Hatte heute Besuch von meiner Beraterin und noch einer Dame vom Sozialdienst. Sie kamen um zu kontrollieren ob ich wirklich in einer WG lebe oder nicht.
Dann habe ich ihnen mein Zimmer und den rest der Wohnung gezeigt (ist ein altes Bauernhaus mit viel Platz, deshalb kann ich hier zur Untermiete wohnen) und am Schluss haben sie mir gesagt, sie müssen alle möglichen Dokumente von meinem Mitbewohner haben (Arbeitsvertrag, Schulden, Steuern, Gesundheitskosten usw.) damit sie berechnen können wie viel Geld er mir zahlen kann, da ich ja zuhause bin (und ihrer Meinung nach den Haushalt ja wahrscheinlich führe) und mein Mitbewohner arbeitet.
Das ist doch nicht gerecht dass mein Mitbewohner mir Geld zahlen muss und mich sogesehen finanzieren muss nur weil ich das Pech habe keinen Job zu finden...? Darf das das Sozialamt von ihm verlangen? Er ist alles andere als begeistert davon... und ich habe Angst dass er mich nun auf die Strasse stellt, da wir ja in keiner emotionalen Beziehung zueinander stehen...ihm ist das ganze trara langsam zu blöd. Er fühlt sich nicht verpflichtet die Person, die er zur Untermiete hat, finanziell zu unterstützen..
Liebe Grüsse
ventrue
Sozialhilfe Frage
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Weisen Sie das Sozialamt schriftlich darauf hin, dass hier ein Missverständnis vorzuliegen scheint. Weisen Sie das Sozialamt darauf hin, dass eine Wohngemeinschaft ohne gemeinsame Haushaltsführung und kein Konkubinat vorliegt. Weisen Sie darauf hin, dass Sie nicht den Haushalt für den Mitbewohner in ihrer Wohngemeinschaft führen (wenn Sie dies wirklich nicht machen) und keine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt (wenn diese wirklich nicht vorliegt) und, dass es sich nur um einen Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft handelt um sich die Miete zu teilen und Sie keine Liebesbeziehung zu Ihrem Mitbewohner haben. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass dies Ihr Mitbewohner bestätigen kann, wenn dies angezweifelt wird. Weisen Sie darauf hin, dass deshalb die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mitbewohners für die Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Sozialhilfe irrelevant ist und das Sozialamt deshalb nicht berechtigt ist diese Unterlagen von Ihrem Mitbewohner einzuverlangen.
Fragen Sie Ihren Wohnpartner, dass Sie annehmen, dass er nicht möchte, dass Sie für ihn den Haushalt führen und er Ihnen dafür ein Honorar als Haushaltshilfe zahlt, sondern selber seine Haushaltsarbeiten machen möchte. Wenn er ausdrücklich sagt, dass Sie das Recht haben und, dass er das nicht möchte, dann können Sie auch schriftlich dem Sozialamt sagen, dass Sie Ihren Wohnpartner gefragt haben, ob er Interesse hätte und er ausdrücklich gesagt hat, dass er Sie nicht gegen Honorar als Haushaltshilfe beschäftigen möchte.
Kapitel F.5.2 auf Seite F.5-3 der SKOS-Richtlinien schliesst die Anrechnung einer Entschädigung für die Haushaltsführung bei Sozialhilfeempfängern aus, wenn eine Wohngemeinschaft ohne gemeinsame Haushaltsführung vorliegt
http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf
Lesen Sie sich zum besseren Verständnis auch die Kapitel F.5.1 und F.5.2 auf den Seiten F.5-1 und F.5-2 durch.
Ich hoffe, dass wirklich keine gemeinsame Haushaltsführung ist und jeder von Ihnen mehr oder weniger seinen Anteil an der Haushaltsarbeit macht, selbst seine Einkäufe macht und diese selbst bezahlt, selbst seine eigenen Lebensmittel im Kühlschrank hat, selbst für sich kocht, selbst oder zumindest zur Hälfte abwäscht, selbst seine Wäsche wäscht und zumindest sein Zimmer selbst staubsaugt und putzt. Wenn Ihr Wohnpartner wirklich alle Haushaltsarbeiten für sich selbst macht, können Sie ja auch ausdrücklich aufzählen, was er alles für sich selbst macht, damit klar ist, was Sie meinen wenn Sie sagen, dass "keine gemeinsame Haushaltsführung" vorliegt.
