Ferien mit Kinder

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  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage betreffend Ferien mit Kinder. Wieviel Ferienwochen pro Jahr darf/muss der Vater mit den Kindern verbringen? Wieviel Ferien alleine darf der Vater verbringen bei 4 Wochen Ferien. Und wann beginnen die Ferien, dass heisst, wenn ich die Kinder eine Woche nehme, das WE davor aber frei habe, muss ich an diesem besagten WE die Kinder auch nehmen. (Statt 7 Tage wären es dann 9 Tage also 2 WE).

    Vielen Dank für eure Antworten. Liebe Grüsse socker.

  • Wieviel Ferienwochen du (mindestens) mit den Kindern verbringen sollst, ist normalerweise im Scheidungsurteil festgehalten.

    Abgesehen davon finde ich es enorm wichtig, dass auch die geschiedenen Väter soviel Zeit wie möglich mit den Kindern verbringen. Grosse Anteilnahme an ihrem Alltag von BEIDEN Elternteilen ist für eine normale psychische Entwicklung der Kinder unerlässlich.

    Ist es für dich ein Problem, wenn die Kinder zusätzlich zu der Ferienwoche bereits das Wochenende davor bei dir verbringen? Was ist so schlimm daran, wenn die von dir gezeugten Kinder - dein Fleisch und Blut- ein paar Tage mehr bei dir - ihrem einzigen Vater- verbringen als die vielleicht richterlich festgelegte Zeit?

    Ich möchte dir raten, die Zeit mit deinen Kindern auszukosten. Sie ist kostbar und sehr schnell vorbei.

  • Vielen Dank für deinen Beitrag Vanessa.

    Leider bist du gar nicht auf meine Fragen eingegangen und bitte versehe mich nicht Falsch aber was du geschrieben hast weiss ich schon längst. Bin ja mitten drin. Das Gerede, dass Väter ihre Kinder so oft wie möglich sehen sollten klingt so geleiert, so etwas kann nur eine Frau schreiben. Ich habe 4 Kinder, 4 Wochen Ferien und soll die Kinder 3 Wochen in den Ferien nehmen. Weisst du wie anstrengend das sein kann? Und wie teuer? Ich arbeite 100% und habe also nur eine Woche pro Jahr Urlaub zum Ausspannen. Glaube mir, ich liebe meine Kinder über alles, aber auch ich komme an meine Grenzen und meine Exfrau kümmert das einen Schei**dreck. Also bitte nun nur noch Antworten die mir weiterhelfen. Nichts für Ungut Vanessa, ich weiss du hast es nur gut gemeint.

    Noch eine Frage, darf ich bei Ferien mit den Kinder einen Anteil der Kinderalimente behalten? 1 Woche Ferien =1/4 der Alimente?

    Ich danke im Voraus für die Antworten. Lg, Socker.

  • socker

    du willst Antworten auf deine Frage (resp. so interpretiere ich Antworten zu was du VERPFLICHTET bist)

    Hier ist Sie:

    ZU GAR NICHTS, ich kenne keinen Mann der zu irgendetwas verurteilt wurde, weil er sein BesuchsRECHT und nicht Pflicht nicht wahrgenommen hat.

    Also du kannst die Kinder solange zu Dir nehmen wie DU willst, immer vorausgesetzt die Mutter ist einverstanden dass Du sie so lange nimmst. Wenn du sie gar nicht, oder kürzer nimmst als abgemacht kann Sie oder andere nicht dazu zwingen.

    Alles andere wie zum wohl des Kindes und bla… bla lass ich mal weg. war das reffend genug?!

    zartbitter

  • Hallo Zartbitter

    Das war mal Klartext, vielen Dank.

    Aber wie sieht es denn mit dem finanziellen aus? Habe ich Anrecht auf einen Teil der Kinderalimente wenn ich die Kinder in den Ferien habe?

    Liebe Grüsse an alle, socker

  • Klartext? Also los:

    Stellen Sie sich gut mit der Kindsmutter - damit sie Mitleid und Verständnis für Ihre verzwickte Lage hat, und Ihnen den Unterhalt und Ihnen für Ihre Erholung eine Woche Urlaub mit den Kindern erlässt.

    Denn wenn Sie das nicht tun - muss sie auch nicht!

    Weder muss sie damit einverstanden sein, dass sie weniger Unterhalt zahlen wollen - denn der Unterhalt ist auf's ganze Jahre gerechnet und berücksichtigt bereits, dass die Kinder eine gewisse Zeit mit Ihnen, dem Vater, verbringen.

    Was meinen Sie denn, was Ihre Ex sparen kann, wenn die Kinder bei Ihnen sind? Kann sie die Kinderzimmer untervermieten, kann sie Versicherungen abmelden? Sie "spart" ein bischen beim Essen und sonstigen Naturalien - aber vielleicht muss sie dieses Geld auch auf die anderen Monate verteilen......

