@wurzel
Sie dürfen davon ausgehen, dass ich die Worte die ich verwende sehr wohl kenne und entsprechend dosiere.
Sehen Sie, ich kann Ihnen meine "Anerkennung" angedeihen lassen, ohne Sie mit Schimpfwörtern belegen zu müssen. Hier besteht ein gewisses Gefälle unseres Sprachgebrauchs. Wenn Ich Ihre Beiträge durchlese, kann ich schon verstehen, warum Sie in mir einen "arroganten Schnösel" sehen.
veritim
Frage zu Mietrecht
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Brasser
Sie schreiben (bezüglich @veritim):"….. häufiger zielen sie eher in die Richtung, seine Neugierde zu befriedigen….."
Ich frage Sie nun: wer ist neugierig? Wer fragt nach Adressen?
Wenn ich jeweils um zusätzliche Infos anfrage, dann aber nur sachbezogene, um die relevanten Fakten auf dem Tisch zu haben. Ohne Fakten kann man auch keine wirklich zutreffende Aussage machen.
veritim -
Steinbock
Da könnten Sie nicht unrecht behalten. Wenn Sie es über Jahre nicht schaffen, durch gutes Einkommen soviel auf die Seite zu legen, dass Sie nicht beim Sozialamt landen, ist wirklich was faul an der Sache. Wenn Sie sich dann als Tölpel sehen, möchte ich nicht dagegen votieren.
Sofern ich Ihrer Aussage glauben darf, machen Sie wirklich etwas falsch: Sie bezahlen Geschäftssteuern im Bereich 50'000 und dazu noch private Steuern im Bereich 20'000? Wenn Sie Ihre AG mit so viel Steuern belasten, machen Sie vermutlich etwas falsch. Den AG-Gewinn würden Sie später noch einmal versteuern müssen. Aber vielleicht meinen Sie mit den gesch. Steuern die MwSt? Nun ja, die bezahlen eigentlich Ihre Kunden…… .
Ferner sehe ich, dass Sie sich eher einen bescheidenen Lohn auszahlen. Bravo! Dadurch können Sie Ihren Angestellten höhere Löhne zukommen lassen(?). Finde ich eine echt soziale Einstellung.
Wenn Sie Konkurs gehen, dann haften Sie mit dem AG-Kapital – mehr nicht. Warum also sollten Sie beim Sozialamt landen? Und vielleicht hilft Ihnen ja einer der langjährig gut bezahlten Angestellten? Solche dankbaren Menschen gibt es immer wieder.
Ich darf Sie beruhigen: Sie müssen durch Ihre Steuern nichts für meinen Lebensabend beisteuern. Das mache ich schon selbst durch vorsorgliche Lebensführung.
veritim -
@veritim
"glauben Sie allen Ernstes, Sie würden hier Neues verkünden?"
Habe ich irgendwo behauptet, mit dem erwähnten Gesetzesartikel eine Neuigkeit zu verbreiten?
Nehmen Sie sich also bitte Ihren weisen Satz
"Blindheit hat oft nichts mit dem Augenlicht zu tun."
selber zu Herzen. Sie verstehen, was ich meine.
Regentropfen -
@lorus
wofür genau steht Ihr "Bravo" an @Regentropfen?
@ 1.veritim: Ich finde es genial, dass Regenbogen das Gesetz zitiert, anstatt die altbekannten Argumente immer wieder herunterzuleiern. Fast bin ich ein bisschen neidig, dass mir das nicht selbst eingefallen ist.
lorus -
@Regentropfen
Ich hätte wetten können, dass Sie genau so auf mein Posting reagieren. Aber dem Alter für Kleinkinderspiele wie: " bist du selber, bäh…" finde ich, sollten Sie längst entwachsen sein.
veritim -
@lorus
Nun, unter Genialität verstehe ich etwas anderes…. Sie sollten auch nicht neidisch werden – eher etwas enttäuscht, dass Sie den Gesetzestext anscheinend nicht ohne Hilfe von Regentropfen konsultierten.