Ich hoffe, dass es Ihnen so gelingt jeden Versuch einer Anrechnung eines fiktiven Einkommens als Haushaltshilfe für Ihren Wohnpartner, auf das Sie angeblich "verzichten" und, dass er angeblich zahlen sollte, zunichte machen können. -
Wenn bei alldem von Sozialversicherungsberater Vorgeschlagenem dein Vermieter mitmacht, werden die vom Sozialamt, da sie nicht bezahlen wollen, erst recht nicht mehr glauben, dass ihr wegen dem Teilen der Miete zusammen wohnt. Es wird zu einer unendlichen Geschichte inklusive einer Menge Juristenfutter kommen, in der du schon alleine des Aufwands wegen als Verliererin enden wirst.
Ihr solltet euch zusammensetzen und überlegen, was ein Vermieter tut, wenn ihm die Mieterin mitteilt, sie könne ihm bald die Miete nicht mehr bezahlen. Wenn ihr's sachlich erörtert habt, wiest ihr:
a) - was der Vermieter dir mitzuteilen hat,
b) - was du dem Sozialamt mitteilen musst.
Haben die vom Sozialamt Fotos gemacht? Auch von Teilen wie Kühlschrank etc. von deinem Vermieter? Hattest du die Erlaubnis bei ihm eingeholt?
Auch hierüber ins Klare zu kommen, würde auf jeden Fall nicht schaden. -
Wenn bei alldem von Sozialversicherungsberater Vorgeschlagenem dein Vermieter mitmacht, werden die vom Sozialamt, da sie nicht bezahlen wollen, erst recht nicht mehr glauben, dass ihr wegen dem Teilen der Miete zusammen wohnt. Es wird zu einer unendlichen Geschichte inklusive einer Menge Juristenfutter kommen, in der du schon alleine des Aufwands wegen als Verliererin enden wirst.
Ich teile diese Ansicht von C-O-R-A nicht. Auch welche Erfahrung in der Vertretung von Menschen gegenüber Sozialversicherungen und Sozialämtern stützt sich diese Ansicht, C-O-R-A?
Es ist eben nicht bekannt, was die Mitarbeiter des Sozialamts über die SKOS-Richtlinien wissen, was die Motive der Mitarbeiter des Sozialamts sind und wie das Sozialamt entscheiden wird, wenn man begründete Einwände dagegen erhebt.
Es ist möglich, dass das Sozialamt diesen Abschnitt aus den SKOS-Richtlinien gar nicht kennt. Es ist möglich, dass ein Missverständnis vorliegt und das Sozialamt glaubt, dass eine Liebesbeziehung mit dem Wohnpartner oder ein Konkubinat mit dem Wohnpartner vorliegt. Es ist aber auch möglich, dass das Sozialamt die SKOS-Richtlinien zwar kennt, sich aber gar nicht die Arbeit machen möchte abzuklären, ob es eine gemeinsame Haushaltsführung gibt oder nicht und einfach einmal schaut, ob ventrue sich das gefallen lässt, weil das Sozialamt damit rechnet, dass ventrue ohnehin die SKOS-Richtlinien nicht kennt und nicht weiss, wie Sie argumentieren sollte.
Ich empfehle, dass ventrue wie von mir empfohlen vorgeht. -
Die Besucherinnen haben durch die Aufforderung ihnen Unterlagen vom Vermieter zukommen zu lassen ihr (Vor)-Urteil über die Wohnverhältnisse gefällt. Man weisst sie nicht unaufgefordert und schriftlich auf ihren Fehler hin, damit sie weiter bohren und man sich plötzlich in widersprüchliche Aussagen verstrickt, die gegen einem verwendet werden können. Man behält die Beweismittel für eventuelle, spätere Auseinandersetzungen auf.
Man sollte allgemein Leute von denen man abhängig ist und von denen man keine „ehrliche“ persönlichen Beziehungen erwarten kann, auf keine ihrer Fehler aufmerksam machen. Denn nur die wenigsten sind fähig Fehler einzugestehen (siehe Thread KOMMUNIKATIONSKURS: http://www.beobachter.ch/foren…ost/f/kommunikationskurs/
). Die meisten werden beleidigt sein und auf stur schalten. Dies gilt insbesondere für Leute, die für ihre Fehlentscheide keine persönliche (finanzielle) Konsequenzen zu befürchten haben.
Es ist unehrlich von Behörden (wie Sozialversicherungsberater mit seiner grossen Erfahrung auch in diesem Fall vermutet) – persönliche BeraterInnen anzubieten, denen es an wesenlichen fachlichen Grundkenntnisse fehlt. Da kann keine ehrliche persönliche Beziehung entstehen.
