Im Jahre 2002 musste ich mit Hörgeräte anpassen lassen. Habe eine gute Wahl getroffen mit Phonak mit dre Kanälen. Da mein rechtes Ohr schlechter geworden ist, musste ich neue anpassen lassen. Habe auch wieder Phonak Solanda mit 6 Kanälen gewählt. Mit diesen kann mann die beide Ohren miteinander synchronisiern. Als mir der Preis bekannt gegeben wurde, stockte mir der Athem für kurze Zeit. Sage und schreibe kosten diese zwei Hörgeräte die stolze Summe von Fr. 7'662.60 abzüglich den kleinen Beitrag der AHV/ IV von sage und Schreibe nur Fr. 7'032.60 . HNabe mich über das Internet über die Preise der gleichen Hörgeräte zu den gleichen Bedingungen 30 - 50 % günstiger, nämlich zum ungefähren Preis von ca. 3'000.00 erhältlich sind. Ein Bekannter aus Deutschland hat mir dies bestätigt. Wo bleibt da die Logik?
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Hallo "Riggisberg"
Eins vorweg, in den letzten Jahren sind die Hörgeräte billiger geworden. Ich nehme mal hier vorweg, dass Sie wohl Hörgeräte im so genannten IV-Alter oder allenfalls jetzt im IV-Besitzstand hätten. Es gibt auch seit 01. Juli 2011 neue Bestimmungen/Tarif. Meines Wissens hat die IV x tausende Briefe an Betroffene verschickt Ende Juni 2011. Allerdings auch die Rückerstattungen für Hörgerätebatterien seitens IV sind weniger geworden (grad noch 40 Franken pro Jahr und Ohr! - vor zehn Jahren warens noch 115 Franken pro Jahr und Ohr gewesen ...) ...
So viel ich weiss zahlt die IV auch Hörgeräte, die in Deutschland gekauft würden, erkundigen Sie sich selbst doch mal bei der IV! Ich denke, zu Ihrem Vorteil könnte fallen, zumal Sie sowieso einen Anteil selbst übernehmen wohl.
Denken Sie auch daran, dass eventuell eine vorhandene private Kranken-Zusatzversicherung sich an den Restkosten beteiligen würde.
Zudem, Sie haben ja als ehemaliges Mitglied einer Sozialhilfebehörde auch sicher so Ihre Erfahrungen gemacht in diesen Sachen ...
Viele Grüsse -
In Ihrem Bericht schreiben Sie, die Hörgeräte seien billiger geworden.Das stimmt so nicht.Im Jahre 2002 bezahlte ich für zwei Hörgeräte Fr. 4'060.00 Für die neuen Hörgeräte bezahlte ich Fr. 6'080.00 Damit ist Ihre Aussage wiederlegt.!
Von einem Schreiben der AHV/IV weiss ich nichts.Auch habe ich weitere Hörgeräte Besitzer befragt und keiner konnte mir das bestätigen.Damit ist auch diese Aussage wiederlegt.! Zudem wieder spricht die heutige Preisbindung dem Kartell Gesetz.
Batterien und Hörgeräte werden in Deutschland eingekauft und dank der Preisbindung überbezahlt durch den Käufer in der Schweiz.Der Hörgeräte Hersteller (übrigens ein Schweizer Produkt) hat mir dies bestätigt.Wenn ich für meine Hörgeräte und Batterien % einhandeln möchte,müsse ich dies dem einheimischen Hörgeräte Akustiker kund tun. Das habe ich auch gemacht, ohne Erfolg!Er beharrt auf die sogenannte Preisbindung nichts drin.! -
Hallo Riggisberg
Selbstverständlich sind die Hörgeräte billiger geworden und zwar um ca. 30%
http://www.fasmed.ch/fileadmin…03.02.10_WettbewerbIV.pdf
Hörgeräte werden von der IV oder AHV auch bezahlt, wenn diese billiger im Ausland gekauft werden.
http://www.zeitlupe.ch/uploads/media/1205_Hoerverlust.pdf
Die Höhe der neuen Pauschale für die Versorgung mit einem Hörgerät wird unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt. Die Details werden derzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet. Zurzeit wird von einem Wert ausgegangen, der 50 Prozent über der Vergütung in Deutschland liegt. Der Zuschlag berücksichtigt die höheren Arbeitskosten in der Schweiz und gewährleistet ein qualitativ hochstehendes Versorgungsniveau.
http://www.bsv.admin.ch/aktuel…html?lang=de&msg-id=36863
Wenn du schon im Jahr 2002 Hörgeräte gekauft hast, dann wurden dir die neuen Regelungen ganz bestimmt sicher wie allen anderen, so auch meinre Frau, schriftlich mitgeteilt.
