Hallo, gerne möchte ich hier eine Frage in den Raum stellen: ein Freund von mir ist Sozialhilfebezüger geworden. Nun bekam er vom Amt die Auflage, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Er möchte jedoch nicht aus seiner Wohnung ausziehen und wäre bereit, den Aufpreis, den das Amt nicht bezahlt, selbst zu tragen. Nun hat er diverse, inhaltlich verschiedene Auskünfte erhalten. Seine zentrale Frage ist: kann das Sozialamt ihn (und seine familie) zwingen, sich eine neue Bleibe zu suchen. In dem Wirrwarr von Aemtern blickt er nicht mehr durch, und ich, die ihm helfen möchte, auch nicht! Vielen Dank für kompetente Rückmeldungen!
Sozialbezüger
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Hallo Sisi,
Um dir eine einigermassen kompetente Antwort geben zu können, so müsste man dazu wohl mehr wissen!
Welcher Kanton? Richtlinien nach SKOS?
Dein Freund hat bei der Anmeldung ein Merkblatt betr. "Richtlinien zur Sozialhilfeunterstützung" erhalten.
Darin ist festgehalten, wie der Kanton die Sozialhilfeausrichtung regelt!
Liebe Grüsse
Soulsister -
Hallo Soulsister
Vielen Dank für die Antwort. Es betrifft den Kanton Zürich. Das Merkblatt hat er mir bisher nicht gezeigt. Viele Grüsse! -
Liebe Sisi
O.k.!
Anbei die direkte Kontaktstelle für weitere Informationen und Auskünfte:
http://www.sozialamt.zh.ch
Viel Erfolg und liebe Grüsse!
Soulsister -
Hallo Soulsister!
Vielen Dank für Deine Nachricht!
Lieber Gruss,
Sisi -
sisi
Hier streiten sich die Geister leider immer wieder und wie Soulsister schreibt, ist das Ganze kantonal geregelt. Dann ist es - ob gesetzlich oder nicht - auch noch verschieden bei den Gemeinden.
Ich persönlich kann dir nur sagen, dass der Kanton BS vor einigen Jahren die SH-Bezüger auch "gezwungen" hat in eine billigere Wohnung zu ziehen. Hier ist man davon ausgegangen, dass es unmöglich ist etwas vom Grundbedarf für die Wohnung abzuzwacken. Ergo ist ein findiger Geist gar soweit gekommen, dass BS einen Abzug gemacht hat, wenn der SH-Bezüger seinen Pflichten bezüglich Umzug nicht nachgekommen ist. Somit war der Bezüger genötigt in eine billigere Wohnung zu ziehen.
Oft ist man leider auch der Willkür eines Sachbearbeiters ausgesetzt, auch wenn dieser Umstand immer wieder bestritten wird.
Auch ich kann dir nur empfehlen, dass du die Richtlinien sehr genau studierst.
Viel Glück bei der Unterstützung, denn es wird keine einfache Angelegenheit.
Schöne Grüsse
Wurzel -
Hallo Sisi
Ob meine Antwort für dich kompetent sein wird, weis ich nicht. (smile)
Auf deine Fragestellung.
Sicher darf das SA verlangen, dass deine Bekannte und Familie in eine günstigere Wohnung ziehen. Es wurde ihm am Anfang bei der Budgetberechnung sicher gesagt, dass ihre Wohnkosten bei Unterstützung weit über den Tarif liegen (also nicht einfach Fr. 50.-).
Also beim nächsten Zügeltermin auf dem 1. April 2012?
Frage: Mit was will er die Aufpreis bezahlen? Soll die Frau ein paar Stunden arbeiten gehen? Hat er andere Quellen, die er beim SA nicht deklariert hat? (Was immer für das SA fraglich ist).
Um die Situation zu erfassen haben wir keine sachliche Informationen.
Von mir aus hat es mit "dem Wirwarr der Aemter" nichts zu tun. Es sind Richtlinien und mehr kann der Staat auch nicht helfen.
Sicher ist ein Zügel, hauptsächlich wegen den (kleinen) Kindern ein trauriges Ereignis.
