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  • @"Sozialversicherungsbrater"

    Du fragst in Deinem letzten Beitrag

    "Wogegen habt Ihr Rekurs eingelegt? "

    So wie ich es verstanden habe

    wäre dieser Rekurs oder diese Rekurse

    gegen die IV (!) - wegen Wegfall der Rente!

    und/oder

    gegen die Suva (!) - weil keine Leistungen mehr gesprochen werden

    ...

    Wie von mir schon gesagt worden sollte der Rechtsanwalt sich im Sozialversicherungsrecht auskennen ...

    Gelesen haben ich NICHT, dass "pasco56" mit den Steuerforderungen nicht einverstanden wäre ... sondern sie können diese Forderungen - welche sie wohl nicht bestreiten wollen - einfach nicht bezahlen, denke ich ... (!)

    ... und eben können sie nicht zahlen, weil sie keine Leistungen von IV und Suva hätten

    - Allenfalls ein Härtefallgesuch für die Steuern möglich?

    Gruss

  • pasco56: Die entscheidende Frage ist, ob ein Profi kontrolliert hat, ob Ihr alle Abzüge und Reduktionen auf der Steuererklärung für 2011 gemacht habt, die möglich sind. Selbst wenn die Einsprache- bzw. Rekursfrist gegen die definitive Steuereinschätzung des Steuerkommissärs für 2011 verpasst wurde, kann man trotzdem ein Wiedererwägungs- bzw. Revisionsgesuch stellen und die Abzüge (Krankheits- und Behinderungskosten, effektive höhere Gebäudeunterhaltskosten) und Reduktionen (Härtefallreduktion des Eigenmietwerts) geltend machen und so den Steuerbetrag für 2011 drücken. Zudem kann man die Steuerzahlung für 2011 auch gänzlich vermeiden indem man ein Gesuch um Erlass der Steuerzahlung für 2011 macht. Wenn Ihr die Kriterien für einen Erlass erfüllt sollte das kein Problem sein. Nur solltet Ihr das rasch machen. Wie gesagt, wenn Ihr mir das rasch schickt, könnte ich das machen. Dabei geht es darum eine Betreibung und unnötige Zinsen und Bussen zu vermeiden.

    Eine längerfristige Lösung für die Zukunft zu finden indem zusätzliche Einkünfte wie die Prämienverbilligung, sonstige Sozialversicherungsleistungen oder Sozialhilfe bezogenn werden, ist ein zweites von den Steuern unabhängiges Aufgabengebiet. Habt Ihr bisher nur ein Taggeld der IV erhalten oder bereits eine Rente der IV erhalten?

    Habt Ihr von der IV nur einen sogenannten Vorbescheid erhalten und müsst jetzt innerhalb von 30 Tagen mündlich oder schriftlich Einwände gegen diesen Vorbescheid geltend machen und könnt Einsicht in die Akten nehmen? Oder habt Ihr dies bereits gemacht und habt dann auch eine Verfügung erhalten und müsst jetzt beim kantonalen Sozialversicherungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde gegen diese Verfügung erheben? Nehmt Euch einen guten Anwalt, der wirklich auf Invalidenversicherungsrecht spezialisiert ist und lasst Euch von Ihm die Schreiben, die er einreichen möchte vorher zeigen und kontrolliert diese durch bzw. lest die Gesetzesartikel, Verordnungsartikel oder Gerichtsurteile die er darin zitiert. Wenn der Anwalt Fehler macht habt Ihr ein Riesenproblem. Das Bundesgericht hinterfragt Tatsachenbewertungen des kantonalen Sozialverersicherungsgerichts nicht mehr, sondern überprüft nur ob das auf dieses Tatsachen das passende Recht korrekt angewendet wurde.

  • @“pasco56“

    „wir machen Rekurs gegen die IV.“

    Und was ist mit der Suva? Müsstet Ihr hier nicht auch noch zum Beispiel ein Rechtsmittel in Erwägung ziehen.

    @“Sozialversicherungsberater“

    „Habt Ihr bisher nur ein Taggeld der IV erhalten oder bereits eine Rente der IV erhalten?“

    Autor “pasco56“ hatte geschrieben u.a. Verfasst am: 05.10.2012 [18:17]

    „(…) Die IV bezahlte dann für einige Monate eine halbe Rente, welche diesen Monat aufgehoben wurde. (…)“

    und Verfasst am: 06.10.2012 [10:00]

    „(…)Ergebnis: falsche Interpretation seitens der IV, daher der Rentenwegfall. (…)“

    .

