Die Monster-Kasse namens IV

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  • So - das lässt mir jetzt keine Ruhe - ich nehme an, die haben mir einfach keine Kinderrente ausbezahlt - an sowas dachte ich damals auch gar nicht, schliesslich war ja meine Tochter gesund.

    Irgendwie verstehe ich nach wie vor nicht, warum man noch Kinderrenten ausbezahlen soll - für sowas ist ja die eiigene Rente da, aber eben - ich bin halt nicht studiert *fg



    Die Ansicht des Bundesgerichts dazu ist: "Dass in der Invalidenversicherung Anspruch auf eine Kinderrente besteht, ergibt sich direkt aus Art. 35 IVG und ist der breiten Öffentlichkeit bekannt." (Urteil 9C_582/2007 vom 18. Februar 2008 Erwägung 3.1). Das Bundesgericht geht also davon aus, dass auch nicht studierte Menschen sich selbständig über Ihre Rentenansprüche informieren.

    Sie können dieses Urteil unter seiner Nummer auf http://www.bger.ch suchen und durchlesen. Darin geht es um die Nachzahlung und Verjährung von vergessenen Kinderrenten der IV.



    - 50 % Rente ab 1. März 1996: Kinderrente pro Monat _______

    - 100 % Rente ab 1. August 2002: Kinderrente pro Monat ______





    Aber aus den Akten geht eindeutig hervor, dass ich eine Tochter habe, die im Februar 2006 volljährig wurde und ich vorübergehend wegen meinem grässlichen Unfall in einem Heim unterbringen musste.



    Wann Ihre Tochter volljährig wurde ist für das Ende des Anspruchs auf eine Kinderrente nicht allein entscheidend. Wenn Ihre Tochter mit 18 Jahren ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatte besteht der Anspruch auf Kinderrente bis zum Ende der Ausbildung aber maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

    Was die Dauer des Anspruchs auf eine Kinderrente der IV anbelangt empfehle ich in die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen über die Renten in der Eidgenössischen Atlers-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu schauen. Insbesondere die Randziffer 3350 auf Seite 61 und die Randziffern 3356 und folgende auf Seite 62 und folgende durchzuschauen. Am besten Ihre Tochter schaut sich das genau an.

    http://www.bsv.admin.ch/vollzu…ndex/category:23/lang:deu

    Was die Verjährung des Anspruchs auf Kinderrente anbelangt, empfehle ich Ihnen in Artikel 24 Absatz 1 ATSG zu schauen:

    "Der Anspruch auf ausstehende Leistungen oder Beiträge erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welchen die Leistung, und fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, für welches der Beitrag geschuldet war."

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/20002163/index.html

    Ob die Kinderrenten komplett verjährt sind und jetzt kein Anspruch auf Nachzahlung der Kinderrente mehr beseht, hängt also davon ab ob die Tochter nach Vollendung des 18. Altersjahrs noch in Ausbildung war und wie lange die Ausbildung noch gedauert hat. Falls die Tochter nur das KV gemacht hat und nicht anschliessend an das KV eine darauf aufbauende Weiterbildung gemacht hat, sind die Kinderrenten wahrscheinlich verjährt.



  • Ich habe NIE von der IV eine Kinderrente erhalten, das weiss ich jetzt ganz genau und eigentlich muss ich snoopy44 dankbar sein, dass er mich so angeböbelt hat, jetzt muss mir die IV mindestens für 4 Jahre eine saftige Nachzahlung machen, weil man ja seitens von denen NIE über seine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht wird, drum bin ich ja so ein grosser Fan unserer Behörden.

    Ich muss die Mail von der IV gar nicht abwarten - es ist mir wieder in den Sinn gekommen.



    Das war damals nämlich so.


    Da ich ja noch 50 % arbeiten konnte und meine Pensionskasse - weil ich schon seit 1972 immer einbezahlt habe - nicht schlecht war - hätte diese Kinderrente zusammen mit der Rente der Von Roll, der IV und meinem 50 % Salär mein vorhergehendes Salär überschritten,



    deshalb hat man mir diese Kinderrente damals NICHT ausbezahlt.



    Wie in obigem Posting vermerkt, wäre das m.E. auch absurd.



    Was Sie persönlich glauben, dass Ihrer Meinung nach absurd wäre ist vollkommen irrelevant. Ob Ihnen die IV für mindestens vier Jahre eine Nachzahlung machen muss oder nicht hängt davon ab wann der Anspruch auf Kinderrente geendet hat und hängt von der fünfjährigen Verjährungsfrist gemäss Artikel 24 Absatz 1 ATSG ab.

    Relevant sind allein die gesetzlichen Vorschriften im Invalidenversicherungsgesetz (IVG) und in der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) über den Anspruch auf eine Kinderrente und über die Kürzung der Kinderrente.

    Ein Blick in die Artikel 35, 38 und 38bis IVG würde nicht schaden.

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19590131/index.html

    Auch ein Blick in Artikel 33bis IVV schadet nicht.

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19610003/index.html

    Und dann folgt man dem Verweis auf Artikel 54bis AHVV

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19470240/index.html

    Und erst nachdem man sich in den Vorschriften informiert hat, masst man sich ein Urteil an, ob man nun einen Anspruch auf Kinderrente hat und wie weit dieser wieder zusammengekürzt wird oder nicht.



