Wer hilft bei unerwarteten hohen Tierarztkosten?

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • @ Wurzel

    " ... Sag mir doch bitte einmal, welche Sozialhilfe den Betrag von CHF 2'000.00 als Vermögen betrachtet. Aus welcher "Luft" hast du dies gegriffen.

    Auch hier gibt es selbstverständlich entsprechende Listen, die man in jedem Kanton erfragen kann...."

    JEDE Sozialhilfebehörde betrachtet solche Fr. 2000.- auf deinem Bankkonto als "Vermögen". - Natürlich ist das eine Wortspielerei, denn 2000 Fränkli ist natürlich wortwörtlich sicherlich KEIN Vermögen. Das Wort "Vermögen" verwendet man da ja eigentlich nur als "Begriff" dafür.

    Nun gibt's ja diesen "Vermögens-Freibetrag" (wo wir diesen Begriff schon wieder drin haben, siehst Du?). Und das ist kantonal geregelt, dass Du da einen "Vermögens-Freibetrag" zu Gute hast, wenn Du zur Sozialhilfe kommst.

    In Basel-Stadt sind's z.B. Fr. 4000.-, in Basel-Land wiederum Fr. 2000.- (oder 2'200.-, ich glaube, sie haben's etwas erhöht). Ja, und so haben's auch andere Kantone, das steht dann in den jeweiligen Richtlinien oder Verordnungen. Das ist wahrscheinlich das, was Du meinst.

    Das heisst also, wenn Du frisch bei der Sozialhilfe landest, hast Du den entsprechenden kantonalen "Vermögens-Freibetrag" zu Gute.

    Ja, aber eben: Das muss man zuerst wissen! Denn nicht alle Kantone schreiben das gleich auf ihr Anmeldeformular oder SAGEN Dir das!

    Das heisst also, wenn Du's NICHT weisst, und es steht auch nirgendwo bei der Anmeldung drauf (bei einer Anmeldung beim Amt hast Du garantiert noch nicht sämtliche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen oder den SKOS-Ordner durchgelesen), ... dann geschieht es gerne, dass auch der Sachbearbeiter dort nicht daran denkt.

    (Wobei es eben fraglich ist, ob er BEWUSST nicht daran denken will?)

    Naja, jedenfalls präsentiert man Dir diese Info sicherlich nicht auf dem silbernen Tablett, hm?

    Ich habe da schon mehrere Fälle gekannt, denen das so passiert ist. Wenn sie dann was sagen "Tschuldigung, aber habe ich da nicht einen "Vermögens-Freibetrag" zu Gute?", ... dann ist die Reaktion vom Sachbearbeiter immer gleich: "Ach ja, stimmt! Habe ich jetzt vergessen!"

    Also, Nichtwissen schützt vor Schaden nicht, das ist dann eben so. Also sagen wir, Du hast da diese 2000 Fränkli noch auf dem Bankkonto, weil das die Notreserve für Dein Haustier ist, und Du weisst nicht, dass Du einen Vermögens-Freibetrag zu Gute hättest, ... dann nehmen sie's Dir ohne mit der Wimper zu zucken.

    Und was Du mal so GEGEBEN hast dem Amt, ... bekommst Du nur schwerlich wieder zurück. Da hast den Aufwand dann Du selbst, indem Du Briefe schreiben musst, und auf Dein Recht bestehen musst. (Behörden geben nur ungern Fehler zu.)

    Man muss natürlich auch sehen, dass ein "Vermögens-Freibetrag" die Behörde nicht zu interessieren hat, wozu man ihn überhaupt benutzt.

    Ich gehe da auch einfach vom einem ganz simplen und nichtwissenden Fall aus, der frisch bei der Sozialhilfe landet, und noch nichts von den dortigen Regelungen und Gesetzen (und von seinen Rechten) weiss. Das ist - in der Regel und nach meinen Erfahrungen - eben auch die Norm. (Man hat da in dem Moment genügend andere Sorgen, als dass man zuerst noch alle Gesetzesbücher und Richtlinien durchlesen will.) Und wenn da bei der Anmeldung diese Info über den "Vermögens-Freibetrag" nicht gegeben wird, ... fällt man in der Regel eben meistens rein.

    Weil wir Menschen sind, fangen wir dann an, uns zu rechtfertigen. Wir sagen also: "Aber das ist ganz wichtig, das ist für Notfälle für mein Haustier! Wenn es mal was hat, und es hohe Tierarzt-Rechnungen gibt!"

    Da kann Dir dann der Sachbearbeiter durchaus so ins Gesicht sagen: "Diese 2000 auf ihrem Konto sollen für Notfälle für ihr Tier sein? - Das geht nicht, sie sollten jetzt besser an sich selber denken! Wir müssen das anrechnen, und schauen sie, dass sie ihr Tier besser in ein Tierheim bringen, sie können sich das als Sozialhilfebezüger jetzt nicht mehr leisten!"

    So läuft's in der Regel. - Leider.