    Fazit, es war also nicht bloss ein „Taggeld IV“.

    Zudem zahlt die Eidg. IV nicht einfach ein Taggeld wegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (und in diesem Fall natürlich sowieso nicht, da es ein Unfall war).

    Ein so genanntes Taggeld der IV ist immer auch an eine entsprechend verfügte Massnahme verbunden – zum Beispiel eine Berufliche Abklärung oder eine von der IV übernommenen beruflichen Ausbildung/Weiterbildung et cetera …

    „(…) der wirklich auf Invalidenversicherungsrecht spezialisiert ist (…)“

    Ich meine, der Anwalt müsste im Sozialversicherungsrecht generell Erfahrung sowie Spezialkenntnisse haben, zumal es hier auch um die Suva (UVG) ginge … (!)

    Betreffend etwaigen Krankheitskosten/Behindertenkosten in der Steuererklärung:

    Autor “pasco56“ hatte geschrieben u.a. und dies ebenso Verfasst am: 05.10.2012 [18:17]

    „(…) Die Krankheitskosten konnten nie abgezogen werden, weil ja die Suva etwas übernommen hatte. (…)“

    . Dennoch ist es natürlich so, dass trotzdem Krankheitskosten abgezogen werden könnten - vor allem wenn das steuerbare Einkommen immer kleiner würde! Aber scheinbar war dies nicht der Fall und wohl beispielsweise gab es keine grossen Zahnarztrechnungen (was ich denke, es bei Alter 56 auch nicht unbedingt gibt oder noch nicht).

    @“pasco56“ und @“Sozialversicherungsberater“

    Hingegen für die Zukunft ist dieser Punkt (Krankheitskosten/Behindertenkosten) wohl wichtig und zwar aufgrund meiner hier im vormaligen Abschnitt gemachten Erläuterungen.

    Gruss

  • guten Abend

    vielen Dank euch Beiden, für die vielen guten Ratschläge.

    Wir werden versuchen, einen Anwalt zu finden, welcher sich unserer annimmt und natürlich auch auf diesem Gebiet spezialisiert ist.

    In der Zwischenzeit werden wir die einzelnen Vorschläge durcharbeiten.

    Was die Gesetzesartikel, Gerichtsurteile usw. angeht, müssen wir wohl auch dem Anwalt vertrauen.

    gruss, pasco56

  • Sozialversicherungsberater



    Zudem zahlt die Eidg. IV nicht einfach ein Taggeld wegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (und in diesem Fall natürlich sowieso nicht, da es ein Unfall war).

    Ein so genanntes Taggeld der IV ist immer auch an eine entsprechend verfügte Massnahme verbunden – zum Beispiel eine Berufliche Abklärung oder eine von der IV übernommenen beruflichen Ausbildung/Weiterbildung et cetera …



    pasco56 hat nicht gesagt, ob eine Massnahme verfügt wurde oder nicht und eine berufliche Abklärung oder eine beruftliche Aus- und Weiterbildung gemacht wurde oder gemacht wird. Folglich kann man ohne vorherige Abklärung des Sachverhalts nicht sagen, ob (auch) ein Taggeld bezahlt wurde oder nicht. Abgesehen davon verwechseln Laien oft Fachbegriffe und reden z.b von Einsprachen wenn eine Beschwerde bei einem Gericht gemeint war.



    Betreffend etwaigen Krankheitskosten/Behindertenkosten in der Steuererklärung:

    Autor “pasco56“ hatte geschrieben u.a. und dies ebenso Verfasst am: 05.10.2012 [18:17]

    „(…) Die Krankheitskosten konnten nie abgezogen werden, weil ja die Suva etwas übernommen hatte. (…)“

    . Dennoch ist es natürlich so, dass trotzdem Krankheitskosten abgezogen werden könnten - vor allem wenn das steuerbare Einkommen immer kleiner würde! Aber scheinbar war dies nicht der Fall und wohl beispielsweise gab es keine grossen Zahnarztrechnungen (was ich denke, es bei Alter 56 auch nicht unbedingt gibt oder noch nicht).