  • @Sozialversicherungsanbeter

    Auf Ihre dummen Postings unter

    Erlass von Rückerstattung des Sozialamts, 16.03 Uhr

    antworte ich gar nicht mehr, ist mir zu blöd. Ich habe Ihnen schon tausend Mal klar gemacht, dass ich Ihre Postings nicht genau durchlese, mit Ihrem ewigen wenn, und, hätte doch, Du musst usw.usf. kann ich nichts anfangen. Ob diese Barbara Mustermann nun nur mit der Behörde ab und zu zu tun hat oder dort arbeitet, ist mir so egal, wie Ihr akademischer Titel - aber es ist echt peinlich, wie Sie sich dort einmal mehr aufführen.................ist meine Meinung und die darf ich haben.



    Wenn Sie nicht in der Lage sind Fehler zuzugeben (zum Beispiel einen Text über die berufliche Tätigkeit von Barbara_Mustermann) nicht aufmerksam gelesen zu haben, scheinen Sie ein Problem mit Ihrem Selbstbewusstsein zu haben.

    Ein Mensch mit einem gesunden Selbstbewusstsein ist in der Lage einzugestehen, wenn er einen Fehler gemacht hat. Noch wichtiger ist, dass man aus dem Fehler lernt und versucht ihn in Zukunft nicht mehr zu machen. Ich habe im Berufsleben einige Menschen kennengelernt hat die zu stolz sind Fehler zuzugeben weil sie es nicht ertragen können, dass dann quasi offiziell ist, dass sie nicht perfekt sind weil sie einen Fehler gemacht haben. Jeder macht Fehler. Auch snoopy44 hat Ihre Angaben was Sie früher beruflich gemacht haben nicht aufmerksam gelesen und dann etwas über Ihre frühere berufliche Tätigkeit behauptet was nicht stimmte oder er gar nicht wissen konnte.

    Wenn Sie aus Ihren Erfahrungen mit den Behörden etwas gelernt haben, dann dass man sich selbst über die anwendbaren Vorschriften informieren muss und Briefe und Verfügungen von Behörden immer kontrollieren sollte, ob diese stimmen und sich nicht darauf verlassen kann, dass die Behörden schon von allein immer alles richtig machen.

  • Eigentlich hätten die mich informieren müssen (siehe Anhang).

    Aber ich warte jetzt mal die Antwortmail der Ausgleichskasse ab und werde dann weitersehen. Meine Hauptsorge ist der Verlust um meine Existenz - werde ich diese nicht verlieren - könnte ich diesen Verlust ja noch verkraften.



    Art. 27 Aufklärung und Beratung




    1 Die Versicherungsträger und Durchführungsorgane der einzelnen Sozialversicherungen sind verpflichtet, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die interessierten Personen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.


    2 Jede Person hat Anspruch auf grundsätzlich unentgeltliche Beratung über ihre Rechte und Pflichten. Dafür zuständig sind die Versicherungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. Für Beratungen, die aufwendige Nachforschungen erfordern, kann der Bundesrat die Erhebung von Gebühren vorsehen und den Gebührentarif festlegen.

    3 Stellt ein Versicherungsträger fest, dass eine versicherte Person oder ihre Angehörigen Leistungen anderer Sozialversicherungen beanspruchen können, so gibt er ihnen unverzüglich davon Kenntnis.

    Zum damaligen Zeitpunkt war ich weder psychisch noch körperlich in der Lage, das abzuklären, da monatelang im Spital, REHA usw.usf. - somit wäre es m.E. die Pflicht der IV gewesen, mich auf sowas aufmerksam zu machen.

    Zuviel bezahlte Renten werden auch zurückgefordert.



    Ausserdem hatte ich ja gerade wegen meiner Tochter eine Beiständin.
    Dann hätte die mich darauf aufmerksam machen müssen, wie sie es damals auch tat, als ich das Testament von Vater sel. nicht angefechtet habe, welcher veranlasst hatte, dass vorerst das gesamte Erbe Mutter sel. zugute kommt.

    So oder so - wie bei der unterlassenen Einreichung einer Rente im Jahre 2007/2008 ans Steueramt, wo ich CHF 12.000.-- nachbezahlen musste anfangs Jahr - hat somit einmal mehr eine Behörde schludrig gearbeitet - sei es nun die IV oder die Sozialbehörde Zürich.

    Sowas DARF NICHT passieren - es geht dann immer auf Kosten von uns Schwachen. Wie im Fall der Frau Näf aus Küsnacht - wo jetzt der damalige Sündenbock neu Chef beim Erwachsenen- und Kinderschutz des Kanons Glarus ist.

    Gem. Rücksprache mit meiner Tochter hat diese ihre Lehre im August 2006 beendet und ist im September als Festangestellte übernommen worden.

    Mein Misstrauen in die Behörden ist mehr als berechtigt, so leid es mir tut, was Positives habe ich mit denen noch NIE erlebt!





  • @Sozialversicherungsanbeter

    Auf Ihre dummen Postings unter

    Erlass von Rückerstattung des Sozialamts, 16.03 Uhr

    antworte ich gar nicht mehr, ist mir zu blöd. Ich habe Ihnen schon tausend Mal klar gemacht, dass ich Ihre Postings nicht genau durchlese, mit Ihrem ewigen wenn, und, hätte doch, Du musst usw.usf. kann ich nichts anfangen. Ob diese Barbara Mustermann nun nur mit der Behörde ab und zu zu tun hat oder dort arbeitet, ist mir so egal, wie Ihr akademischer Titel - aber es ist echt peinlich, wie Sie sich dort einmal mehr aufführen.................ist meine Meinung und die darf ich haben.