    Natürlich gibt's auch Ausnahmen, ... aber davon höre ich selten was.

    " ... Mit der Aussage, dass ein Haustier für einen Sozialhilfeempfänger als Luxus betrachtet wird (Unkosten) muss ich dir leider zustimmen. Ist mir eigentlich unverständlich, denn es ist erwiesen, dass Haustiere über Einsamkeit hinweghelfen. Es hat noch nie jemand behauptet, dass Gesetze logisch sind..."

    Das Problem ist eben, dass oftmals seitens der Sachbearbeiter nicht unterschieden wird, ob du das Tier schon seit Jahren hast, ... oder dir grad jetzt ein neues Tier anschaffst.

    DASS man sich - während man Sozhilfe bezieht - nicht noch ein Tier neu anschaffen soll, müsste eigentlich von der Vernunft her allen einleuchten. (Wobei Sozhilfe zu beziehen ja eben sehr einsam machen kann, ... und manchmal ist dann so ein Tier eben dein einziger Freund. Also besorgst du dir ein Hündlein, ... aber weniger, weil du an die Kosten denkst, sondern weil du aus Einsamkeit einfach verzweifelt bist. - Ist verständlich, ... aber natürlich unvernünftig.)

    Dass also HIER eine Behörde dann reklamiert, ist dann auch verständlich. Also ich empfehle immer allen Sozbezügern, sich jetzt KEIN neues Tier anzuschaffen, das geht enorm ins Geld. (Notfalls tut's halt auch mal ein Meerschweinchen oder ein Vögelchen, die sind nicht so teuer.)

    Aber hier erlebe ich es oft, dass Sachbearbeiter eben auch schon schimpfen, wenn du ein Haustier schon seit ein paar Jahren bei dir hast. Hier sehe ich es fast schon als Unverschämtheit, zu verlangen, das Tier ins Heim zu bringen. So ein Tier, das man schon länger hat, gehört praktisch zum Leben, zur Familie, ... da wäre der seelische Schaden nicht nur beim Menschen da, sondern auch beim Tier.

    Aber es wird gemacht! Sachbearbeiter scheinen da keine Skurpel zu kennen.

    Da haben wir jetzt das Problem, dass die Tierheime anfangen, darüber zu reklamieren. Immer mehr werden Tiere von Sozialhilfebezügern dem Heim abgegeben, ... einfach, weil sie sich das Futter für das Tier nicht mehr leisten können. (Oder weil der eigene Sachbearbeiter das eben verlangt hat!) Da rufen die Tierheime jetzt um Hilfe, und überlegen sich, ob sie nicht Gratis-Tierfutter organisieren wollen, bereitstellen wollen, wo Sozialhilfebezüger für ihre Tiere das Futter gratis holen dürfen.

    Die Tierheime sind da eben jetzt überfüllt, die haben echte Probleme damit!

    Dazu muss man natürlich auch noch sagen, dass es aus Tierschutz-Gründen ja ungesetzlich ist, wenn da von einer Behörde gefordert wird, das Tier in ein Heim zu bringen!

    Für manche Menschen sind z.B. ihre zwei Katzen oder ihr Hund wie ein Kind. Die Forderung, dass jetzt also ihr "Kind" in ein Heim muss, ... kann unglaublich verletzend und schädlich sein. Ich habe also auch schon heftige Tränen deswegen bei Sozbezügern gesehen.

    Die Idee mit der "Futter-Spende" finde ich daher gar nicht so schlecht. Auch in Deutschland gibt es bei den Supermärkten solche "Sammelstellen", wo man Tierfutter für die Armen spenden kann. Solche Behälter sind meistens schön gefüllt mit allerlei Tierfutter-Dosen und Katzenfutter, die die Armen dann gratis beziehen können.

    Das wäre also durchaus auch eine Lösung für die Schweiz.

    Liebe Grüsse

    Nike

  • Nike

    Danke für deine Aufklärungen resp. Ergüsse. Ich staune nun noch mehr, denn es ist mir tatsächlich ein Rätsel, wie du zu solch undifferenzierten und zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Aussagen kommst.

    Ich möchte dir hier sagen, dass ich einige Jahre meines Berufslebens in der Sozialhilfe als Berater verbracht habe, aber deine Geschichten sind schlichtweg nicht korrekt.

    Die Vermögensfreigrenze im Kanton BS beträgt für Einzelpersonen CHF 25'000.00 und für Ehepaare CHF 40'000.00. In Kanton BS wird danach auch gearbeitet. Denke daran, dass Vermögen nicht nur ein Bankkonto, sondern auch der Wert eines Autos, eines Grundstücks, eines Hauses, einer Lebensversicherung etc. ist.

    Bei der Anmeldung auf der Sozialhilfe sind geschulte Leute (ich spreche hier immer von Kanton BS), die nur eine Anmeldung vornehmen, wenn sämtliche Fakten auf dem Tisch liegen (Kopien von Bank- PC-Konto, Kopie des Mietvertrages, Kopien sämtlicher Versicherungen, elektronische Abfrage ob ein Fahrzeug eingelöst ist und vieles mehr). Macht hier der Antragsteller auf Sozialhilfegelder einen Fehler oder eine Unterlassungssünde (sprich Falschdeklaration) liegt ein entsprechendes Merkblatt (erst noch farbig) bei den Unterlagen.