    Ich verlasse mich grundsätzlich nicht darauf, dass Laien im Steuerrecht wissen, ob Ausgaben tatsächlich nicht abgezogen werden können, wenn nicht sicher ist, ob diese alle einschlägigen Vorschriften durchgelesen und dies kontrolliert haben oder ein Profi die Steuererklärung kontrolliert hat. Ich gehe lieber auf Nummer sicher. Better safe than sorry.



  • Sozialversicherungsberater

    (...)

    pasco56 hat nicht gesagt, ob eine Massnahme verfügt wurde oder nicht und eine berufliche Abklärung oder eine beruftliche Aus- und Weiterbildung gemacht wurde oder gemacht wird. Folglich kann man ohne vorherige Abklärung des Sachverhalts nicht sagen, ob (auch) ein Taggeld bezahlt wurde oder nicht. Abgesehen davon verwechseln Laien oft Fachbegriffe und reden z.b von Einsprachen wenn eine Beschwerde bei einem Gericht gemeint war.

    (...)

    Ich verlasse mich grundsätzlich nicht darauf, dass Laien im Steuerrecht wissen, ob Ausgaben tatsächlich nicht abgezogen werden können, wenn nicht sicher ist, ob diese alle einschlägigen Vorschriften durchgelesen und dies kontrolliert haben oder ein Profi die Steuererklärung kontrolliert hat. Ich gehe lieber auf Nummer sicher. Better safe than sorry.



    Lieber „Sozialversicherungsberater“

    Es war eigentlich ziemlich offensichtlich bereits, dass kein IV-Taggeld bezahlt worden wäre; nicht zuletzt hat ja „pasco56“ schon geschrieben von einer IV-Rente, die wegfällt; und wenn und zwar dies wohl früher auch einmal ein IV-Taggeld bezahlt worden wäre, so wäre dies heute längst nicht mehr relevant. Nicht zu vergessen wäre, dass ja die Suva ein Taggeld bezahlt hätte. Übrigens, es konnte auch davon ausgegangen werden, dass bei „pasco56“ keine entsprechende Massnahme verfügt worden wäre, zumal „pasco56“ ziemlich ausführlich seinen Fall geschildert hätte und sicher etwas davon erwähnt hätte. (Auch vom zeitlichen Verlauf her gehe ich davon aus.)

    Beispiele und Voraussetzungen, in welchen Fällen ein IV-Taggeld ausbezahlt würde resp. „nicht einfach ein Taggeld wegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (und in diesem Fall natürlich sowieso nicht, da es ein Unfall war).“, habe ich bereits in einem meiner früheren Beiträge hier genannt.

    Ebenso recht offensichtlich ist, dass „pasco56“ mit den gestellten Steuerforderungen einverstanden wäre. Seine Erläuterungen sind auch in dieser Sache sehr ausführlich, was Abzüge oder eben nicht Abzüge angehen. So, wie ich es verstehe, hätte „pasco56“ heute einfach grösste Mühe, die aktuell fälligen Steuerrechnungen zu begleichen, obwohl er wollen würde! Zudem sind die Aussagen von „pasco56“ nachvollziehbar und ich finde, dass „pasco56“ selbst auch nicht blöd wäre. Das gilt für mich auch, wenn „pasco56“ schriebe von einem Rekurs, dass er wüsste, was ein Rekurs wäre.

    Ich vermute, dass „pasco56“ wohl auch selbst wüsste, ob er grössere Auslagen gehabt hätte (z. B. Zahnarzt oder für Liegenschaftsunterhalt) oder dies sicher selbst in seinem Portemonnaie gespürt hätte wohl; und in einem allfälligen solchen Fall ist er nun erst noch genug aufmerksam gemacht worden jetzt durch uns … (!)

    Es geht hier grundsätzlich NICHT um das Steuerrecht, auch wenn der Titel „Steuern“ wäre. Und es tut mir leid für Dich, „Sozialversicherungsberater“, dass Deine speziellen (Steuer-)Kenntnisse nicht gefragt wären – in Anspielung auf Deine Aussage Verfasst am: 05.10.2012 [18:28] von wegen „Glücklicherweise habe ich mich auch auf Steuerrecht spezialisiert und mache auch Steuererklärungen und Steuerberatungen.“ und aufgrund Deiner „Einladung“ Verfasst am: 07.10.2012 [12:23] wie folgt „Habt Ihr einen Drucker, der auch scannen kann und habt Ihr eine Kopie Eurer Steuererklärung für 2011 und der Aufforderung den Betrag für 2012 vorauszuzahlen? Wenn ja, könnte Ihr mir eine private Nachricht schicken. Ich schicke Euch dann meine E-Mailadresse und Ihr könnte mir Eure gescannten Unterlagen als Anhang zu einem E-Mail schicken. Ich kann dann kontrollieren, ob Ihr die (…)“ „pasco56“ ist auch gerüstet für etwaige Abzüge kommender Jahre. Sonst kann er alsdann immer noch Dich anfragen.