Eine Diskussion über Rassismus und was Rassismus denn wirklich ist, bedeutet und bewirkt - fände ich tausendmal interessanter, als ein Gesetzestext zu zitieren, den – nota bene - ein jeder (den es wirklich interessiert) ohne Mühe selbst nachlesen kann. Ganz besonders, wenn der zitierte Gesetzestext klar macht, dass die Annahme über die "rassistischen Äusserungen" falsch war. Insofern mag es richtig und gut sein, den Gesetzestext allen jenen vor Augen zu führen, die lauthals über angeblich rassistische Äusserungen lamentierten. Um sie bewusst werden zu lassen, dass die angeklagten Aussagen weit weg von dem sind, was der Gesetzestext verhindern will.
Noch eine Frage an Steinbock:
Weiter oben zitierten Sie meine Aussage und wollten damit meine angeblich rassistischen Äusserungen beweisen. Worin sehen Sie - auch nur annähernd - eine rassistische Aussage von mir? Wenn Sie mir die Antwort gegeben haben, werde ich Sie darüber aufklären, warum ich sie so etwas frage.
veritim -
@veritim
Über mich und meine Firma mach dir keine Sorgen, ich bin auch ohne dich gut beraten und deshalb beantworte ich hier diesbezüglich auch deine vielen Fragen nicht.
Rolf hat geschrieben, dass ihm kein Jude ins Haus kommen würde und du bist der einzige in diesem Thread, der seine Meinung voll und ganz unterstützt.
Ich persönlich mag das Judentum, den Islam und den katholischen Glauben nicht. Die Juden in der Schweiz stören mich in keiner Art und Weise, mit Ausnahe von ihrem Fleischkonsum.
Hingegen fürchte ich mich über die Ausbreitung vom Islam. Wir haben diese Menschen nicht zu uns in die Schweiz gerufen und wer hier wohnen will, soll sich an unsere Gesetze halten oder er soll unser Land verlassen!
Damit meine ich die Mädchenbeschneidungen, die Schächtung von Tieren und die Blutrache. Innerhalb der katholischen Kirche den sexuellen Missbrauch von Knaben, das Verbot von Verhütungsmittel, der unfehlbare Diktator in Rom sowie der Glaube, dass nur der katholische Glaube die Wahrheit sei.
Ich bin vor ein paar Jahren aus der Kirche ausgetreten, weil mich diese Glaubensgemeinschaft nach einem schweren Schicksalsschlag, den alle Väter und Mütter treffen könnte im Stich gelassen hat. Viele Katholiken glauben, wenn jemand ein Kind verliere, sei das eine Strafe von Gott und solche Menschen verachte ich! Das Kirchensteuergeld das ich seither spare verschenke ich an Notleidende.
Es darf nicht sein, dass jemand der auf Wohnungs- oder Arbeitssuche ist nach seiner Religion gefragt wird. Dass ist in meinen Augen Rassismus!
Steinbock -
1. veritim: Die von Ihnen vorgeschlagene Grundsatzdiskussion über Rassismus finde ich gut. Wollen Sie einen neuen thread eröffnen und den ersten Beitrag liefern?
Dem sehe ich mit Spannung entgegen
lorus -
Steinbock
Es freut mich, wenn es Ihnen und Ihrer Firma gut geht. Grundsätzlich habe ich kein Interesse an genaueren Informationen. Ich stellte Ihnen auch keine diesbezüglichen Fragen – schliesslich will ich ja nicht die Geschäftsleitung übernehmen…… Sie sollten wirklich nur lesen was geschrieben ist.
Zum Rassismus:
Nun, steht irgendwo in dem Gesetzestext, dass man nicht nach der Religion fragen darf? Es ist einzig im Gesetz verankert, dass man zB. jemandem eine allgemein zugängliche Dienstleistung nicht aufgrund seiner Religion oder Herkunft ausschlagen darf. Es steht aber auch nirgends geschrieben, dass man diesem jemanden die Wohnung vermieten muss. Verstehen Sie das Gesetz nun etwas besser?
Daher hat mein Hinweis, dass man sehr wohl nach der Religion fragen darf, nichts – aber auch wirklich gar nichts – mit irgendwelchen rassistischen Gedanke zu tun. Wenn zB. in einem Anmeldeformular nach der Religion gefragt wird, kann jeder die Aussage verweigern. Es besteht kein Zwang, diese Angaben machen zu müssen. Was verboten wäre ist, eine falsche Angabe zu liefern.