    Denke daran, dass es auch selten ist, dass ein Antragsteller nur einen Gang macht, damit er effektiv angemeldet ist. Dies geschieht genau deshalb, weil viele sich nicht bewusst sind, was dieses Amt alles wissen muss. Hier wird nämlich mit Steuergeldern gearbeitet und nicht mit Noten, die vom Himmel regnen.

    Sorry, aber ich bin sehr verständnisvoll gegenüber Menschen, die in Not geraten, aber es macht mich zornig, wenn jemand öffentlich einen solchen Stuss erzählt.

    Fehler unterlaufen überall auf der Welt und niemand ist perfekt!

    Es ist schlichtweg auch nicht korrekt, wenn du sagst, dass dir dein Erspartes genommen wird, wenn du sagst, dass es für ein Haustier ist. Der Behörde ist es egal, wofür diese CHF 2'000.00 (um dich zu zitieren) auf die Bank gelegt wurden. Ich bin sogar überzeugt, dass du mir keinen Sachbearbeiter in der Sozialberatung nennen kannst, der dich zwingt, dein Haustier ins Tierheim zu bringen.

    Es ist auch immer dasselbe, nämlich, dass sich die Bezüger lauthals darüber ärgern, dass sie XXXXX nicht gewusst haben. Man macht sie auf sehr viel aufmerksam beim ersten Beratungsgespräch, welches manchmal bis zu 2 Stunden dauern kann. Es gibt viele verständliche Merkblätter, auf denen man die absoluten wichtigen Eckpfeiler nachlesen kann (dies erst noch in verschiedenen Sprachen).

    Der Mensch hat auch in der Not eine Eigenverantwortung, die er nur zu gerne abgibt, wenn er Geld vom Staat bezieht. Macht man ihn dann auf eventuelle Sanktionen aufmerksam, dann fängt das grosse Wettern an. Plötzlich pocht der Bezüger auf seine Rechte, wobei er meist vergisst, dass er auch Pflichten hat.

    Ich hätte nicht gedacht, dass ich je solche Ergüsse in dieses Forum schreibe. Schon gar nicht in Bezug auf dieses Thema, denn ich weiss sehr wohl, dass jeder von uns in eine solche Zwangslage geraten kann. Hier ist die sogenannte Holschuld halt auch gefragt, denn es sind nicht alles Analphabeten.

    Gruss Wurzel

  • Nike

    Hier noch ein Abschnitt für dich aus den Unterstützungsrichtlinien des Kt BS:

    14. Vermögen (SKOS Kapitel E)

    Grundsatz und Freibeträge (SKOS E 2.1)

    Bestehen Vermögenswerte ganz oder teilweise aus Liegenschaften, ist zur Wertermittlung

    der Verkehrswert heranzuziehen.

    Bestehen die Vermögenswerte ganz oder teilweise aus Motorfahrzeugen, so wird

    der Wert des Motorfahrzeugs auf 80 Prozent des Eurotax-Wertes (Ankauf) festgelegt

    und in die Bedarfsberechnung einbezogen. Ist jemand namentlich aus gesundheitlichen

    oder beruflichen Gründen zwingend auf ein Motorfahrzeug angewiesen,

    kann ausnahmsweise von einer Verwertung abgesehen werden

  • Hallo Wurzel

    Obwohl es nicht ganz zum Thema passt, möchte ich doch erwähnen, dass nicht alle Behörden so korrekt und professionell arbeiten, wie die in Basel. Ich weiss das aus eigener Erfahrung.

    Gruss

    lorus

  • Lieber Lorus

    Ich bin überzeugt, dass du mit deiner Aussage recht hast. Es ist leider wie überall. Wo Menschen sind werden Fehler gemacht.

    Ebenso wollte ich auch nicht vermitteln, dass Basel ohne Fehl und Tadel ist. Da ich aber ein wahrheitsliebender Erdenbürger bin, stehe ich grundsätzlich nicht hinter irgend welchen Pauschalaussagen. Ich denke, dass du mich dahingehend verstehst.

    Herzliche Grüsse

    Wurzel

  • Wer sagt denn, dass man seinen ganzen Vermögensfreibetrag auf einem einzigen Bankkonto haben muss? Zwei oder mehr Sparheftli bei verschiedenen Banken machen da schon mehr Sinn. Ich vermute mal, der ganz grosse Teil unserer Steuerzahler machen das so und "vergessen" dann einfach bei der Steuererklärung, das Zweit- oder Drittkonto anzugeben. Auf diese Art liesse sich ein Notgroschen fürs Büsi ja auch erhalten. Bankgeheimnis sei Dank... In der Schweiz werden Milliardensummen nicht deklariert, da kommt es auf ein paar Franken für ein Büsi auch nicht mehr an. Die Riesensumme ist eruierbar über die abgezogenen Verrechnungssteuern, welche nicht zurückgefordert werden in der Grössenordnung, aber nicht wem das Geld im Einzelnen gehört.

