Arbeit als Tagesmutter

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  • @soz.vers.fachm.

    Mir ist bewusst, dass Sirio den Begriff verwendete. Es fragt sich, wieso du dann diesen wieder aufnehmen musst und dabei Lunastars Anliegen völlig ausser Betracht lässt. Nämlich bereits einfangs deines betr. Beitrages:

    "...(evt. ins "KMU-Forum", da wenn Du eine Kindertagestätte aufmachst zu einer KMU-Unternehmerin gehören würdest ...) oder in ein "Hauseigentümer-Forum",..."

    Eben, wie Bobcat in ihrem Beitrag bemerkte; vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen.

    Gruss

    Regentropfen

  • Den Begriff 'Kinderkrippe' hatte ich in Verbindung mit dem Bonmot 'wehret den Anfängen' verwendet. Es ist mir auch einigermassen klar, dass man bei zwei Kindern nicht bereits von einer Krippe reden kann (und bei fünf?), doch darüber zu diskutieren finde ich müssig. Man sollte sich auch einmal in die Lage des/der Miteigentümer versetzen: wenn jemand damit beginnt, fremde Kinder zu hüten und damit Geld zu verdienen, so sind es möglicherweise am Anfang zwei, nach einem halben Jahr fünf, und nach einem Jahr? Die Immissionen, die sich aus einem solchen Betrieb ergeben (An- und Wegfahrten nicht zu vergessen), sind nicht zu unterschätzen. Wenn die Eröffnung eines Gewerbes in einer Privatwohnung grundsätzlich bewilligungspflichtig ist, so hat das durchaus seinen Grund. Es geht hier also einzig und allein um die Frage, ob die Tätigkeit als Tagesmutter in der beabsichtigten Art als Ausübung eines Gewerbes gilt und ob die Ausübung eines solchen Gewerbes in der fraglichen Wohnzone bzw. Liegenschaft erlaubt ist. Es handelt sich somit um Fragen im Zusammenhang mit der Bau- und Nutzungsordnung, wofür ganz klar die Wohngemeinde zuständig ist.

  • @"Sirio"

    ist eine gute oder sehr gute Antwort !

    Und plötzlich würde eine weitere Person sonst noch ein Gewerbe in ihrer Wohnung aufmachen ...

    - auch wenn es nur 1 Besucher aufs Mal wäre, das ginge nicht ... (!)

    Gruss

  • Lunastar schreibt von 1 - 2 Kindern an 2 - 3 Tagen pro Woche. Und was machen Sirio und soz.vers.fachm. daraus? Jaja, es könnte ja sein, dass Lunastar in Tat und Wahrheit in Kinderheim eröffnen will; pssssssssssst, jaaaa nöd wietersäge. - Nein, sorry, bleibt doch bei der Realität und versucht eure Phantasien ein bisschen zu zügeln.

    Gruss

    Regentropfen

  • Nun wie geschrieben waeren es maximal 2 Fremde Kinder, mehr wuerde ich mir und meinen Nerven absolut nicht antun. :)

    Somit eruebrigt sich die Mutmassung, dass es nach einem halben Jahr 5 Kinder oder mehr sein koennten. Zumal mehr als 5 Kinder eine Krippe waeren und Bewilligungspflichtig ist mit absolut nicht umsetzbaren Auflagen in einer solchen Wohnung. Ich kenne mich da gut aus, da ich GL-Assistentin eines Vereins mit drei Krippen war.

    Im uebrigen haben wir in unserem Haus eine Massagepraxis und ein Architekturbuero dazu musste niemand den Segen geben.

    Da in unserer Nutzungsordnung nichts drin steht, frage ich mich halt einfach, ob mein Nachbar alleine etwas gegen mich unternehmen kann, solange es nur zwei fremde Kinder sind und nur zwei bis drei Tage pro Woche.

  • Wenn in Ihrer Liegenschaft, Lunastar, eine Massagepraxis und ein Architekturbüro untergebracht sind, so ist dies schon mal ein klarer Hinweis, dass die Bau- und Benutzungsordnung der Gemeinde die Ausübung eines stillen Gewerbes in dieser Liegenschaft zulässt. Ein "Segen" ist in diesem Sinn also durchaus da, und mit dieser Erkenntnis wären wir schon einen Schritt weiter. Um auf die konkrete Frage zurückzukommen, ob der Nachbar alleine etwas dagegen unternehmen kann, solange es nur zwei fremde Kinder sind und nur zwei bis drei Tage pro Woche. Nun, was der Nachbar unternehmen kann ist, bei der Gemeinde zu intervenieren und sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie mit dem Hüten von zwei fremden Kindern an zwei bis drei Tagen pro Woche ein Gewerbe betreiben, das nicht als stilles Gewerbe einzustufen sei. Inwiefern die Gemeinde darauf eingehen würde, müsste sich dann Zeigen. Sie Ihrerseits können dem Nachbarn zuvorkommen, indem Sie sich vorsorglich selbst bei der Gemeinde erkundigen. Sie können es aufgrund der Argumentation gemäss dem letzten Post von Regentropfen natürlich auch sein lassen - das bleibt Ihnen freigestellt. Soweit meine Ansicht dazu gefragt ist: ich würde es an Ihrer Stelle nicht sein lassen.

