warum darf das die iv machen????

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  • kann mir jemand erklären, warum die iv sich das recht herausnimmt eine zugesprochene rente erst nach jahren zu bezahlen??? schliesslich habe ich lange und immer die ahv/iv einbezahlt - und dies nicht wenig! bezahlt man die beiträge nicht pünktlich, hat man ja auch gleich die aemter am hals.

  • So leicht ist die Frage nicht zu beantworten, wenn Sie nicht mehr Details angeben:

    - Wie begründet die IV die verspätete Zahlung?

    - Wie lange ist es denn her, dass Sie den Rentenbescheid erhalten haben? Steht dort etwas über den Beginn der Zahlung drin?

    - Sie verwechseln nicht etwa zufällig die ANMELDUNG für eine Rente mit dem RENTENBESCHEID? Dazwischen können tatsächlich Jahre liegen, vor allem wenn der Fall strittig ist.

    - Normalerweise beginnt die Rentenzahlung, sobald der Rentenbescheid rechtskräftig ist, d.h. Einsprachen und Gerichtsverfahren können durchaus verzögernd wirken.

    - Wenn der Rentenbescheid rechtskräftig ist und die Rente dann wirklich einsetzt, aber aus irgendwelchen Gründen nicht sofort gezahlt werden kann, sollte eigentlich am Anfang der Zahlung eine Nachzahlung auf den Beginn der Rechtskraft stattfinden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine rechtskräftig zugesprochene Rente erst nach Jahren bezahlt wird. Da muss doch noch mehr dahinter stecken...

  • hallo lieber schreiber... danke für die antwort.

    also - anfangs april 2010 wurde ich zum iv-fall - dann das wartejahr - dann im mai 2011 hausbesuch von der iv-dame - danach kam das schreiben von der iv (noch im mai 2011), dass ich anspruch auf rente und hle hätte.

    soweit so gut!

    mitte mai 2011 erhielt ich wieder ein schreiben von der iv, dass sie eine kopie vom familienbüchli und trennungsurteil bräuchten - ok - und das sie für die berechnung mindestens einen zeitaufwand von 2 monaten bräuchten.

    mitte sept. 2011 fragte ich per mail bei der iv nach, wann ich die rente erhalte?

    die antwort von der iv (hier wortwörtlich wiedergegeben):

    "wir haben ihre iv-rente noch nicht berechnen können, weil wir zuerst die einkommenstellung infolge scheidung durchführen müssen. infolge edv-systemumstellung verzögert sich dies".

    seit dem 22.9.2011 war dies die letzte antwort von der iv!!!!

    ich frage mich deshalb schon, wo liegt das problem!!!!!

    bin ja sicher nicht der einzige schweizer, welcher getrennt ist - oder???

    muss ich noch geld für einen anwalt ausgeben, wenn DIE nicht weiterkommen??

  • @ sola

    War das Schreiben von der IV (im Mai 2011) ein "definitiver IV-Entscheid" oder ein "Vorentscheid" für eine IV-Rente?

    Ich vermute eher ein "Vorentscheid", denn solange die IV-Behörde nicht wirklich alle Unterlagen hat, wird sie in der Regel keinen definitiven IV-Entscheid fällen.

    Wenn es ein definitiver IV-Entscheid war, dann müsste dieser als rechtliche "Verfügung" kommen, wo auch die genauen Zahlen drauf stehen, und ab wann genau die Rentenzahlung erfolgt.

    Es kann aber durchaus sein, dass für die IV Dein Fall völlig klar ist, und Dir - als provisorischer Entscheid - tatsächlich eine Rente zugesprochen würde, nur dass da eben die Unterlagen noch gefehlt haben. - Ob's jetzt wirklich an einer internen EDV-Umstellung liegt oder nicht doch eher an "Zuviel Arbeit" ist halt fraglich. Letztlich ist alles möglich, denn es ist bekannt, dass die IV selten sehr schnell arbeitet.

    (Wenn der IV etwas unklar wäre wegen Deiner Krankheit, dann wüsstest Du sicherlich Bescheid, oder zumindest Deine behandelnden Ärzte.)