    Gruss

    Rolf

  • @ Wurzel

    " ... Ich möchte dir hier sagen, dass ich einige Jahre meines Berufslebens in der Sozialhilfe als Berater verbracht habe, aber deine Geschichten sind schlichtweg nicht korrekt...."

    Muss wohl schon ein paar Jährchen her sein, wo Du dort gearbeitet hast? :)

    " ... Die Vermögensfreigrenze im Kanton BS beträgt für Einzelpersonen CHF 25'000.00 und für Ehepaare CHF 40'000.00. In Kanton BS wird danach auch gearbeitet. Denke daran, dass Vermögen nicht nur ein Bankkonto, sondern auch der Wert eines Autos, eines Grundstücks, eines Hauses, einer Lebensversicherung etc. ist..."

    Du sprichst hier vom "Vermögensfreibetrag" der EL (Ergänzungsleistungen), nicht von der Sozialhilfe.

    Du kannst das gerne nachprüfen (allenfalls bist Du wahrscheinlich nicht mehr so auf dem aktuellen Stand?).

    Bei der EL beträgt der Vermögensfreibetrag 25'000.- , ... aber (lach!), ich habe noch keinen einzigen Sozialhilfebezüger erlebt, der 25'000.- auf der Seite haben durfte!

    Schön wär's ja! Und stell Dir vor, wie da die Noch-Arbeitenden Steuerzahler alle reklamieren würden, wenn sie wüssten, es dürfte jeder Sozialhilfeezüger volle 25'000.- auf der Seite haben!

    Schau, die Beträge für die "Vermögens-Freibeträge" stehen in den Anmeldungsformularen, Richtlinien, Verordnungen, ... und die sind KLEIN.

    Die SKOS wiederum EMPFHIELT jedoch, dass der Vermögensfreibetrag in gewissen Situationen gemäss EL (für diese 25'000.-) zu berücksichtigen sei, (z.B. bei Erbschaften), ... aber im Alltag bei der Sozialhilfe funktioniert es NIE so! ALLES wird angerechnet.

    Meine Erklärungen sind durchaus nicht aus der Luft gegriffen. Schau, ich bin es zudem auch gewohnt, dass Sachbearbeiter gerne das Falsche erzählen. Das ist nicht vorwurfsvoll gemeint, sondern einfach (leider) reine Erfahrung.

    Was meinst Du, wieviele Rechtsverfahren ich schon gesehen und miterlebt habe, weil genau jenes, was Du erzählst, NICHT so funktioniert?

    Die SKOS-Richtlinien kann man - wenn man es nüchtern betrachtet - sowieso in vielen Fällen vergessen. Es sind nur EMPFEHLUNGEN für die Kantone, und keine Gesetze.

    Natürlich sagen da alle Kantone, sie handeln - nebst den eigenen kantonalen Richtlinien - nach den SKOS-Richtlinien, ... aber auch hier sieht die Realität vielmals ganz anders aus.

    Also, und was will man da als Laie sich rechtlich wehren, wenn Empfehlungen gar keine wirklichen Gesetze sind?

    Aber wir sind hier ja beim Thema "Haustier", und der Idee, für Notfälle für das Tier Geld zur Seite zu tun.

    Fakt ist hier einfach, dass man auf den kleinen "Vermögensfreibetrag" der kantonalen Sozialhilfe achten muss, und dass man auf diesen Betrag besteht, damit man ihn behalten darf. Damit wird auch jede mögliche Diskussion mit dem Sachbearbeiter, WOFÜR das Geld benötigt wird, hinfällig.

    Aber zuerst muss man diesen Freibetrag KENNEN. - Er steht in Basel-Stadt im Anmeldeformular. Andere Kantone oder Gemeinden haben es nicht unbedingt dort aufgeführt, man muss darauf eben achten. - Aber es steht nirgendwo, dass es 25'000.- seien! - Okay? Lies selber nochmal nach.

    Nike

    PS. Allenfalls kann es eben auch sein, dass der Begriff "Vermögens-Freibetrag" verschiedentlich von der Behörde so benutzt wird, was eben auch zu Verwirrung sorgt.

    Aber die 4000.- sind wirklich da (für BS).

  • @ Rolf

    " ... Wer sagt denn, dass man seinen ganzen Vermögensfreibetrag auf einem einzigen Bankkonto haben muss? Zwei oder mehr Sparheftli bei verschiedenen Banken machen da schon mehr Sinn. Ich vermute mal, der ganz grosse Teil unserer Steuerzahler machen das so und "vergessen" dann einfach bei der Steuererklärung, das Zweit- oder Drittkonto anzugeben. Auf diese Art liesse sich ein Notgroschen fürs Büsi ja auch erhalten..."

