Wohnung zu teuer??

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  • Mein Freund bezieht Sozialhilfe und nun findet das Amt, dass seine Wohnung für 1050.-- zu teuer ist, da er nur Anspruch auf 650.-- hat, die er auch nur dafür bekommt. Er sollte sich nun eine neue Wohnung suchen, bis zu 800.-- würde das Sozialamt bezahlen - ansonsten würde ihm ab Mai 2012 meine Ünterstützung angerechnet.

    Diese besteht darin, dass ich 1-2x pro Monat den Wochenende Einkauf bezahle, da ich ja am Wochenede dort esse, aber ansonsten nicht dort bin. Wir leben nicht zusammen, sondern sind nur befreundet, also kein Konkubinat.

    Werden natürlich Einspruch erheben, denn es kann ja nicht sein dass von seinem Minimalbedarf noch 200.- abgezogen wird nur weil das Sozialamt ihn aus der Gemeinde rausekeln will. Wer kann mir aber einen Link mitteilen, dass ich mich besser darauf berufen kann.

    Dannke. Swissgirl

  • Swissgirl

    Die Sozialämter müssen sich beim bezahlen der Mietzinse an die ortsüblichen Mietzinse gemäss SKOS-Richtlinien halten und das tut diese Gemeinde, indem sie ihm max. 800 Franken für eine 1 Zimmer-Wohnung bezahlen will.

    Wenn er zurzeit eine grössere Wohnung hat, wo er dir ab und zu an den Wochenenden ein separates Zimmer untervermietet, finde ich es richtig, dass du dich an den Wohnkosten beteiligen musst.

    Auch wenn du deinem Freund nicht direkt Geld für die Zimmermiete bezahlst, gibst du ihm indirekt Geld für diese Übernachtungen, indem du ihm Nahrungsmittel bezahlst, wenn du auf Besuch bei ihm bist. Sobald er nur noch eine 1 Zimmerwohnung hat, kann er dir auch kein Zimmer mehr zur Verfügung stellen und was machst du dann?

    Ein Hotelzimmer wäre auch nicht gratis. Sei doch froh, dass du ab und zu mal an den Wochenenden billig in einem separaten Zimmer von deinem Freund übernachten darfst. Wenn du dich nicht an den Wohnkosten beteiligen willst, muss er sich -gemäss Sozialamt- eine Wohnung für 800 Franken inkl. NK suchen.

    Batro

  • Batro

    Sorry aber anscheinend hast du was falsch verstanden. Das Amt bezahlt nut 650.-- also nicht einmal die NK für die WOhnung. Was er aber nun mit seinem Grundbedarf von 950.-- macht muss ja eigentlich gleich sein - er kommt über die Runden.

    Nun will das Amt aber am Mai nur noch 650.-- für die Wohnung bezahlen + 950 Grundbedarf minus 200.-- anteilige Kosten von mir.

    Das verstehe ich nicht und bin auch nicht einverstanden, etwas anderes wäre es, wenn das Amt die volle Miete übernehmen würde.

    Möchte nur einen Gesetzesartikel oder Beitrag finden wo ich mic da drauf beziehen kann.

  • Die Frage stellt sich: Hat es so billige Einzimmer-Wohnungen in der Gemeinde?

    In meiner Wohngemeinde wird demnächst ein Wohnblock aus den 70-er-Jahren abgerissen. Die Wohnungen sind preisgünstig und werden vorwiegend von älteren, wenig begütetren Menschen bewohnt. EL-Bezüger erhalten höchstens Fr. 1'100.-- für die Miete (Quelle Pro Senectute). Solch' billige Wohnungen gibt es weder in unserer, noch in den benachbarten Gemeinden. Frei sind Luxuswohnungen für ca. Fr. 2'000.--, auch Eigentumswohnungen werden angeboten, die kosten dann um die 2 Mio. Ich versuche da zu helfen, deshalb bin ich so gut informiert.

    Natürlich hat mein Beitrag nichts mit der SH zu tun, die Problematik ist aber dieselbe.