  • Hallo das Ganze HAAALT!!

    Sonst landen wir noch bei den KMU's. Also bleibt erst einmal auf dem Boden und macht bitte nicht aus einer Mücke einen Elefanten.

    Also solange ich keine übermässigen Emissionen (Kinderlärm gehört nicht dazu!) in meiner Wohnung erzeuge, kann niemand, selbst die Eigentümergemeinschaft etwas in meiner Wohnung verbieten. Von wegen Bestimmungen, Kinderkrippe u.s.w.

    Also Lunastar, du brauchst nichts zu befürchten.

    Der Nachbar will dich sehr wahrscheinlich bloss schikanieren.

    Von wegen Stillem Gewerbe. Hier geht es schlicht und einfach um's Kinderhüten. Dazu braucht es weder eine Lizenz noch eine Erlaubnis der Nachbarn. Kinderkrippe ist etwas ganz anderes. Diese werden von ausgebildete Fachkräften geführt. Für die und nur für die gelten die Angesprochenen kantonalen Bestimmungen.

    Oder muss ich etwa ab dem Zweiten eigenen Kinde eine Erlaubnis und ein fachliche Prüfung ablegen?

    Wenn ich Zuhause an meinem Computer arbeite, frage ich bestimmt niemand nach einer Erlaubnis, mag ich damit verdienen wie ich will. So weit sind wir zum Glück noch nicht. Soviel zum Stillen Gewerbe.

    Also Mädels und Jungs, bleibt mal schön auf dem Teppich.

    Gruss

    Bobcat

  • Wobei die Arbeit am Computer definitiv ein stilles Gewerbe wäre, was im Fall der Kinderbetreuung zumindest zu verifizieren wäre. Doch einerlei - ob so viel Optimismus muss man ja geradezu selbst optimistisch werden. Wie gesagt: der Nachbar kann ganz anderer Meinung sein (bzw. ist es offensichtlich) und entsprechend vorgehen, muss dann aber nicht zwingend Recht bekommen. Wenn die felsenfeste Überzeugung herrscht, dass er im Unrecht ist und Lunastar somit ganz sicher keinerlei Diskussionen und Umtriebe zu befürchten hat, so kann ja Letztere getrost zur Tagesordnung übergehen.

  • @ Bobcat danke. :)

    @ Sirio anmelden muss man das schon, aber nur bei der AHV damit man schoen brav einbezahlt. ;) Der Rest ist egal. Ich kenne niemand der dafuer eine Gemeindebewilligung braucht. Die meisten betreuen solche Kinder in ihrer Mietwohnung, da ists ja auch kein Problem.



  • @ Bobcat danke. :)

    @ Sirio anmelden muss man das schon, aber nur bei der AHV damit man schoen brav einbezahlt. ;) Der Rest ist egal. Ich kenne niemand der dafuer eine Gemeindebewilligung braucht. Die meisten betreuen solche Kinder in ihrer Mietwohnung, da ists ja auch kein Problem.



    Ich wünsche dir alles Gute und bleibe weiterhin so stark.

    Herzlichen Gruss

    Bobcat

  • @"Lunastar"

    ... ist ja logisch, dass man einen Erwerb der AHV melden muss ... und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein auch ... (!)

    Von dem her kann auch die Bemerkung "damit man schoen brav einbezahlt" nicht nachvollzogen werden übrigens ...

    Gruss

  • Logisch waere es. ;) Aber bei meinen beiden letzten Arbeitgeber musste ich den Rechtschutz einschalten weil sie mich nicht bei der AHV angemeldet haben. Beim letzten hab ich sogar gaenzlich unversichert gearbeitet. Selbstverstaendlich haben sie mir trotzdem saemtliche Beitraege vom Lohn abgezogen. Mit ein Grund warum ich mittelfristig das Thema Tagesmutter wieder aufnehmen will.

  • 7 jahre später...aber vermutlich immer noch aktuell. man ist solange eine tagesmutter, wie man diese tätigkeit bei sich zu hause ausübt. man muss das in der regel anmelden. das ist aber kantonal und teilweise auch kommunal unterschiedlich geregelt. soweit ich weiss, kann einem das vom nachbarn nicht verbietet werden. ich gehe sogar davon aus, dass das auch ein vermieter nicht verbieten darf. meine nachbarin wollte, dass ich einen zaun auf meinem grundstück anbringe, damit kein kind in ihren garten läuft. ich habe ihr gesagt, dass sie selber einen zaun auf ihrem grundstück aufstellen kann, wenn sie möchte. daraufhin hat sie nie mehr etwas gesagt und das ist 2.5 jahre her. es laufen sowieso keine kinder in ihren garten und wenn es mal vorkommen würde, würde ich sie zurückpfeiffen. mehr kann sie nicht von mir verlangen. viele nachbarn haben gegen jede veränderung etwas einzuwenden, was aber selten auf rechtlicher grundlage beruht. was ich jeder tagesmutter empfehle ist, sich gründlich zu erkundigen, alle bestimmungen zu erfüllen, damit alles legal ist (keine schwarzarbeit) und eine betriebshaftversicherung.