Ich muss sagen, mir feht das Verständnis für die ganze IV-Diskussion.
Alle Massnahmen, die man durchsetzten will, sind zwar nicht schlecht. Doch was ich einfach nicht verstehe, ist warum ein IV-Rentner, der zb. in Thailand, auf dem Balkan oder in der Karibik oder sonstwo in einem billgen Land lebt, die gesamte Rente bekommt, mit Ergänzungsleistungen kommen da nun mal schnell 3000.- oder mehr zusammen. Mit diesem Geld lebt man nun mal zb fast auf der ganzen Welt wie ein König. Und ich finde es nicht angebracht, diesen Leben durch die arbeitende Schweizer Bevölkerung zu bezahlen.
Warum setzt man nicht da eine IV-Revision an? Dass sich zb. jeder IV-Bezüger einmal im Monat persönlich bei der Wohngemeinde meldet, eine Sache von 5 Minuten. Jemand der durch körperliche Beschwerden dazu verhindert ist, braucht in der Regel sowieso pflegerische Unterstützung und ist daher durch das besser zu kontrollieren. Wenn ein IV-Bezüger Ferien machen will, soll er das vorher anmelden. Ich denke wenn man zum Beispeil sagen 6 Wochen Ferien pro Jahr sind erlaubt, was schon sehr grosszügig ist. Immerhin haben die meisten Arbeitenden nicht so viele Ferien.
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, dem müsste die Rente an ein landesübliches Niveau angepasst werden!
Und so könnte man mal grob geschätzt mindestens 30 % der Gesamtausgaben der IV einsparen. Warum steht diese Lösung nicht zur Diskussion? Warum gint es darüber keine Volksabstimmung? Wäre doch durchsetztbar und gerecht!
Warum bekommen IV-Bezüger im Ausland die gleich hohe Rente
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Nur so zur Information Ergänzungsleistungen werden nicht ins Ausland bezahlt. Das sind Ammenmärchen.
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Bei den IV-Renten die ins Ausland ausbezahlt werden, handelt es sich gem. Statistik mehrheitlich –infolge fehlenden Beitragsjahren- um kleine Renten mit Beträgen von ca. 400-500 Franken pro Monat.
Würden diese Rentner in der Schweiz bleiben, hätten diese ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen von zusätzlichen ca. 2000 Franken pro Monat. Hinzu kämen noch viele andere Sozialleistungen wie z.B. Arzt- und Zahnarztkosten. Viele IV-Rentner die im Ausland ohne finanzielle Probleme mit diesen kleinen Renten leben, müssten mit diesen in der Schweiz an der Armutsgrenze leben. -
Ergänzung
Selbstverständlich erhalten diese auch noch Geld aus ihrer Pensionskasse ins Ausland ausbezahlt, was die EL in in dieser Höhe senken würde, wenn diese IV-Rentner in der Schweiz leben würden.
Steinbock -
Nur so zur Information Ergänzungsleistungen werden nicht ins Ausland bezahlt. Das sind Ammenmärchen.
Glaubst du das wirklich? Es ist leider so, dass dies nicht kontrolliert wird und praktisch jeder noch einen Wohnsitz, die typische kleine 1 Zi-Wohnung wo angeblich mindestens eine Person lebt (man sieht/hört sie aber nie. Spreche aus eigener Erfahrung, habe schliesslich auch schon in solchen Blocks gewohnt), hat, aber nie hier ist. Man sollte das kontrollieren. Macht man aber nicht, sondern man versucht nur Betrüger aufzudecken, welche eine Krankheit simulieren. -
@ Steinbock: Das ist nicht wahr. Jemand der nur 400-500 Franken bekommt im Monat gibt es nicht... Ausser jene, die nur eine kleine Teilrente bekommen und die restliche Zeit noch arbeiten könnten wenn sie doch nur wollten und sich um eine Stelle bemühen würden! Bist du selber IV-Bezüger oder wieso schreibst du so ein Quatsch?