Das ist meine Meinung. -
Hallo
Ich stecke gerade in der umgekehrten Situation und meine Mitbewohnerin hat mich bisher noch nicht einmal darüber informiert. Wir sind zu dritt in einer WG. Meine andere Mitbewohnerin hat sie schon aufgefordert ihr all ihre die Kontodaten etc. zu geben. Sie hat das aber nicht gemacht und dem Amt auch einen Brief geschrieben, dass sie das nicht möchte. Nun behauptet unsere andere Mitbewohnerin, dass sich das Sozialamt auf der Gemeinde nachu ns erkundet hat....dürfen die das? Jetzt wollen sie Auszüge von unserem gemeinsamen Haushaltskonto und dem Mietkautionsdepot...
Wir bezahlen von unserem Haushaltskonto alle gemeinsamen Rechnungen, die Miete und solange es drin liegt auch das Essen (es geht aber jeder selbst einkaufen). Zählt das schon als gemeinsame Haushaltsführung? Wenn ja, was können wir noch unternehmen? Bleibt uns nur noch, sie auf die Strasse zu setzen? Der nächste offizielle Termin ist aber erst in ein paar Monaten. Müssen wir in dieser Zeit dann für sie bezahlen und dürfen wir sie dann überhaupt noch ohne weiteren Grund auf die Strasse stellen?
Liebe Grüsse
Ganji -
Ich stecke gerade in der umgekehrten Situation und meine Mitbewohnerin hat mich bisher noch nicht einmal darüber informiert. Wir sind zu dritt in einer WG. Meine andere Mitbewohnerin hat sie schon aufgefordert ihr all ihre die Kontodaten etc. zu geben. Sie hat das aber nicht gemacht und dem Amt auch einen Brief geschrieben, dass sie das nicht möchte. Nun behauptet unsere andere Mitbewohnerin, dass sich das Sozialamt auf der Gemeinde nachu ns erkundet hat....dürfen die das? Jetzt wollen sie Auszüge von unserem gemeinsamen Haushaltskonto und dem Mietkautionsdepot...
Wir bezahlen von unserem Haushaltskonto alle gemeinsamen Rechnungen, die Miete und solange es drin liegt auch das Essen (es geht aber jeder selbst einkaufen). Zählt das schon als gemeinsame Haushaltsführung? Wenn ja, was können wir noch unternehmen? Bleibt uns nur noch, sie auf die Strasse zu setzen? Der nächste offizielle Termin ist aber erst in ein paar Monaten. Müssen wir in dieser Zeit dann für sie bezahlen und dürfen wir sie dann überhaupt noch ohne weiteren Grund auf die Strasse stellen?
Haben Sie im kantonalen Sozialhilfegesetz bzw. in der kantonalen Sozialhilfeverordnung nachgeschaut, ob die SKOS-Richtlinien anwendbar sind?
Haben Sie sich die Kapitel F.5.2 auf Seite F.5-3 der SKOS-Richtlinien über Wohngemeinschaft ohne gemeinsame Haushaltsführung durchgelesen und die Kapitel die Kapitel F.5.1 und F.5.2 auf den Seiten F.5-1 und F.5-2 durchgelesen?
http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf
Ich empfehle diese durchzulesen.
Wenn die Mitbewohnern, welche sich für Sozialhilfe angemeldet hat Kontoauszüge für das Mieterkautionskonto hat und für das gemeinsame Haushaltskonto hat (z.B. weil Sie eine Unterschriftsvollmacht oder Informationsvollmacht auf diesen Konten hat), dann ist diese Mitbewohnerin verpflichtet diese auf Verlangen des Sozialamts einzureichen. Die anderen Mitbewohner sind hingegen nicht verpflichtet Kontoauszüge für ihre eigenen Konten einzureichen, ihre Steuererklärungen oder ihre Lohnausweise einzureichen. Wahrscheinlich wird das Sozialamt ihre Mitbewohnerin fragen, wie die Haushaltsarbeit verteilt ist und wer wie viel der Haushaltsausgaben bezahlt. Solange die Mitbewohnerin nicht unbezahlt mehr Haushaltsarbeit als die Anderen ausgibt oder mehr für gemeinsame Ausgaben bezahlt als die Anderen und solange keine längere Liebesbeziehung zwischen dieser Mitbewohnerin und einem anderen Mitbewohner besteht (stabiles Konkubinat), sollte es keine Probleme geben.