Auf welche praktische Tatsachen würden sie denn für die nächsten Zeiten bei einem Umzug verzichten müssen? Waschmaschine/-Turm in der Wohnung, Grösse der Wohnung, Lage..?
Wir wissen nicht, ob er ausgesteuert ist , denn haben sie sich sicher vorher Gedanke über ihre Wohnkosten gemacht, oder ob sie teilunterstützt sind, also vorübergehend, denn würde die Kosten eines Zügel nicht viel Sinn machen...
Wenn "er" denkt, dass sie mit einem Teil des Lebensunterhaltes die Wohnkostenlücke "stopfen" können, wird es mit der Zeit nicht gut gehen/kann nicht gut gehen. (Ev. weitere Schulden in Aussicht).
Wie kannst Du sie konkret helfen? (Wohnungsuche oder finanzielle Teil-Unterstützung?)
fg. mu -
Grüäzi Sisi
Die zentrale Frage hier ist doch, wie viel ihr Bekannter für die Wohnung bezahlt? Wir wissen doch alle, dass es in Richtung der obersten Preissegmente alles gibt. Wenn sich das Sozialamt erhofft, monatlich mit viel Glück Fr. 100.- einsparen zu können, dann sehe ich einen Umzug und ein Umpflanzen der ganzen Familie auch etwas kritisch. Können jedoch mehrere Hundert Franken monatlich eingespart werden, dann ist das doch logisch nachvollziehbar. Ich kenne fast nur Menschen, die sich trotz Vollzeitjob nie eine Wohnung für 2000 - 3000.- leisen könnten. Natürlich sollten daher, die auf uns angewiesenen, Sozialbezüger auch nicht in solch teuren Wohnungen leben können.
Nicht nur Mu, auch ich habe mich gefragt, mit welchem Geld dann die Differenz aus der Tasche des Sozialgeldbezügers bezahlt würde? Ich habe beim Lesen als Erstes an Schwarzarbeit gedacht.
Dann stellt sich weiter die Frage, ob sich der Bezüger auf ein Intermezzo beim Sozialamt für lange Zeit einrichtet, oder ob er auch Willens ist, jede Arbeit anzunehmen, z.B. Putzen und Schichtarbeit in Fabriken, was auch Geld bringt. Wenn natürlich einer zu allem nur NEIN sagt und sich darauf berufen möchte, dass die Schweiz verpflichtet sein muss, für ihn und seine Familie künftig vollumfänglich aufzukommen, dann ist es bestimmt besser, er nimmt sich eine ganz alte billige Wohnung.
LG Jazz -
Natzürlich ist es einem SH-Bezüger zuzumuten, eine billigere Wohnung zu beziehen, um der Allgemeinheit nicht allzusehr auf der Tasche zu liegen. Aber bekommt er auch eine? In Zürich? Ich habe in BS da so meine Erfahrungen gemacht und ich war (und bin) keine SH-Bezügerin.
-
sisi, was heißt „und seine Familie“? Wie viele Personen sind das? Kinder, wie alt? Haustiere? In welchem Zeitfenster soll der Umzug stattfinden? Was ist der aktuelle Mietzins? Welches die angestrebte Obergrenze für seine Situation? Stadt oder Land? Wenn Stadt, welche? Aufgrund solcher Angeben kann wahrscheinlich mehr gesagt werden.
Herzliche Grüße
freeman -
@ Wurzel
Wer war denn der "findige Geist" in Basel, den Klienten einfach einen Abzug zu machen, wenn sie keine günstigere Wohnung finden? War das also ein willkürlicher Entscheid?
Du sagst, dass das vor ein paar Jahren so lief. - Ich sag Dir jetzt einfach mal, wie es HEUTE so läuft in Basel:
Anscheinend hat nämlich der "findige Geist" von damals zünftig Erfolg damit gehabt, denn heute ist diese "Behandlung" Standard! Wer also keine günstigere Wohnung findet, ... dem unterstellt man blitzartig ein "vermutetes Dritteinkommen"!
Und man weiss ja: Ein "vermutetes Dritteinkommen" ist gleichzustellen mit einem "vermuteten Missbrauch". Ergo gibt's "Strafabzüge", die zünftig happig sind.
