Ferien ohne Wochenenden (unregelmässige Arbeitszeiten)

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  • Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber zwingt mehrere meiner Kollegen dazu, Ferien ohne Wochenende zu beziehen (wir arbeiten 24h/Tag mit unregelmässigen Arbeitszeiten). Konkret heisst das, dass

    - Kollege A von Montag-Freitag in die Ferien soll, SA/SO vor und nach den Ferien aber arbeiten muss,

    - Kollege B von Montag-Samstag in die Ferien soll, SA/SO vorher und SO danach natürlich am Arbeitsplatz erscheinen muss,

    - Kollege C von Sonntag-Freitag in die Ferien soll und entsprechend am SA vorher arbeitet und am SA/SO danach auch wieder präsent sein muss.

    Die Kollegen wurden nicht persönlich angefragt, ob sie damit einverstanden seien! Da wir im Schnitt 3 Wochenenden pro Monat arbeiten, finde ich das echt mies, besonders, da es wirklich schwierig ist, eine Ferienwohnung (nicht nur während der Schulferien bzw. Hochsaison) unter der Woche zu reservieren...

    Im GAV steht nichts von Ferienanspruch an Wochenenden, im OR heisst es, dass der AG auf Wünsche des AR Rücksicht nehmen muss. Wer weiss mehr dazu? Ich finde keine rechten Infos dazu, keine Gesetzestexte.

    Besten Dank für Euer Feedback, Anregungen, Tips und Tricks.

  • Hallo Tichon

    Ein guter/eine gute TN des Beoforum im Bezug auf Gesetz wäre 1.Veritim.

    Ich hatte letztes Jahr mit der aktuellen Chefin Probleme, da ich mehr als 2 Wochen am Stück brauche, um Heim zu gehen und mich erholen.

    Wir haben kein GAV, aber im Personal-Gesetz oder Verordnung, wie es auch heisst, steht schon geshrieben, dass der AN auf 2 Ferienwochen am Stück Anspruch hat. Er soll sich erholen.

    Ev. ist deine Frage/Suche nach Ferienanspruch am WE falsch gestellt. Es geht grundsätzlich um Ferienanspruch.

    Ferien sind Ferien. Dass jemand nur auf 5 T. am Stück nehmen darf, hat es von mir aus mit Ferien nichts zu tun. Es ist gar keine Woche, auch wenn Du 24 St. am Tag arbeitest (Wie kann man das übrigens? Ist es nicht sogar verboten.. Oder meinst Du Hintergrunddienst?)

    Ich weis nicht, wie dir weiter helfen.

    Was steht in eurem Personalgesetz, etc.?

    Wie steht es auch konkret im GAV? Betr. Ferien.

    Hast Du ev. nur ein Saisonvertrag oder eine zeitliche begrenzte Anstellung? Wäre dies den Grund?

    Sonst gibt es Gewerkschaften.

    Jede mittlere Stadt hat ein anwaltlische Beratung, meistens am Samstag, es sollte Fr. 10.- kosten.

    Wenn man noch dazu Familien hat, sind Ferien ein "Muss", in nicht begrenzten (= Saison oder so) Anstellungen.

    Sorry falls meine Anwort dir nicht weiter hilft.

    > Alles Gute. mu

  • Hallo Mu,

    einmal pro Jahr muss der AN 2 Wochen Ferien am Stück beziehen, das ist klar. In meinem Fall geht es darum, dass ein AN eine Ferienwoche eingibt (Sa +7 Tage - So), dann aber nur 5 oder 6 Tage erhält.

    (Wie kann man das übrigens? Ist es nicht sogar verboten.. Oder meinst Du Hintergrunddienst?)

    Sorry, habe mich schlecht ausgedrückt. Meine Firma arbeitet 24h/Tag und 7 Tage / Woche. Wir haben sehr unregelmässige Arbeitszeiten (so eine Art Schichtdienst mit täglich ändernden Arbeitszeiten).

    Im GAV steht nichts über Wochenenden und Ferien, wir sind alle unbefristet angestellt, die meisten mit Vollpensum und schon mindestens 10 Jahre in der Bude.

    Die Idee mit der Gewerkschaft wäre gut, wenn ich in der Gewerkschaft wäre ;)

    Liebe Grüsse,

    Tichon

  • Nochmals Saluti Tichon.

    Bin froh, dass es um unbefristeten Anstellungen geht.

    Das mit den nur 5 oder 6 Tagen finde ich weiter seltsam...

    Es wird dir weiter nicht helfen, aber bei uns hat man ein PEP, sowas wie ein Präsenszeiterfassung, denn können wir "Wunschfrei oder Kompensieren " geben. Es wird dir nicht viel helfen, es wäre ein "Zükerli", aber kennt ihr das? (Also nach oder vor den 5 Tage, "Wunschfrei/Kompensieren "eingeben?)

    Das mit dem Gewerkschaft ist eine Sache. Man sollte/könnte dabei sein, kostet sicher mehr als Fr. 200.- im Jahr.