Jemand Junges, der direkt nach der Schule oder Lehre bei der IV landet hat ohne Ergänzungsleistungen mindestens 1700, kann sein, das dies noch nach Wohngemeinde ein wenig variiert wie bei der Sozialhilfe, das weiss ich nicht. Jedenfalls liegen die Leistungen mindestens in dem Bereich. Mit Ergänzungsleisten können je nach Umständen noch einie Hundert oder Tausend dazukommen. Jemand Älteres, der ensprechend mehr Beiträge bezahlt hat, bekommt natürlich noch mehr, egal auch wenn er reich ist. Er bekommt das Geld. Das ist noch mal so etwas, was absolut nicht verständlich ist für mich.
Schaust du nie Fernsehen? Dort sieht man es doch sehr anschaulich. All die IV-Renter, die in Thailand leben... ein Luxusleben von meiner warte aus, ich die 100% arbeite und doch nur in einer kleinen Wohnung lebe und schauen muss wie ich zurechtkomme. Grosses Haus mit Pool, Geliebte die finanziert wird, Putzfrau, Nutten, Auto, teure Hobbys usw. Nun das müsste echt nicht sein, es sollte jeder so leben können, aber bitte nur wenn er das Geld selber verdient und das sollte nicht durch die fleissigen Bürger bezahlt werden! -
@ Java
Deine Diskussionsbeiträge haben tiefstes Blick-Niveau und es lohnt sich eigentlich gar nicht. darauf einzutreten.
Nur soviel:
Die ganzen Rentenansätze lassen sich in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen nachlesen, alles ist im Internet publiziert.
Threads eröffnen mit Meinungen vom Hörensagen ist immer heikel...
Die absolute Maximalrente beträgt zur Zeit Fr. 2280.-.
Jemand, der keine Pensionskassenrente hat, wie z.B. Hausfrauen oder Geburtsinvalide oder ehemalige Selbständigerwerbende leben in der Schweiz damit an der Armutsgrenze und sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
Die Ergänzungsleistungen werden in der Tat nicht ins Ausland exportiert und solche Spitzfindigkeiten wie Zweitwohnsitz sind erstens eine absolute Minderheit und zweitens fallen solche Tricks früher oder später auf.
Mich wundert perönlich überhaupt nicht, wenn jemand darüber nachdenkt, nach Thailand auszuwandern, wo er mit diesem Betrag noch einen anständigen Lebensstandard führen kann.
AHV-Rentner wandern schliesslich auch massenhaft nach Mallorca aus, dort fordert auch niemand, denen die Rente zu kürzen, weil die Lebenshaltungskosten billiger seien.
Die Denkweise solcher Neider ist absolut unter jeder Kanone.
Ich sage in solchen Fällen immer: Kannst meine Behinderung und die IV-Rente gerne gratis haben, wenn Du mir dafür deine Geesundheit gibst!
Gruss
Rolf -
@ Java
„Warum setzt man nicht da eine IV-Revision an? Dass sich zb. jeder IV-Bezüger einmal im Monat persönlich bei der Wohngemeinde meldet, eine Sache von 5 Minuten.“
Im vergangenen Jahr gab es 294'000 IV-Renter/innen. Von diesen IV-Rentenbezügern lebten 2008 252'000 oder 86 Prozent in der Schweiz, 14 Prozent im Ausland. Jetzt rechne mir folgendes nach: 252'000 IV-Rentnerinnen à fünf Minuten pro Kontrolle gibt pro Monat 1'260'000 Minuten oder pro Jahr 15'120'000 Minuten die wir Steuerzahler für diese Schikane bezahlen müssten.
„Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, dem müsste die Rente an ein landesübliches Niveau angepasst werden!...Und so könnte man mal grob geschätzt mindestens 30 % der Gesamtausgaben der IV einsparen.