    Sozialversicherungsberater

    Ich habe Ihnen oben schon geschrieben, dass ich Ihre Postings NIE genau durchgelesen habe - stimmt - das war ein Fehler von mir.

    Zufrieden?


  • Ich habe nach wie vor sehr grosse finanzielle Sorgen - im Gegensatz zu Dir und weiss nicht, ob ich demnächst meine Existenz verlieren werde - ungerechtfertigterweise.

    Wärst Du etwas klüger, könnte man doch tatsächlich annehmen, Du seist von der IV engagiert, zu observieren - unter allem Niveau ist das, was Du rauslässt.



    Man sollte andere nie für dümmer halten als man selber ist.

    Wenn du aber tatsächlich um so viel klüger bist als ich, solltest du dir keine Sorgen machen -für den Fall- wenn man dir die IV-Renten streicht. Kluge Köpfe finden sofort eine Teilzeitarbeit wo sie wesentlich mehr verdienen als sie Renten erhalten würden.



    Meine Frage - warum DU - als so toller fiter AHV-Rentner - der ja keine Sorgen hat, sich hier Tag und Nacht im Netz aufhält, hast du immer noch nicht beantwortet.





    Dieser tolle fite AHV-Rentner ist schwer hörbehindert, ist Zuckerkrank und hat Rückenprobleme vom Arbeiten und wieso ich so viel freie Zeit am PC verbringe geht dich nichts an.



    Aber ich kann es mir vorstellen. Wer will schon mit jemandem wie Dir länger zusammen sein - der meint, alles zu wissen, was er gar nicht wissen kann.



    Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Im Gegensatz zu dir bräuchte ich kein Auto um damit einmal in der Woche einkaufen zu gehen. In meinem Wohnblock wo ich wohne gebe es viele Nachbarn, die mich in ihrem Auto zum Einkaufen mitnehmen würden, weil auch ich ab und zu meine Nachbarn -die altershalber nicht mehr Autofahren- schwere Sachen wie z.B. Getränke etc. transportiere. Ebenso mitnehmen würden mich meine Geschwister -wir haben keinen Erbschaftsstreit- oder ein guter Freund von mir oder...



  • Gem. Rücksprache mit meiner Tochter hat diese ihre Lehre im August 2006 beendet und ist im September als Festangestellte übernommen worden.



    Haben Sie Ihre Tochter gefragt ob sie nach Abschluss der KV-Lehre im August 2006 noch eine Weiterbildung gemacht hat (z.B. diplomierte Fachfrau oder Expertin in irgendetwas, eine nachträgliche Berufsmatura und ein Fachhochschulstudium, etc.)?

    Wenn Ihre Tochter nur eine KV-Lehre gemacht hat und diese im August 2006 beendet hat, dann war der Anspruch auf die IV-Kinderrente für den Monat August 2006 fünf Jahre später im August 2011 verjährt.

    Artikel 27 ATSG über die Aufklärungs- und Beratungspflicht wird Ihnen wahrscheinlich nicht viel helfen, wenn Sie sich das Bundesgerichtsurteil durchlesen. Das Bundesgericht geht davon ausgeht, dass JEDER (auch ohne Aufklärung und Beratung durch die Behörde) weiss, dass es so etwas wie Kinderrenten gibt oder dies einfach durch googlen nach dem Invalidenversicherungsgesetz hätte herausfinden können. Die werden wahrscheinlich sagen, dass auf dem Amt öffentlich zugänglich Broschüren über die Leistungen der Invalidenversicherung herumliegen, die man sich hätte nehmen können. Vielleicht wurde Ihnen damals sogar so eine Broschüre gegeben. Auf den regionalen Arbeitslosenvermittlungszentren liegen solche Broschüren über die Arbeitslosenversicherung herum bzw. werden an die Versicherten verteilt bzw. die Versicherten werden alle in eine Informationsveranstaltung über die Recht und Pflichten geschickt.

    Auch umgekehrt verjährt die Pflicht zur Rückerstattung von Leistungen, die man selbst unrechtmässig bezogen hat nach fünf Jahren (Artikel 25 ATSG).

  • DANKE

    Sozialversicherungsberater :)

    Meine Tochter hat die Banklehre mit Berufsmatura
    (wahr viel schwerer als das normale KV) auf Ende August 2006 bei der UBS abgeschlossen. Seither ist sie nach wie vor dort tätig.

    Leider gab es zu dieser Zeit "Google" etc. noch nicht bzw. ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern - das Internet kam ja erst so gegen Ende der 90er Jahre richtig auf.

    Ich habe noch mit mechanischer Schreibmaschine gelernt, Steno usw. usf. - vom Telex - Telefax bis hinüber zur elektrischen Schreibmaschine - also kenne ich mich diesbezüglich aus.

    Früher musste man z.B. für Exportpapiere nach Indien 10 Seiten mit Kohlepapier in die Maschine stecken - da lernte man fehlerfrei zu tippen - weil man sonst auf allen 10 Seiten radieren musste:-) Auch konnte ich die Lochstreifen von diesen Holztelex lesen - ach waren das noch schöne Zeiten *seufz*.

    Alles war einfacher - aber nicht schlechter als heute - ist nur meine Meinung.



    Ja, wie es aussieht - werde ich diese Rente wohl auch wieder vergessen müssen, nur weil meine Beiständin das nicht für mich geklärt hat.



    Ich habe soeben auch so ein Urteil durchelesen auf Google - nur so grob - NEIN - mit Gerichten will ich nichts mehr zu tun haben, ich kann nichts dafür, mir wird es umgehend schlecht im Magen.