    Übrigens, scheinbar hatte „pasco56“ auch bereits Kontakt mit den betroffenen Behörden; dies wird in seinen Beiträgen nämlich angetönt …

    Gruss

  • @sozialversicherungsfachmann:



    Es geht hier grundsätzlich NICHT um das Steuerrecht, auch wenn der Titel „Steuern“ wäre. Und es tut mir leid für Dich, „Sozialversicherungsberater“, dass Deine speziellen (Steuer-)Kenntnisse nicht gefragt wären – in Anspielung auf Deine Aussage Verfasst am: 05.10.2012 [18:28] von wegen „Glücklicherweise habe ich mich auch auf Steuerrecht spezialisiert und mache auch Steuererklärungen und Steuerberatungen.“ und aufgrund Deiner „Einladung“ Verfasst am: 07.10.2012 [12:23]



    Die Aussage empfinde ich ehrlich gesagt als sarkastisch und als Unterstellung ich würde mich hier mit meinem Fachwissen aufspielen und wollen um mein Ego zu pflegen. Ich will hier lediglich jemandem in einer Notlage helfen und das nota bene pro bono.

    pasco56 hat das aktute Problem seine Steuern nicht bezahlen zu können. Somit geht es bei seinem Problem sehr wohl um Steuern, denn eine nachträgliche Reduktion der Steuerschuld oder der vollständige Erlass der Steuerschuld (und auch das gehört zum Steuerrecht) würden das akute Problem lösen. pasco56 glaubt, dass diese Steuern korrekt sind. Das muss aber nicht so sein, da pasco56 ein Laie ist und vielleicht nicht alle Abzugsmöglichkeiten ausgeschöpft und anscheinend keinen Antrag auf Erlass der Steuerschuld gestellt. Um auch die Ursache des Problems zu lösen muss pasco56 zusätzliche Finanzierungsquellen wie Sozialversicherungsleistungen oder Sozialhilfeleistungen finden.

    Ich unterstelle keinem Ratsuchenden, dass er oder sie blöd ist. Ich bin mir nur bewusst, dass die meisten Menschen, die um Rat fragen auf dem Fachgebiet Laien sind. Laien glauben oft, dass alles in Ordnung wäre oder erzählen nur einen Teil des Sachverhalts weil Sie andere Teile nicht als relevant erachten. Und leider werden auch manchmal falsche Bezeichnungen verwendet. Für eine gute Beratung ist es wichtig nicht nur von dem geschilderten Teil des Sachverhalts auszugehen, sondern gegebenenfalls auch nachzufragen und Dokumente zu überprüfen.

  • in der Zwischenzeit haben wir ein Anwaltsbüro gefunden. Spezialisiert auf, u.a. Sozialversicherungsrecht.

    Steuern: was wir abziehen konnten, wurde von uns auch abgezogen. Krankheitskosten reichten nicht. Keine grösseren Rechnungen, Zähne, Brillen.

    @ eine nachträgliche Reduktion der Steuerschuld oder der vollständige Erlass der Steuerschuld (und auch das gehört zum Steuerrecht) würden das akute Problem lösen.

    Das haben wir noch nicht in Erwägung gezogen, weil wir gar nicht wussten, dass das evtl. möglich ist. Vielen Dank.

    Es geht hier an sich nicht um Steuern, sondern um den Wegfall der Rente, wobei wir natürlich wieder bei den Steuern sind, welche uns Mühe machen.

    Wir werden alle Antworten, Vorschläge, Tipps von Sozialversicherungsberater u. Sozialversicherungsfachmann dem Anwaltsbüro unterbreiten, in der Hoffnung, dass das Ganz für uns eine Erleichterung bringt.

    pasco56



  • @sozialversicherungsfachmann:



    (...)



