Weniger Zuschüsse für AHV/IV-Bezüger

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  • Es wird immer besser :(



    Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung


    vor 31 Sekunden auf Facebook gepostet

    “Grund dafür ist ein Beschluss des kantonalen Gemeindeamtes. Dieses liess verlauten, dass ab 2014 die freiwilligen Gemeindezuschüsse für AHV- und IV-Bezüger nicht mehr im Übergangsausgleich angerechnet werden.”

    Vor diesem Hintergrund muss man davon ausgehen, dass Dietikon nicht die letzte zürcher Gemeinde sein wird, die diesen Schritt macht.



    Zukünftig weniger Mittel für IV/AHV-Bezüger


    selbstbestimmung.ch

    Der Dietiker Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die freiwilligen zusätzlichen Gemeindezuschüsse gegen Ende des Jahres 2013 aufzuheben. Dazu will er die Verordnung über die zusätzliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe von 1971 auflösen. Grund dafür ist ein Beschluss des kantonalen

    http://selbstbestimmung.ch/pol…ttel-fuer-ivahv-bezueger/

  • Mein Kommentar zum Artikel Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung .

    >>Diese Zuschüsse seitens der Gemeinde, die sich im Vorjahr auf einen Nettobetrag von knapp 430 000 Franken beliefen und 380 Fälle umfassten, müssten somit auf Beginn des neuen Jahres vollumfänglich von der Stadt Dietikon finanziert werden.
    Pro Jahr 430‘000 Franken : 380 BezügerInnen = 1‘131 Franken pro Rentner und pro Jahr. Pro Monat sind es Fr. 94.30 wo diese 380 Rentnerinnen ab 2014 durchschnittlich weniger an Zuschüsse erhalten. Das wäre viel Geld für Alleinerziehende aber nicht sehr viel für RentnerInnen. Die Gemeinden sollten Einwohner unterstützen die es nötig haben und das sind nicht dir RentnerInnen.

    Nur so nebenbei bemerkt: Beihilfen und Gemeindezuschüsse werden unter bestimmten Voraussetzungen später aus der Erbmasse zurück verlangt.

    Anrecht auf diese Gemeindezuschüsse haben diese RentnerInnen in Dietikon zurzeit nur, wenn ihnen nach Abzug der Wohnungsmieten (Alleinstehende max. Fr. 13‘000 und Verheiratete mx. Fr. 15‘000 pro Jahr) sowie den KK-Prämien und den Krankenkassenfranchise, Zahnarztkosten etc. etc. – Fernsehempfangs-Gebühren müssen diese keine bezahlen - weniger als 1‘800 Franken für die übrigen Lebenskosten blieben.

    Selbst wenn diese ab 2014 die Gemeindezuschüsse im Betrag von 94 Franken pro Monat verlieren, bleiben ihnen für die Lebenskosten pro Monat immerhin noch 1‘706 Franken, sofern sie nicht schon früher von ihren Lebenskosten Geld gespart haben um den Mietzins infolge zu teurer Mietwohnung zu bezahlen. Es kann Einzelfälle geben, wo sich RenterInnen ab 2014 in Dietikon oder Umgebung eine kleinere oder eine preisgünstigere Mietwohnungen suchen müssen. Grund zum jammern haben auch diese deswegen nicht, sie sind nicht ortgebunden.

    Würde man das umrechnen auf Alleinerziehende mit zwei Kindern, müssten diese pro Monat rein netto für die Lebenskosten ohne Mietzins, ohne Krankenkassenprämien, ohne Selbstbehalte für Arzt- und Zahnarztkosten etc Fr. 5'118 (mit drei Kindern Fr. 6‘824) abzüglich Rückstellungen für die Steuern pro Monat zur freien Verfügung haben. Diese Alleinerziehenden würden sich mit so viel Geld wie MillionärInnen fühlen.

    Nicht die IV- und die AHV-Rentner leben in Armut, sondern vor allem Alleinerziehende, alleinlebende Personen, Personen ohne nachobligatorische Bildung, Nichterwerbstätige etc.

    RentnerInnen die bei uns in der Schweiz in den Statistiken als in Armut lebend aufgeführt werden, sind RenterInnen mit Vermögen, die zum Teil vom Vermögensverzerr leben müssen. Sobald diese ihr Vermögen bis zum Freibetrag, Einzelpersonen Fr. 37‘500, Ehepaare Fr. 60‘000 für ihre Lebenskosten aufgebraucht haben, haben diese Anrecht auf die vollen Ergänzungsleistungen plus Zusatzleistungen und erscheinen danach nicht mehr in diesen Statistiken. Wir alle glauben nur an Statistiken die wir selber gefälscht haben. ;)