    Siehe:

    Urteil vom 3. August 2011 - Bundesverwaltungsgericht

    http://www.bvger.ch/publiws
    /download;jsessionid...?decisionId...a040...‎

    03.08.2011 - abschliessen werde. Sie habe den Beschwerdeführer nicht um. Nachzahlung der Kinderrente gebeten. G. Auf die weiteren Vorbringen der ...

    Sie haben diese Seite 2 Mal aufgerufen. Letzter Besuch: 11.08.13



    Es ist einfach so, tut mir leid, auf Behördenmitglieder konnte ich mich NIE verlassen - nirgends
    . Man macht einfach immer Zweiter. Mir ging es damals zu schlecht, als dass ich mich noch für solche Sachen interessieren konnte bzw. damals im Jahre 2002 - als ich in der REHA Davos war - ging es noch um eine Lehrstelle und ich weiss noch, dass ich diesen Vertrag beinahe zu spät unterschrieben an die UBS geschickt hatte - weil die Mitarbeiter von diesem Heim nicht in der Lage waren, mir das fristgerecht zuzustellen.

    Dieses Heim hat meiner Tochter u.a. auch mehr geschadet als was genutzt - was soll's. Sie ist jetzt eine tüchtige junge Frau und eine tolle Mutter.



    DANKE fürIhre Bemühungen Sozialversicherungsberater.


    ______________________

    Für snoopy44

    damit er nicht wieder behauptet, ich hätte gelogen.

    Ich musste meiner Tochter absagen, mir geht es nicht gut und ich muss jetzt ins Bett. Nur um dummen Vorwürfen entgegenzuwirken.

  • Das musste ich jetzt doch noch wissen :)

    4. September 1998

    Google Inc., Gründungsdatum


    Google ist eine Suchmaschine des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc. Übereinstimmende Statistiken zeigen bei weltweiten Suchanfragen Google als Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen.[1][2] Der Vorläufer BackRub startete 1996, seit 27. September 1998 ist die Suchmaschine unter dem Namen Google online.[3] Seitdem hat sich ihre Oberfläche nur geringfügig verändert. Durch den Erfolg der Suchmaschine in Kombination mit kontextsensitiver Werbung aus dem AdSense-Programm konnte das Unternehmen Google Inc. eine Reihe weiterer Software-Lösungen finanzieren, die über die Google-Seite zu erreichen sind. Die Suche ist allerdings nach wie vor das Kern-Geschäftsfeld von Google. Zeitweise verwendete der Konkurrent Yahoo gegen Bezahlung die Datenbanken von Google für die eigene Suche.



  • Für snoopy44

    damit er nicht wieder behauptet, ich hätte gelogen.

    Ich musste meiner Tochter absagen, mir geht es nicht gut und ich muss jetzt ins Bett. Nur um dummen Vorwürfen entgegenzuwirken.



    OK, du glaubst, alles was du im Netzt schreibst müsse ich als Beweis werten, dass es der Wahrheit entspricht. Ich bin kein Hellseher und bei dir kann ich nicht Wissen was der Wahrheit entspricht und was die Unwahrheit ist.

    Zu den dummen Vorwürfen kann ich mich bloss wiederholen –dieses Mal in Fettschrift- was ich weiteroben gepostet habe.

    Man sollte andere nie für dümmer halten als man selber ist!

    Wie ich weiteroben lese, bist du nicht ins Bett gegangen sondern immer noch genau so wie ich am surfen im Internet und am Postings schreiben.



  • @Maginoser

    Du schreibst so viele Unwahrheiten im Netz, dass ich dir eigentlich gar nicht mehr antworten sollte.

    ...

    Du schreibst aus lauter Langeweile über Sachen im Netzt von denen du absolut nichts verstehst. Und wenn dich jemand korrigiert wirst du wütend und fängst an, diesen das geschriebene zu verdrehen um dein Unwissen zu vertuschen und dich selber in ein gutes Licht zu rücken.

    Im weiteren behauptest du und unter vielem anderen sogar, du hättest für deine Tochter bloss Geld aus deiner PK erhalten aber keine IV-Kinderrenten.

    Jeder IV-Rentner und jede IV-Rentnerin erhalten für ihre Kinder IV-Kinderrenten und somit sind auch dir solche ausbezahlt worden!



    snoopy44: Ich denke man sollte unterscheiden was man nur vermutet und was man weiss.

    Ob marginoser tatsächlich Kinderrenten für Ihre Tochter erhalten hat wissen weder snoopy44 noch ich. Denn es ist nicht auszuschliessen, dass die kantonalen Sozialversicherungsanstalten manchmal Fehler machen und das Vorhandensein eines Kindes übersehen, für das ein Anspruch auf eine Kinderrente bestehen würde.

    Meine Arbeit besteht daraus Versicherte dabei zu unterstützten Fehler der Sozialversicherungen zu korrigieren. Wenn die Sozialversicherungen perfekt arbeiten würden und keine Fehler machen würden, hätte ich keine Kunden. Es passieren leider Fehler. Betriebe in der Privatwirtschaft könnten sich nicht erlauben viele Fehler zu machen, da die Kunden sonst wo anders kaufen würden und diese in Konkurs gehen würden. Mich ärgert es, wenn dort Fehler gemacht werden und nach einer Einsprache im Einspracheverfahren nicht zugegeben werden und die Versicherten dann eineinhalb Jahre warten können bis es endlich ein Urteil des kantonalen Sozialversicherungsgerichts gibt, welches die Behörde auffordert den Fehler zu korrigieren. Wenn man Pech hat, macht auch das kantonale Sozialversicherungsgericht einen Fehler, den dann wenn man Glück hat und eine Rechtsvertreter hat der das erkennt, das Bundesgericht nach weiteren vielen Monaten korrigiert (oder auch nicht).

