Hallo Mitgenossen,
Ich habe zwei Kinder 21 und 17 Jahre alt. Die 17 jährige kam und kommt so alle 4 bis 6 Wochen zu Besuch. Gemäss den SKOS Richtlinien hätte ich bei regelmässigen Besuch meiner Tochter Anrecht auf eine Wohnung für einen 2 Personen Haushalt. In Zürich statt 1100 schöne 1400, was schon fast 3 Zimmer gibt.
So ist es in Bern wo ich dies nachfragte, aber nicht in Zürich! Direktion und Bezirksrtat der Satdt Zürich verweigerten bis heute, sich darüber zu äussern wie Art. 273 ZGB [Persönlicher Verkehr zwischen Eltern und Kinder] ins Recht gesetzt wird und verweigerten mir den höheren Mietanteil.
Ja bis heute. Das Verwaltunggericht hat heute den Bezirksrat angewiesen dazu Stellung zu nehmen. Da freue ich mich schon auf die Antwort und satte Nachzalungen.
Wie es in der Stadt Bern ist habe ich schriftlich. Gibt es Mitgenossen die ähnliche Erfahrungen haben und zuwenig Wohnungsmiete bekommen?
Ob wohl die Einsprachfrist der Verfügung zur Reduktion der Miete schon 15 Monate alt ist wird darauf eingegangen. Also wenn ihr jetzt merkt zuwenig erhalten zu haben, obwohl ihr alles richtig angeben habt, kann es noch korigiert werden.
Da ich ich einen redaktionellen Beitrag machen möchte, wäre ich um positive wie auch negative Inputs aus der ganzen Schweiz froh.
Vielen Dank
Metro aus Zürich
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Ja bei uns gings in etwa um dassekbe Thema. Meine Tochter ist auch von der Sozialhilfe abhängig. Sie bewohnt die Wohnung von ihrere Grossmutter (eigentum Groaamutter bzw. jetzt Erbengemeinschaft), diese hat sie 5 Jahre unentgeltlich gepfkegt, gibt von der AHV kein Haushalthilfe-Zuschuss füe Grossmutter, da Enkelin im selben haushalt wohnt!!! Es ist allerdings eine 4-Zimmerwohnung für 700.--, Reparaturen usw. hat meine Tochter selber gemacht. Vom Sozialamt bekam sie den Entscheid, diese Wohnung würde nicht bezahlt, max. 400.--, aber so eine Wohnung ist hier auf dem Land nicht verfügbar. Wir sind dann bis zum Kantonsgericht und bekamen Recht. Es kommt nicht so sehr auf die Grösse an, aber auf den Preis und der ist mit 700.-- für eine alleinstehende Person im Rahmen. Seither werden wir, weil wir Recht bekommen haben, vom Sozialamt schickaniert.
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Wohnung...
... bezahlt...!
Habe ich etwas verpasst? -
@ kokopelli:
Nein, sie haben nichts verpasst... Ich habe mich beim lesen des Beitrages auch etwas im falschen Film gefühlt.
Da will doch tatsächlich jemand eine grössere Wohnung wegen BESUCH von Verwandten, und das bitte schön vom Steuerzahler bezahlt...
Na, ja, wenn die Kinder noch zu Hause leben würden, könnte man ja darüber diskutieren, aber scheinbar sind die Kinderchen schon alle ausgeflogen.
Ich habe auch Kinder, aber mir wäre noch nie in den Sinn gekommen, wegen einem BESUCH gleich in eine grössere Wohnung zu ziehen. Schliesslich gehen Besuche ja auch wieder...
Wenn einem mit dem Besuch die Decke auf den Kopf fällt, kann man ja Besuche auch ausserhalb der Wohnung empfangen, mit einer 17-jährigen kann man ja auch mal etwas draussen anfangen, die wird ja wohl nicht nur händchenhaltend in der Wohnung rumsitzen wollen.
Die Anspruchshaltung der Leute heutzutage kennt einfach keine Grenzen mehr. Wir hatten in meiner Jugend auch nur eine kleine Wohnung und wenn Besuch kam, rückte man halt in der Stube etwas zusammen. -
Der Beitrag von J spiegelt das typische Bild der heutigen Gesellschaft wieder. Forder, fordern und nochmals fordern, aber zahlen sollen dafür gefälligst die anderen.
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Der Beitrag von J spiegelt das typische Bild der heutigen Gesellschaft wieder. Forder, fordern und nochmals fordern, aber zahlen sollen dafür gefälligst die anderen.
meinst du nicht den beitrag von "metro"?
mir würde es auch nie in den sinn kommen, aufgrund von besuch eine grössere wohnung zu verlangen... -
Jenseits einer je nach Einzelfall möglicherweise sogar nicht unberechtigten Polemik, ist die Argumentation nicht aus der Luft gegriffen: ein vom Sozialamt unterstützter Elternteil, dem bei der Ehescheidung das Sorgerecht für die Kinder nicht zuerkannt wurde, hat Anspruch auf eine Wohnung, in der die (in der Regel beim geschiedenen Ehepartner lebenden) zu Besuch kommenden Kinder in einem separaten Zimmer schlafen können. Der Mietzins richtet sich nach den örtlichen Ansätzen der Sozialbehörde.
Ich frage mich nur, bis zu welchem Alter der Kinder dies gelten soll. Mit dem (hier nicht mehr fernen) Erreichen des Mündigkeitsalters oder spätestens nach Abschluss der Erstausbildung sollten die Kinder aus dieser Regelung eigentlich "herauswachsen", und Zusammenkünfte jeglicher Natur können fortan eigenverantwortlich gestaltet werden.