Dem ist tatsächlich so. Ich habe da jetzt schon mehrere Fälle kennen gelernt. Also im Hinblick auf den Wohnungsmarkt, wo es wirklich schwer werden kann, eine günstige Wohnung noch zu finden, ist so ein willkürlicher "Strafabzug" nicht nur eine Unverschämtheit, sondern gefährdet auch die Überlebens-Existenzen. (Was somit auch nicht gerade einem Leitbild einer Sozialhilfe entspricht! Gerade Basel macht seit Jahren doch so schön noch die Werbung mit den Worten: "WIR HELFEN ZUR SELBSTÄNDIGKEIT"!)
Das freut sicherlich alle ganz teuflisch, die eh denken, dass sowieso ALLE Sozialhilfebezüger Missbrauchtäter sind, nicht wahr?
Aber - und jetzt bringe ich eine Tatsache, die noch manchen erstaunen wird:
Es gibt tatsächlich solche Überlebenskünstler, die auch mit weniger Geld klar kommen! - Nur glaubt ihnen das eben keiner!
Als Beispiel:
Nachdem jemand praktisch seinen Ganzen (eben zu hohen) Mietzins vom Grundbedarf bezahlt hat, und ihm vielleicht noch so 400 Fränkli zum Leben übrig bleiben (ich red hier jetzt einfach mal von einer alleinstehenden Person, weil es in der Regel MEISTENS solche sind, die das irgendwie alleine hinkriegen, ... denn mit Familie im Anhang ist das wohl kaum zu schaffen), ... so wird demjenigen seitens Behörde NICHT geglaubt, dass er mit diesen 400 Fränkli leben kann.
Ja, ich hab's anfänglich auch nicht geglaubt. Bis ich mich dann selbst davon überzeugen konnte. So jemand kauft sich NIE irgend welche Kleider oder Schuhe, geht nie (wirklich NIE!) aus dem Haus, und lebt von Ravioli und Wasser!
(Wobei das ja eben jenes ist, was die SVP so gerne gefordert hat und damit gemeint hat, DASS das ja genüge!)
Natürlich genügt sowas aber ja nicht. Hier haben wir ganz individuelle Persönlichkeiten von Menschen, die so etwas schaffen. - Wobei ich auch gemerkt habe, dass es in der Regel solche sind, die viel zu ängstlich sind, um sich wehren zu können. Sie akzeptieren praktisch ALLES, was man ihnen antut, und zucken einfach mit den Schultern, wenn man ihnen sagt, dass dem nicht richtig so ist.
Nun, es gab aber dann doch Fälle, die mussten BEWEISEN, dass sie mit so wenig Geld überleben können. Ein Fall ging in Basel ans Appellationsgericht und GEWANN! - Fakt ist demnach: Wenn man beweisen und belegen kann, dass man mit so wenig auskommt, dann wird die Strafe und der weitere Abzug eines "vermuteten Dritteinkommens" aufgehoben.
Natürlich ist es - gesamthaft betrachtet - nicht ganz fair jenen Sozialhilfebezügern gegenüber, welche mit dem vollen Existenzminimum leben, und die HIER schon sagen, es sei zu wenig zum Leben! Denn das übliche Existenzminimum ist tatsächlich zu WENIG, um damit in der Schweiz zu leben. Da sind natürlich solche, die es schaffen, mit noch WENIGER zu leben, ... für die übrigen wie ein Schlag ins Gesicht.
Aber man muss sich das eben sehr von der menschlichen Seite her anschauen, im Wissen, dass wir alle sehr individuell sind. Wir können da nie verallgemeinern und dann sagen, es müsse JEDER gleich können!
Tatsache ist aber übrigens auch noch, dass ein Klient, welchem man ein "vermutetes Dritteinkommen" unterschiebt, NIE beweisen kann, DASS er keines hat! (Was nicht existiert, kann man nicht beweisen.) Und trotzdem fordert die Behörde diesen Beweis! - Hier muss man wissen, dass hier das gesetzliche "Umkehrprinzip" gilt, d.h. dass somit die Behörde selbst beweisen muss, DASS ein solches Dritteinkommen existiere! Also jeder, der sich hier rechtlich wehren will, sollte dieses Prinzip wissen, sonst hat er keine Chance.
