, Generationen und Gesellschaft». Studium der Sozialwissenschaften an der Universität Zürich. 1987 Eintritt in das Bundesamt für Statistik. 1990 Übertritt in das Bundesamt für Sozialversicherungen, verschiedene Projektleitungen in den Bereich Gesundheitsökonomie und Altersvorsorge. Ab 1995 Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung. Seit 1. Januar 2006 Geschäftsfeldleiter.

    Colette Nova (*1961). Vizedirektorin, Leiterin des Geschäftsfeldes «AHV, Berufliche Vorsorge und EL (ABEL)». Juristisches Studium an der Universität Genf. 1986-1987 wissenschaftl. Assistentin beim Eidg. Delegierten für das Flüchtlingswesen, 1987-1995 Juristin im BIGA, ab 1990 Sektionschefin. 1995 bis Juli 2010 geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Während dieser Zeit Vizepräsidentin Suva, Vizepräsidentin Reka, Mitglied oder Leitung Stiftungsrat/Verwaltungsrat verschiedener Sozialversicherungsinstitutionen und Pensionskassen. Seit August 2010 Geschäftsfeldleiterin.



    Werner Gredig
    (*1955). Vizedirektor, Leiter des Geschäftsfeldes «Mathematik, Analysen, Statistik». Abschluss an der ETH Zürich als dipl. Math. ETH, 1981 Eintritt ins BSV, ab 1988 Leiter der Sektion Mathematik AHV/IV/EO/EL und ab 2002 Leiter des Bereichs Mathematik, seit 2006 auch Leiter der Abteilung Mathematik, Analysen, Statistik .

    Stephan Cueni (*1967). Vizedirektor, Leiter des Geschäftsfeldes «Internationale Angelegenheiten. Studium der Internationalen Beziehungen an der Universität und am Institut de Hautes Etudes Internationales et du Développement in Genf. 1991 Eintritt in das Bundesamt für Sozialversicherungen. Ab 2002 Leiter des Ressorts Abkommensanwendung und ab 2006 Leiter des Bereichs Abkommen. Seit 1. Januar 2013 Geschäftsfeldleiter.



    Madeleine Descloux
    (*1958), Leiterin des Geschäftsfeldes «Planung, Prozesse und Ressourcen». Betriebswirtin und Executive Master of Business Administration FH. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen arbeitetete sie bei der SBB in Bern, Lausanne und Zürich in verschiedenen Funktionen (HR, internationale Angelegenheiten, Finanzen und Controlling, Leiterin Einheit Logistik und Sicherheit sowie Qualität und Services). Sie war Mitglied der Geschäftsleitung der Groupe E in Freiburg und verantwortlich für strategische Planung, Informatik, Logistik, Immobilien und Qualitätsmanagement. Sie war zuletzt als Gründerin und Partnerin bei der Vermögens- und Unternehmensberatung dpm finances et consulting in Freiburg tätig.

    Sibylle Muster (*1958). Leiterin des Direktionsstabes. Dipl. Betriebsökonomin HFW. Nach diversen Funktionen in Industrie- und Handelsbetrieben, v.a. als Leiterin Personal- und Rechnungswesen, erfolgte per 1992 Wechsel in das BSV. Ab 1994 Sektionschefin in der Kranken- und Unfallversicherung, ab 2002 Bereichsleiterin in der Invalidenversicherung. Seit 1. September 2011 Leiterin des Direktionsstabes.

    Rolf Camenzind (*1958). Leiter Kommunikation. Wirtschaftsmaturität in Luzern und Studien in Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften in Neuenburg. Zwischen 1980 und 1988 Reporter und Redaktor beim Luzerner Tagblatt, bei der Schweizerischen Politischen Korrespondenz spk und bei der Solothurner Zeitung, von 1988 bis 2008 bei Schweizer Radio DRS in Bern in verschiedenen Funktionen als Produzent, Gesprächsleiter, Projektleiter, Redaktionsleiter und Bundeshausredaktor tätig. Seit 1. März 2008 als Leiter Kommunikation im BSV zuständig für die externe und interne Kommunikation des Amtes.

    Letzte Änderung: 28.05.2013