Guten Tag!
Ich habe ein Anliegen, das mich belastet und weiss nicht wie die Rechtslage ist. Die Geschichte ist etwas schräg.
Es geht darum, dass ich vor rund fünf Jahren mit meinem Freund in eine Wohnung gezogen bin, in der wir drei Jahre gelebt haben. Im letzten dieser drei Jahre ging es ihm aber nicht gut und es wurde eine Depression diagnostiziert, weshalb wir entschieden haben, dass es aufgrund seines Studiums, seiner Teilzeitstelle und seinem Gesundheitszustand besser ist, wenn er bis Studienabschluss wieder zu seinen Eltern zieht. Anschliessend ist meine beste Freundin bei mir eingezogen, und lebt seit rund einem Jahr als Untermieterin in der Wohnung. Ich bin die Hauptmieterin.
Das Zimmer und die Wohnung allgemein sind komplett und schön eingerichtet (ich bin Innendekorateurin). Sie musste für keinerlei Kosten aufkommen, keine Möbel, keine Bettwäsche, keine Handtücher und auch sonst nichts kaufen, alles war bereits da und gehört mir (bzw. meinem Freund, der bei seinen Eltern wohnt). Die Miete teilen wir uns 50-50, sie muss also auch nicht zusätzlich was bezahlen weil das Zimmer und die Wohnung möbliert sind. Bisher hat alles gut funktioniert, nun hat sie aber einen Freund, den mein Freund wiederum (der immer noch bei seinen Eltern wohnt und gelegentlich am Wochenende bei mir übernachtet) aber überhaupt nicht ausstehen kann.
Der Gedanke daran, dass "der Neue" in der Wohnung auftaucht, es sich in unserem Wohnzimmer und vor seinem Fernseher bequem macht, während unserer Ferienabwesenheit bei uns wohnt und sie es "auf unserer Matratze treiben" (sorry!) macht ihn verrückt. Beim Freund meiner Freundin können sich die beiden auch nicht treffen, er ist 21 und somit acht Jahre jünger als sie und wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern. Jedenfalls ist es beim letzten Aufeinandertreffen der beiden Männer zum Streit gekommen und mein Freund hat den ihren rausgeschmissen. Vielleicht ist noch zu erwähnen, dass meine Mitbewohnerin/Freundin von dem ihren jetzt ungewollt schwanger geworden ist, er ist also in der Zwischenzeit der Vater ihres ungeborenen Kindes...
Ähm, so viel dazu. Nun ist meine Mitbewohnerin natürlich sauer und will meinem Freund auch verbieten, in die Wohnung zu kommen. Er meint dazu: "Dann räum dein Zimmer aus und kauf dir deine eigenen Sachen." Bisher haben sich die beiden eigentlich gut verstanden.
Und ich stehe nun zwischen den Streithähnen. Einerseits nervt mich ihr Freund in der Zwischenzeit selbst und ich denke mir, wenn sie sich ständig sehen wollen, dann sollen sie sich eine eigene Wohnung suchen. Andererseits habe ich Mühe damit, eine schwangere Freundin rauszuschmeissen, zumal iihr komischer Typ sich noch nicht entschieden hat, ob er zu ihr und dem Baby stehen will oder nicht. Und da ist noch mein Freund, der gestresst davon ist, dass es sich ein Kerl bei uns bequem macht, ohne was dafür getan zu haben. Er selbst spielt mit dem Gedanken selbst wieder einzuziehen, obwohl sein Studium noch ein Jahr dauert. Ich finde auch, dass wenn ihr Freund Rücksicht auf seine Eltern nimmt und sie nicht zu ihm nach Hause kann, kann ich da nicht auch Rücksicht auf meinen Freund nehmen, wenn er eine bestimmte Person nicht mag, oder ist das total verkehrt?
