Arbeit als Tagesmutter

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Zusammen mit meinem Mann bin ich Besitzerin einer Eigentumswohnung.

    Darf ich als Tagesmutter 1-2 Kinder an zwei bis drei Tagen in meiner Wohnung betreuen oder gibts ein Gesetz welches dagegen spricht?

    Mein Nachbar will es mir verbieten.

    Ich habe frueher in meiner Mietwohnung auch ein Tageskind betreut und das war kein Problem.

    Danke fuer die Antworten!

  • Ist das eine Scherzfrage?

    Was Sie innerhalb ihrer eigenen vier Wände machen ist doch absolut ihre Privatsache.

    Da können Sie Besuch empfangen, soviel Sie wollen und jeden Tag, das geht die Nachbarn überhaupt nichts an.

    Gemäss einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland gehört Kinderlärm übrigens zum Leben und kann nicht eingeklagt werden. In der Schweiz gilt ähnliches.

    Als Besitzer einer Eigentumswohnung würde ich zwecks besserer Information das Buch über Nachbarrecht vom Hauseigentümerverband-Verlag oder das Buch Stockwerkeigentum vom Beobachter-Verlag beschaffen, da steht alles Wissenswerte über den Umgang mit "liebenswerten" Nachbarn drin.

    Als Tagesmutter würde ich noch folgende Punkte beachten: Die Nutzungs- und Verwaltungordnung der Eigentümergemeinschaft kann abweichende Bestimmungen über die Nutzung der Wohneinheiten beinhalten. Wenn Sie mit dem Kauf der Wohnung dort ein Verbot von Kinderhüten akzeptiert haben, haben Sie Pech gehabt. Die übermässige Nutzung von gemeinschaftlichem Eigentum kann heikel werden. (z:B. Kinderwagen im Treppenhaus oder auf Vorplätzen etc.)

    Und last but not least: Der Kinderlärm sollte sich auf einem zumutbaren Niveau halten. Eigentumswohnungen sind aber normalerweise gegenüber Mietwohnungen eher besser schallisoliert, die Bausubstanz ist meistens teurer als in billigen Wohnblocks.

    Ihr Nachbar kann ihnen übrigens gar nichts verbieten, das könnte nur die Mehrheit der Eigentümer in der Eigentümerversammlung durch eine Änderung der Nutzungsordnung.

    Vergleiche: Wenn Sie fünf eigene Kinder hätten, welche täglich in ihrer Wohnung herumtoben würden, könnte auch niemand etwas dagegen machen...

    Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.

    Gruss

    Rolf.

  • Was man innerhalb seiner eigenen vier Wänden macht, ist keineswegs immer nur Privatsache. Die Frage ist hier, ob Sie die Kinder aus Gefälligkeit betreuen oder ob Sie dies (wie ich vermute) gegen Entgelt machen (ob mit ohder ohne Gewinn spielt keine Rolle) und damit in ihrer Wohnung ein Gewerbe betreiben. Denn es ist natürlich nicht so, dass man in seiner Wohnung eine Kinderkrippe einrichten und sich darauf berufen kann, dass sei schliesslich Privatsache. Genau darauf dürfte der Nachbar abzielen, nach dem Motto "wehret den Anfängen". Sie sollten also einerseits das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft konsultieren (Stichwort 'Gewerbe') und vor allem eine entsprechende Auskunft bei der Gemeindeverwaltung einholen.

  • Hallo

    Also wenn das hier geschilderte "Problem" bloss der Nachbar ist, dann gehört diese Frage natürlich wohl kaum in das "Arbeitsforum" (evt. ins "KMU-Forum", da wenn Du eine Kindertagestätte aufmachst zu einer KMU-Unternehmerin gehören würdest ...) oder in ein "Hauseigentümer-Forum", welches es aber bei "Beobachter" nicht gibt ...