So siehst Du, Wurzel, wie die Willkür nicht nur bei EINEM Sachbearbeiter bleibt, sondern wie sowas schnell mal zur "Normalität" in einer Behörde wird. Und natürlich wird man das IMMER mit guten Argumenten - von wegen "Schutz vor Missbrauch" - betonen, ... aber im Unschuldsfalle, wenn sich da jemand wirklich um Wohnungssuche bemüht aber einfach keine günstigere findet: Schadenersatz für diese falsche Unterstellung von möglichem Missbrauch ... bekommt hier nicht ein einziger Klient, nicht mal eine Entschuldigung!
@ Sisi
Es ist - wie andere User hier schon erwähnt haben - natürlich kantonal verschieden. Ich meine jedoch, dass genau diese Thematik (zu teure Wohnung, also Unterstellung von "vermutetem Dritteinkommen") auch in anderen Kantonen so gehandhabt wird. Es geht um's Sparen, und keine Sozialhilfebehörde will sich heute noch Schusseligkeit zu dieser Thematik unterstellen lassen, also sind sie da lieber übervorsichtig.
Informiere Dich einfach gut, okay?
Nike -
Nike
Ja hallo, Nike
Auch wenn wir relativ oft anderer Meinung sind, so freut es mich doch sehr, wieder einmal einen langen und ausführlichen Beitrag von dir zu Gemüte zu führen.
Ich habe bei meiner Antwort an Sisi bewusst von einem findigen Geist geredet, denn ich war selbst noch in den heiligen Hallen der SH BS beschäftigt und habe diesen SB gekannt. Ich war völlig geschockt von einem solchen Vorgehen, aber er hatte die Unterstützung seines Teamleiters und die neue Leitung in diesem Bereich fand es ganz toll, dass wieder einmal ein Weg gefunden wurde, wie gespart werden kann.
Siehst du, dieser Umstand (natürlich nicht alleine dieser) hat mich beinahe gezwungen in der SH BS aufzuhören. Ich wollte und konnte diese Willkür schlichtweg nicht mehr akzeptieren.
Zu der Zeit, als ich in meiner Kündigungszeit war, wurde der Sachverhalt mit dem "Dritteinkommen" bei zu hoher Miete noch überprüft, denn man wusste noch nicht, ob das Ganze rechtlich gestützt wird.
Weisst du denn jetzt, ob es tatsächlich rechtens ist?
Gruss Wurzel -
@ wurzel
Naja, wurzel, das ist ja jenes, was ich bei Dir nicht so ganz verstehe, denn einerseits KENNST Du's ja, wie's willkürlich laufen kann in der Behörde - und kannst Dir dann ja sicherlich auch vorstellen, wie sich da eine Wut zusammenbraut bei den Betroffenen - und andererseits nimmst Du dann gerne wieder die Behörde in Schutz, wenn ich weiter FÜR die Betroffenen argumentiere.
Aber egal, um auf Deine Frage zurückzukommen:
Bin's wegen dem Gesetzlichen gerade am Abklären. Es steht zumindest nirgendwo klar geschrieben.
Es ist zumindest so in etwa geklärt:
Wenn ein Mietzins "nur" so 200 Fränkli über dem Erlaubten beträgt, und der Klient die Differenz vom Grundbedarf selber bezahlt, dann steht noch nicht an, dass der Klient "beweisen" muss, dass er mit dem Restbetrag leben kann. - Aber das ist nur Theorie.
Es gilt so dieses Prinzip von wegen den "erlaubten Kürzungen" von 15 % und 30%. Überschreitet ein Mietzins diese Grenze, dann steht es natürlich schon an, wegen dem "vermuteten Dritteinkommen".
Ich habe aber schon Fälle gehabt, die sind seit Beginn des Sozialhilfebezuges über dem erlaubten Mietzinsbetrag, also so hoch, dass sie nur noch einen kleinen Rest zum Leben haben. Da hat man - gleich nach den 3 Monaten Wartefrist wo man ja zügeln muss - direkt und sofort ein "vermutetes Dritteinkommen" unterstellt -
Sorry, habe zu schnell auf die Eingabetaste getippt ...