Kann mir jemand erklären, wie die Rechtslage ist? Kann man jemanden (resp. sie mir oder ich ihr) überhaupt den Besuch verbieten? Muss ich eine zusätzliche Person in der Wohnung dulden (die Wohnung ist 75m2 gross)? Spielt es eine Rolle, dass ich die Hauptmieterin bin, zumal der ganze Haushalt mir gehört?
Liebe Grüsse
Corinne
Freund der Mitbewohnerin
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Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiende Welten meine Liebe Dame.
Meiner Meinung klingt das ganze schon ziemlich naiv - wenn man so eine Mädel-WG hat und will
muss man schon bereit sein Kompromisse einzugehen, und die lieben Spielregeln vor Einzug klar und fair kommunizieren.
Der Fall bestätigt mir wieder einmal warum ich trotz diverser Angebote von Kollegen nie in eine
WG gezogen bin. -
Corinne_00
Mir scheint, dass Du – verständlicherweise, da die ganze Sache sehr emotional instabil ist – versehentlich verschiedenen Aspekten vermischtest.
Rechtlich gesehen:
Du bist Hauptmieterin.
Deine Freundin ist Untermieterin. Du machtest mit ihr ab, dass sie 50% bezahlt. Sie ist einverstanden. Dass Du beim Festlegen der Mietzins kein Zuschlag verlangt hast, wegen deiner schönen Einrichtung, (bzw. kein Abzug für weniger Rechte die deine Freundin/Untermieterin hat weil sie vielleicht das kleinere Schlafzimmer zur Verfügung hat oder Du etwa mehr Wohnzimmerfläche mit deiner Büchersammlung belegst als sie mit ihrer, usw.) kann nicht nachträglich ihr (oder Dir) zu Lasten gelegt werden. Der Mietzins bleibt in der Höhe die ihr abgemacht habt, und allfällige Ungleichheiten wie hier aufgelistet spielen keine Rolle.
Dein Freund wohnt nicht bei Dir. Ergo hat er dort in deiner Wohnung nix zu sagen über wer, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen zur Besuch ist.
Ihr Freund wohnt nicht bei Dir. Ergo hat er dort in deiner Wohnung nix zu sagen, über wann er besuchen darf und wann nicht.
Du als Hauptmieterin kannst so viel Besuch erhalten Du willst. Das steht Dir frei. Deine Freundin hat keine Rechte, womit sie Dir in deinem Recht als Hauptmieterin einschränken könnte, über wie viel oder welche Besucht Du erhältst.
Aber es wäre wahrscheinlich weder sinnvoll noch liebevoll würdest Du dieses dein Recht voll auszukosten, gerade weil Du – wie es mir von deinem Post scheint – die Freundschaft zu deiner inzwischen schwangere Freundin sehr wohl erhalten willst. Gut, dass Du sie nicht, während in ihrem Leben alles am Verändern ist, vor der Türe setzten willst. Gut, wenn Du zu ihr stehst! Sie wird die Freundschaft brauchen.
Wie oft und unter welchen Bedingungen eine Untermieterin Besuch haben darf ist eine häufige Streitquelle in WGs und Untermietverhältnisse alle Sorten. Und müsste am Besten im Voraus geklärt werden. Dies habt Ihr leider offensichtlich versäumt. Dennoch: Du bist die Vermieterin deiner Freundin, und Du kannst Ihr sagen, für Dich ist nun die Menge ihr Besuch zu viel geworden, und Du möchtest nun schriftlich mit ihr (nicht mit ihrem Freund, nicht mit deinem Freund) abmachen, wie oft sie Besuch (von wem auch immer) erhalten darf, und wie oft ihr Besuch (ob diesen Freund, oder sonst jemanden) übernachten darf, usw. pro Woche oder pro Monat, und ob Du dafür eine Gegenleistung von ihr (nicht von ihrem Freund) verlangst.
Wenn sie deine neuen Bedingungen nicht mag, wird sie ausziehen.
Wenn Du das nicht willst, verhandelst Du die Bedingungen sanft runter, bis es für Dich und für sie wie ein faires Kompromiss beiderseits anfühlt. Bitte, bitte, setze Eure neue Abmachung dann schriftlich auf, und unterschreib sie beide.
