Mindestlohn Kinderbetreuerin

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  • Wann ein Nanny, mit ein Monatslohn von 3300 FrCH brutto,

    ( 32 Stunden / Woche ) die 2 Kindern regelmässig bei Ihr zuhause nehmen müss

    wie wird es ausbezahlt? ( in Vertrag ist Nachtarbeit nicht inbegriffen!)

    (übernachtungen, manchmal 2 Nächte, manchmal auch ein ganze Woche),

    Sollte die Arbetsgeber dass Essen für die Kinder bezahlen beim übernachtungen, und wann Sie dass nicht tut, was tun?

    Wann die Arbetgeber die Kleider von die Kindern nicht waschen ( ist nicht in Vertrag dass der Arbetnehmer dass machen sollte) sollte dann dei Arbetgeber dass bezahlen, wann die Arbeitsnehmer die Kinderkleider bei Ihr zuhause wasche?

    Wohin sich melden? Gibt es Gesetze auch für Privatangestellte?

    Danke

  • fantastisch

    Vor allem gibt es Gesetze der Vernunft. Ich denke 3'300.- sind ein angemessener Lohn für die (nebenamtliche?) Betreuung von zwei Kindern. Darin sind viele Leerstunden enthalten, zB: wenn die Kinder schlafen, wenn sie alleine spielen usw. . Management spielt hierbei eine nicht unwesentliche Rolle.

    Sind Sie ausgebildete Betreuerin?

    Hat man erst mal einen Job, fängt man gleich an zu überlegen, was noch separat bezahlt werden müsste. Vergisst dabei, wie froh man um den Job ist.

    Ich gehe davon aus, dass Sie auch eigene Kinder haben?

    Stellen Sie sich vor sie verlören diese Arbeit. Eine andere Familie bietet Ihnen die gleiche Arbeit und verankert im Vertrag dass damit auch das Essen und die Wäsche inbegriffen sei. Würden Sie die neue Stelle annehmen?

    Oder stellen Sie sich vor, Sie hätten zwei Kinder und müssten diese betreuen lassen. Wie viel würden Sie dafür bezahlen wollen?

    Ein weiteres Oder: Sie deklarieren klar, dass Sie nicht weiter das Essen und die Wäsche übernehmen würden, mit der "Nachtarbeit" wäre auch nichts mehr ohne Zuschlag. Alles mit dem Risiko, dass der Arbeitgeber sich eine andere Nanny sucht.

    veritim

  • Für diese 32 Stunden, ist dies ein sehr guter Lohn.

    Zum Vergleich.

    Ich hatte auch einen solchen Jop, nur dass ich für die Wäschebesorgung noch zustaändig war.

    Bei 34 Stunden bekam ich 3800 Fr. brutto. Inklusive die Krankentaggeldversicherung.

  • Ja, die Nanny ist Sozialpädagogin, hat Jahrgang -51 und hat von 3-Tage Arbeitswoche jetzt 5-Tage Arbeitswoche bekommen, für die gleiche Monatslohn.

    Ja, sie hat erwachsene Kinder.

    Klar hat Sie angst Ihre Stelle zu verlieren! Aber mit 2 Akademiker mit ein Einkommen mit je 7000-8000 Franken/Monat ist Ihre Lohn schon niedrig, und

    nicht zum vergessen dass sie die Kindern bei Ihr sehr oft über Nachts nehmen müss. Sogar auch über Ferien von die Eltern.

    Noch dazu: Diese Kindern sind für 1 1/2 Jahr von die Akademikern adoptiert (von Ausland) was macht es schon zu mehr besonere anspruchsvoller Arbeit

    Habe nur gedacht, dass das Gesetzt MEHR Power hat als 2 Akademiker mit riesige Einkommen........

  • Hallo fantastisch

    ich meine hier muss man etwas unterscheiden:

    2 Kinder bei sich zuhause betreuen nennt sich "Tagesmutter", wenn die betreuende Person z.B. eigene Kinder hat und die fremden Kinder zusätzlich betreut, aber in der gleichen Zeit wie die eigenen Kinder. Dann kann man so argumentieren wie Veritim.