    Ist natürlich eine Idee. Aber wenn Du zur Sozialhilfe kommst, musst Du ja alle Kontos angeben. - Tust Du's nicht, ... hast Du eben schon missbräuchlich gehandelt.

    Und wehe dem Sozialhilfebezüger, der das jemandem erzählt, dass er noch heimlich ein zweites Bankkonto hätte! Oder wenn es raus kommt.

    Also von der Sozialhilfe bekäme er sogleich eine Anzeige wegen "Meldepflichtverletzung". - Und eine sofortige Kürzung natürlich. Manchmal wird auch gar keine Sozialhilfeleistung mehr gegeben. Derjenige Betroffene sitzt dann einfach auf der Strasse.

    Missbrauch ist eben Missbrauch.

    Hm! Alles schon erlebt!

    Nike

  • Nike

    Wer sagt dir, dass du dich mit einem Sachbearbeiter hier austauscht? Wer sagt dir, dass ich meine Tätigkeit nicht nach wie vor ausübe?

    Ich weiss, dass diese Freibeträge von der EL abgeleitet sind. Die Teamleitenden sind dazu angehalten, sich danach zu richten. Jedoch, auch hier, die Praxis zeigt, dass jeder/jede eine andere Gangart hat.

    Gerade diese Tatsache ist schlichtweg eine Schweinerei, aber da es sich in den meisten Fällen um Richtlinien und nicht um Gesetze handelt, arbeitet jeder Sozialarbeiter nach dem eigenen Gutdünken. Ich persönlich nenne diese Tatsache eigentlich Willkür, die ja grundsätzlich nicht betrieben wird..........

    Schöne Grüsse

    Wurzel

  • @ Wurzel

    " ... Wer sagt dir, dass du dich mit einem Sachbearbeiter hier austauscht? Wer sagt dir, dass ich meine Tätigkeit nicht nach wie vor ausübe?..."

    Du hast in Vergangenheitsform geschrieben:

    " ... Ich möchte dir hier sagen, dass ich einige Jahre meines Berufslebens in der Sozialhilfe als Berater verbracht habe,...",

    also gehe ich davon aus, dass Du kein Lügner bist, und dass Du von der Vergangenheit sprichst.

    Deine obigen Fragen erübrigen sich somit.

    Ansonsten ist's mir eigentlich auch wurscht ... :)

    " ... Die Teamleitenden sind dazu angehalten, sich danach zu richten. Jedoch, auch hier, die Praxis zeigt, dass jeder/jede eine andere Gangart hat.

    Gerade diese Tatsache ist schlichtweg eine Schweinerei, aber da es sich in den meisten Fällen um Richtlinien und nicht um Gesetze handelt, arbeitet jeder Sozialarbeiter nach dem eigenen Gutdünken...."

    Nach "eigenem Gutdünken"? - Nun, dann haben wir ja beide die gleichen Kenntnisse darüber, nicht wahr?

    Aber Fakt ist:

    "Eigenes Gutdünken" eines Sozialarbeiters ... hat im Grunde bei der Sozialhilfe nichts zu suchen. (Zumal ein Sachbearbeiter ja nichts alleine entscheiden darf.) Denn das geht dann eben in die ziemlich verlässliche Richtung der Willkür. (Da kann man sich durchaus fragen. "Hängt meine Existenz vom Gutdünken meines Sachbearbeiters ab?")

    Deswegen findet man in den Klienten-Akten auch solche Aussagen wie: "Klientin ist meines Erachtens psychisch krank.", oder "Klient ist nicht kooperativ." oder "Klient zeigt agressives Verhalten." usw. Alles Dinge, die willkürlich behauptet werden, und die sich auf keinerlei Beweise beziehen.

    Der Leidtragende ist dabei aber immer der Klient. Denn bei einem Sachbearbeiterwechsel (und das geschieht heutzutage mehrmals und öfters), gelten solche Aussagen in den Akten dann als Fakt, was der Klient deutlich zu spüren bekommt.

    Auch in einem möglichen Rechtsfall, wo Gerichte Einsicht in die Klienten-Akten bekommen, werden solche Aussagen der Behörde ernster genommen als jenes, was der Klient sagt.

    Deswegen erinnere ich Sozialhilfebezüger gerne daran, dass sie mal eine Akteneinsicht durchziehen sollen. Und ein jeder hat das Recht, eine eigene "Richtigstellung" zu verfassen, und in den Akten dort ablegen zu lassen. (Dies auf Empfehlung des kantonalen Datenschützers.)

    Aber um auf den "Vermögens-Freibetrag" zurück zu kommen: Hast Du jetzt mal nachgeschaut? Im Anmeldeformular werden die Fr. 4000.- (Basel-Stadt) erwähnt.

    Allenfalls handelt es sich um einen "Bargeld"-Betrag, wenn hier von "Vermögens-Freibetrag" gesprochen wird.

    Da ist es einfach Fakt: Keiner kann 25'000.- in bar auf seinem Konto behalten!