    Aber wenn Sie ein bischen nett sind, ist sie vielleicht einverstanden mit einer Woche weniger Ferien - obwohl: diese Ferien sind ihre Freizeit, ob sie die Ihnen wohl schenken will?

    Mit 4 Kindern hat sie ja auch nicht viel Zeit für die Erholung....

    Übrigens, was meinen Sie mit dem Wochenende vor einer Ferienwoche, Sie haben geschrieben, "wenn ich da frei habe" - frei von was - von der Arbeit oder ist es gerade kein Kinderwochenende? Wenn das letztere der Fall ist, müssen Sie die Kinder nicht schon vorher nehmen - oder nicht das Wochenende nach den Ferien - aber das lässt sich ja sicher mit der Mutter verhandeln. Bieten Sie z.B. an, die Kinder ab Sonntag Abend zu sich zu nehmen. Bei einer Ferienwoche dürfte ein Wochenende dazugehören.

    Ellen

  • Klartext des schweizerischen Zivilgesetzbuches:

    Art.273ZGB:

    "Das Besuchsrecht ist Recht und PFLICHT zugleich: Der Betroffene Elternteil hat sowohl das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinem Kind als auch die PFLICHT, dieses Recht wahrzunehmen."

    Gruss Vanessa

  • Ist schon lustig,wenn die Männer die Kinder haben könnten dann wollen sie nicht und wollen sie, können sie nicht.

    Dass die Mutter die 4 Kinder die meiste Zeit des Jahres betreut und auch müde sein könnte wer interessiert das schon?

    Sie sind sehr zu bedauern und Ihre Kinder noch viel mehr.

  • Liebe(r)star du sprichst mir aus dem Herzen.

    Tag für Tag vier Kinder zu betreuen, sie zu vernünftigen, starken und gradlinigen Menschen zu erziehen ist Schwerstarbeit. Und das ganze notabene ALLEIN. Niemand da mit dem man die Arbeit, vor allem aber die riesige Verantwortung teilen kann. Wenn etwas schief läuft ist man als Mutter die alleinige Idiotin.

    Was sind da schon einige Wochenenden sowie zwei-drei Ferienwochen im Jahr, bei denen es ja in erster Linie darum geht, eine angenehme Zeit zu haben.

  • Hallo Socker,

    ich gebe den vorherigen Schreibern Recht.

    Ihre Anfrage liest sich so, als sei "Vater sein" für Sie eine unzumutbare Pflicht.

    Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Ihren beruflich zugestandenen Urlaub!

    Haben Sie aber auch schon mal daran gedacht, dass die Mutter der Kinder ebenso wie Sie Anspruch auf Urlaub und Erholung haben könnte???? Dass Sie als gemeinsame Eltern sich diesen Urlaub und die entsprechenden Erholungszeiten auch zu gleichen Teilen teilen sollten?

    Denn offenbar erledigt die Mutter die Erziehung während des grössten Teils des Jahres, während Sie als Vater sich da grösstensteils raushalten und nur die für Sie angenehmen Seiten in Anspruch nehmen möchten.

    Erziehung gilt ja nichts, ist kein Beruf, kann jeder mit Links managen und täglich auf dem Spielplatz stehen oder Hausaufgaben üben ist ja keine Sache....!

    Es widert mich mich immer wieder an, mit welchen fadenscheinigen Erklärungen sich manche Väter aus der Verantwortung stehlen wollen!

    Semoi

  • An star85, Vanessa, semoi

    Dazu möchte ich nur etwas sagen. Ihr drei habt keine Ahnung wie die ganze Situation aussieht. Ich werde euch ganz bestimmt nicht die tatsächliche Situation beschreiben und damit einen Versuch starten mich vor euch zu rechtfertigen.

    Das Problem welches ich in solchen Foren sehe ist, dass sich jeder Trottel und frustgeladener Laie auf Kosten anderer mitteilen kann (nicht angesprochen fühlen bitte). Ich habe lediglich eine Frage gestellt und nicht die tatsächliche Situation beschrieben. Und ihr drei glaubt, es besser zu wissen. Wollt Ihr glaubwürdig erscheinen, dann lasst euer selbst gemaltes Bild einer Situation in euren Köpfen und belästigt damit nich die anderen. Und zum Schluss möchte ich noch los werden, dass nicht jede Mutter perfekt und fehlerfrei ist, nur weil sie die Kinder zur Welt gebracht hat. Ich finde es erschreckend wie egoistisch und borniert einige (und es werden immer mehr) Frauen durch das Leben gehen und glauben, sie wären die Mütter des Jahres. Danke trotzdem für den gescheiterten Versuch mir zu helfen... Lg. socker

  • Hallo socker

    ich versuche jetzt mal als mann dir eine vernünftige antwort zu geben .