Wenn Sie etwas genauer hinschauen (Weltgeschehen) werden Sie erfahren aus welchen Richtungen echter Rassismus gesät wird. Das hat dann eher wenig mit unseren geliebten und ungeliebten Parteien zu tun.
Im Übrigen steht in dem Gesetzestext nicht, dass es sich um fremde Kulturen oder Religionen handeln muss. Er schützt somit in selben Masse auch unsere eigenen Religionen und Kulturen – also Sie und mich eingeschlossen. Ich hoffe dass dies viele ebenso begreifen.
Desgleichen müsste bei einer (privaten) Vermietung im Speziellen erörtert werden, ob diese Dienstleistung als "für die Allgemeinheit bestimmt" gelten muss. Ich vertrete den Standpunkt: Nein. Ein Hausbesitzer kann also durchaus bestimmen, dass er in seinem Haus diese oder jene Rasse / Kultur / Religion nicht beherbergen will. Anders sieht es aus bei der rechtl. öffentlichen Hand und bei institutionellen Anbietern.
Wenn nun aber der Hausbesitzer seinen inneren Grund öffentlich verbreitet, könnte es heikel werden. Nicht weil man seinen wahren Grund kennen würde – der ist ja, wie ich meine legitim – Nein, viel eher darum, weil er durch die Bekanntgabe, dem Interessenten in anderer Weise schaden könnte.
Ich würde es begrüssen, wenn diese Gedanken beherzigt würden.
veritim -
@lorus,
Sie würden sich höchstwahrscheinlich sehr wundern über meine Ansichten – dies eher nicht im negativen Sinne. Trotzdem, ich werde es mir mal überlegen.
Soviel verrate ich Ihnen: ich hatte / habe mit sehr viel verschiedenen Kulturen, Ethnien und Religionen zu tun und kam / komme bestens zu Recht damit. Hier in der CH wie auch in den entsprechenden Ländern.
veritim -
@veritim
"Ich hätte wetten können, dass Sie genau so auf mein Posting reagieren. Aber dem Alter für Kleinkinderspiele wie: " bist du selber, bäh…" finde ich, sollten Sie längst entwachsen sein.
veritim"
Ich hätte wetten können, dass sie genau so auf mein Posting reagieren werden.
Regentropfen -
http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/M_W/M_W_8_03.pdf
Siehe Seite 8 (Artikel ist nicht brandneu, aber hat nach wie vor Gültigkeit.)
Regentropfen -
1. veritim: Ich würde mich sicher nicht über Ihre Ansichten wundern, denn ich sehe die Problematik nicht nur einseitig. Bei aller Toleranz, muss man doch sehen, dass mit einzelnen (nicht allen) Menschen aus anderen Kulturkreisen doch erhebliche Probleme bestehen.
Ich freue mich schon auf Ihren neuen thread.
Schöne Woche
lorus -
@veritim
„Daher hat mein Hinweis, dass man sehr wohl nach der Religion fragen darf, nichts – aber auch wirklich gar nichts – mit irgendwelchen rassistischen Gedanke zu tun. ….“ veritim
„Ein Hausbesitzer kann also durchaus bestimmen, dass er in seinem Haus diese oder jene Rasse / Kultur / Religion nicht beherbergen will.“ veritim
Wir schreiben hier in einem Thread: Fragen zum Mietrecht und deshalb möchte ich dich informieren, was Vermieter fragen und was sie nicht fragen dürfen:
Zulässige Fragen:
> Personalien
> Beruf
> Einkommen
> Arbeitgeber
> Aktuelle Betreibungen
> Anzahl Autos
> Haustiere
> Aktuelle Kündigung
> Musikinstrumente
Unzulässige Fragen:
> Religion
> chronische Krankheiten
> Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzorganisation
> Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnisses
der Wohnung
> Interesse an einem Koppelungsgeschäft
(wie z.B. Abschluss eines
Versicherungsvertrags)
> Abzahlungs- und Leasingverträge
oder Lohnzessionen
Steinbock -
Korrektur
„Wir schreiben hier in einem Thread: Fragen zum Mietrecht und deshalb möchte ich dich informieren, was Vermieter fragen und was sie nicht fragen dürfen:
Richtigstellung: Wir schreiben hier in einem Thread: Frage zum Mietrecht und deshalb möchte ich dich gemäss Link von @Regentropfen informieren, was Vermieter fragen und was sie nicht fragen dürfen.