    Kürzlich erging ein Urteil in welchem die Gerichtssekretärin mit einem aus zwölf Monaten mit je 31 Tagen pro Monat bestehendem Jahr gerechnet hat (also einem aus 372 Tagen bestehenden Jahr, das ist kein Scherz!). Eine Ausgabe und damit die Sozialversicherungsleistung war dann zu Gunsten des Versicherten zu hoch, da diese auf Basis eines Betrags pro Tag berechnet wurde. Dieses Urteil wurde von DREI Richtern gefällt. Da auch die Gerichtssekretäre studierte Juristen mit Matura und rechtswissenschaftlichem Studium und oft noch mit einer Rechtsanwaltsprüfung sind, frage ich mich wie aufmerksam die Richter die von den Gerichtssekretären verfassten Urteilsentwürfe überhaupt durchlesen. In diesem Urteil gab es noch zahlreiche andere Fehler. Auf die Tatsache, dass man ab einer Nachkommastelle von 5 auf die nächste Nachkommastelle aufrundet und darunter abrundet, war wohl nicht bekannt. Wenn es sich damit um einen Kapitalisierungsfaktor handelt mit dem eine jährliche Nutzniessung auf die verbleibende Lebenserwartung in Jahren umgerechnet wird, kann so ein Fehler zu mehrstelligen falschen Beträgen führen. Jetzt kann sich das Bundesgericht mit dem Urteil befassen. Und wir reden hier nicht von einem Zwergkanton!

    Ich wette mit snoopy44, dass er als Handwerker weiss wie man kaufmännisch auf- und abrundet und aus wievielen Tagen ein Jahr besteht bzw. wahrscheinlich sogar weiss welches Jahr ein Schaltjahr ist und ausnahmsweise aus 366 Tagen statt aus 365 Jahren besteht.



  • DANKE

    Sozialversicherungsberater :)

    Meine Tochter hat die Banklehre mit Berufsmatura (wahr viel schwerer als das normale KV) auf Ende August 2006 bei der UBS abgeschlossen. Seither ist sie nach wie vor dort tätig.



    Wenn die Tochter neben der Arbeit bei der UBS nach dem Abschluss der Berufsmatura noch eine Weiterbildung gemacht haben sollte, könnte sie trotzdem noch länger Anspruch auf eine Kinderrente gehabt haben.



    Ja, wie es aussieht - werde ich diese Rente wohl auch wieder vergessen müssen, nur weil meine Beiständin das nicht für mich geklärt hat.



    Das kommt darauf an für welche Aufgaben die Beiständin genau zuständig war. Wenn diese auch für die Anmeldung zur IV-Rente zuständig war und wusste, dass es eine minderjährige Tochter oder eine volljährige Tochter in Ausbildung gab, könnte man eventuell die Beiständin bzw. die Behörde für welche die Beiständin gearbeitet hat mit einer Staatshaftungsklage für den Schaden (verlorene Kinderrente) haftbar machen.

    An Ihrer Stelle würde ich aber zuerst abwarten, was die Sozialversicherungsanstalt über den Anspruch auf Kinderrente sagt. Dann kann man abklären was in dem Dokument, mit dem die Beiständin ernannt wurde über deren Aufgaben drinnen steht bzw. was im Zivilgesetzbuch über deren Aufgaben steht. Je umfangreicher die Entscheidungsbefugnis der Beiständin und je schlechter ihr psychischer Zustand war, umso mehr Verantwortung hat die Beiständin für Entscheidungen, welche eine finanzielle Auswirkung auf Sie und auf Ihre Tochter hatten.

    Sie wären auch nicht der erste Mensch, bei dem ein Beistand Fehler gemacht hat oder der erste Mensch der oder dessen Erben gegen einen Beistand eine Staatshaftungsklage einreichen.

  • Sozialversicherungsberater

    Die Wette hast du gewonnen!

    Ich bin überzeugt, dass ich als Handwerker mindestens so gut Kopfrechnen kann wie die kluge margionoser und diese Gerichtssekretärin. Vor allem aber so gut wie margionser, die mir ständig Dummheit unterstellt und um das zu unterstreichen weiter oben auch noch meine Postings im BGE erwähnt.

    Ich erkläre ihr mal schnell mit einem Beispiel wie Handwerker Kopfrechnen. Marginoser und viele Bürolisten würden dazu eine Rechenmaschine benötigen.

    Was gibt 65 x 65 ? Selbstverständlich gibt das 4'225

    Rechnen tut man 6 x 7 = 42 und dann hängt man die 25 hinten ran und das gibt 4'225

    85 x 85 rechnet man ebenso: 8 x 9 = 72 wieder die 25 anhängen und dann gibt das 7'225

    Damit es alle lernen und mit mir als Lehrer zufrieden sind das ganze nochmals: 25 x 25 rechnet man 2 x 3 = 6 plus die 25 = 625

    So kann man alle Zahlen von 15 x 15 bis 95 x 95 blitzschnell im Kopf ausrechnen.