    (Bei der EL hingegen geht das.)

    Nike

  • Nike

    I love you und hoffe, dass du deinen Enthusiasmus weiterhin durchziehen kannst auf deinem Job.............................

    Du weisst ganz genau: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

    Vorschlag: Nimm mal einen konkreten Fall und präsentiere ihn ca. 10 Mitarbeitenden inkl. Teamleitung. Nenne konkrete Fragen zu diesem Fall, erfrage die korrekten Zahlen und Vorgehensweisen. Na, was meinst du, wieviele verschiedene Auslegungen und Vorgehensweisen du präsentiert bekommst. Nenne es wie du möchtest, nämlich Willkür, Unfähigkeit, Zeitmangel, falsche Menschenliebe etc. Du kannst es dir aussuchen.

    So ist der Alltag in der Sozialhilfe. Solltest du davon noch nichts bemerkt haben, dass freue dich darüber. Eine gewisse Blindheit lässt einem in diesem Job wesentlich besser leben.

    Gruss Wurzel

  • @ Wurzel

    " Na, was meinst du, wieviele verschiedene Auslegungen und Vorgehensweisen du präsentiert bekommst. Nenne es wie du möchtest, nämlich Willkür, Unfähigkeit, Zeitmangel, falsche Menschenliebe etc. ... So ist der Alltag in der Sozialhilfe. Solltest du davon noch nichts bemerkt haben, dass freue dich darüber. Eine gewisse Blindheit lässt einem in diesem Job wesentlich besser leben..."

    Ich weiss. Das ist mir schon lange bekannt.

    Nur: Ich unterstütze keine "Blindheit", wenn Menschen in Not (Klienten) darunter leiden müssen!

    "Blindheit" ist eine falsche Voraussetzung, wenn man bei der Sozialhilfe arbeiten will.

    Wenn du Arzt werden willst, kannst Du dir auch keine "Blindheit" leisten. Bei allen Jobs, wo du mit Menschen zu tun hast, ist "Blindheit" höchst menschen-schädlich und eine äusserst schlechte Tugend (oder katastrophale Einstellung, wenn man dann noch meint, man mache es völlig richtig so!).

    Warum bist Du denn eigentlich von dort "gegangen"? - Vielleicht weil Du erkannt hast, dass Du die "Blindheit" doch lieber aufgeben willst?

    :)

    Nike

  • Nike

    Hallo Nike

    Schön, dass du dich gegen diese Blindheit vehemment durchsetzt. Ich freue mich wirklich sehr darüber - ist kein Scherz.

    Deine Frage ist durchaus berechtigt und ich möchte sie dir ganz offen beantworten. Ich habe es schlichtweg psychisch nicht mehr geschafft, gegen die Wellen zu kämpfen.

    Diese Willkür, die vor allem auch bei den Teamleitenden eine Seuche ist, hat mich beinahe zerstört. Mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn und der korrekte Umgang mit dem Gesetz und den Richtlinien haben mich sehr oft gegen eine Wand laufen lassen. Ich habe den Kampf dagegen aufgenommen und, ihn verloren. Du siehst, es ging hier nicht um meine Blindheit, auch wenn dir das vielleicht lieber wäre.

    Versuche ja nie einem Sozialarbeiter auf die Füsse zu treten mit konkreten Fehlentscheidungen, nur damit er seine Ruhe hat. Es ist nämlich sehr viel einfacher, wenn du einem Klienten Geld gibst, damit er dich nicht mehr ständig telefonisch oder am Empfang belästigt (egal, ob dies zugute hat oder nicht, egal, ob du damit den SB untergräbst).

    Oder, decke doch einmal auf, wieviele Selbständigerwerbende sich in der SH herumtummeln und decke auch hier die zu viel bezahlten Gelder auf. Da mischt sich dann sogar plötzlich die SP ein, da der Klient diesen Backround hat. Plötzlich wird dann von der Regierung eine Richtlinie erneuert.

    Decke einmal auf, wieviel Willkür in einem Team herrscht und manche Mitarbeitende gar vom Teamleiter geschützt werden.

    Ich könnte dir noch einige Beispiele aufzeigen, aber ich möchte ja nicht mit dir streiten. Glaube mir, ich würde sehr gerne noch diesen Job ausüben, aber meine eigene Gesundheit ist mir in der Zwischenzeit wichtiger geworden.

    Viele Grüsse und mach weiter so.

    Wurzel

  • @ Wurzel

    Danke für Deine Ehrlichkeit. Wirkliche Gerechtigkeit scheint eben auch bei einer Sozialhilfe nicht zu funktionieren. Nicht, wenn man sich an die Richtlinien hält, und auch dann nicht, wenn man sich NICHT an die Richtlinien hält. (Letzteres erlebe ich leider dauernd.)