    Eine Pauschale antwort ,kann ich dir niemand geben,da das von vielen Faktoren abhängt.

    In meinem fall war es bei der Trennungsverhandlung vor 1.5 jahren so, das die Stief(tochter 11 jahre jung),(das betone ich hier bewusst für gewisse damen) , durch die gerichtspräsidentin befragt wurde wie oft und ob sie mich übehaupt sehen will.

    Das ergebnis : jedes 2 WE plus 3 wochen ferien pro jahr verbringt sie mit mir.

    nun ist sie bald 13 jahre alt, und da papi immer schön brav die alimente bezahlt und dann an besagten we kein geld für shopping hat kommt sie nur noch selten. Jetzt gerade in den sommerferien meinte sie wenn wir eh nicht verreisen, wolle sie lieber zuhause bleiben.

    Ich akzeptiere die wünsche meiner tochter und sie kommt wann sie will. was im moment leider nicht gerade oft ist.

    und hier nochmals für gewisse Damen eine scheidung ist für keine der parteien einfacher als für die andere, egal wer unterhalt bezieht oder wer unterhalt erhält. Die Probleme unterscheiden sich bloss.

    Mann sollte nicht immer gleich die persönlichen erfahrungen nehmen und dann alles über einen kamm scheren, gilt für fruen wie männer gleichermassen.

  • Hallo Socker,

    als eine der angesprochenen "gewissen" Damen antworte ich dir, weil ich es nicht gewohnt bin, Missverständnisse auf sich beruhen zu lassen. Ich verstehe meine Antwort auch nicht als Verteidigung oder Rechtfertigung, sondern als Erklärung, wie es dazu kam:

    Du hast eine sehr nüchterne und sachliche Frage gestellt, die niemand wirklich beantworten konnte. Dadurch, dass du auch nichts Näheres über deine Siatuation schilderst, bietest du aber auch Platz für Spekulationen.

    Ich persönlichhabe glücklicherweise keine eigene Scheidungserfahrung, aber Erfahrung vieler anderer aus nächster Nähe und fast hautnah miterlebt habe. Und die Erfahrungen halten sich die Waage, ich habe Rosenkriege aus jeder Sichtweise, Vater oder Mutter miterlebt und es kommt immer, immer auf die sehr persönlichen Umstände an, ob eine Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.

    Hier fliessen also ganz bestimmt nicht persönliche Erfahrungen ein, um erlebten Frust mit dieser Antwort loszuwerden, sondern eher allgemeine Erfahrungen.

    Leider gibt es in einem solchen Drama so viel unendlich persönliche Facetten, dass so eine pauschale Frage nicht zu beantworten ist.

    Ich gehöre jedenfalls nicht zu der Fraktion, die pauschal der Mutter alle Rechte zuspricht, dazu habe ich genügend Mütter kennengelernt, die den Vater nur als Goldesel benutzt haben und somit so manchen Vater bis in den persönlichen Ruin getrieben haben! Anderseits kenne ich auch Väter, die ein Kind zeugen und danach nichts mehr damit zu tun haben wollen, sogar die Alimente als Zumutung empfinden. (Die Frau hätte ja verhüten können)...

    Ich bitte also darum, nicht alle Kritik pauschal in einen Topf zu werfen!

    Es verlangt hier auch niemand eine Rechtfertigung, aber eine nähere Erklärung der Situation wäre einfach hilfreich, um wirklich konkrete Tipps geben zu können. Alles andere bleiben pauschale Tipps auf Gesetzestexte, von denen nicht sicher ist, ob sie bei euch auch angewendet werden können, weil in erster Linie die gemeinsame Abmachung gilt.

    Die basiert normalerweise auf diversen Paragraphen, die aber je nach Richter unterschiedlich ausgelegt werden können. Hier wäre viellicht wichtig, nochmal das ausführliche Scheidungsurteil genauer anzuschauen. Leider ist es nicht Pflicht, aber manchmal hat man Glück, dass sich die Richter die Mühe zu einer ausführlicheren Begründung machen und man kann eine spätere Kritik darauf begründen.

    >Das Problem welches ich in solchen Foren sehe ist, dass sich >jeder Trottel und frustgeladener Laie auf Kosten anderer >mitteilen kann (nicht angesprochen fühlen bitte).

    Das kann und will ich nicht so stehen lassen! Es ist auch mehr als unfair dem Forum und seinen Schreibern gegenüber!

    Wenn du rechtliche Hilfe willst, die hieb- und stichfest ist, wende dich an einen Anwalt und nicht an ein Forum!

    Was erwartest du eigentlich von einem Forum?

    Kostenlose Rechtshilfe von Fachleuten?

    In einem Forum findest du vor allem Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen, aber ganz sicher keine kostenlose Rechtshilfe!