    Wenn jemand zu mir in die Schule kommen möchte um richtig und schnell Kopfrechnen zu lernen, stelle ich mich gerne als Lehrer zur Verfügung. Ich kenne sehr viele weiter noch viel bessere Rechnungs-Tricks. Selbstverständlich mache ich das nur gegen Honorar. Mein Stundensatz liegt je nach Einkommen von meinen SchülerInnen zwischen einem Kaffe mit Kuchen bis zu 200 Franken pro Stunde und für kluge Leute wie marginoser kostet die Stunde etwas mehr. ;)

    Ich kann es einfach kaum glauben, dass solche Fehler passieren können. Selbst wen die SVA beim einlesen der Daten unter Zivilstand ledig liest, müssten sie auf Grund der Kinder-Erziehungsgutschriften bei der IV-Rentenberechnung feststellen, dass es eine Mutter ist und das sie ein minderjähriges Kind hat.

    Wenn marginoser so dumm wäre wie sie mir Dummheit unterstellt, würde sie mir leid tun, dass sie so viel Geld durch den Verlust von den IV-Kinderrenten die ihr zugestanden wären verloren hat.

    Da sie aber glaubt, sie hätte im Gegensatz zu mir die Klugheit mit dem silbernen Kochlöffel gegessen mag ich ihr diesen Verlust, auf den sie finanziell anscheinend nicht angewiesen war so richtig gönnen.

    Es ist so wie du schreibst, würden wir Handwerker solche Fehler machen, wäre unser Ruf dermassen geschädigt dass wir alle Kunden verlieren würden, aber der IV laufen ihre Klienten selbstverständlich nicht davon. ;)

  • Danke für Ihre Ausführungen

    Sozialversicherungsberater

    Ja, ich hatte diese Beiständin vor allem wegen meiner unehelichen Tochter
    bzw. dieses Amt gab mir dann Alimentenbevorschussung und musste selber zuschauen, wie sie das Geld vom Erzeuger einholte.

    Ausserdem war sie für meine Steuererklärung zuständig und alle Dinge, für die man als alleinerziehende Mutter mit Fulltime-Job keine Zeit hat.

    Hauptsächlich jedoch für das Wohlergehen meiner Tochter.

    Sie war es dann ja auch, welche dieses Heim für mich gesucht hat, ich war ja von heute auf morgen dazu gar nicht mehr in der Lage.

    Leider hat auch sie in der Vergangenheit - jetzt nicht nur wegen dem vergessenen Rentenauszug an die Steuerbehörde - ziemlich oft Fehler gemacht - erstaunt mich auch nicht - hat ein Beistand von der Sozialbehörde Zürich hunderte Mündel.

    Als ich damals mit meinem Anwalt auf der Steuerbehörde war, weil mir ja unterstellt wurde wegen diesem Fehler, ich hätte Steuern hinterzogen - was sich dann ja klärte - es lag in der Verantwortung meiner Beiständin und nicht mir - dieser sollte man vertrauen können - meinte auch der Chef vom Steueramt Glarus - übrigens ein sehr netter Herr - ich solle gegen die Sozialbehörde Zürich vorgehen.

    Aber das würde neben dem Theater nur wieder extrem viele Unkosten mitsichbringen bzw. sich gar nicht lohnen. Ich glaube nicht mehr daran, dass man gegen den Staat gewinnt - obwohl ich das eiinmal geschafft habe.

    Meine ehemalige Beiständin meinte immer, sie wäre froh, sie hätte mit den anderen so wenig zu tun wie mit mir.

    Was das Finanzielle und alles andere betrifft, musste sie nie etwas für mich tun. Ich habe alles selber gesucht, wie Wohnungen, Krippe, Hort usw.usf. und auch bezahlt.

    Ich wollte eine Beiständin, weil ich alleine war. Für den Fall der Fälle, wenn mir was passiert. Damit jemand da ist, der sich dann um meine Tochter kümmert.

    Als meine Tochter volljährig wurde, hat man dann auf MEINEN Wunsch hin im Jahre 2007 die Beistandschaft aufgelöst.

    Ich hatte sowieso vor, mal die Antwort der Ausgleichskasse abzuwarten. Aber ich bin mir jetzt zu 100 % sicher, dass ich von der IV NIE eine Kinderrente erhalten habe. Sowas kann man nicht vergessen, auch wenn man Depressionen hat.

    Aber ob ich dann nochmals vor Gericht gehe - ich weiss es nicht. Ich mag einfach nicht mehr. Als ich heute dieses Gerichtsurteil auf Google nur so kurz überflog - kam mir wieder unsere Angelegenheit hoch und es wurde mir richtig schlecht, so dass ich meiner Tochter absagen musste. Und ich kann mich einfach nicht richtig konzentrieren, ob man mir das glaubt oder nicht, es ist so.

    Dann ging ich kurz ins Bett und wollte schlafen, konnte aber nicht, wegen meiner Schmerzen im ganzen Körper. Die spüre ich immer am stärksten, wenn ich einschlafen möchte bzw. nicht abgelenkt bin.

    Da dachte ich mir - ach wäre das jetzt schön, wenn ich einschlafen könnte und nie mehr aufwachen würde. Ich freue mich auf den Tod und habe keine Angst davor.

    Mein Leben war sehr interessant, aber auf negative Weise - das bestätigen mir auch alle Aerzte.

    Nun, mal sehen was die Zukunft noch bringt.......

    Schönen Abend.

  • Der soll von mir denken was er will, ich tue es auch über ihn

    Ihre Nachricht

    An: OOOO OOOO BSV

    Betreff: IV-Revision - Kinderrente - Vers.-Nr. 756..............