    Ich würde Dir jedenfalls anraten, nochmals freundlich bei der IV anzufragen, wenn Du das letztemal im September was von der IV gehört hast. Vielleicht sind sie ja gerade an Deinem Fall dran jetzt. (Ansonsten hilft Deine erneute Anfrage dazu, dass Dein Fall wieder "zu oberst" auf den Aktenberg kommt.)

    Im "Normalfall" kann ein Jahr "warten" durchaus die Regel sein. (Also auch nach der einjährigen Wartefrist.) So gesehen bist Du noch ein Glücksfall, wenn Du Deine Rente jetzt schon bald bekommst.

    Es gibt schliesslich Fälle, die werden bis zu 6 oder gar 10 Jahre von der IV "bearbeitet", bis dann mal ein Entscheid kommt, wenn der Krankheitsverlauf nicht klar ist, oder wenn sich der Patient noch zwischendurch bemüht, ein bisschen zu arbeiten. Das verzögert gerne einen IV-Entscheid.

    Aber ich denke, bei Dir kann es nicht mehr all zu lange dauern. Zur Not - falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast - würde ich Dir empfehlen, diese einzuschalten.

    Aber versuch's zuerst nochmal mit einer freundlichen Anfrage.

    Liebe Grüsse

    Nike

  • Hallo

    Ist in der Zwischenzeit eine erste Auszahlung erfolgt?

    Um es vorweg zu nehmen: Eine Rechtsschutzversicherung dafür braucht es sicher nicht. Wenn ich richtig verstanden habe, so hat die IV, also die kantonale IV-Stelle schon längst einen rentenbejahenden Entscheid gesprochen, oder.

    Jetzt liegt es auch nicht mehr an der IV selbst, die Rentenleistung zu sprechen und auszuzahlen.

    Sondern es ist Aufgabe der zuständigen Ausgleichskasse (kantonale AK oder einer Verbands-AK) - welcher? - die Rente zu berechnen und die noch ausstehenden Unterlagen einzuholen resp. einzuverlangen (z.B. Scheidungsurteil). Eigentlich bedauerlich, dass der IV-Sachbearbeiter diese fehlenden Unterlagen nicht schon vorher bzw. früher bemerkt hat ...

    Zudem "infolge edv-systemumstellung verzögert sich dies" - sowas mag wohl eine Begründung sein, sollte aber keineswegs das Problem für die versicherte Person werden ... Die Organe der AHV haben gefälligst in angemessener Zeit die Bearbeitung vorznunehmen ... und wenn ihnen dies nicht gelingt, dann müssen sie halt mehr Personal einstellen ...

    Was Du machen könntest oder ihnen zumindest höflichst in freundlichstem Ton sagen ist, dass Du in Erwägung ziehen würdest, eine so genannte Rechtsverzögerungs-Beschwerde zu machen ... meist "hilft" dies zur "Beschleunigung" ... ! Denn eine Rechtsverzögerungs-Beschwerde ist immer unangenehm für ein Amt ...

    Gruss

  • Also ich kenne da eine Gemeinde im Kanton Zürich die sich nach der schriftlichen Androhung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde für ein seit 14 Monaten nicht bearbeitetes Gesuch um EL und trotz darin gestelltem Begehren um Akteneinsicht und Ersuchen um einen Besprechungstermin zur Besprechung des Gesuchs nicht einmal die Mühe gemacht hat bei mir anzurufen um einen Termin abzumachen. Teilweise fehlt es völlig an einer Sensibilität für Amtspflichten geschweige denn an Sanktionen gegen solche Mitarbeiter. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich braucht Monate zwischen der Einreichung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde und einem Urteil. Das ist auch keine Garantie, dass dann etwas passiert. Eine Entschädigung gibt es nicht, man kann nur eine Parteientschädigung für die entgeltliche Vertretung durch einen Vertreter (muss kein Anwalt) sein vom Gericht bekommen, die aber weder die volle vom Vertreter verrechnete Anzahl Stunden noch dessen echten Stundensatz decken muss.