Hallo zusammen,
ich lese überall, dass ein Arbeitsweg von 2 Std. zumutbar ist.
Meine Frage: Sind diese 2 Stunden mit dem öffentlichen Verkehrsmittel oder auch mit dem Auto gerechnet? Wenn ja, wie berechnet die ALV den Weg mit dem Auto?
Besten Dank für Euer Feedback.
Rolf
Zumutbarer Arbeitsweg ALV: 2 Stunden mit Auto oder ÖV?
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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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karhu
Diese Frage ist tatsächlich berechtigt, jedoch kann auch ich dir nicht weiterhelfen, obwohl ich in derselben Situation stecke.
Denke aber daran, dass diese 2 Stunden für einen Weg (nicht hin und her) geschrieben stehen. Es gibt deshalb doch eine AN, die umziehen müssen.
Bin gespannt, ob wir hier eine hieb- und stichfeste Antwort bekommen.
So long
Wurzel -
""Bin gespannt, ob wir hier eine hieb- und stichfeste Antwort bekommen.""(wurzel)
Hallo wurzel
Da wirst Du wohl einen Bundesgerichts-Entscheid abwarten müssen.
Das RAV könnte die Auto-Fahrzeit mit einem Route-Planer ermitteln.
Ob Schnee und Eis oder kilometerlange Baustellen die Fahrzeit erheblich verlängert, wird aber wohl kaum berücksichtigt.
Gruss
Silvia -
@Silvia
Danke dir für deine Antwort. Da du dich in den arbeitsrechtlichen Dingen offensichtlich mehr als gut auskennst, weiss ich nun, dass es nicht an meiner Intelligenz liegt, dass ich nirgends etwas gefunden habe.
Schöne Grüsse
Wurzel -
Handelt es sich hier etwas um einen Streit um des Kaisers Bart? Zwei Stunden Arbeitsweg bedeutet, dass ein Berner z.B. nach St. Gallen oder nach Genf geschickt werden kann. Nur gibt es in Genf genau so Arbeitslose wie in St. Gallen, es kommt also keinem Berater in den Sinn, diese Regel so anzuwenden.
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Hallo Shawne
Grüss bitte den Thomas ganz herzlich von mir.
Übrigens: Jeder RAV-Mitarbeiter ist bestrebt, seine Klientel möglichst rasch zu vermitteln.
Daher kommt es ihm auch in den Sinn, die 2-Stunden-Regel anzuwenden, wenn er eine Möglichkeit sieht.
Gruss
Silvia -
Hallo Zusammen
Ich denke diese Diskussion sollte noch unter einem anderen Gesichtspunkt betrachtet werden.
Wieder arbeiten zu können, sein Einkommen selbst zu generieren, den Staat zu entlasten, die Anerkennung der Gesellschaft, alle diese Dinge, relativieren sicherlich die eine oder andere Minute des Arbeitsweges.
Andererseits, spart man bei einem solchen Arbeitsweg sehr viel an Steuern.
Gruss
Stefan -
@Shawne
Da täuscht du dich aber gewaltig! Dem RAV-Berater ist es nämlich völlig egal, wohin er einen Klienten vermitteln kann. Sein Ziel ist es auf jeden Fall, einen Arbeitslosen wieder in das Berufsleben zurückzubringen. Unter anderem ist das eine Vorgabe in seinem Job.
Gruss Wurzel -
Es gibt einen Gerichtsentscheid das besagt das ein Umzug oder die Miete eines Zimmers zumutbar ist.
Ich selber kenne Jemanden der sich deswegen einen Liferwagen zum Campingmobil umgebaut hat um die Exorbitant teuren Zimmermiete in Zürich zu sparen. -
guten Morgen
anbei ein Gummiartikel
http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_0/a16.html
Unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist eine Arbeit, die
f. einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden je für den Hin- und Rückweg notwendig macht und bei welcher für den Versicherten am Arbeitsort keine angemessene Unterkunft vorhanden ist oder er bei Vorhandensein einer entsprechenden Unterkunft seine Betreuungspflicht gegenüber den Angehörigen nicht ohne grössere Schwierigkeiten erfüllen kann -
Unzumutbar [...] ist eine Arbeit, die
f. einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden je für den Hin- und Rückweg notwendig macht und bei welcher für den Versicherten am Arbeitsort keine angemessene Unterkunft vorhanden ist oder er bei Vorhandensein einer entsprechenden Unterkunft seine Betreuungspflicht gegenüber den Angehörigen nicht ohne grössere Schwierigkeiten erfüllen kann
Jeder verheiratete Familienvater ist somit aus dem Schneider und kann eine derartige Arbeit mit so langem Arbeitsweg ganz legal ablehnen... O:-) -
Also ist es richtig das über 4Stunden Arbeitsweg pro Tag nicht zumutbar sind aber 3 1/2 Stunden schon? (1 3/4Stunden pro Weg)
Wie Streng wird die Regel gehandhabt? Ich meine einen Arbeitsweg von über 1 Stunde pro Weg macht es ja faktisch zur Bedingung eine neue Wohnung zu finden oder die Wohnwagen Lösung in Erwägung zu ziehen. -
Es gibt nicht nur das Kriterium Arbeitsweg, sondern auch andere welche als nicht zumutbar und von der Annahmepflicht ausgenommen gelten:
entspricht nicht den üblichen Arbeitsbedingungen
nimmt nicht angemessen Rücksicht auf die Fähigkeiten oder auf bisherige Tätigkeiten
entspricht nicht den pers.Verhältnissen (Alter,Gesundheit,Familie)
Wiedereinstieg in den Beruf erschwert falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht
Lohn einbringt der geringer ist als 70% des versicherten Verdienstes etc.
Dies nur der Vollständigkeit halber. Alles in der Tat ein bischen gummig. Bei Schwierigkeiten mit dem RAV Betreuer mit dessen Vorgesetztem reden.
Falls das auch nichts fruchtet, weiss ich auch noch nicht wie weiter - aber ich werds Euch wissen lassen sollte ich in diese Situation geraten -
""Also ist es richtig dass über 4Stunden Arbeitsweg pro Tag nicht zumutbar sind aber 3 1/2 Stunden schon? (1 3/4Stunden pro Weg)""(Elle)
Ja, genau so ist es, Elle
Silvia -
Ich habe da noch eine ganz andere Frage:
Ich bin sehbehindert und und mir wurde per 31. Dezember 2015 gekündigt. Nun muss ich wieder eine neue Stelle suchen.
Vor über 3 Jahren arbeitete ich 50 % als Büroangestellter. dann ging die Arbeitszeit auf 40 % zurück. Seit 1. Januar 2015 arbeite ich noch 30 %.
Darf von mir verlangt werden, dass ich für etwa 14 fFranken die Stunde in einer geschützten Werkstatt körbe flechte und dies zu 60 % Arbeitspensum?
Falls das so ist, frage ich mich, wo die Gerechtigkeit bleibt.