Da hast du aber wirklich nur über deinen Daumen gezählt. Wie willst du bei den 14% IV-Renter/innen die im Ausland leben 30% aller IV-Renten einsparen?
„@ Steinbock: Das ist nicht wahr. Jemand der nur 400-500 Franken bekommt im Monat gibt es nicht“
Diese Rentenbeträge habe ich der Statistik vom Bundesrat entnommen. Hier handelt es ich eben um Rentenbezüger denen sehr viele Beitragsjahre fehlen.
„Ausser jene, die nur eine kleine Teilrente bekommen und die restliche Zeit noch arbeiten könnten wenn sie doch nur wollten und sich um eine Stelle bemühen würden! Bist du selber IV-Bezüger oder wieso schreibst du so ein Quatsch?“
Zu deiner Beruhigung, ich bin kein IV-Renter aber ich betreue einen IV-Rentner. Ich weiss nicht wer hier Quatsch schreibt, aber nenne mir mal einen Arbeitgeber der einen Behinderten einstellt.
„Jemand Junges, der direkt nach der Schule oder Lehre bei der IV landet hat ohne Ergänzungsleistungen mindestens 1700, kann sein, das dies noch nach Wohngemeinde ein wenig variiert wie bei der Sozialhilfe, das weiss ich nicht.“
Die Höhe der IV-Renten ist unabhängig vom Wohnort oder vom Wohnkanton, ich hoffe dir mit dieser Auskunft dienen zu können. Jemand der nach der Lehre direkt bei der IV landet hat im normal Fall kein so hohes Einkommen (60’000+) verdient, dass er oder sie eine IV-Rente von 1700 bekommt.
„Schaust du nie Fernsehen? Dort sieht man es doch sehr anschaulich. All die IV-Renter, die in Thailand leben... ein Luxusleben von meiner warte aus, ich die 100% arbeite und doch nur in einer kleinen Wohnung lebe und schauen muss wie ich zurechtkomme.“
Du bist nicht allein, die schauen muss wie du zurechtkommst. In der Schweiz leben ca. 1. Million Menschen am Existenzminimum und wenn solche im Fernsehen auch nur einen einzigen Scheininvaliden sehen, der in Thailand ein Luxusleben führt, dann kann ich verstehen, dass solchen Menschen die Galle überläuft.
Zum Rest von deinem Kommentar beziehe ich keine Stellung, da ich diesbezüglich die selbe Meinung wie Rolf vertrete.
Gruss, Steinbock -
Ergänzung
Beim schnellen durchlesen von deinem Posting ist mir oben ein Fehler unterlaufen. Du hast geschrieben, dass ein junger Mensch nach der Lehre ca. 1700 EL bekommt und nicht diesem Betrag als IV-Rente. Da hast du natürlich Recht. Vergiss aber nicht, dass ein so junger Mensch sein ganzes Leben lang mit nur ca. 3'000 pro Monat (im heutigen Wert) auskommen muss und nie eine Gehaltserhöhung bekommt. Hinzu kommt noch sein unbeschreibbares Leiden mit dem er leben muss!
Steinbock -
Ich bezweifle nicht dass nur 14% offiziell im Ausland angemeldet sind. Aber wie gesagt, würde man nun die Grenze für Auslandaufenthalte bei (meiner Meinung nach sehr grosszügigen) 6 Wochen festlegen, dann wäre dieser Prozentsatz markant höher und die in der Schweiz lebenden IV-Bezüger wohl fast in der Minderheit. Möchtet ihr gerne IV-Bezüger ohne grosses erwerbsleben mit 1700 Franken "Einkommen" kennenlernen, dann schreibt mir ruhig eine private Nachricht und ich arrangiere euch gerne ein Treffen. Und 2280 ist auch nicht die höchste Rente, die ausbezahlt wird, da bist du schlichtwegs falsch informiert.