    Es ist sehr einfach, Anschuldigungen zu machen und gleichzeitig zu sagen, bitte nicht angesprochen fühlen.Wenn sich niemand von dieser Bemerkung angesprochen fühlen soll, dann ist sie eh für die Katz, d.h, diese Bemerkung war ziemlich idiotisch und unnötig.

    Tut mir leid, jemand der keine Nachfragen beantworten will, muss sich nicht wundern, wenn spekuliert und interpretiert wird, der muss sich auch nicht wundern, wenn vielleicht niemand wirklich die Lösung parat hat.

    Ein Forum ist normalerweise immer ein Selbsthilfeforum, d.h. Fachleute sind eher selten, weil kaum ein Fachmensch seinen Rat kostenlos erteilt...

    Bevor du dich also hier über die vermeintlichen Antworten diverser Trottel und Laien aufregst, solltest du das berücksichtigen und dich evtl. besser direkt an einen Anwalt wenden. Konkrete Hilfe kann mit deinen mehr als spärlichen Angaben zumindest hier nicht gemacht werden.

    Semoi

  • socker

    Das mal vorweg: die drei Damen wollten es nicht „besser“ wissen – die haben lediglich ihre Sichtweise dargetan – leider mit ein paar unnötigen „Anschuldigungen“. Deswegen aber gleich Trottel und frustgeladener Laie auszuteilen ist falsch. Das bestätigt höchstens, dass der Austeilende selbst frustbeladen ist.

    Dieser Frust geht auch aus dem Anfangsposting hervor, indem das Wort „muss“ klar zum Ausdruck kommt.

    Wenn die Mutter ebenfalls berufstätig ist, kann man ihre Bedürfnisse nach Entspannung bestens verstehen – um nicht zu sagen: muss man verstehen. Lebt sie aber allein vom Geld des gesch. Mannes und Vater der gemeinsamen Kinder, hat sie m.E. einiges Wohlwollen entgegenzubringen. Zudem müsste ihr ein gesunder Geldesel sicherer erscheinen.

    Ferien mit Kindern müssen nicht zwangsläufig teuer sein. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten, die fast gratis vor der Haustüre liegen und den Kindern besser tun als irgendwelche teuren Aktivitäten. Wenn man es richtig angeht, liegt auch sehr viel Entspannung in solchen gemeinsamen Stunden – vor allem aber viel Freude und lustige Momente. Das sollte man bedenkenden, bevor man das Ganze zur Pflichtkür erklärt.

    Und zu guter Letzt eine etwas fade Wahrheit: durch eine Scheidung erlangt man selten die Freiheit, die man sich erhoffte.

    Vermutlich konnte ich mit meinem "Weisheiten"auch nicht wirklich weiterhelfen. Dafür steht eine Meinung mehr im Raum, über die man vielleicht nachdenken kann. Der rechtliche Aspekt sollte klar aus dem Scheidungsurteil hervorgehen. In einer komunalen Rechtsberatung kann man Ihnen (gratis) weiterhgelfen

    velvet

  • An semoi und velvet

    Ich danke Dir seomi für deine Antwort. Und Dir velvet muss ich an dieser Stelle Recht geben. Ich habe etwas überreagiert und Dein Schreiben hat mich eines Besseren belehrt.

    Auch sorry an star85, Vanessa, semoi.

    LG. socker

  • Hi Soccer

    ich versuch dir mal zu schreiben, ohne meine Empfindungen einfliessen zu lassen :)

    Eine Woche ist eine Woche und bleibt eine Woche, also in der Regel 7 Tage. Im Normalfall also nicht 5 und auch nicht 9 Tage.

    Mein Nochehemann und ich regeln dass meistens so. Er holt die Kinder am Samstag und bringt sie die Woche darauf am Samstag wieder. Wenn nun gerade er sein kinderfreies Wochenende hat, kanns aber auch sein, dass er sie am Sonntag holt und dann am Sonntag wieder bringt (das wär ja dann sein Wochenende).

    Da muss man halt miteinander reden!!!

    Wir haben 3 Wochen Ferien vereinbart. Mein Nochehemann hat 5 Wochen Urlaub und ich hab 4 Wochen Urlaub. Also effektiv "leiste" ich mir auch "nur" 1 Woche kinderfreie Ferien. Mein Nochehemann hat 2 Wochen kinderfreie Ferien, die gönn ich ihm auch.

    Vielleicht wäre deine Exfrau ja damit einverstanden, dass die Kinder 2 Wochen Ferien bei dir verbringen und du sie dafür an 3 Wochenenden zusätzlich verteilt aufs Jahr nehmen würdest?

    Aber auch da muss man halt miteinander reden und vielleicht Kompromisse eingehen können!!!

    Unterhalt kannst du für die Ferienzeit natürlich nicht abzweigen, warum haben meine Vorschreiber ja schon erwähnt.