  • Hat nur Wohnungen um 900.-- frei. Geht mir eigentlich auch nicht um die 200.-- denn ich will ihn ja unterstützen, darum bezahle ich auch die Einkäufe ab und zu - was eigentlich auch jeder normale Haushalt so macht.

    Aber bin nicht einverstanden, dass vom sowieso schon zu knapp bemessenen Grundebdarf noch 200.-- auf meine Kosten gespart werden.

  • @wissgirl

    Ich kenne die ortsüblichen Mietzinse in der Wohngemeinde von deinem Freund nicht, aber auch ich glaube, dass man selbst auf dem Land keine 1-Zimmerwohnung findet, die weniger als 800 Fanken Mietzins pro Monat kostet.

    Aus meiner Sicht sollte es der Gemeinde egal sein, ob er, so wie jetzt eine teurere Wohnung mietet, solange das Sozialamt ihm dafür nicht mehr als 800 Franken bezahlen muss.

    Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, denn mir fehlen im Sozialwesen ausführlichere Kenntnisse.

    Viel Glück bei der Einsprache.

    Batro

  • @ Swissgirl

    Die Fr. 650.- für die Miete an eine Einzelperson sind schon richtig. Das entspricht dann eben einer Einzimmer-Wohnung. Die Nebenkosten übernimmt das Sozialamt aber durchaus auch, so liegen dann an die Fr. 800.- gut drin.

    Anders geht es leider nicht, hier muss Dein Freund sich also tatsächlich eine solche Einzimmerwohnung suchen bis zur nötigen Frist, welche wohl per 1. Mai gilt.

    Zur Not - falls wirklich eine absolute Wohnungsnot in Eurem Wohngebiet oder Kanton herrscht - kann Dein Freund ein "Fristverlängerungsgesuch" für die Wohnungssuche einreichen. Allenfalls klappt das vielleicht nochmal für weitere drei Monate. - Ist nicht garantiert, aber versuchen kann man es, vor allem, wenn man genügend Belege hat über "Absagen" von Wohnungen oder Belege über die ganze "Such-Arbeit" von Wohnungen.

    Grundsätzlich werden natürlich "gemeinsame Kosten" immer angerechnet, wenn da ein Sozialhilfeklient noch irgendwo "regelmässig" was Essen kann. Also wenn Du "regelmässig" zu ihm gehst, Lebensmittel einkaufst und ihm kochst - es sei denn, es geschieht ab und zu mal, und eben nicht mit "Regelmässigkeit", dann wäre es nicht das selbe - dann wird das natürlich an seine Existenzkosten angerechnet, resp. abgezogen.

    Daher mein Tip: Lass es, für ihn einzukaufen und für ihn zu kochen, hm? Du kannst das mal ausnahmsweise machen, wenn Du wie ein "Besuch" bei ihm bist, aber nicht als Partnerin mit "Regelmässigkeiten".

    Ich weiss, dass das zum Haareraufen und völlig entwürdigend ist (dass man einem Sozialhilfeklienten nicht mal mehr wöchentlich zum Essen einladen darf), aber so bedeppert arbeiten die Sozialhilfebehörden heutzutage eben. (Hier ein grosses Dankeschön an die "armen Steuerzahler", die sich solche Sorgen um ihre Steuern machen, und dieses Geld halt lieber im ollen Strassenbau oder in der städtischen Weihnachtsbeleuchtung investiert sehen wollen.)

    So, und wenn Du es dann "sein lässt", ihm regelmässig einzukaufen und für ihn zu kochen, dann meldet das der Behörde schriftlich.

    Die Behörde muss notfalls dann wiederum das Gegenteil beweisen können, falls sie Euch nicht glauben.

    Du kannst der Behörde ja auch mitteilen, dass Du Dich auf Grund dieser jetzigen "Kürzungs-" resp. "Anrechnungs-Massnahme" so dazu entschieden hättest. - Denk einfach daran, Du MUSST das schliesslich nicht tun (für ihn einkaufen und kochen), denn das tust Du ja gewisserweise aus Anteilnahme, Liebe, oder eben aus Menschlichkeit, und vor allem freiwillig.