    Man muss natürlich auch sehen: Die Richtlinien der Kantone ... sind eben oftmals schon unmenschlich. Was nützt es Dir als Klient z.B., wenn Du keine Vorhänge an den Fenstern haben darfst? (Das steht zwar noch nicht in den Richtlinien, wird aber sicherlich bald aktuelles Thema sein! So weiss bald jeder Bürger, dass Sozialhilfebezüger KEINE Vorhänge an ihren Fenstern haben dürfen, ... also wird künftig nach allen Fenstern gespäht, und wo keine Vorhänge sind, WEISS man einfach: "HA! DA wohnt auch so ein oller Sozialhilfebezüger! Der kann sich keine Vorhänge leisten!"

    Nur so als Beispiel. Was nützt so eine unmenschliche "Regelung" in einer Richtlinie, wenn sie nur aus Spargründen so erstellt wird? Das hat nichts mehr mit dem Menschen zu tun.

    Und so wird ein Klient gezwungen dazu, "hartnäckig" bei seinem Sachbearbeiter zu werden, ja ihn fast schon zu nerven, ... obwohl es viele Klienten gar nicht mit Absicht tun, sondern aus Verzweiflung.

    Hier steht dann eben das rechte "Mass" in Frage. Selbstverständlich ist es einem Sachbearbeiter nicht erlaubt, von sich aus einfach nachzugeben und TROTZDEM so einem Klienten seine Vorhänge zu bezahlen. Aber ein GUTER Sachbearbeiter nimmt dieses Anliegen mit, und versucht dies in Teamsitzungen oder beim Abteilungsleiter abzuklären, zu besprechen, und allenfalls auch durchzusetzen, WENN etwas unmenschlich ist. Dann muss auch DAS auf den Tisch.

    Aber Sachbearbeiter bemühen sich heute da gar nicht. Sie knallen dem Klienten einfach ein Nein ins Gesicht, ... und erfinden alle möglichen Ausreden, nur um sich SELBER mit Erklärungen gut hinzustellen. Man sagt also dem Klient, er solle da kein Drama draus machen, das sei doch alles gar kein Problem, WENN man keine Vorhänge hätte! - Man stellt also den Klienten als dumm und jämmerlich hin, ... und der hat das zu schlucken und zu akzeptieren. Der Klient wird also in seiner Würde, dass er jetzt keine Vorhänge haben darf, ... gar nicht ernst genommen.

    Wir könnten hier jetzt über das Vorhang-Haben oder Nicht-Haben noch lange diskutieren, ... aber für den Klienten beim Sozamt GIBT es keine Diskussion. Nicht mal im Ansatz.

    Naja, ist nur ein Beispiel. Aber davon gibt es noch unzählige andere.

    Ja, man muss sich da nicht wundern, wenn Leute da auf die Idee kommen, ... ein zweites Bankkonto behalten zu wollen, und es bei der Behörde nicht anzugeben!

    Weisst Du, was grundlegend FALSCH läuft bei der Sozialhilfe? - Da werden mich jetzt alle killen wollen, wenn ich das sage (wobei das sogar Soziologen schon gesagt haben): Sozialhilfebezüger bekommen eindeutig zu WENIG Geld!

    Echt, man könnte das Problem mit Zwang und Missbrauch mit einem Schlag lösen: Indem man den Betroffenen einfach mehr Geld gäbe! Indem man sie nicht mit solchen Kleinlichkeiten immer mehr einschränken würde!

    Genau auch das spüren auch die Sachbearbeiter, klar! Aber da diese ihren Job behalten wollen (die wollen ja nicht selber auf dem Sozamt landen müssen), gehen diese lieber den Weg des "Falschen" ein, wo man Menschen so eng einschränkt, dass diese keinerlei Würde mehr haben.

    Erstaunlich ist es da NICHT, weisst Du, wenn da plötzlich ein Sachbearbeiter die Nerven verliert, und dem Klienten TROTZDEM das Geld gibt, obwohl der Klient es gar nicht zu Gute hätte! Schau, auch Sachbearbeiter sind Menschen, und manche haben eben durchaus AUCH noch menschliche Mitgefühle! Auch DIE wissen, dass da vieles Unmenschlich läuft, ... und mit ihrem eigenen Gewissen können auch die das nicht unterstützen.

    Klar ist es nicht richtig, wenn sie sowas tun, ... aber eben auch verständlich.

    Wirklich korrupte Fälle, also Sachbearbeiter, die sich fast schon erpressen lassen oder die meinen, bloss weil ein Klient bei der SP ist, dann habe dieser mehr zu Gute, ... das gibt es sicherlich auch, aber nicht so oft.

    Das kann ich soweit beurteilen, weil ich es immer wieder gerne mal erlebe, dass Sachbearbeiter durchaus plötzlich "andersrum" handeln (also richtig), wenn man ihnen mit dem Rechtsweg droht, ... oder wenn man ihnen sagt, sie sollen bitte ihre Forderung an den Klienten SCHRIFTLICH machen! Plötzlich drehen die sich dann in ihrer vorigen Meinung! Sie sagen dann z.B.: "Doch doch, wir können den Klienten zwingen, ... aber wir lassen jetzt mal davon ab, weil ... blabla ...!"