    > Mal fragen, laufen lassen, sehen, ob es etwas bringt und ev. später zahlen?

    Sonst ist der Vorschlag mit dem "Rechtsdienst der Gemeinde", die richtige Name kommt mir nicht im Sinne, nicht einfach Luft. Kennst du es?

    Mehr kann ich nicht sagen...

    Du hast sicher 4 Ferienwochen zu gut im Jahr, was ich zu wenig finde.

    Aber dies wäre eine andere Geschichte.

    Also, mit ungerelmässige Arbeitszeiten ist es nicht leicht zu leben... Ich wünsche dir Erholungspause zwischen drin!

    Alles Gute. mu

  • Wir haben einen Arbeitsplan mit Mindest-Präsenzzeiten (und anschliessenden beinahe obligatorischen Ueberzeiten) und wir "stempeln" seit Kurzem auch...

    Wir können zwar "wunschfrei" bzw. Ferien im Computer eingeben, bekommen es aber von Januar-März nur teilweise oder gar nicht, da es vom Verantwortlichen bewilligt werden muss... und nicht bewilligt wird.

    Dann werde ich mal zum Anwalt gehen, der ist sicher billiger als die Gewerkschaft.

  • tichon, solange sich der AG im gesetzlichen Rahmen der Vorschriften über maximal Arbeitszeiten und die Einhaltung der Ruhezeiten hält – allenfalls unter Ausschöpfung spezieller Bewilligungen – kann er grundsätzlich den Zeitpunkt der Ferien, resp. der Einsatzzeiten, im betrieblichen Interesse festlegen. Bei den Ferien muss er zwei zusammenhängende Wochen Ferien gewähren. Er soll (nicht muss!) auf die Bedürfnisse des AN gebührend Rücksicht nehmen. Ich verstehe diese zwei Wochen inkl. zwei WE. Unter diesem Aspekt könnte man festhalten, dass eine Woche Ferien immer ein WE beinhalten muss. Da aber das Gesetz die Aufteilung und Zeitpunkt der Ferien nicht beschreibt, muss man diesen Gedanken wohl fallen lassen.Es kann im AV oder GAV geregelt werden.

    Wie kommen Sie zur Annahme, dass ein Anwalt billiger zu stehen kommt als die Inanspruchnahme einer Rechtsauskunft über eine Gewerkschaft? Das kann vielleicht zutreffen, wenn Sie Rechtsschutz versichert sind; wohlbemerkt: es ist nicht billiger aber für Sie kostet es weniger – vielleicht. So oder so sollten Sie sich überlegen, wie wertvoll diese Arbeitsstelle für Sie ist und vielleicht auch bleiben sollte.

    Sie schreiben von langjährigen Arbeitsverhältnissen in diesem Betrieb. Grundsätzlich kann damit vermutet werden, dass die Anstellungsbedingung so schlecht nicht sein können. Warum wollen Sie nun diese Regelung rechtlich hinterfragen und begründet wissen? Wurden Sie beim Stellenantritt nicht über die speziellen Arbeitszeiten und die dadurch entstehenden persönlichen Inkonvenienzen aufgeklärt? Oder ist es womöglich so, dass Sie den dadurch vielleicht etwas höheren Lohn gerne annehmen, aber die damit verbundenen Verpflichtungen gerne abschütteln möchten?

    Ferner sollten Sie beachten, dass ein AN durch Arbeitsvertrag die Verpflichtung eingegangen ist, der Firma nach besten Kräften, Wissen und Gewissen zu dienen. In diesem Sinne stehen die Interessen des Betriebes über den persönlichen Wünschen des AN. Der AN hat sich diesen Interessen weitgehend anzupassen, solange die Forderungen mit geltendem Recht vereinbar sind.

    veritim

  • Hallo veritim,



    Da aber das Gesetz die Aufteilung und Zeitpunkt der Ferien nicht beschreibt, muss man diesen Gedanken wohl fallen lassen.Es kann im AV oder GAV geregelt werden.



    Besten Dank, das ist die Antwort auf meine Frage: das Gesetz schreibt nirgendwo vor, dass eine Ferienwoche ein Wochenende beinhalten muss.

    Im GAV ist diesbezügl. nichts geregelt und der AN hält sich an die gesetzlichen Minima.

    Wie kommen Sie zur Annahme, dass ein Anwalt billiger zu stehen kommt als die Inanspruchnahme einer Rechtsauskunft über eine Gewerkschaft?

    Das war eine Antwort an Mu, weil ich nicht in der Gewerkschaft bin, aber eine private Rechtsschutzversicherung (die aber erst aktiv wird, wenn es brennt und keine präventiven Auskünfte für Drittpersonen erteilt) habe.

    So oder so sollten Sie sich überlegen, wie wertvoll diese Arbeitsstelle für Sie ist und vielleicht auch bleiben sollte.

    Ein Broterwerb ist es... Ich suche schon seit Jahren etwas Neues. Aber lieber Sklave als arbeitslos. (Aber das hat nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun).