    Gesendet: Sonntag, 11. August 2013 08:54:26 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

    wurde am Sonntag, 11. August 2013 18:18:12 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen..

  • Sehen Sie

    Sozialversicherungsberater

    Ich wusste immer, dass die meine Mails lesen, jedoch einfach nicht reagieren, wenn man Fragen hat, ausser es handelt sich um die Rückzahlung der Spesen fürs Hirngutachten oder jetzt wieder:


    ---Ursprüngliche Nachricht----

    Von:

    Datum: 12.08.2013 07:06

    An: "

    Betreff: AW: IV-Revision - Kinderrente - Vers.-Nr. 756..................

    Sehr geehrte Frau Noser

    In Bezug über Ihre Email bezüglich der Kinderrente wenden Sie sich bitte

    an die zuständige Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes an der

    Brunnmattstrasse 45 in 3007 Bern. Diese ist für die Auszahlung und Berechnung

    der Invalidenrente zuständig. Die IV ist lediglich für die Ausrechnung des Invaliditätsgrad zuständig.

    Besten Dank.

    Freundliche Grüsse

    .............................

    sozialversicherungen glarus

    IV-Stelle



    Die sind einfach immer für NICHTS zuständig.


    Habe jetzt dieser Kasse mit Kopie an Ritler eine Mail geschickt, werde Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.



  • Sehen Sie

    Sozialversicherungsberater

    Ich wusste immer, dass die meine Mails lesen, jedoch einfach nicht reagieren, wenn man Fragen hat, ausser es handelt sich um die Rückzahlung der Spesen fürs Hirngutachten oder jetzt wieder:


    ---Ursprüngliche Nachricht----

    Von:

    Datum: 12.08.2013 07:06

    An: "

    Betreff: AW: IV-Revision - Kinderrente - Vers.-Nr. 756..................

    Sehr geehrte Frau Noser

    In Bezug über Ihre Email bezüglich der Kinderrente wenden Sie sich bitte

    an die zuständige Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes an der

    Brunnmattstrasse 45 in 3007 Bern. Diese ist für die Auszahlung und Berechnung

    der Invalidenrente zuständig. Die IV ist lediglich für die Ausrechnung des Invaliditätsgrad zuständig.

    Besten Dank.

    Freundliche Grüsse

    .............................

    sozialversicherungen glarus

    IV-Stelle



    Die sind einfach immer für NICHTS zuständig.


    Habe jetzt dieser Kasse mit Kopie an Ritler eine Mail geschickt, werde Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.



    Die IV-stelle hat Ihnen korrekt geantwortet und Sie korrekt an die Ausgleichskasse verwiesen.

    Die IV-Stelle ist nur für die Abklärung ob jemand Invalid ist und wie hoch der Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität ist zuständig.

    Die Höhe der IV-Rente und der die Höhe der Kinderrente wird von der Ausgleichskasse ermittelt.

    Anscheinend dauert die Bearbeitung ihrer Einwände gegen den Vorbescheid über die mögliche Aufhebung der IV-Rente eben. Dauernd dort mit Mails nachzufragen macht es auch nicht schneller. Anscheinend haben die keine Zeit in Bezug auf die Überprüfung der IV-Rente zu antworten oder denken sich, dass eine Antwort ohnehin nichts bringt, weil es eben ohnehin noch dauert. Seien sie froh darüber. Je länger die für die Überprüfung der Einwände gegen den Vorbescheid brauchen um so länger erhalten Sie die IV-Rente.

  • Sozialversicherungsberater

    Ich habe es ja auch auf Rat von gewissen Usern hier in letzter Zeit unterlassen, denen zu schreiben, mir ist auch klar, dass die damit überfordert sich - wer kommt überhaupt noch damit klar mit den zig Revisionen.


    Siehe meinen Thread: Was denken die Kantone über diese Revisionen oder ähnlich.



    Dort habe ich das Schreiben vom Regierungsrat Glarus veröffentlicht und denjenigen die das verfasst haben, kann ich persönlich voll und ganz zustimmen.

    Ich bin nicht grundsätzlich gegen ALLE Behördenmitglieder - ich schreibe nur von denen, mit welchen ich es zu tun hatte und wie es aussieht hat auch meine Beiständin wieder geschlampt:-(

    Das wäre nicht das 1. und auch nicht das letzte Mal. Und wer darf das dann wieder ausbaden? Die gutgläubigen Bürger wie ich es bin bzw. mal war.

    Nur so nebenbei - diese Beistandschaft war auch nicht kostenlos, dafür bezahlte ich pro Jahr CHF 600.--.

    Am 16. April 2013 - also einen Tag nachdem ich den Vorbescheid bekam, die Rente würde gestrichen, kam wieder so eine Nachzahlungsrechnung fürs Jahr 2011 über CHF 787.-- an die Sozialversicherungen. Jedes Jahr war das so, seitdem ich in diesem Kanton lebe. Auch mit dem Steueramt.

    Diese Rechnung habe ich damals einfach zur Seite gelegt, die kam nun wirklich im falschen Moment. Und jetzt finde ich den Einzahlungsschein nicht mehr.

    Ich habe denen und dem Steueramt geschrieben, solange ich meine Rente noch erhalte, würde ich meinen Verpflichtungen auch nachkommen. Die 1. Rate der ziemlich hohen Steuern und die Bundessteuer habe ich beglichen. Ich würde auch gerne noch diese CHF 787.-- begleichen, da ich keine Schulden mag.