Zum Preis: Du kannst die heutigen moderneren digital Hörgeräte nicht mit jenen aus dem Jahr 2002 vergleichen, das ist wie Tag und Nacht. Wären die Preise für Hörgeräte nicht gesunken, würde dich neuen, die du gekauft hast, heute wesentlich mehr kosten.
Grus Laro -
Zuerst einmal auch danke Laro für den Beitrag.
Ich bleibe dabei, dass die Hörgeräte billiger geworden sind und von „Laro“ ja auch bestärkt wird. Es ist halt allenfalls noch eine Frage in welcher Zeitspanne wir noch sprechen.
Von wegen dem von mir erwähnten Schreiben von Ende Juni 2011 kann nicht widerlegt werden von „Riggisberg“ bloss weil er selbst keines erhalten habe. Ein EDV-Mann von einer IV-Stelle hat mir persönlich (!) gesagt, sie hätten aufs Mal 5'000 solcher Briefe versandt und zwar mit A-Post erst noch. Und wenn man bedenkt, dass es auch noch 27 andere IV-Stellen gebe …
… er hat mir aber auch gesagt, dass sie zum Beispiel den Personen ab Alter 80 keine solche Briefe gemacht hätten sowie auch gemäss anderen „Kriterien“. Wenn also beispielsweise „Riggisberg“ auch kein Schreiben erhalten haben will, dann vermute ich, weil seine letzte Verfügung für seine Hörgeräte noch anno 2002 war … und die IV interpretierte dies wohl so, dass kein Bedarf für dieses Hilfsmittel mehr bestünde … (in der Regel „kaufen“ sich die Leute alle 6 Jahre ein neues!) …
Und eben wie „Laro“ sagt, auch seine Frau hat ein solches Schreiben von der IV gekriegt.
Gruss -
Danke für all die Einsendungen.Aber eines ist sicher,die Geräte sind nicht billiger geworden.Auch betr.Preisbindung hat keiner ein Wort verloren.Ihr könnt mir weismachen was Ihr mir vorgaukelt.Ich bleibe bei meinen Aussagen.Den ich kann sie belegen!
mit freundlichen Grüssen -
Hallo "Riggisberg"
Nein, genau genommen können Sie, "Riggisberg" gar nichts "belegen" ...
Hingegen ich "belege" ...
Senkung der Hörgerätepreise für IV und Hörbehinderte
Bern, 15.09.2008 - Die Invalidenversicherung sorgt für eine Senkung der Hörgerätepreise, die von der Preisüberwachung und von der Eidg. Finanzkontrolle wiederholt als zu hoch kritisiert wurden. Die soeben veröffentlichte Ausschreibung der Lieferung von Hörgeräten für die IV und die AHV bringt echten Wettbewerb in die Branche. Die heutigen, teilweise sehr hohen Margen- und Rabattanteile auf dem Gerätepreis, denen keine Leistung zugunsten der Hörbehinderten gegenüber steht, werden ohne Qualitätseinbusse bei der Versorgung der Hörbehinderten eingespart. Die Einsparungen dürften, zurückhaltend geschätzt, 10 bis 20 Millionen Franken pro Jahr für Versicherung und Versicherte zusammen betragen.
(...)
hier Link
http://www.bsv.admin.ch/themen…html?lang=de&msg-id=21399
Gruss -
Wenn ich für meine Hörgeräte Fr. 6'080.00 bezahlen muss als 77 Jähriger Mann, stimmt es einfach nicht, was Sie behaupten.
Einzig von Der AHV/IV kriege ich Fr. 630.00 ! Ab 65 Jahren können die älteren Mitmenschen keine Zusatz Versicherungen abschliessen. Von meiner Aerztin habe ich erfahren, dass viele ältere Leute beiderlei Geschlechts, Hörgeräte brauchten. Aber dank der unbezahlbaren Preise auf diese verzichten müssen.Auf Ihre Beratungen kann ich verzichten. -
Hallo Riggisberg
Du hast im Vergleich zu einem Auto zwei Ferraris als Hörgeräte gekauft und weil du dir diese finanziell leisten kannst, hast du einen guten Kauf gemacht. Allerdings hättest du diese in Deutschlande wesentlich billiger kaufen können.