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Ich bezweifle nicht dass nur 14% offiziell im Ausland angemeldet sind. Aber wie gesagt, würde man nun die Grenze für Auslandaufenthalte bei (meiner Meinung nach sehr grosszügigen) 6 Wochen festlegen, dann wäre dieser Prozentsatz markant höher und die in der Schweiz lebenden IV-Bezüger wohl fast in der Minderheit. Möchtet ihr gerne IV-Bezüger ohne grosses erwerbsleben mit 1700 Franken "Einkommen" kennenlernen, dann schreibt mir ruhig eine private Nachricht und ich arrangiere euch gerne ein Treffen. Und 2280 ist auch nicht die höchste Rente, die ausbezahlt wird, da bist du schlichtwegs falsch informiert.
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Die maximale IV-Rente beträgt pro Monat 2'280 (ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von +83'000 pro Jahr) und die minimale IV-Rente 1'140 vorausgesetzt, dass jemand ab dem 20-igsten Altersjahr regelmässig seine Beiträge bezahlt hat. Alles andere was du hier behauptest ist unwahr.
Steinbock -
Liebe java, es gibt unzählige Links, wo man sich über die AHV/IV und über Ergänzungsleistungen informieren kann. Google einfach und wenn du Fragen hast, beantworte ich dir diese gerne.
Nachfolgend ein Link über die Anpassung der AHV/IV-Renten um 3.2 % ab 1.1.2009
http://www.ak-autogewerbe.ch/U…r%20AHV-Renten%202009.pdf
Gruss, Steinbock -
Ja Steinbock, mir scheint, dass du nicht richtig den Durchblick hast, ich kenne die Gesetze und Richtlinien... zu den 2280 von denen du sprichst können gut und gerne mehrere Tausender EL dazukommen. Es stimmt absolut nicht, dass 2280 also der Höchstbetrag ist der aubezahlt wird.
Übrigens kenne ich die Richtlinien ziemlich gut, wohl besser als du. Was ich hier schreibe sind zu einem grossen Teil Fakten und wie gesagt, wenn du dich persönlich davon überzeugen willst kann ich dir gerne Kontakte vermitteln.
Also gut, du bist selber kein IV-Rentner aber betreust einen IV-Rentner! Einer ist nun mal schlecht für eine persönliche Statistik. Und deshalb liegst du wohl auch in vielem falsch. Aber ich gebe dir Recht, wenn dein IV-Rentner 500 pro Monat kassiert, müsste er wohl oder übel noch zusätzlich Sozialhilfe beziehen, wenn er keine grossen Ersparnisse besitzt oder Teilzeit arbeiten. Unter solchen Umständen wäre es natürlich die günstigere Lösung, auch für den Staat, wenn dieser IV-Bezüger im Ausland leben würde. Doch dies ist nun wirklich ein einzelner Sonderfall und solltest du auf keinen Fall verallgemeinern!
Das AHV-Bezüger im Ausland leben ist etwas ganz anderes meiner Meinung nach. Schliesslich erreichen die meisten von uns das AHV-Alter und es herrscht Gerechtigkeit sozusagen. Jedoch kann sich ein arbeitender Mensch mit Durchschnittsausbildung keinen solchen Luxus wie es teilweise IV-Bezügern möglich ist. Und das ist ungerecht meiner Meinung nach.
Übrigens spielt es keine Rolle mehr seit es Onlinebanking, Kreditkarten etc. gibt sich das Geld auf ein Schweizer Konto überweisen zu lassen, aber das Geld effektiv im Ausland auszugeben. -
Die Ergänzungsleistungen sollten allgemein restriktiver gehalten werden, ein Plus von 14% auf 3.7 Mia. In diesem Jahr spricht Bände.
Wer zu wenig oder nicht lange genug einbezahlt hat, sollte nicht durch höhere EL bevorzugt werden. Ich spreche hier von Arbeitnehmern, die nicht ab dem 20. Geburtstag einbezahlt haben.
