Hallo! Wann muss der Lohn z.B. für den Monat April spätestens auf dem Konto, resp. ausbezahlt sein? Danke und LG Sisi
Lohnauszahlung
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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hallo Sisi, (was für ein wundervoller Nickname, der an eine berühmte Persönlichkeit erinnert...)
wie so oft in rechtlichen Belangen heisst die korrekte Antwort auch hier: "es kommt darauf an..."
Ich zitiere hier ein Merkblatt des KV Basel:
Unter dem Begriff „Ausrichtung des Lohnes“ sind im Obligationenrecht in Artikel 323 bis 323b verschiedene Bestimmungen über Zahlungsfristen und Termine, Lohnrückbehalt und Lohnsicherung enthalten. Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Längere Zahltagsperioden dürfen danach nur durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag verabredet werden. Mangels anderer Abrede oder betrieblicher Usanz muss der Lohn innert der Arbeitszeit ausgerichtet werden.
Spezielle Fälligkeitstermine gelten hingegen für Provisionen und für den Anteil am Geschäftsergebnis (vgl. dazu Art. 323 Abs. 2 und 3 OR).
Was den Ort anbelangt, so war dieser früher üblicherweise identisch mit dem Betriebsort. Schon seit längerem erfolgt die Überweisung bargeldlos auf ein Gehaltskonto des Arbeitnehmers, so dass dem Ort der Auszahlung heutzutage eine unbedeutende Rolle zukommt.
Soweit also das Merkblatt des KV.
Praktisch überall ist heute die Lohnzahlung computerisiert und die Gutschrift erfolgt auf ein Post- oder Bankkonto. So wird z. B. in den grossen Bundesbetrieben der Lohn jeweils am 25. und wenn dieser auf das Wochenende fällt, am vorangehenden Freitag überwiesen. Das hat seine Gründe in der Tresorerie der Nationalbank. So wird vermieden, dass alles am 31. die Postbüros stürmt und die Einzahlungen macht. In anderen Branchen können aber durchaus andere Abmachungen gelten.
Am besten schaust du einmal in deinem Arbeitsvertrag oder im GAV deiner Branche nach, was dort vermerkt ist. Ist keine Regelung vorhanden, gilt einfach das Gesetz.
So nebenbei bemerkt: Wird der Lohn des öfteren zu spät ausbezahlt, kann das entweder bei einem Kleinbetrieb auf pure Schlamperei oder auf einen Liquiditätsengpass des Arbeitgebers hindeuten.
Und auch noch so nebenbei bemerkt: Bei jeder Arbeitsstelle immer auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag mit klar definiertem Zahlungstermin bestehen und immer alle Lohnzahlungsbelege aufbewahren! Wenn es die Firma "lupft", kann das von Nutzen sein, nicht zuletzt wegen der Abrechnung der AHV- und Pensionskassenbeiträge. Zahltag bar auf die Hand ohne Quittung geht gar nicht! (Wird leider bei Kleinstbetrieben immer noch probiert) -
Hallo Sissi
Ich kann J. nur zustimmen: Es kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht.
Bei uns steht in den Verträgen "...wird einmal Ende Monat ausbezahlt". Gehandhabt wird es so, dass es der 25. oder der nächste Arbeitstag ist. Stehen Feiertage an, wird der Lohn in der Regel vor den Feiertagen ausbezahlt, ebenfalls bei den Sommerferien.
Ich arbeitete mal in einer Firma, da gabs für die Stundenlöhner Mitte Monat den Lohn, bei den Monatslöhnern Ende Monat.
Nebenbei bemerkt: Der AG ist nicht verpflichtet jeden Monat einen Lohnzettel zu schicken. Er muss bei jeder Änderung einen Lohnzettel schicken. Dh die erste Lohnabrechnung muss eine Abrechnung abgegeben werden und bei Lohnveränderungen oder Änderungen bei den Abzügen/ Zulagen.
Gruss -
Vielen Dank für die ausführliche Info! LG Sisi