    Allerdings, was mir viel wichtiger erscheint - Du aber davon nichts erwähnt hast - wäre, was für allenfalls behördliche Bewilligung(en) Du sonst einholen müsstest ... evt. ist zwar Deine Kinderkrippe zu klein, um es eine Kinderkrippe zu nennen ... ; ich glaube aber zu wissen, dass es für den Betrieb einer Kinderkrippe irgendwelche bestimmte Bewilligungen und vermutlich auch Ausweise braucht ... und ich nehme an, diese Stellen würden sicher auch prüfen, ob Deine Eigentumswohnung überhaupt dazu geeignet wäre ...

    Ob Dir die Gemeindeverwaltung weiterhelfen könnte, dies denke ich nicht, höchstens kann sie Dir einen Tipp gehen, wohin Du Dich wenden könntest sonst noch ...

    Gruss

  • Hallo zusammen

    Also solange ich keine übermässigen Emissionen (Kinderlärm gehört nicht dazu!) in meiner Wohnung erzeuge, kann mir niemand, selbst die Eigentümergemeinschaft etwas in meiner Wohnung verbieten. Von wegen Bestimmungen, Kinderkrippe u.s.w.

    Also Lunastar, du brauchst nichts zu befürchten.



  • Was man innerhalb seiner eigenen vier Wänden macht, ist keineswegs immer nur Privatsache. Die Frage ist hier, ob Sie die Kinder aus Gefälligkeit betreuen oder ob Sie dies (wie ich vermute) gegen Entgelt machen (ob mit ohder ohne Gewinn spielt keine Rolle) und damit in ihrer Wohnung ein Gewerbe betreiben. Denn es ist natürlich nicht so, dass man in seiner Wohnung eine Kinderkrippe einrichten und sich darauf berufen kann, dass sei schliesslich Privatsache. Genau darauf dürfte der Nachbar abzielen, nach dem Motto "wehret den Anfängen". Sie sollten also einerseits das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft konsultieren (Stichwort 'Gewerbe') und vor allem eine entsprechende Auskunft bei der Gemeindeverwaltung einholen.



    Meiner Meinung nach hat Kinderhüten in diesem Falle überhaupt nichts mit einer Kinderkrippe zu tun.

    Gruss

    Bobcat



  • Ist das eine Scherzfrage?

    ....Wenn Sie mit dem Kauf der Wohnung dort ein Verbot von Kinderhüten akzeptiert haben, haben Sie Pech gehabt...



    Solche klauseln sind nicht erlaubt. Sie greifen in die Persöhlichen Freiheiten ein.

    Gruss

    Bobcat

  • Danke fuer Eure Antworten und besten Dank fuer Ihre Buchempfehlungen Rolf.

    Ich weiss ich bin vielleicht im falschen Forum, aber ich habe kein passenderes gefunden.

    Also ich moechte keine Kinderkrippe eroeffnen sondern lediglich 1-2 Kinder an zwei bis drei Tagen bei mir betreuen. Natuerlich nicht gratis.

    Von Seiten der Behoerden her ist es so, dass ich inkl. meiner Kinder unter 12 Jahren bis zu 5 Kinder ohne Bewilligung betreuen darf. Ist ein Kind mehr als 2 Tage bei mir, muss ich fuer dieses Kind eine Bewilligung haben, ebenso wenn eines regelmaessig bei mir uebernachten wuerde.

    In unserm Kaufvertrag steht nichts ueber ein Verbot von Kinderbetreuung. Die Nutzung von gemeinschaftlichem wie Treppenhaus etc fuer Kinderwagen steht bei uns nicht zur Diskussion, da wir einen seperaten Eingang mit viel Platz haben.

    Das Kinderzimmer in dem sich die Tageskinder haeufig aufhalten wuerden liegt ueber dem Keller, stoert also gar niemand.

    Mein Nachbar wollte mir gar nicht zuhoeren. Als er das Stichwort Tagesmutter hoerte, wollte er gleich saemtliche Nachbarn mobilisieren gegen mich und hat eben behauptet ich haette ihm gesagt ich eroeffne eine Kinderkrippe. Das ganze hab ich dann abgebrochen, weil ich Auswaerts eine Stelle gefunden habe. Mittelfristig stellt sich jetzt aber die Frage, dass ich diese Idee wieder aufnehme und will das jetzt richtig abklaeren.