    Wenn jedoch die Auftraggeber konkret wünschen, dass die Kinder bei der Betreuerin zuhause betreut werden, diese keine eigenen Kinder zu betreuen hat sondern diese Aufgabe als Berufsarbeit macht, für die sie auch eine fachlich passende Berufsausbildung hat, hier leben, essen, spielen, sich streiten, Hausaufgaben machen usw. und auch zusätzlich zu den vereinbarten 32 Stunden nachts bleiben, sodass die Betreuerin dann keine eigene "Freizeit" hat nach einer Tagesarbeitszeit (Verantwortung hat sie auch, wenn die Kinder schlafen und kann sich nicht einfach davonschleichen, z.B. in den Ausgang nach Luzern :-(), dann scheint mir zumindest die Erwartungshaltung der Auftraggeber recht hoch und der Lohn eher niedrig.

    Ich meine es wäre wichtig, den Vertrag richtig aufzusetzen und die Leistungen zu fixieren - was ist mit dem Lohn abgegolten und was muss allenfalls zusätzlich bezahlt werden, z.B. meine ich schon, dass das Kostgeld erwähnt sein muss - die Betreuerin hat hierfür ganz konkrete Ausgaben zu tragen!

    Leider wissen wir nicht allzuviel über den Vertrag - ist die Arbeitnehmerin versichert (AHV, Unfall und anderes)?

    Wäre sie als Nanny im Haushalt der Auftraggeber angestellt, wäre ihr Lohn höher und sie hätte keine Kosten für die Kinder zu tragen.

    Ich verstehe übrigens auch nicht, wie es dazu kam, dass die Arbeitszeit einfach so von 3 auf 5 Tagen erhöht werden konnte - dies muss doch abgesprochen sein und die Vereinbarung muss angepasst werden.

    Ellen

  • fantastisch

    Weiss nicht was die Tarife für Tagesmütter sind. Weiss aber das jemand der als Sozialpädagogin arbeitet, resp. den Beruf gelernt hat wesentlich mehr verdient, als 3300, resp. 25 Fr. die Stunde.

    Mir scheint hier eine Ausnützerei vor zu liegen.

    Auch das die Person nun mehr arbeiten muss für das gleiche Gehalt, ist nicht korrekt.

    Bei Arbeitsgericht kann man bei jeglicher Art von Arbeitsverhältnis eine Beratung beanspruchen.

    Sowie, unentgeltliche Rechtsberatung.

  • Ja Ellen, soweit richtig. Leider – und leider immer, und immer wieder – wird im Forum um Rat gefragt ohne die wesentlichen Hintergründe und Basisinformationen bekannt zu geben. Wie schon oft gesagt: etwas mühsam. Es bleibt dann ein mühseliges Rückfragen oder man umgibt sich mit Variablen, die nichts als laue Thesen zulassen.

    fantastisch schreibt in der Weise, als würde es um eine andere Person gehen, ohne das wirklich klar auszudrücken. Damit wird das Ganze nochmals etwas ungenauer dargestellt.

    Ganz richtig ist, was Sie bezüglich Verantwortung während der Schlafenszeit erwähnen – ich möchte meinen, nicht nur während der Schlafenszeit. Nur – wie hoch kann diese Verantwortung in Franken ausgedrückt werden? Da müsste ein Lehrer, der über 20 Schüler betreut demnach einen 10x höheren Lohn à Konto Verantwortung erhalten. Eine etwas knifflige Diskussion.

    Trotzdem: den Vertrag nochmals durchgehen und allenfalls aufgrund des heutigen Wissenstandes anpassen, könnte für beide Seiten eine gute Lösung sein.

    Wenn die Nanny eine Studium hinter sich hat – warum schliesst sie nicht einen klaren Vertrag ab?

    Was mich stört an der ganzen Geschichte ist, dass es sich offenbar um Adoptivkinder handelt. Wie kommt man dazu, Kinder zu adoptieren um sie dann in fremde Obhut zu geben? Um Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen, muss man sie nicht gleich adoptieren.

    fantastisch, der Lohn dieser gutverdienenden AG ist genau so relevant wie der Lohn des Chefs in Relation zum Lohn seiner Mitarbeiter. Es kann nur marginalen Einfluss haben.

    veritim

  • Hallo und danke für Ihre Kommentare!