Preisliste für Phonak Hörgeräte in der Schweiz:
Stufe 4:
Für Personen, die sich in vielen verschiedenen Hörsituationen aufhalten. Beide Hörsysteme arbeiten zusammen und bilden einen dreidimensionalen "Hörraum" mit abgestimmten Filterfunktionen gegen Störlärm und für bestmögliches Sprachverstehen in schwierigen akustischen Situationen.
Bis über 20 Frequenzkanäle. Möglich mit Programm-Automatik.
Beispiel: GN Resound Alera 960, Phonak Ambra ab ca. Fr. 1900.—
Stufe 3:
Komfortfunktionen für angenehmeres Hören und besseres Sprachverstehen in schwierigen akustischen Situationen. Kommunikation zwischen zwei Hörsystemen für manuelle Programmwechsel oder Veränderung der Lautstärke.
Ca. 8 Frequenzkanäle. Möglich mit Programm-Automatik.
Beispiel: Oticon Acto Pro, Phonak Cassia ab ca. Fr. 1100.—
Stufe 2:
Erweiterte Grundfunktionen mit aufwändigerer Technologie. Bis 6 Frequenzkanäle. Je nach Ausführung mit Programmwahlschalter oder Lautstärkeregler.
Beispiel: Oticon Hit Pro, Sona Vogue micro 500 ab ca. Fr. 700.—
Stufe 1:
Gutes Sprachverstehen in einfachen akustischen Situationen. Grundfunktionen wie einfache Störgeräusch- und Rückkopplungs-Unterdrückung. 2-4 Frequenzkanäle für die Anpassung an den individuellen Hörverlust. Je nach Ausführung mit Programmwahlschalter oder Lautstärkeregler.
Beispiel: Oticon Hit, Sona Vogue micro 300 ab ca. Fr. 310.—
Hinzu kommen noch kosten für Beratung, Anpassung, Service Termine (an der Theke) im Betrag von mindestens 500 Franken. Somit kostet ein günstiges Hörgerät in der Schweiz ca. 810 Franken und in Deutschland ca. die Hälfte.
Selbst wenn ältere Menschen ein Hörgerät in der Schweiz kaufen, müssen sie bloss alle 6 Jahre 180 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen. Somit stimmt die Behauptung von deiner Ärztin nicht, dass sich viel von diesen aus Kostengründen kein Hörgerät kaufen können.
Gruss Laro -
Wenn ich für meine Hörgeräte Fr. 6'080.00 bezahlen muss als 77 Jähriger Mann, stimmt es einfach nicht, was Sie behaupten.
Einzig von Der AHV/IV kriege ich Fr. 630.00 ! Ab 65 Jahren können die älteren Mitmenschen keine Zusatz Versicherungen abschliessen. Von meiner Aerztin habe ich erfahren, dass viele ältere Leute beiderlei Geschlechts, Hörgeräte brauchten. Aber dank der unbezahlbaren Preise auf diese verzichten müssen.Auf Ihre Beratungen kann ich verzichten.
Sie können schon schreiben "Beratungen kann ich verzichten", zumal ich annehme, dass Sie die Beiträge von uns gar nicht lesen wollen ... , weil Sie gehen auf keinen Punkt ein. Sondern Sie halten an Ihrer Meinung stur fest, da Sie selbst wohl - notabene für eine LUXUS-Variante - einfach zu viel bezahlen. Nur weil Sie ein so teures Hörgerät bzw. zwei solche besitzen, heisst es noch lange nicht, dass die Hörgeräte nicht billiger geworden wären!
Zudem behaupte ich nichts, hingegen sogar habe ich Ihnen einen Link zum BSV mit der entsprechenden Meldung anno 2008 gemacht hier im Forum!
Gruss -
(...)
Einzig von Der AHV/IV kriege ich Fr. 630.00 ! Ab 65 Jahren können die älteren Mitmenschen keine Zusatz Versicherungen abschliessen. (...)
Im Zusammenhang mit dem Betrag, den jemand selber zu bezahlen hat, habe ich noch zwei Sachen:
Erstens:
Bitte beachten Sie, dass Sie auch einen Antrag bei den Ergänzungsleistungen zur AHV stellen können für Kosten an ein neues Hörgerät! Dieser Punkt wurde nämlich hier noch nicht erwähnt
Zweitens:
Wegen dem Punkt „Zusatzversicherungen“:
Im „Beobachter“ stand kürzlich
„
Die Kasse kann Alterslimiten setzen
Ab einem gewissen Alter wird man erst gar nicht mehr aufgenommen in eine Zusatzversicherung – man gilt als «schlechtes Risiko».