Steinbock -
@Regentropfen, Steinbock
Ich nehme mal etwas vorweg: es geht um eine Empfehlung des Datenschutzbeauftragten. Zugegeben, eine offizielle Note. Aber nicht gesetzlich verankert.
Somit kann man zwar fragen, der Befragte kann aber die Antwort jederzeit verweigern. Im Übrigen kann er alle Fragen unbeantwortet lassen. Niemand kann ihn zur Beantwortung zwingen. Ein Anmeldeformular ist und bleibt der Freiwilligkeit unterworfen.
Wenn der Mieterverband schreibt, der Mietinteressent könne auch eine unkorrekte Aussage machen – im Sinne falsche Aussage - ist das eine äusserst heikle Angelegenheit. Der Tatbestand der Täuschung wäre gegeben. Wenn ein Verband zur Täuschung aufruft ist das noch einmal problematisch – sehr problematisch sogar.
Es kann durchaus grossen(!) Sinn machen, die Religion des neuen Mieters zu erfahren. Ganz sicher dann, wenn dadurch unbedacht kriegerisch rivalisierende Religionen auf engstem Raum zusammen leben müssten. So kann es hilfreich sein auch diese Frage geklärt zu haben. Ich glaube kaum, dass eine Verwaltung / Vermieter – ausgenommen obiger Konstellation - wirklich an der Religion des Einzelnen interessiert ist – es sei denn, das Pfarramt habe eine Dienstwohnung zu vermieten.
veritim -
Generell ist es jedem freigestellt, die Gesetze einzuhalten oder zu ignorieren.
Regentropfen -
Generell ist es jedem freigestellt, die Gesetze einzuhalten oder zu ignorieren.
Ist ja wohl eine ziemlich anarchistische Ansicht... Wo das hinführt, haben wir ja gerade jetzt bei Polansky gesehen. Ein Mädchen vergewaltigen und dreissig Jahre auf Gerechtigkeit für das Mädchen warten...
Ein Staatswesen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass für alle gemeinsam erarbeitete Regeln gelten, die durch Konsens dann auch einzuhalten sind. Oder sehnt sich da jemand in die Zeiten von Dschingis Khan zurück, wo jeder jeden einfach totschlagen konnte, wenn ihm etwas nicht passte?
Im Übrigen ist es im Mietrecht ziemlich heikel, falsche Angaben zu machen. Wenn es auskommt, ist es ein Kündigungsgrund.
Rolf -
Zum Thema Fragebogen:
Es herrscht in der Schweiz im Privatrecht Vertragsfreiheit.
Ein Vermieter kann also im Fragebogen den Befragten verpflichten, keine unwahren Angaben zu machen unter Schadenersatzfolge. Wer also wider besseres Wissen falsche Angaben macht, ist dann im Streitfalle schon dran.
Und weiter ist kein Vermieter verpflichtet, eine Wohnung überhaupt an jemanden zu vermieten. Wer also den Fragebogen nicht oder nur teilweise ausfüllt, fällt bereits bei der ersten Selektion raus.
Vor allem rund um die grossen Städte hat es immer genügend Interessenten, die dann immer noch ins Schema passen. Bei einem Leerwohnungsbestand von nahezu null können sich potentielle Interessenten nicht leisten, bereits bei der Bewerbung unangenehm aufzufallen.
Ein ehemaliger Schulkollege von mir lebt heute in den USA. Er hat mir gesagt, dort gelte die Regel: Schau dir den Interessenten immer zuerst an, denn es könnte sich um einen Neger handeln. Wenn in einem rein weissen Quartier plötzlich ein Farbiger auftaucht, sinken die Hauspreise in der Umgebung.
Vor allem Privatvermietern, die eine Wohnung als Kapitalertrag im Alter vermieten, ist auch zu empfehlen, die vorherige Wohnung des in Frage kommenden Interessenten zu besichtigen, und zwar unangemeldet. Man kann sich dann ein Bild machen über das zu erwartende. Ich habe einmal eine völlig zugemüllte Wohnung eines Messies gesehen. Die musste vor der Weitervermietung komplett saniert werden. Den Vermieter hat beinahe der Schlag gesehen, als er seine Wohnung gesehen hat.
Rolf