    Zuerst - JA ich schreibe für jemand anders - die kein pC und Zeit hat. Ist doch egal!!!

    Ellen:

    Wiso est zu mehr Arbeit gekommen für gleiche Lohn? Reine Erpressung! Es hat geheiist : entweder mehr arbeiten für gleiche Lohn oder weniger arbeiten für weniger Lohn. Ich gehe nicht auf Details hier in Forum - ich schreibe hier zum jemanden helfen, die kein PC und kein Zeit für soetwas hat.

    memo:

    Ja genau ist es ja pure Ausnutzung!

    1.veritim:

    Die Nanny wird erpresst und bedroht, dass wann Sie nicht dass und dieses macht, wird sie gekündigt usw. Sie hat mit eine sehr schweriger Arbeitgeber zu tun - die adoptierte Kinderns Adoptivmutter - die steinhart ist!!!

    Klar hat die Nanny ein Vertrag, und drin steht NICHT dass die Kidern bei Ihr zu hause übernachtern soll.

    Sie betreut diese Kindern dort wo die Kindern Wohne, und oft müssen die Kindern mit Ihr (40 Minuten fahrweg!!!) heim! Weil es für diese Eltern zu viel ist. Diese Arbeitgeber haben SEHR WENIG ZEIT für ihre adoptierte Kinder, also müss die Nanny immer wieder etwas mehr arbeiten.

    Die Nanny hat dort angefangen zu arbeiten, 2 Wochen nach die adoptierte Kindern in der Schweiz angekommen sind. Traurig aber wahr.

    Ich bin nicht hier gelandet zu diese ganze Geschichte werzählen, aber viellicht mal schauen ob jemand weiss, wohin mann sich melden könnte, zum sich informieren ob dieses und das erlaubt ist.....

    Fantastisch

  • fantastisch

    Am besten gehen sie mit ihrer Bekannten zum Arbeits Gericht.

    Weiss nun nicht wo ihre Bekannte arbeitet. Es ist der Ort des Arbeitsplatzes der Gerichtsstand.

    Hier mal die Adresse vom Arbeitsgericht Zürich.

    Arbeitsgericht

    Wengistr. 30

    8004 Zürich

    Tel. 044 248 28 45

    Von 2 Juni bis 21 August findest die Rechtsberatung an der Badenerstr. 90 statt.! Wegen Umbau.!!!

    Merkblatt für die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle

    für arbeitsrechtliche Fragen

    Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 08.30-11.00 und 13.30-16.00 Uhr

    Sehr geehrte/r Ratsuchende/r

    Gerne erteilen wir Ihnen in unserer unentgeltlichen Auskunftsstelle für arbeitsrechtliche

    Fragen eine Auskunft und/oder einen Ratschlag für das weitere Vorgehen.

    Bitte beachten Sie, dass wir nicht das Gericht sind und unsere Auskünfte

    sich ausschliesslich auf Ihre Sachdarstellung stützen. Das Gericht hingegen wird

    immer mit unterschiedlichen Aussagen von zwei Parteien konfrontiert.

    Für Fragen ausschliesslich im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten als

    dem Arbeitsvertragsrecht (wie zum Beispiel Arbeitslosenversicherung, BVG, öffentlich-

    rechtliche Anstellungsverhältnisse) bitten wir Sie, sich an entsprechende

    andere Auskunftsstellen (Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Arbeitslosenkasse,

    Aufsicht über BVG-Stiftungen, Ombudsmann) zu wenden.

    Wenn Sie nicht genügend Deutsch können, bringen Sie bitte eine Begleitperson

    zum Übersetzen mit. Andernfalls ist es uns nicht möglich, Sie seriös zu beraten.

    Bringen Sie - soweit vorhanden - die notwendigen Unterlagen (siehe Rückseite)

    mit. Andernfalls ist eine Beratung unter Umständen nicht möglich.