„
Ein konkretes Alter (wie Sie schrieben „Ab 65 Jahren“) gibt es nicht – sonst hätte es wohl auch der „Beobachter“ geschrieben – vielmehr hängt es von der Versicherung selbst ab. Es könnte auch erst bei Alter 70 sein oder auch schon bei Alter 60 sein, dass jemand nicht mehr in eine ZUSATZ-Versicherung aufgenommen wird. (Wie Sie wissen, in die Grundversicherung müssen Sie auch noch mit „ü100“ aufgenommen werden.)
Aber ich meine, eine Zusatzversicherung schliesst man ja auch nicht erst ab unmittelbar bevor man eine Hörgeräteversorgung wünsche!
Zudem sollten Sie unterscheiden zwischen einer eigentlichen Spital-Zusatz-Versicherung und den anderen Zusatz-Versicherungen, bei welchen es einfach darum ginge gute Leistungen anbieten in den Bereichen wie beispielsweise für Alternativmedizin, Fitnesscenter, Deckung im Ausland, Zahnstellungskorrekturen bei Kindern, nichtkassenpflichtige Medikamente, Kontaktlinsen und Brillen, Vorsorgeuntersuchungen und nichtärztliche Psychotherapie, Rettungs- und Transportkosten … und eben auch für eine „Differenzzahlung“ an Hörgeräte. Das heisst, nur schon wegen diesem Leistungskatalog als solches muss man nicht warten mit einem Versicherungsabschluss, bis man schlechter hört.
Gruss -
Betr.Krankenkasse avanex schrieb mir, dass meine Hörgeräte
nicht in der Liste Mittel und Gegenstände aufgeführt seien. Hingegen kriege ich von der AHV/IV Fr. 630.00 weil genau diese Hörgeräte in den Leistungen aufgeführt sind.Abr auch schon meine ersten Hörgeräte bezahlte die Krankenkasse nichts.
(2002) Zudem wurde ich durch den Hörgeräteakustiker schlecht beraten.Eigentlich hätte ich gerne günsterige eingekauft.Aber es sollte nicht sein.Auch die Rechnung wurde sehr rasch ausgestellt,
was eindeutig falsch war.Man hat mir gesagt, dass man mit den billigeren Hörgeräte nicht nach dem neusten Stand einstellen könne!Beim OPhrenarzt war ich erst später, nachdem ich reklamiert hatte.Meine Hörgeräte wurden vom Ohrenarzt nicht überprüft!Warum wohl?
mit freundlichenGrüssen -
Hallo Herr Riggisberg
Du bist schon vor 12 Jahren von allen Seiten schlecht beraten worden. Solange man noch nicht im AHV-Alter ist bezahlt heute die IV immerhin noch einen Pauschal-Beitrag von 1‘680 Franken für 2 Geräte. Später bezahlt die AHV einen wesentlich kleineren Kostenbeitrag und nur noch für ein Hörgerät.
Weder die AHV noch die IV hat eine Liste auf der Hörgeräte aufgeführt sind, die sie bezahlen oder nicht bezahlen. Beide bezahlen einen Pauschalbetrag, egal welcher Marke und egal wo man diese auf der Welt kauft. Wenn ein Hörgerät z.B. weniger als der von der AHV bezahlte Pauschalbetrag von 650 Franken kostet, weil man es billiger im Ausland kauft, darf man den Rest vom Geld behalten.
Du solltest die weiter oben eingefügten Links lesen statt hier alles in Frage stellen und allem wiedersprechen wo wir schreiben. So zum Beispiel unter anderem:
> Das neue Pauschalsystem ist für die Hörbehinderten vorteilhaft. Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen: Sie können ihr Hörgerät sogar im Ausland kaufen, wenn sie das wollen. Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt Einfluss nehmen. Das stärkt den Wettbewerb und bringt die Preise zum Sinken.
Gruss Laro -
Wenn ich nun auch den bisher zu letzten Beitrag von „Riggisberg“ lese, mache ich aufgrund der neuen Erkenntnisse Ausrufe- und Fragezeichen und zwar, was auch schon die erste Hörgeräteversorgung anno 2002 anginge – irgendwie quasi ist hier der „Wurm“ drinnen.