    3 x habe ich denen geschrieben, es kommt kein Einzahlungsschein, aber habe ich vorsorglich abgespeichert.
    Dies nur zur Arbeitsweise von gewissen Beamten - nicht allen - aber vielen. Die sollen dann ja NICHT mit einer Nachbelastung kommen, wenn möglich noch mit Mahngebühren und 5 % Zins wie bei der AHV - sie sind ja nicht in der Lage, mir einen EZ zu schicken, sonst wäre auch diese Rechnung inzwischen bezahlt.

    Das mit dem Steueramt sollte jetzt aber geklärt sein und wenn mir die Rente NICHT genommen würde, wüsste ich endlich, mit was für Kosten ich definitiv zu rechnen habe - dank dem, dass mein Anwalt mit mir auf der Steuerbehörde war. Der Chef der Steuerbehörde und der Herr, der solche Bussentscheide etc. veranlasst, waren sehr nett.



    Aber was die übrigen "normalen" Angestellten betrifft - sorry - ich könnte Ihnen zig Mails zeigen, welche Fehler von denen aufzeigen. Ausserdem bezahle ich für eine Rente nur 80 % Steuern und nicht 100 % - da diese aus der Zeit entstammt, als die Pensionskasse noch nicht obligatorisch war.

    Deshalb verlangte ich von denen einen detaillierten Kontoauszug seit 2007 - wo ich hierher gezogen bin. Und nur deshalb ist es denen aufgefallen, dass im Jahre 2007/2008 ein Rentenbeleg gefehlt hat.

    Hätte ich NICHT reklamiert und das genau wissen wollen, hätten die das gar nicht bemerkt. Das war ein "Schuss" nach hinten für mich - andererseits habe ich jetzt ein gutes Gewissen, was mir auch nichts bringt, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.

    Die Anwaltsrechnung und die Rechnung der Anwaltssektretärin für die Steuererklärung habe ich noch nicht erhalten und sind bis heute offen. Obwohl mein Anwalt mit mir am 5. Februar 2013 auf der Steuerbehörde war. Er kennt meine Situation und ist sehr menschlich.

    Mit solchem Müll muss ich mich selber befassen - Gott sei Dank kenne ich mich etwas mit dem Internet aus und es gibt Google.

    Es stimmt schon, was meine guten Eltern immer sagten:



    Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott.


    Auf andere kann man sich einfach nicht verlassen, aber leider bin ich so weit, dass ich ohne Hilfe alleine nicht mehr klar komme.

    Das ist mit ein Grund, dass ich mich so oft hier im Forum aufhalte. Mir tut das gut. Auch wenn ich mich ab und zu nerve. Es entspricht dem Leben draussen, nicht alles ist Gold was glänzt.

    Es fällt mir nicht einfach - aber ich stehe dazu - langsam lerne ich auch Ihre Anwesenheit hier zu schätzen. Ich habe Sie ganz falsch eingestuft, tut mir leid.



    Ich stehe zu meinem Fehler und entschuldige mich dafür bei Ihnen.



    Das muss mit meinen Depressionen und meinen negativen Erfahrungen zu tun haben, dass ich so wurde, wie ich bin. Und ich kann einfach NIEMANDEM mehr vertrauen, ich musste mein Leben lang zuviel Unrecht erleben.

    Aber nach wie vor - als ich diesen Gerichtsentscheid gestern auf Google durchlesen wollte - mir wird übel - aus unerklärlichen Gründen und ich habe grösste Mühe, so lange Texte mit Paragraphen und Zahlen zu lesen - irgendwie schafft es mein Hirn nicht mehr, diese zu verarbeiten, leider............

  • Jetzt geht es mir im Moment grade noch schlechter - das gibt mir sehr zu denken, dass ich mich nicht mehr daran erinnern konnte.

    Mit den 50 % lag ich richtig, aber seit der 100 % Rente bekam ich damals tatsächlich eine Kinterrente für meine Tochter und zwar wie folgt:


    01.2001 - 12.2002 Fr. 618.00 pro Monat

    01.2003 - 10.2004 Fr. 633.00 pro Monat

    11.2004 - 12.2004 Fr. 633.00 pro Monat

    01.2005 - 08.2006 Fr. 645.00 pro Monat

    Das gab dann so grob CHF 2.500.--, deswegen konnte ich wahrscheinlich das teure Heim nebst den normalen Auslagen, die sich ja nicht verändert haben (Miete, Krankenkasse usw.usf) begleichen, ohne Schulden machen zu müssen. Sollte logisch sein - aber ich stehe nicht grundlos dazu, dass ich krank bin und mich nicht mehr so konzentrieren kann, wie früher :(

    Einerseits freut mich, dass alles mit richtigen Dingen abgelaufen ist, andererseits ...........

    Dass die Ausgleichskasse mir so rasch detailliert Auskunft gegeben hat jedoch zeigt mir, dass die dort so arbeiten, wie ich es mir früher von der Privatwirtschaft her gewohnt war. Speditiv und exakt.

    Ich lasse es jetzt auf mich zukommen, bestehe zwar auf eine Eingliederung aber ob ich diese dann durchstehe mit meinen Nerven - die sind nun einfach mal kaputt und ich bin sofort auf 180 - wird die Zukunft zeigen.



    Ich haben Ihnen versichert

    Sozialversicherungsberater

    dass ich Sie auf dem Laufenden halte und das tue ich hiermit.

    Einmal mehr muss ich zugeben, einen Fehler gemacht zu haben - teilweise - aber Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen.


    Das muss ich jetzt zuerst mal sacken lassen............