So - das lässt mir jetzt keine Ruhe - ich nehme an, die haben mir einfach keine Kinderrente ausbezahlt - an sowas dachte ich damals auch gar nicht, schliesslich war ja meine Tochter gesund.
Irgendwie verstehe ich nach wie vor nicht, warum man noch Kinderrenten ausbezahlen soll - für sowas ist ja die eiigene Rente da, aber eben - ich bin halt nicht studiert *fg
Die Ansicht des Bundesgerichts dazu ist: "Dass in der Invalidenversicherung Anspruch auf eine Kinderrente besteht, ergibt sich direkt aus Art. 35 IVG und ist der breiten Öffentlichkeit bekannt." (Urteil 9C_582/2007 vom 18. Februar 2008 Erwägung 3.1). Das Bundesgericht geht also davon aus, dass auch nicht studierte Menschen sich selbständig über Ihre Rentenansprüche informieren.
Sie können dieses Urteil unter seiner Nummer auf http://www.bger.ch suchen und durchlesen. Darin geht es um die Nachzahlung und Verjährung von vergessenen Kinderrenten der IV.
- 50 % Rente ab 1. März 1996: Kinderrente pro Monat _______
- 100 % Rente ab 1. August 2002: Kinderrente pro Monat ______
Aber aus den Akten geht eindeutig hervor, dass ich eine Tochter habe, die im Februar 2006 volljährig wurde und ich vorübergehend wegen meinem grässlichen Unfall in einem Heim unterbringen musste.
Wann Ihre Tochter volljährig wurde ist für das Ende des Anspruchs auf eine Kinderrente nicht allein entscheidend. Wenn Ihre Tochter mit 18 Jahren ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatte besteht der Anspruch auf Kinderrente bis zum Ende der Ausbildung aber maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Was die Dauer des Anspruchs auf eine Kinderrente der IV anbelangt empfehle ich in die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen über die Renten in der Eidgenössischen Atlers-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu schauen. Insbesondere die Randziffer 3350 auf Seite 61 und die Randziffern 3356 und folgende auf Seite 62 und folgende durchzuschauen. Am besten Ihre Tochter schaut sich das genau an.
http://www.bsv.admin.ch/vollzu…ndex/category:23/lang:deu
Was die Verjährung des Anspruchs auf Kinderrente anbelangt, empfehle ich Ihnen in Artikel 24 Absatz 1 ATSG zu schauen:
"Der Anspruch auf ausstehende Leistungen oder Beiträge erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welchen die Leistung, und fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, für welches der Beitrag geschuldet war."
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/20002163/index.html
Ob die Kinderrenten komplett verjährt sind und jetzt kein Anspruch auf Nachzahlung der Kinderrente mehr beseht, hängt also davon ab ob die Tochter nach Vollendung des 18. Altersjahrs noch in Ausbildung war und wie lange die Ausbildung noch gedauert hat. Falls die Tochter nur das KV gemacht hat und nicht anschliessend an das KV eine darauf aufbauende Weiterbildung gemacht hat, sind die Kinderrenten wahrscheinlich verjährt.