Des Weiteren an Laro: Du schreibst „Weder die AHV noch die IV hat eine Liste auf der Hörgeräte aufgeführt sind (…), hingegen Autor „Riggisberg“ hatte zuvor geschrieben von einer „Liste“ seiner Krankenkasse (und nicht AHV/IV)! Ich nehme auch an, dass „Riggisberg“ die Grundversicherung gemeint hätte, welche nämlich wirklich solche Listen für Mittel und Gegenstände oder wie man es auch nennen mag, hat. Da aber „Riggisberg“ in einem früheren Beitrag bereits geschrieben hat „Ab 65 Jahren können die älteren Mitmenschen keine Zusatz Versicherungen abschliessen.“ gehe ich davon aus, dass „Riggisberg“ wohl keine Zusatzversicherung hat. Ich möchte betonen, dass bloss eine Kranken-Zusatz-Versicherung etwas an Hörgeräte übernehmen würde. Warum die Grunddeckung bzw. das KVG nichts zahlt, wäre quasi logisch. In den Überlegungen im KVG steckt die Tatsache, dass eben die IV oder die AHV Beiträge an Hörgeräte leistet. Dass zwei verschiedene Sozialversicherungen Beiträge leisten, würde wohl keinen Sinn machen und keinem Zwecke dienen. Es ist auch sonst so, dass das KVG vermehrt Leistungen übernimmt, welche früher – also ich meine noch Ende des letzten Jahrhunderts – von der IV getragen worden sind! Das wird diesen Grund haben, dass wir seit anno 1996 ein Krankenkkassen-Obligatorium haben. Als Beispiel dienen auch die beidseitigen Staroperationen, die früher von der IV übernommen worden sind, aber jetzt muss die Krankenkasse zahlen. Lange hatte man diese Leistung im IVG belassen. Auch hier gibt es wohl „Gründe“. Denn solange ein Sozialdemokrat bzw. eine Sozialdemokratin (z.B. Frau Dreyfuss) zuständig war, wollte man wohl, dass eine Sozialversicherung zahlt, die über Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden sich finanziert, und bekanntlich ist bei der Krankenkasse eine Kopfprämie, welche für die Sozialdemokraten ja als nicht sozial betrachtet wird – alles Klar?
Nun zurück zu der Hörgeräteversorgung:
Wenn „Riggisberg“ schreibt „Beim OPhrenarzt war ich erst später“, dann muss ich mehr als nur staunen!
Denn eigentlich macht man eine Anmeldung bei AHV/IV. Und diese macht gleich umgehend einen Auftrag an den Ohrenarzt – den kann der Versicherte vorher frei wählen – für eine Expertise. Auch die Kosten dieser Expertise werden vollumfänglich direkt von der AHV/IV übernommen – quasi nach dem „Motto“: wer den Auftrag gibt, der bezahlt.
Ich verstehe nicht, dass dies der Akustiker nicht gewusst haben will. Aber eben, „Riggisberg“ erwähnt auch „(2002) Zudem wurde ich durch den Hörgeräteakustiker schlecht beraten.“ .. (!) – ich glaube ihm dies auch sofort.
Und was der Punkt „die Rechnung wurde sehr rasch ausgestellt“ angeht, so war es anno 2002 noch die Praxis, dass der AHV/IV-Beitrag direkt (vom ZAS) an den betroffenen Akustiker beglichen worden ist! Der Versicherte und Kunde hätte alsdann bloss noch den Restbetrag überwiesen, aber auch hiefür hätte man wohl zuerst eine Verfügung oder eine Mitteilung der AHV bzw. IV abgewartet.
„Riggisberg“:
„Meine Hörgeräte wurden vom Ohrenarzt nicht überprüft!Warum wohl?“
Die Antwort wäre vermutlich, dass eben der Ohrenarzt keinen vorherigen Auftrag resp. keinen Expertisenauftrag gehabt hätte.
Der Akustiker hat nur selbst bei sich getestet? Ein solches Vorgehen wäre oder ist völlig unprofessionell übrigens.
Autor „Riggisberg“ schrieb hier im Forum dereinst, dass er heute 77 Jahre alt wäre. Autor „Laro“ bemerkt richtig „Du bist schon vor 12 Jahren von allen Seiten schlecht beraten worden. Solange man noch nicht im AHV-Alter ist (…)“. Die Frage stellt sich für mich, an welchem Datum genau war der 65. Geburtstag gewesen. Massgebend wäre der Eingang des Gesuches bei der AHV/IV! Das mit der Besitzstandsgarantie, welche von „Laro“ gemeint wäre, stimmt so. „Riggisberg“ hätte bis zum Lebensende von der Besitzstandsgarantie profitiert … er hätte bloss das erste Gesuch vor seinem 65. Geburtstag einreichen müssen! (Und natürlich gilt dies auch nur, wenn die AHV-Rente nicht vorbezogen worden ist.) Das heisst, wichtig wäre der Tag und nicht das Jahr, an welchem man 65 wird.
Gruss