    Die Aussage empfinde ich ehrlich gesagt als sarkastisch und als Unterstellung ich würde mich hier mit meinem Fachwissen aufspielen und wollen um mein Ego zu pflegen. (...)



    Der Begriff Sarkasmus bezeichnet beißenden, bitteren Spott und Hohn. Sarkasmus ist ein latinisiertes griechisches Substantiv (σαρκασμός sarkasmós „die Zerfleischung, der beißende Spott“, von altgriechisch sarkazein „sich das Maul zerreißen, zerfleischen, verhöhnen“, von σάρξ sarx „das (rohe) Fleisch“). Die Redefigur des Sarkasmus fand schon in der antiken Rhetorik (z. B. Demosthenes, Cicero) Verwendung.

  • @ Pasco56

    So wie ich die diversen Postings hier interpretiere, ist bei ihnen durch de Wegfall einer Rente das Einkommen gesunken, was sich erst verspätet auf ihre Steuerrechnung auswirkt.

    Das Problem tritt grundsätzlich bei jedem auf, welcher in einem Jahr viel und im nächsten Jahr wenig verdient.

    Für die Steuerämter ist das eigentlich ein normaler Fall.

    Versuchen Sie, mit dem Steueramt einen Deal auszuhandeln, in welchem Sie vorschlagen, monatlich eine gewisse Summe der geschuldeten (Nach-)Steuern zu überweisen, welche bei ihrem momentanen Einkommen noch möglich ist. Die grundsätzliche Bereitschaft, die Steuern vollständig zu bezahlen, sollte aber erkennbar sein.

    Nach einem Jahr schlägt ihr gesunkenes Einkommen ja dann auch auf die Steuern durch indem diese auch tiefer ausfallen und den Abzahlvorgang erleichtern.

    Momentan sind übrigens viele IV-Rentner, denen im Sinne der IV-Revision 5, welche von den bürgerlichen Parteien durchgezwängt wurde, die Rente gestrichen oder vermindert wurde, in der gleichen Situation.

    Man sieht hier wieder einmal deutlich, dass unsinnige Sparbemühungen am unteren Ende der Einkommensskala gar nichts bringen. Die Kosten werden entweder (im Falle der IV) vom Steuerzahler oder dann vom Sozialamt (und damit auch indirekt wieder vom Steuerzahler) getragen.

    Manche Politiker lernen es eben nie und wenn ich die Diskussion kürzlich in der vorberatenden Komission des Nationalrates zum Thema Sparen bei der IV und lineare Rentenabstufung im Rahmen der Revision 6b verfolge, wird mir kotzübel. Höre ich das Geschwätz des Pseudosozialfachmannes Bortoluzzi (Schreiner von Beruf und nicht etwa Sozialversicherungsexperte!) kommt mir die Galle hoch. Ich gewinne den Eindruck, dass der gute Mann langsam aufpassen sollte, dass seine Schreinerei nicht irgendwann von einem Wutbürger "bengalisch renoviert" wird...

    Gruss

    Rolf.

  • @ alle

    Dieser Fall zeigt wieder einmal exemplarisch, dass sich die Aufrechnung eines Eigenmietwertes auf das steuerbare Einkommen sehr ungünstig auswirken kann.

    Dies ist der Fall bei einem Hausbesitzer, dessen effektives Einkommen durch Wegfall einer Rente zu klein wird zum Leben, aber auf dem (Steuer-)Papier verfügt er immer noch über ein wesentlich grösseres Einkommen und Vermögen.

    Dies wiederum bewirkt, dass die Krankenkassenverbilligung und der Anspruch auf Ergänzungsleisungen etc. sofort dahinfällt.

    Hätte dieser Hausbesitzer sein Geld anstatt in einem Haus in Aktien etc. angelegt, könnte er einen Teil der Wertschriften verkaufen und damit die Nachsteuern problemlos bezahlen. Bei einem Haus ist die Aufstockung der Hypothek zum Zwecke der Tilgung von Steuerschulden bei kleinem Einkommen nicht möglich, da macht keine Bank mit.

    Der unsoziale und unsinnige Eigenmietwert gehört sofort abgeschafft oder zumindest bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen etc. nicht mehr berücksichtigt.

    Denkt daran, wenn das Thema Eigenmietwert wieder einmal zur Abstimmung kommt!

    Gruss

    Rolf.