Wenn Sie in einem Kanton leben, in dem das steuerbare Einkommen und das steuerbare Einkommen auf der Gemeinde öffentlich einsehbar sind und Sie Ihre Steuerdaten nicht haben sperren lassen, dann kann das Sozialamt Ihr steuerbares Einkommen und ihr steuerbares Vermögen auf der Gemeinde nachschauen. Ihre Bank darf auf Grund des Bankgeheimnisses dem Sozialamt keine Auskunft erteilen. -
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Artikel gelesen. Auf Grund des gemeinsamen Haushaltskontos war ich mir aber nicht sicher ob das dann nicht schon als gemeinsame Haushaltsführung gilt...
Wir wohnen im Kanton Zürich und wenn ich das richtig verstanden habe sind diese Richtlinien anwendbar. Unsere Mitbewohnerin versteht aber rein gar nichts von dem Ganzen und sie informiert sich überhaupt nicht. Wir versuchen jetzt eine Lösung zu finden. Entweder zieht sie aus oder wir lösen die WG auf. Das ganze ist uns doch etwas zu heikel. -
Gemäss § 17 Absatz 1 der Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich bemisst sich die wirtschaftliche Hilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) vomApril 2005 (4. überarbeitete Ausgabe) in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung (einschliesslich der ab 1. Januar 2013 geltenden Teuerungsanpassung für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt). Vorbehalten bleiben begründete Abweichungen im Einzelfall.
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/63F5DB4C0AA1FE1DC1257B3500254BCB/$file/851.11_21.10.81_80.pdf
Das Sozialamt möchte wahrscheinlich nur verhindern, dass die Sozialhilfe beziehende Untermietern einen höheren Anteil an die gemeinsamen Haushaltsausgabe bezahlt als die anderen Untermieter oder unbezahlte Haushaltsarbeit für die anderen Untermieter erbringt als die anderen Mitbewohner. Das Sozialamt möchte nur sicher gehen, dass die anderen Mitbewohner nicht indirekt von der Sozialhilfe der Mitbewohnerin profitieren in dem diese irgendetwas für die anderen Mitbewohner bezahlt (oder einen höheren Anteil an Gemeinschaftsausgaben als die Anderen bezahlt).
Na dann informieren eben Sie ihre Mitbewohnerin. Warten Sie ab, was das Sozialamt entscheidet. Ich glaube nicht, dass das Sozialamt die Leistungen für die Untermieterin kürzt oder gar Geld von den anderen Mitbewohnern verlangt (das letztere wäre unzulässig, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt). Derzeit sehe ich keinen Grund, warum die Mitbewohnerin deshalb ausziehen sollte oder sie die Wohngemeinschaft auflösen müssten. -
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Artikel gelesen. Auf Grund des gemeinsamen Haushaltskontos war ich mir aber nicht sicher ob das dann nicht schon als gemeinsame Haushaltsführung gilt...
Wir wohnen im Kanton Zürich und wenn ich das richtig verstanden habe sind diese Richtlinien anwendbar. Unsere Mitbewohnerin versteht aber rein gar nichts von dem Ganzen und sie informiert sich überhaupt nicht. Wir versuchen jetzt eine Lösung zu finden. Entweder zieht sie aus oder wir lösen die WG auf. Das ganze ist uns doch etwas zu heikel.
Kann hier aus eigener Erfahrung sagen, dass Herr Sozialversicherungsberater hier recht hat.
Solange alle ihren "gerechten" Beitrag in ein gemeinsames Konto einzahlen, dieses nur für die gemeinschaftlichen Auslangen verwendet wird, wird das Sozialamt nur dies kontrollieren wollen. Eine rechtliche Grundlage zur Herausgabe von Konten oder ähnlichem der anderen WG-Bewohner gibt es nicht. Wenn eine Kürzung beim betreffenden WG-Mitglied passieren würde, nur aus dem Grund, dass die Sozialleistung zu hoch wäre in der Berechnung auf die Wohnsituation des WG-Mitgliedes.
Sie die anderen WG-Mitglieder müssen in keinster Weise bedenken haben oder für ein WG-Mitglied aufkommen. Und auch mein Tipp... WG muss nicht aufgelöst werden. Abwarten was Sozialamt weiter unternimmt. Vielleicht kommt nun nichts mehr, da die nötigen Grundlagen für die Kontrolle vorliegen.