    Sie schreiben von langjährigen Arbeitsverhältnissen in diesem Betrieb. Grundsätzlich kann damit vermutet werden, dass die Anstellungsbedingung so schlecht nicht sein können. Warum wollen Sie nun diese Regelung rechtlich hinterfragen und begründet wissen? Wurden Sie beim Stellenantritt nicht über die speziellen Arbeitszeiten und die dadurch entstehenden persönlichen Inkonvenienzen aufgeklärt? Oder ist es womöglich so, dass Sie den dadurch vielleicht etwas höheren Lohn gerne annehmen, aber die damit verbundenen Verpflichtungen gerne abschütteln möchten?



    Die Anstellungsbedingungen sind relativ schlecht. Aber das war nicht meine Frage...

    Doch, beim Arbeitsantritt kannte ich die Arbeitszeiten, das war aber auch nicht meine Frage...

    Hier nochmal meine ursprüngliche Frage:

    mein Arbeitgeber zwingt mehrere meiner Kollegen dazu, Ferien ohne Wochenende zu beziehen [schnipsel] Die Kollegen wurden nicht persönlich angefragt, ob sie damit einverstanden seien! [schnipsel]

    Im GAV steht nichts von Ferienanspruch an Wochenenden, im OR heisst es, dass der AG auf Wünsche des AR Rücksicht nehmen muss. Wer weiss mehr dazu? Ich finde keine rechten Infos dazu, keine Gesetzestexte.



    Diese Frage wurde nun beantwortet, besten Dank.

    Der AN hat sich diesen Interessen weitgehend anzupassen, solange die Forderungen mit geltendem Recht vereinbar sind.



    Die betroffenen Kollegen haben die Ferien letztes Jahr im November für das ganze Jahr 2011 eingegeben und seither war Funkstille seitens des AG.

    Am 15. Januar (Tag der Veröffentlichung der Arbeitspläne für Februar), erfahren sie nun, dass die Ferien zwar bewilligt, aber um Samstage und Sonntage gekürzt sind.

    Dies scheint mir relativ spät... Damit stellt sich die Frage wie lange vorher der AG den AN über eine derartige Ferien-"kürzung" (sorry, mir fällt momentan kein besseres Wort ein) informieren sollte...

  • Hallo Tichon

    Denn sind wir wohl à la case départ/am Anfang, wohl wieder gelandet...

    Was das GAV und AV schreibt weis ich nicht.

    Für die 2 Wochen "am Stück" wäre es ok.

    Was mit den 2 anderen Wochen, ob sie miteinander oder am Stück genommen werden, passiert, ist mir nicht klar.

    Eine Woche hat 7 Tagen, oder?

    Durch den unregelmässigen Arbeitszeiten könnte es sogar bedeuten, dass Du oder deine Kollege eine Woche haben, aber doch 11 Tagen am Stuck nehmen könnten. Ist es nicht so?

    Sicher stehen die Interesse der Firma im Vordergrund, und jeder/jede soll sich "biegen".

    Aber, Ferienwoche sind da, dass der AN sich (mit seiner Familie) erholen kann.

    Du bist offensichtlich, nicht der Einzige im Geschäft, der sich Gedanke macht.

    > Könnt ihr nicht an die Leitung ein gemeinsame Schreiben verfassen ( Fakten, Wunsch, Anrecht, Bitte um Antworten?)

    Ich finde es schon seltsam, dass jeder/alle ihre Ferien schon im November geben und plötzlich mitte Januar, Kürzungen stehen ( Nur für Februar?). Ich empfinde es als willkürlichen Enscheid.

    Sicher nicht im Reglement, auf Schwarz/Weis.

    Das Rechtsdienst am Samstag wäre ein Schritt.

    Falls Du und deine Kollege eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich sie einschalten.

    Am Schluss geht es nur , um ein bisschen berechtigter Lebens-Qualität.

    Sodass jeder/jede mit der Zeit nicht krank wird, voll funtionniert und sicher den Weg zur Arbeitslosigkeit bis Sozialhilfe vermeidet.

    Tja... Pas facile...

    Über aktuellen Problemen zu reden ist eine Sache, Handeln ist etwas anderes.

    Was wirst Du bewirken/machen können?

    Die Zeit, wie auch die Geduld sind umgängliche Faktoren.

    > Viel Kraft und viel Glück! mu

  • Dies scheint mir relativ spät... Damit stellt sich die Frage wie lange vorher der AG den AN über eine derartige Ferien-"kürzung" (sorry, mir fällt momentan kein besseres Wort ein) informieren sollte...

    Bitte haben Sie Verständis dafür, dass ich keinen Versuch unternehme, diese in den Raum gestellte Frage zu beantworten. Ansonsten riskiere ich wieder Hinweise, wie „ Das war eigentlich nicht meine Frage..“. An dieser Stelle entschuldige ich mich für meine ausgiebigen Darlegungen womit Ich Ihre Eingangsfrage anscheinend über Gebühr beantwortete.

    veritim