Hallo
Mein Sohn 15 besucht ab nächstem Schuljahr das Kurzzeitgymnasium. Wie sieht das aus, wenn im Scheidungsurteil kein gestaffelter Betrag vorgesehen ist. Bei einem Gymnasiumsbesuch wird der Kostenaufwand höher für den Erziehungsberechtigen, erstens Verpflegung ausserhalb und zweitens benötigt ein älteres Kind mehr Sackgeld für Kleider und Ausgang.
Ich bekomme für meine beiden Kinder je 1000.00 Alimente und habe freiwillig auf meinen Unterhaltsbeitrag verzichtet.
Kann ich bei meinem EX Mann, der in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt um Erhöhung der Alimente für meinen älteren Sohn bitten ?
Wie haben das andere gemacht ?
Alimentenerhöhung bei Besuch des Gymnasiums
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Bei mir sieht es so aus: Alimente bleiben gleich, aber alles was mit Ausbildung zu tun hat splitten wir (Elternteile) in 2. Ich habe auch ein Kind ins Gymi, und Anfangs September war CHF 700.- fällig einzuzahlen. Die gesammte Summe habe ich bezahlt, und mein Ex Mann hat auf meinem Konto die Hälfte davon (CHF350) zurückbezahlt. So behandeln wir weiter Schule-Skiwochen, Projektwochen, Musikstunden, und diversen andere Auslagen für beide Kindern, nicht nur fürs Gymi. Würde auch so festgelegt bei der Scheidung. Funktioniert in meinem Fall bestens. Wir kommunizieren aber auch viel und ohne Problem.
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Hallo
Erstmal finde ich 1000.- pro Kind ganz schön viel. Ich habe weniger, 4 Kinder und für mich auch auf Unterhalt verzichtet. Wenn die Kinder ins Gymi gehen (bei uns auch so) werden die Kosten nicht dermassen höher, dass man bei 1000.- pro Kind "Hilfe" braucht.......ausser der Gymer ist privat. Da mag es anders aussehen; das weiss ich nicht. Aber Privatschulen sind in der Regel teuer.
Die Kinderzulage erhöht sich ab dem 16. Altersjah auch.......mir scheint, das sollte gut klappen so.
Alles Gute -
ui, wenn ich 1000.-- hätte, dann....
naja, ich habe 4 kids und bekomme gut die hälfte pro kind von dem, was du hast. und für mich nichts. wenn eins unserer kinder ins gymi will, dann kann ich nicht auf die unterstützung ihres vaters zählen. denn laut scheidungsurteil muss er pro kind nur bis 18 zahlen. eine zusatzklausel haben wir für solche fälle nciht drin. wir werden da auch keine ansprüche erheben können, da er eh immer am jammern ist, er habe kein geld.
aber ich mag es dir gönnen. aber rede doch mit deinem ex. wenn ihm die kids was wert sind, dann wird er helfen und zahlen.
alles gute
jelenka -
hallo zusammen
1) Essen von zu Hause mitnehmen, mindestens zwischendurch.
2) mehr Sackgeld brauchts nicht wirklich, Sohnemann kann während seinen vielen Schulferien arbeiten gehen.
1000.-- reichen bei weitem
wenns wirklich knapp werden soll, wo anders einsparen.
Aber den Ex kann man immer Fragen.
Grundsätzlich gilt, wer studiert oder weiterführende Schulen macht, soll auch bescheiden sein in dieser Zeit... -
aleinad
Bitten kannst du immer...
Ob es rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Bezüglich Gymi sehe ich es eher so, dass da plötzlich z.B. die Zahlung von Büchern fällig wird, was vorher die Schule bezahlte, das locker zwei mal im Jahr einige hundert Franken ausmachen kann. Oder wenn das Kind 18 wird, steigen die KK-Prämien recht happig.
Im Gymi kann den Kindern aber auch die Möglichkeit von etwas mehr Taschengeldfreiheit gewährt werden, z.B. indem sie z.B. ihr Kleidergeld selbst verwalten. Oder die Hälfte des Kleidergeldes erhalten und die andere Hälfte ausbezahlt bekommen, wenn sie etwas gekauft haben - so machte ich es, als Anreiz, das Kleidergeld auch für Kleider zu nutzen.
Auch besteht die Möglichkeit in diesem Alter, selbst Geld zu verdienen in den Ferien für eigene Wünsche wie z.B. Ausgang oder Markenklamotten.
@alle andern
Scheiden heisst nicht unbedingt in Armut leben. Wenn die Person mit dem Haupteinkommen 8000.- verdient, sind diese Beiträge durchaus angemessen. Bei mehr Verdienst wie 10/15/20'000.- und mehr pro Monat, sind die genannten Alimentsbeiträge je nach Situation sogar zu tief!
Ich sehe nicht ein, weshalb ein Vater deutlich mehr Geld alleine zur Verfügung haben soll, als die betreuende Mutter zusammen mit den Kindern.
Die Faustregel in etlichen Kantonen bei Löhnen von 5000.- bis 8000.- heisst
17% vom Nettolohn für ein Kind
27% für zwei Kinder
36% für drei Kinder
http://www.beobachter.ch/famil…iel-zahle-ich-im-minimum/
Ich hab so einen Knauser-Ex mit gutem Lohn, der das Gefühl hatte, 150.- reiche aus für seinen Sohn anfangs Lehre. Er argumentierte mit Sozialhilfetarifen.
Nach meinem Protest gabs dann 300.- von seiner Seite.
Anfang 2010 verlangte ich, was mir kinderunterhaltsmässig zusteht und um nicht länger seine neue Familie indirekt zu subventionieren, schliesslich komme ich für die Unterkunft und alles auf, was nicht vom Lehrlingslohn bezahlt werden kann in einer nicht ganz billigen Stadt ohne günstige Wohnung.
Mein Beitrag ist über 3x so hoch wie seiner inkl. Unterkunft, obwohl ich ja auch die Betreuungsarbeit leiste...
Er stellt sich auf den Standpunkt, die 300.- reichen aus für seinen volljährigen Sohn zusammen mit seinem Lehrlingslohn, weil wir das gemeinsame Sorgerecht hätten, obwohl wir eine Regelung haben, dass im Falle von Uneinigkeit unter uns, 15% des Nettolohnes an Alimenten fällig wären, zahlbar von der nichtbetreuenden Person gegenüber der betreuenden Person.
Nein, lieber unterstützt er seine neue Schwiegermutter als sein sein eigenes Kind!
Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Nachdem ich den angemessenen Beitrag an den Kinderunterhalt verlangte gemäss Scheidungsurteil, hat er hat ein Gerichtsverfahren angestrebt zur Senkung der Unterhaltsbeiträge. Wie das Verfahren rauskommt, wird sich zeigen.
Ich habe mir eine Anwältin genommen, um mein Recht auf den hälftigen kostendeckenden Kinderunterhalt durchzusetzen, weil ich nicht länger bereit war, überproportional viel an den Kinderunterhalt selbst zu finanzieren, nebst der Betreuung.
Es ist traurig, aber wahr. Auch das gibts.