Diese Leute haben also keinerlei weitere Chancen zur Wohnungssuche erhalten als nur diese drei Monate, obwohl sie sich zünftig um Wohnungssuche bemüht haben. Und schon hatten sie ihre "Strafe".
Da kann man sich das mal vorstellen: Wenn da jemandem noch 500 Fränkli zum Leben bleiben (wenn der ganze Mietzins bezahlt wird), und er erhält dann ZUSÄTZLICH eben genau diese "Strafe" von wegen "vermutetem Dritteinkommen", ... was dann durchaus 400 bis 500 Fr. ausmachen kann, ... bleibt dem Klienten am Ende Null übrig!
Ja, und dann soll mal ein Klient der Behörde erklären, dass er sich eben so über Wasser hält, indem er zwischendurch zu den Eltern was Essen geht! - Das verbietet ihm die Behörde SOFORT! Da sagt die Behörde, das dürfe er nicht, weil das wiederum eine Form von "Fremdeinkommen" sei, solche regelmässigen Essen könne die Behörde ihm wiederum abziehen! (Wobei - es ist beschämend und zum Lachen! - bei NULL eigentlich ja nichts mehr abzuziehen ist, nicht wahr!)
Manchmal habe ich den Eindruck, die Sachbearbeiter tun so, ols müssten sie die Leistungen aus ihrem EIGENEN Sack bezahlen, wirklich!
Oder aber der Verdacht steht nahe (was ich übrigens schon von MANCHEN Betroffenen gefragt wurde), ... ob Sachbearbeiter eigentlich eine PROVISION erhalten, wenn bei einem Klienten so sparen können! -
Sorry, irgendwie ist heute meine Tastatur zu schnell ...
Jedenfalls liebe Grüsse
Nike -
Nike
Ja, in dieser Hinsicht kommen wir vermutlich nie überein. Es gab und gibt für mich nach wie vor SH-Bezüger und SH-Bezüger. Die Sorte, die den Staat tatsächlich einfach abzockt (es sind nun einmal Steuergelder), da werde ich schlichtweg wütend und entsprechend knallhart. Schicksal und Schicksal sind auch zwei verschiede paar Schuhe. Aber eben, wie du sagst, da kommen wir zwei auf keinen grünen Zweig. Muss ja auch nicht sein, so lange eine gute Diskussion daraus entsteht.
Danke auf jeden Fall für dein Feedback, welches mich wirklich interessiert.
Eines kann ich dir versichern, nämlich, dass bei Kürzungen keine Provisionen fliessen. Es ist aber so, dass jeder Griff auf die Tastatur vom PC, sprich auch Kürzungen, unter dem Kürzel des SB getätigt werden. Es gibt massenweise Statistiken, was und wie welcher SB arbeitet. Man ist vollkommen unter Kontrolle, denn alles wird ausgewertet. Je mehr Kürzungen also vorhanden sind, desto besser wirkt sich das auf die Qualifikation, ergo auf den Zahltag im nächsten Jahr aus.
Einen Bonus kannst du nur erarbeiten, wenn du XXX Klienten ablösen, also von der Sozialhilfe befreien kannst. Auch hier gibt es unglaubliche Spezialisten, die Klienten sogar bei einem temporären Job als "beendete Akte" führen. Gibt also einen Strich in deiner eigenen Statistik zu deinen Gunsten. Das Dumme daran ist, dass nicht darauf geachtet wird, ob der Klient 2 Monate später wieder auf der Matte steht. Ich spreche hier von der SH BS, denn wie es in anderen Städten resp. Gemeinden zugeht, kann ich nicht beurteilen.
Ich könnte dir noch viele Begebenheiten erzählen, aber das würdest du mir vermutlich nicht einmal glauben und ich denke, dass ich auch nicht alles in ein Forum schreiben kann. Man weiss nie, wer darin liest und ich bin ja leider wieder auf Jobsuche.
Dir einen schönen Tag und auch solche Grüsse.
Wurzel