    Ja. Alles klar!

    Sozialhilfe ist halt eine ziemlich menschliche Sache. Nicht nur für den Klienten, sondern auch für den Sachbearbeiter.

    Fakt ist einfach (und das müsste sich jeder Sachbearbieter selber auch mal hinterfragen):

    Ich würde nie, niemals solch einen Job machen, wo ich Menschen ihre Würde nehmen muss, wo ich ihnen alles wegnehmen muss, wo ich ihnen dauernd ein Nein ins Gesicht knallen muss, wo ich sie anlügen muss, wo ich jeden Klienten als praktisch-möglichen Missbrauchtäter vermuten muss (weil's der Chef mir so sagt), und wo ich Gesetze und Regelungen unterstützen muss, die unmenschlich sein können.

    Sozialhilfe ist heute echt nicht mehr, was sie mal war. Sozialhilfe ist heute nur noch ein Geschäft!

    Ja, hier sind wir etwas vom Thema (Vermögensfreibetrag) abgekommen, aber schlussendlich sind wir halt trotzdem wieder beim Thema Sozialhilfe.

    Es ist natürlich ein interessantes Thema. - Weil es eben jeden treffen kann heutzutage.

    Nike

  • Hallo veritim

    Ein Tumor ist nicht zwangsläufig ein "Krebsgeschwulst!"

    "Tumor" ist der Grossbegriff eines Gewächses, welches nicht hier hin gehört!

    Dieser Tierarzt veranlasst sicher einen genauen Blutuntersuch

    und macht event. auch eine Biobsie (kleines Stückchen rausschneiden) und lässt dies erst durch das Labor untersuchen!

    So gesehen sind die Fr. 1000.- gerechtvertigt!

    Jedes Tier ist ein Lebewesen, gleich einem Menschen!

    Denkt Sonja

  • Hallo miteinander,

    bitte verzeiht dass ich solange nichts mehr geschrieben habe.

    Der Chirurg operierte vor 2 Wochen.

    Die Katze hüpfte am selben Abend, zwar etwas besoffen aber dennoch selbständig, herum.

    mupli

    Dir sende ich einen Link zu einem Video welches ich aus den ersten Tagen nach der Operation zusammen geschnitten habe via Mail schicken.

    Wenn sonst noch jemand das Video sehen möchte kann er/sie sich via PN bei mir melden. Möchte den Link nicht hier im Forum posten.

  • Sonja Sigrist

    Grundsätzlich haben Sie recht mit Ihrer Erklärung. Aufgrund des KVs hatte ich mich hinreissen lassen, den Tumor als Krebsgeschwulst zu verstehen. Leider liess Verzweifelt uns darüber im Unklaren. Für die Operation eines gutartigen Geschwulstes scheinen mir Fr. 1'000 etwas sehr hoch angesetzt.

    Wie auch immer – ich freue mich über das neue Glück von Verzweifelt. Nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass private Vereine solches ermöglichen. Und vor allem für das Büsi hoffe ich, dass sich nun nicht Operation an Operation reihen wird.

    Sollten Sie meine Beiträge (auch andere) gelesen haben, müssten Sie um meine hohe Achtung gegenüber der Natur und allen Lebewesen wissen.

    veritim

  • @ veritim

    Entschuldigung!

    Da hatte ich die ersten 5 Beitäge (oben) gelesen und Dir

    jene Antwort gegeben!

    Ohweeh, beim runterscrollen sah ich erst die enorm vielen und sehr langen Posting!

    Wollte Dir eigentlich dies schon früher schreiben, versank aber

    im Orchideenforum, gänzlich, so dass ich erst heute wieder

    in den Beo kam!

    Lieben Gruss von Sonja



  • Auch wenn ich mich vermutlich ein weiteres Mal unbeliebt mache, dadurch dass ich nur lausiger Sozialschmarotzer bin der nur fordert und nichts tut...

    Kennt jemand eine Stiftung oder ähnliches welche für eine Operation meines Haustiers helfen könnte? Es muss leider operiert werden da es einen Tumor am Bein hat, der aufgegangen ist, das Tier ist ansonsten gesund und munter.

    Leider bringe ich die rund 1'000CHF nicht zusammen, und der Chirurg möchte verständlicher weise nicht gratis operieren.

    Kennt zufälligerweise jemand eine Stiftung die helfen könnte? (ev. auch mit einem Vorschuss, den man mit kleinen Raten abstottern könnte)





    mupli

    Dir sende ich einen Link zu einem Video welches ich aus den ersten Tagen nach der Operation zusammen geschnitten habe.



    Ist doch seltsam: Für den Tierarzt reichts nicht, da muss mal wieder die Öffentlichkeit in Form von Stiftungen herhalten, aber für eine Videokamera samt Schnittprogramm hat offenbar gereicht...

    Das nennt man dann "Jammern auf hohem Niveau."

    Zum Thema "Sozialschmarotzer" äussere ich nicht weiter, da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.