Des Weiteren kann ich hier nur nochmals auf die Möglichkeiten der privaten Absicherung verweisen. Wer nicht bereit ist, in diese zu investieren, sollte keine Erwartungshaltung diesbezüglich gegenüber dem Staat haben.
Ich finde auch, man muss zwischen AHV und IV unterscheiden, ein AHV-Rentner geniesst seinen wohlverdienten Lebensabend und dieser sollte die für ihn berechnete Rente weltweit bekommen. Bei den IV-Rentnern bin ich auch der Meinung, dass diese angepasst werden sollte.
Aber dies ist alles nur Makulatur und löst das ursprüngliche Problem keineswegs. Die Ausgaben müssen gesenkt werden und dies signifikant. Dies können wir nur erreichen, wenn wir die ganzen Pseudo-Krankheiten von der IV-Liste streichen vor allem auch im psychischen Bereich (siehe mein Beitrag im Selbsthilfeforum) -
@ stefansg
Sie Schreiben: "Dies können wir nur erreichen, wenn wir die ganzen Pseudo-Krankheiten von der IV-Liste streichen vor allem auch im psychischen Bereich"
Sie sind ja ein ganz grosser Experte. Melden Sie sich doch sofort als IV-Vertrauensarzt, wenn sie so gut über Krankheiten Bescheid wissen. (grins)
Ich frage mich, wieso immer auf den psychiatrischen Krankheiten herumgehackt wird. Etwa, weil man im Gegensatz zu amputierten und gelähmten den psychisch Kranken nichts ansieht?
Die IV ist eine Erwerbsausfallversicherung und wenn jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr arbeiten kann, spielt es doch überhaupt keine Rolle, welche Art Krankheit er hat, von Relevanz ist allein die Tatsache, d a s s er nicht mehr arbeiten kann. Und die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit wird von Fachleuten beurteilt, im Falle von Amputierten oder Gelähmten von Orthopäden und Neurologen und im Falle von psychisch erkrankten eben von Psychiatern, ganz sicher aber nicht von Treuhändern oder anderen Forenteilnehmern.
Und für den medizinisch ungebildeten: Eine Psychiatrische Erkrankung gleich welcher Art kann sehr wohl zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Diverse solche Erkrankungen zeichnen sich aber dadurch aus, dass das Krankheitsbild nicht immer gleich stark in Erscheinung tritt, d.h. dem Erkrankten geht es mal besser, mal schlechter, anders ausgedrückt, einmal könnte er durchaus einige Stunden arbeiten, handkehrum aber wieder gar nicht. Dies ist aber für Aussenstehende schwer nachvollziehbar. So wird dann gerne über Scheininvalide gemunkelt, wenn man den Nachbarn, von dem man weiss, dass er eine IV-Rente bezieht, am Samstag problemlos den Rasen mähen sieht im Garten. Vielleicht geht es ihm an diesem Tag gerade etwas besser. Aber für eine 50-Stunden-Woche reicht es eben halt doch nicht. Und anstellen wird ihn auch niemand, weil der Arbeitgeber nie weiss, in welcher Verfassung sein Schützling am nächsten Tag sein wird.
Und noch etwas: In ihren Beiträgen vermisse ich ein gewisses Einfühlungsvermögen von ihrer Seite. Von sich auf andere zu schliessen, ist immer problematisch. Sie sind offenbar noch nie von einem Anfall von Schizophrenie oder einer schweren Depression heimgesucht worden. (beides eigentlich "nur" eine Stoffwechselstörung im Gehirn), sonst würden sie nicht so überheblich über psychische Erkrankungen reden bzw. schreiben.
Dass die IV saniert werden muss, darüber bin ich mit ihnen einig, aber bestimmte Arten von Erkrankungen von der Versicherung auszuschliessen ist schlicht diskriminierend und asozial.
