Hallo zusammen,
Ich habe soeben mit meiner Nochehefrau telefoniert und ihr mitgeteilt, dass ich meine 4 Kinder in den Sommerferien eine Woche zu mir nehme (nur eine Woche weil ich wieder/noch bei den Eltern wohne). Darauf hin wollte sie von mir wissen wann ich gedenke Herbstferien zu nehmen. Ich antwortete, dass ich es noch nicht sagen kann und fragte warum sie es so früh wissen muss, ihre Antwort: "Ich will nicht erst eine Woche vorher buchen!". Darauf hin sagte ich ihr, sie solle froh sein (finanziell)dass sie überhaupt buchen kann. Ist das legal, wenn mann Sozialhilfe bekommt, man in die Ferien fliegen kann???
Lg, socker.
Ferien buchen trotz Sozialhilfe?
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Ja, es ist möglich, wenn man es richtig angeht.
Entweder man findet in seinem Familien-/ Freundeskreis Sponsoren, man bucht gesponsorte Ferien (Pro Senectute, wenn ich mich recht erinnere), und dann gibt es sogar Fälle, in denen das Amt, bzw eine Stiftung die Ferien bezahlt.
Ich selber kam nie in den Genuss von gratis Ferien, obwohl ich nun seit Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, und auf dieses Verein angewiesen bin, ich bin froh, bezahlen sie mir wenigsten den Selbstbehalt der Arztrechnungen, bis jetzt bin ich noch nicht in den Genuss irgend welcher Zusatzleistungen gekommen, ich wurde immer nur in irgend welche Arbeitsprogramme gesteckt, dies obwohl ich eine AUF von 100% was dann immer wieder in Körperlichen oder Seelischen Zusammenbrüchen endete
Aber das kommt wohl darauf an wie fordernd man ist. -
Hi Socker
Jede/r Sozialhilfebezüger/in kann in die Ferien gehen.
1. Laut SKOS-Richtlinie hat jede/r Sozialdienst-Kunde Anrecht auf Ferien alle paar Jahre.
2. Die Fürsorgeleistungen liegen gut 25% über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum bei völliger Absicherung gegen Prämien-/Mietzinserhöhungen sowie notwendigen medizinischen Zusatzausgaben und bei (wegen garantiertem Steuererlass) Frieden mit dem Steueramt (alles Bedarfspositionen von denen Du als Alimentenpflichtiger nicht einmal träumen kannst).
3. Sie kriegt ja die vollen Kinderalimenten selbst während der Zeit, in der Du die Kinder betreust (kein Wunder hat sie ein Interesse daran, dass Du die Ferien beziehst - mit dem Geld kann ja dann sie in die Ferien).
4. Sie gilt - egal wie gross Dein Engagement ist - als Alleinerziehende und damit per se als hilfsbedürftiges armes Huscheli welches Kirchen, REKA und Pro Juventute gerne unterstützen.
5. Egal ob sie normalerweise in den schönsten Kleidern rumläuft , ständig im Café sitzt, ein Auto hat und mehrmals im Jahr Ferien macht. Es recht, wenn sie zu den Sozialdienst- und Gerichtsterminen in alten Klamotten erscheint und jammert - dann wird keiner ihre Verhalten hinterfragen.
FAZIT: Pech gehabt - Du hast das falsche Geschlecht! -
Pyms zynischen Bemerkungen ist entgegenzuhalten, dass Sozialhilfe kein Geschenk ist. Wenn sich der Sozialhilfebezüger wirtschaftlich erholt hat oder zu Vermögen kommt, zum Beispiel eine Erbschaft antreten kann, wird sich die Frage der Rückzahlung der Sozialhilfegelder unweigerlich stellen.
Und was man vielleicht nicht weiss, Sozialhilfezahlungen sind keine gemeinsamen Schulden der getrennten oder geschiedenen Ehepartner. Schuldner ist ausschliesslich, wer die Sozialhilfe bezieht.
Die Sozialhilfeschulden werden das "Huscheli" eventuell für den Rest seines Lebens begleiten. Der mit dem falschen Geschlecht hingegen ist nach Abschluss der Alimentenverpflichtung aus seiner Schuld entlassen.
"Arm dran", "Pech gehabt", nein, so klar scheint mir das nicht zu sein. -
Danke Cyberblue, danke Pym, danke Verzweifelt.
Ich habe am 30. Juni einen Gerichtstermin. Nicht für die Scheidung sondern für die Trennung und dort hoffe ich, dass all diese Punkte zur Sprache kommen. Ich kann jetzt nur eins machen, auf mich und die Kinder schauen und meine Ex zum Teufel schicken. Soll sie doch herumv*** und in die Ferien fahren, sie wird ihr Fett schon noch abkriegen, da bin ich überzeugt. Ich hingegen habe mein Leben wieder voll im Griff und sie kann mir nichts mehr anhaben.
Alles gute, lg. socker. -
Socker, ich hoffe, dass in disesem Falle, falls ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, die Obhut dir zugesprochen wird.
War letzte Woche auf der VB - da ich eine Gefährdungsmeldung gemacht habe (vor gut 1 Monat!!) - diese wurde weitergeleitet - bis dato nichts gehört - auf Anfrage hin bei der VB war die Antwort: Wir wissen, dass das Kind es viel bbesser bei Ihnen hätte, aber es muss noch mehr passieren, bevor man der KM das Kind wegnehmen kann, ES IST EINFACH SO.
Ich habe die Segel gestrichen - keine Kraft mehr. Hinzu kommt, dass die KM das Kind ständig an eine TM gibt - und wenn ich ihn jedes 2te WE abholen will, darf meine Lebenspartnerin nicht dabei sein, ansonsten gibt sie das Kind nicht. Meine Partnerin darf auch nicht alleine mit dem Kind einkaufen gehen - dies die Mitteilung der VB, weil die KM ein massives Problem mit meiner Partnerin habe ha ha ha. MIr werden nach Strich und Faden die Hànde gebunden. Ach ja - der TM gibt die Mutter stets Kleider mit - bei mir verweigert sie dies. Laut Behörden: Dass müssen Sie halt akzeptieren als Vater.
Ich könnte nur noch kotzen - 1 Jahr läuft das ganze Rösslispiel nun schon und passiert ist nichts! Dann soll die KM halt einen weiteren Sozialfall aus meinem Sohn machen.