Nochmals, die Vereinbarung die Du und deine Freundin über Besuch neu aushandeln, betrifft nur Euch beide, da nur Ihr zwei die Parteien der Untermietsvertrag sind. Beide Männer sind Besucher, darum haben beide Männer darin nichts zu sagen, keine Ansprüche, keine Rechte.
Damit Du gut, klar, freundschaftlich die Sache mit deiner Freundin besprechen kannst, scheint es mir essenziell, dass Du in Dir klar trennst, in wie fern der Freund deiner Freundin DICH SELBER nervt (was stört denn Dir, genau, an ihn?) und in wie fern Du von deinem Freund SEIN Genervt-Sein übernommen hast. Es sind zwei verschiedene Dinge, und in der Verhandlung der neuen Bedingungen mit deiner Freundin/Untermieterin gelten stets IHRE und DEINE Gefühle. Eine Vereinbarung die etwa auf eine Angst oder ein Ducken vor der Möglichkeit basiert, dass einer oder beide Männer sich wieder als Streithähnen aufführen könnte, wird keine gute Basis haben.
Eine Variante wäre, eine Vereinbarung in Etappen. Das könnte zu einer De-eskalieren führen. Z.B.
Erste Etappe: Bis 15. November verzichtet Ihr beide freiwillig auf jeglicher Besuch der übernachtet, und jede Frau darf Besuch empfangen an maximal 2 Abenden der Woche, nach Absprache miteinander, bis maximal 21h.
Zweite Etappe: Ab 16. November bis 15. Dezember darf die Untermieterin nach Absprache mit der Hauptvermieterin an 2 Abenden pro Woche Besuch erhalten, der pro Abend entweder bis maximal 21h bleibt, oder der bei ihr übernachtet. Die Untermieterin trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass ihr Besuch jeweils am nächsten Morgen spätestens bis 11h die Wohnung verlässt, und auf jeden Fall mit ihr, falls sie die Wohnung selber vor 11h verlässt. Der Besuch der Untermieterin ist nie ohne sie in der Wohnung, es sei denn, die Vermieterin lädt ihn selber ein, länger zu bleiben und ihr zu besuchen.
Spätestens am 10. Dezember sitzen Hauptvermieterin und Untermieterin wieder zusammen, und bestätigen (bei gelungenen Probezeit damit) die Reglung der zweiten Etappe, oder entwickeln zusammen eine neue Reglung für eine dritte Etappe.
Mich beunruhigt es sehr, für Euch beide, dass Ihr beide Frauen nun unglücklich sind, aber anscheinend nicht anhand Unebenheiten zwischen Euch selber, sondern eher wegen des Verhaltens Euren beiden Freunde. Wieso würde deine Freundin mit einem Mann eine Beziehung erhalten wollen, der erst in einer Entscheidungsrunde gehen muss, bevor er weiss, ob er gedenkt zu ihr zu stehen wenn sie sein Kind erwartet? Und wieso würdest Du mit einem Mann eine Beziehung haben wollen, der so weit geht, während er als Gast bei Dir ist, einen andern Gast aus deiner Wohnung hinaus zu kommandieren?
Natürlich sind ja viel mehr Faktoren drin als was Du in einer kurzen Post alles erklären kannst, das ist mir klar, und ich weiss, dass ich die die Situation nicht ganz verstehe. Aber ich höre aus dein Schreiben heraus, dass schon als dein Freund noch bei Dir wohnte, Du aus verschiedenen Gründen mit der Situation und der Beziehung unglücklich warst; darum zog er ja aus und zurück zu seinen Eltern. Und jetzt benimmt er sich, als hätte er etwa ein Recht darauf zu bestimmen, was Du in deiner Wohnung machst und wem Du als Besuch gestattest, und was deine Gäste machen dürfen und was nicht. Das finde ich nicht am Platz.
Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden, und sehe ich nicht Eure ganze Geschichte. Darum: entnimm bitte einfach aus diesen Gedanken von mir nur allfällige Teile, die Dir hilfreich erscheinen.
Ausserdem: https://www.mieterverband.ch/m…ete-gemeinsam-wohnen.html -
Corinne_00
Gerade habe ich deinen früheren Thread gelesen, in der Du von Pläne schreibst, zu heiraten. Zwischen den ersten Post und diese Frage von Dir liegen über 5 Jahre, also vielleicht handelt es sich hier nicht um den gleichen Partner.
In meinem Post ging ich davon aus, dass Du unverheiratet bist und als single Frau die Hauptmieterin bist. Falls es aber der gleichen Mann ist, und falls Ihr geheiratet habt, und nun ein Ehepaar seid, dann gilt mein Rat nicht einfach so wie ich ihn geschrieben habe. Dann ist vermutlich die Wohnung jetzt Euer eheliche Wohnsitz und er nur vorübergehend bei seinen Eltern. Es sei denn Ihr lebt formal getrennt. -
Liebe Nachdenkerin, du bist genial, vielen lieben Dank für deine Bemühungen. Es stimmt schon, dass es hauptsächlich darum geht, was wir beiden (Frauen) wollen und natürlich weiss ich, dass es Faktoren gibt, die ich so kurz nicht beschreiben konnte.
Du hast recht, wahrscheinlich ist es wirklich nicht gut, wenn ich die beiden Sachen vermische. Ich fühle mich auch nicht wohl beim Gedanken, jetzt plötzlich wegen der Sachen kleinlich zu sein. Andererseits hat mindestens die Hälfte der Möbel ja auch mein Freund mitfinanziert, und was, wenn der nun wirklich sagen würde: "Wenn XY ständig kommt, will ich meine Sachen zurück!" So weit würde er zwar nicht gehen, braucht dies aber als Argumentation.
Zu deiner Frage, ob es sich um denselben Partner handelt - ja. Wir führen eine langjährige Beziehung, sind zusammengezogen mit dem Ziel zu heiraten und haben die Hochzeit schliesslich aufgrund des Studiums und später wegen seiner Depression verschoben. Am Entschluss selbst hat sich aber eigentlich nichts geändert, sondern das ganze hat uns eher noch zusammengeschweisst. Und abgesehen von den paar Macken ist er normalerweise ganz umgänglich.Deshalb belastet es mich schon, dass er den Freund meiner Freundin nicht ausstehen kann und sich so eklig benimmt, gleichzeitig habe ich aber auch wenig Lust für einen Typ gross Partei zu ergreifen, der nicht mal für seine Freundin und sein Kind (seine Eltern wissen von beiden nichts) Partei ergreifen will.
Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass sie sowieso ausziehen muss, weil unsere Wohnung für ein Kinderzimmer schlichtweg zu klein ist, aber das Baby sollte erst in 7 Monaten kommen unter dicker Luft zu leben ist halt trotzdem belastend. Trotzdem herzlichen Dank! -
Corinne_00
Wie ist es Dir/Euch in den letzten 10 Tagen gegangen? -
Bei einer Untermiete wird der Hauptmieter zum Vermieter und der Untermieter zum Mieter. Der Hauptmieter hat nicht das Recht einem Untermieter den Besuch durch andere Personen oder das gelegentliche Übernachten von anderen Personen zu verbieten. Der Schweizerische Mieterverband hat für Nichtmitglieder eine kostenpflichtige Mehrwerttelefonnummer, unter welcher man mietrechtliche Auskünfte erhalten kann.
Da der Lebenspartnerin der Hauptmieterin anscheinend nicht Mieter der Wohnung ist, hat er rein rechtlich ohnehin nichts zu sagen. -
Ja, danke Sozialversicherungsberater, für diesen Hinweis.
Corinne_00: Hier ist der entsprechende Link zu generelle Erklärungen zu vielen Aspekten der Miete
https://www.mieterverband.ch/m…trecht/stichworte-az.html