Wenn es doch gemacht wird, landen die Betreffenden dann einfach bei der Fürsorge und der Ball bleibt wieder beim Steuerzahler hängen. So schliesst sich der Kreis, nur geht es dem psychisch erkrankten dann noch viel schlechter, weil er dann für jeden Mist bei der Fürsorge eine Kostengutsprache abholen muss. Die IV-Rente bewahrt den Leuten wenigstens noch einen Rest Würde.
Übrigens, wieviele Behinderte beschäftigt ihr Treuhandbüro? Dort könnte man doch gleich mit der Sanierung der IV in Form von Schaffung von Arbeitsplätzen anfangen...
Gruss
Rolf -
Es ist Teil der IV-Revision, dass eben jene psychisch Kranken von den Leistungen ausgeschlossen werden, bei denen eben gerade keine Stoffwechselerkrankungen im Gehirn nachweisbar und somit auch keine psychische Erkrankung nachweisbar ist und sich die Erkrankung auch nicht durch in der Vergangenheit erlebte Traumata erklären lässt.
Und da diese Stoffwechselstörungen im Gehirn sich nicht gross weiter vermehren, sondern die psychischen Erkrankungen für die es keine bestimmbare Ursache gibt, ist ein Fakt. Und natürlich muss man auch hier ansetzen bei der Bekämpfung.
Da muss ich Stefan Recht geben. -
Hallo Rolf
Ich habe mich nie als Experten gesehen. Aber berufsbedingt habe ich einige Berührungen mit unseren Sozialversicherungen.
Ich habe in meinem Berufsleben bereits einige neue IV-Bezüger gesehen, deshalb masse ich mir an, mich zu diesem Thema zu äussern.
Diese neuen Krankheiten, hat es früher auch nicht gegeben, respektive man hat dies nicht offen kommuniziert und ist trotzdem arbeiten gegangen. Aber dank Leuten wie Ihnen, die hier sagen, dass dies als völlig normal zu betrachten sei, suggerieren Sie diesen Leuten tatsächlich, dass dies völlig normal ist. Aber ist es dies wirklich? -
Nachtrag für Rolf
Es ist nicht mein Treuhandbüro, ich bin ein Angestellter. Bei uns arbeiten keine Menschen mit Behinderung. -
Statistik der IV 2008
in 1000er Durchschnittsrente in Fr
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Invalidenrenten;
in 1000er 294 1´369
IV Renten gesammt; 240 1´279
Bezüger Schweiz; 102 1´094
Schweizer; 59 826
Ausländer; 8 1´141
Bezüger im Ausland; 50 747
davon Schweizer; 9 1´041
Ausländer; 63 689
EL zur IV
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Im 2007 wurden EL zur HV und IV 100000 bewilligt.
Davon sind 19´849 in einem Heim
Von den EL Bezügern 38% Erwachsene
Dies aus der BSV ,IV Statistik
Die EL zur IV stieg von 1990 bis 2007
von 300 auf 1400 Millionen Franken.
EL dürfen nicht ins Ausland bezahlt werden.(Strafbar)
IV und EL zusammen ergeben allerhöchstens 3000 Fr.
Vermögen wird zu 1/15 als Vermögensverzehr abgezogen.
Eigentum wird auch abgezogen.
Bestimmungen kann man auf EL zur IV auf dem Internet nachlesen.
Die IV verlangt ab 3 Jahren einen Zwischenbericht des Arztes.
Die zur Verhinderung des IV Betrugs.
Wie wir sehen sind von 50´000 Bezügern der IV im Ausland 9000 Schweizer und 63´000 Ausländer.
Wie aber 63 und 9, gleich 50 geben soll, dass kann ich hier nicht erklären.
Meiner Meinung nach sollten die IV Zahlungen die für Ausländische Renten sein sollten, tiefer angesetzt werden.
Denn die Lebenserhaltungskosten sind dort viel tiefer.
Es spricht für sich, dass Dedektive bedroht werden im Ausland.
Nun man könnte die Zahlungen an Ausländer und Schweizer im Ausland, systieren und alle müssten in die Schweiz kommen und sich untersuchen lassen.