    Es werden nur Rechtsfragen beantwortet. Wir können Ihnen weder allfällige A nsprüche

    berechnen, Briefe schreiben, Klageformulare ausfüllen noch Kontakt mit

    Ihrer Gegenpartei aufnehmen.

    Um eine möglichst seriöse Auskunft zu gewährleisten, ist es nicht möglich,

    mehr als 12 Ratsuchende pro Halbtag zu empfangen.

    Es tut uns leid, falls Sie den Weg zur Auskunftsstelle heute vergebens gemacht

    haben. Nutzen Sie die allfällige Wartezeit oder die Zeit bis zum nächsten Besuch,

    um Ihre Unterlagen zu ordnen und sich Ihre Fragen zu überlegen.

    Wir danken für Ihr Verständnis.

    Arbeitsgericht Zürich

    Bitte wenden!

    Unterlagen, die wichtig sind

    Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mit:

    Folgende Unterlagen sind immer wichtig:

    Arbeitsvertrag (oder Anstellungsschreiben)

    Reglemente der Firma

    Lohnabrechnungen

    Kündigungsschreiben

    weitere Korrespondenz mit dem Arbeitgeber/in-Arbeitnehmer/in

    Bei fristlosen Entlassung:

    Entlassungsschreiben

    Bei Überstundenforderungen:

    Genaue Stundenaufstellung

    Bei Provisionsforderungen:

    Provisionsabrechnungen der Firma

    Bei Änderung des Arbeitszeugnisses

    Arbeitszeugnis

    Bei Krankenlohnforderungen

    Ärztliche Zeugnisse

    Bei Spesenforderungen

    Aufstellung über Ihre Auslagen

    Habe mal ein Merkblatt hier rein kopiert wichtig für die Vorbereitung.!

    Im Internet finden sie unter Arbeitsgericht Informationen

    Oder unter http://www.gerichte-zh.ch

    In dem Falle wie sie ihn beschreiben ist das Arbeitsgericht wohl unumgänglich. Leider!

  • fantastisch

    Die AG sind mir in keiner Weise sympathisch. Trotzdem:

    Der Lohn kann weitgehend frei bestimmt werden, sofern kein GAV besteht und ein schriftlicher Vertrag abgefasst wurde.

    Erpressung ist etwas anderes, als das was Sie beschreiben. Man sollte mit solchen Schlagwörtern etwas zurückhaltender umgehen.

    Es spielt schon eine Rolle, ob sie für sich oder jemanden anders schreiben. Nur diejenige die direkt betroffen ist kennt wirklich alle Fakten.

    Was mich etwas wundert: wie kann jemand eine Ausbildung absolvieren ohne PC? Das ist doch heutzutage kaum mehr möglich. Keine Zeit? für ein paar Minuten zu schreiben, wirklich keine Zeit?

    Könnte es sein, dass die Nanny Nichtschweizerin ist und sie vielleicht deshalb "ausgenutzt" wird? Bestehen allenfalls sprachliche Schwierigkeiten?

    Könnte es sein, dass die Ausbildung ausser Landes absolviert wurde und daher das Diplom nicht wirklich wertvoll ist?

    In welchem Beruf sind die Adoptiveltern (AG) tätig? Könnte ein Hinweis zu deren Verhalten sein.

    Es ist auch nicht verboten, dem AN mehr Arbeit aufzubürden, soweit es sich im gesetzlichen Rahmen hält. Der AN muss das aber nicht akzeptieren. Dazu braucht es kein Arbeitsgericht. Nur ein wenig Zivilcourage. Solange das Arbeitsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben genügt, kann das Arbeitsgericht wenig helfen. Ich vermute, dass dies eben der Fall sein könnte.

    Sich informieren sollte man besser, bevor Schaden entstanden ist. Aber auch hier mag gelten: besser zu spät als nie.

    Ihre Kollegin soll doch einfach die Zusatzstunden in Form eines Arbeitsrapportes in Rechnung stellen (der kann auch von Hand geschrieben sein). Dann mal schauen…..

    veritim