    Da die Behörde sowas aber nicht haben will, ... dann lass es eben.

    Ich betone hier - falls andere Leser hier mitlesen, und das Ganze wieder mal falsch verstehen wollen - dass es sich in so einer Situation um eine FREIWILLIGE MENSCHLICHKEIT handelt (eigentlich egal ob "hin und wieder" oder fast schon mit Regelmässigkeit), und dass WENN man das aber sein lässt, resp. NICHT mehr tut, man damit absolut KEINEN Missbrauch macht!

    (Sondern man verzichtet damit nur auf seine Menschlichkeit und das Helfenwollen für einen Sozialhilfebezüger!)

    Tja, schlimm genug, dass es so läuft, aber leider Tatsache.

    LG Nike

  • @ Swissgirl

    Ach ja, noch was:

    Beträgt ein Mietzins MEHR als die erlaubte Grenze (650 plus NK von vielleicht 150), dann geht die Behörde davon aus, dass der Rest der Miete eben von dem Grundbedarf (977.- in der Regel für eine Einzelperson) noch bezahlt werden muss.

    Also so 250.- muss Dein Freund sicherlich von den 977.- für die Miete noch dran nehmen.

    Hier gilt bei den Sozialhilfebehörden so eine Faustregel:

    Entspricht jener Anteil etwa 15 % (so wie eine "Kürzung", welche die Behörde gesetzlich machen kann), dann liegt es noch im Limit.

    Entspricht jener Anteil aber mehr als 15%, sondern 30% oder mehr, dann bleibt dem Sozialhilfeklienten ja praktisch kaum noch was zum Leben. - Und hier geht dann eine Behörde sofort von einem "vermuteten Dritteinkommen" aus, das der Klient haben müsse. Also besteht hier dann schon ein Verdacht auf "Missbrauch", und der Klient muss dann (das ist wiederum bedeppert, aber vor allem muss er "beweisen", dass er keine Dritteinnahmen hat, ... wobei er ja nichts beweisen kann, was es nicht gibt) und er muss in irgend einer Form vorlegen können, wie er mit den restlichen 300 oder 400 Fränkli überhaupt leben kann.

    Wobei es solche Überlebenskünstler-Menschen natürlich durchaus gibt! Selten, aber es gibt sie. Die leben tatsächlich nur von Ravioli und gehen niemals aus dem Haus. - Können die es belegen, dass sie damit klar kommen, wird es dann ausnahmsweise rechtlich gewährt.

    Aber dies einfach als Hinweis. Sobald ein Klient vom Grundbedarf noch einen Anteil Miete dran geben muss, ... wird's tatsächlich äusserst schwierig, mit dem Restbetrag zu überleben. Und die Behörden wissen das natürlich.

    LG Nike

  • Hallo "Swissgirl"

    Den Punkt, den Autor "Nike" schreibt wie "... wenn Du "regelmässig" zu ihm gehst, Lebensmittel einkaufst und ihm kochst ..." würde ich ernst nehmen. Denn dies nennt sich konkret

    "Regelmässige Zuwendungen von Privaten" und ist somit fester Bestandteil des Sozialhilfebudgets Deines Freundes unter den "Einnahmen"! Weiss es das Sozialamt schon?

    Selbstverständlich könnten die Esswaren, die Du isst, theoretisch wieder in Abzug gebracht werden.

    Allerdings:

    Wenn Du regelmässig (d.h. jedes Weekänd) bei ihm übernächtigst, was hier klar den Anschein macht aufgrund Deinen Schilderungen (!), muss dies das Sozialamt sowieso wissen! Wenn er dies nicht meldet, dann macht er sich strafbar sogar - wegen Sozialhilfe-Missbrauch nämlich. Natürlich müsste er diese zu unrecht bezogenen Sozialgelder zurückzahlen oder "abstottern" ... - quasi ein "Teufelskreis" wäre dies doch.

    Darf ich fragen, und warum Du nicht gleich mit ihm eine gemeinsame Wohung beziehen willst?

    Gruss