    Es waeren mit meiner kleinen Tochter drei Kinder, mehr will ich gar nicht.

  • Hallo Lunastar

    In einer Eigentümergemeinschaft finden sich fast immer Nachbarn, die glauben, dass sich alle anderen nach ihnen zu richten haben. Leider muss ich sagen. Aus diesem Grunde habe ich auch meine Eigentumswohnung verkauft und bin wieder Mieter geworden. Zur Zeit plane ich ein Haus. Wenn in einer solchen Gemeinschaft der Wurm erst mal drin ist, so ist es mit dem Frieden nicht mehr weit her.

    Gruss

    Bobcat

  • Hallo Lunastar

    In folgendem Link findest du alles, was du wissen musst, wenn du dich als Tagesmutter engagieren willst

    http://www.tagesfamilien.ch/Default.aspx?tabid=122

    Betr. rechtliche Situation steht dort drin:

    "Rechtliche und finanzielle Sicherung/Entlöhnung

    Wer in seinem Haushalt ganztags, halbtags- oder stundenweise an Stelle der Eltern die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt übernehmen, führt die Tätigkeit als Tagesmutter aus und unterliegt der eidgenössischen Pflegekinderverordnung. Man ist verpflichtet, diese Tätigkeit der Behörde zu melden. Diese Verpflichtung übernimmt bei einer Anstellung die Tagesfamilienorganisation. "

    Gruss

    Regentropfen

  • Ja das ist leider so. Hier ist der Wurm schon lange drin. Wir sind seit vier Jahren hier und jede Partei will uns auf ihre Seite ziehen. Als wir sagten dass wir unsere Entscheidungen selbstaendig treffen und uns von niemandem beeinflussen lassen, hat sich eben dieser Nachbar der bis dahin sehr freundlich zu uns war zurueck gezogen und schiesst nun bei jeder Gelegenheit auf uns, obwohl wir nur am Wochenende zu Hause sind.

  • @ Regentropfen, dies ist von Kanton zu Kanton verschieden. Bei meiner Gemeinde muss man das nur anmelden wenn man die Tage oder Anzahl Kinder ueberschreitet. Dies habe ich abgeklaert. Anmelden kann man auch selber, wuerde nie ueber den Tagesfamilienverein gehen. Sind die groessten Abzocker!



  • Ja das ist leider so. Hier ist der Wurm schon lange drin. Wir sind seit vier Jahren hier und jede Partei will uns auf ihre Seite ziehen. Als wir sagten dass wir unsere Entscheidungen selbstaendig treffen und uns von niemandem beeinflussen lassen, hat sich eben dieser Nachbar der bis dahin sehr freundlich zu uns war zurueck gezogen und schiesst nun bei jeder Gelegenheit auf uns, obwohl wir nur am Wochenende zu Hause sind.



    Ja genau so war es bei uns auch. Ganz nach dem Motto: Entweder man ist für oder gegen sie. Etwas dazwischen hatte keine Chance.

    Ich bereue den Schritt vom Eigentümer vorübergehend wieder zum Mieter geworden zu sein keine Sekunde. Ich sage nur NIE WIEDER!

    Herzlichen Gruss

    Bobcat

  • @soz.vers.fachm.

    "...evt. ist zwar Deine Kinderkrippe zu klein,..."

    "ich glaube aber zu wissen, dass es für den Betrieb einer Kinderkrippe irgendwelche bestimmte Bewilligungen und vermutlich auch Ausweise braucht ..."

    Wieder einmal komme ich aus dem Staunen nicht heraus. Lunastar erkundigt sich betr. Tagesmutter und du schreibst s.oben.

    Frag doch mal Fam. Google nach dem Unterschied zwischen Tagesmutter und Kinderkrippe.

    Gruss

    Regentropfen