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  • guten abend

    wir haben im Moment einen finanziellen Engpass. Können die Steuerrechnungen (Nachsteuern 2011 und 2012) nicht bezahlen. Können wohlverstanden, nicht dass wir nicht wollen. Die vorgeschlagenen Raten sind uns viel zu hoch, als Konsequenz wird uns angedroht, denn vollen Betrag auf einmal zu zahlen, was unmöglich ist. Was können wir unternehmen?

    Freundliche Grüsse pasco56

  • Hallo

    Ich frage mich noch, ob Sie wohl Sozialhilfe beziehen, weil Sie Ihren Beitrag hier eröffnet haben. Wenn ja, dann denken Sie daran, dass Sozialhilfegelder eigentlich nicht dazu da wären, Steuern zu zahlen ... bitte sagen Sie dies der Gemeinde oder dem Kanton resp. der Stelle, die von Ihnen diese Steuern verlangt ... (!)

  • Hallo soziaversicherungsfachmann

    nein, wir beziehen keine Sozialhilfe. Ich denke auch nicht , dass das möglich ist, da wir ein altes Haus besitzen. Ich bin Alleinverdienerin, mein Mann wurde ausgesteuert. Findet auch keine Stelle, da zu alt und keinen Beruf erlernt, hat sich aber immer hoch gearbeitet. Vor 4 Jahren hatte er einen Unfall, seit dem höchstens zu 50% arbeitsfähig.

    Jetzt geht nichts mehr. Wir haben nur Steuerschulden, welche hoch sind, da wir nur bei mir etwas abziehen können, deshalb ich mich hier gemeldet.

  • Hallo "pasco56"

    Danke für die rasche Antwort bzw. Bericht und ja, ich habe unterdessen gemerkt, dass Sie vor zwei Jahren eine Anfrage hier im Forum hatten wegen Ihren Fest-hypotheken ...

    Ein wachsames Auge habe ich auf Ihre Aussage wie "Vor 4 Jahren hatte er einen Unfall" ... und damals war er noch UVG versichert gewesen (allenfalls als Arbeitsloser über die Suva) ... oder nicht ... ? ... !

    Und übrigens, von wegen "etwas abziehen" (gemeint bei den Steuern), beachten Sie, dass man auch Krankheitskosten (inklusive Selbstbehalte) von der Steuern je nachdem abziehen könnte ... !

    Gruss

  • hallo sozialversicherungsfachmann

    auf der Arbeit hatte er einen Unfall, worauf im gekündigt wurde, Probezeit.

    Die Suva bezahlte für 2 Jahre, die Rav ebenso, dann wurde er ausgesteuert. Die IV bezahlte dann für einige Monate eine halbe Rente, welche diesen Monat aufgehoben wurde.

    Die Krankheitskosten konnten nie abgezogen werden, weil ja die Suva etwas übernommen hatte.

    Prämienverbilligungen gibt es auch nicht.

    Gruss

  • pasco56: Können Sie uns den Sachverhalt ein wenig umfassender schildern? Wenn Sie dies noch diskreter wollen, können Sie auch die Funktion in diesem Forum nutzen mir eine private Nachricht zu senden.

    Wohnsitzkanton

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    In welchem Kanton zahlen Sie Ihre Steuern (ist wichtig um das anwendbare Steuerrecht ermitteln zu können)? Bezahlen Sie laut Ihrer Steuererklärung auch direkte Bundessteuer (muss nur bei hohem Einkommen und Vermögen bezahlt werden)?

    Glücklicherweise habe ich mich auch auf Steuerrecht spezialisiert und mache auch Steuererklärungen und Steuerberatungen.

    Eigenmietwert

    =========

    Wohnen Sie und Ihr Mann in dem Haus, das Sie besitzen? Wenn ja müssen Sie bei ihrem Einkommen den Eigenmietwert versteuern. Im Kanton Zürich könnten Sie auf dem Eigenmietwert eventuell einen Härtefalleinschlag geltend machen. Ich habe dadurch bei einem Rentnerpaar mit hohen Krankheits- bzw. Pflegeheimkosten den Eigenmietwert sogar auf Null drücken können. Im Kanton Zürich kann man auch einen Unternutzungseinschlag auf dem Eigenmietwert geltend machen, wenn man bestimmte Zimmer nicht mehr benutzt, weil zum Beispiel die Kinder ausgezogen sind.

    Gebäudeunterhaltskosten

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    Machen Sie bei den Gebäudeunterhaltskosten einen Pauschalabzug geltend oder haben Sie die Rechnungen und Kassenbelege gesammelt und können die höheren effektiven Gebäuderunterhaltskosten abziehen?

    Hypothekarzinsen

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    Wann läuft Ihre Hypothek aus? Haben Sie zwei Hypotheken? Sind die bei der gleichen Bank und beruhen beide auf dem gleichen Schuldbrief (einen Schuldbrief aufzuteilen um bei zwei verschiedenen Banken eine Hypothek zu haben kann teuer und mühsam sein)? Eventuell könnten Sie Ihre Hypothek durch eine neue Hypothek mit günstigeren Zinsen ersetzen und dann bei den Zinsausgaben sparen. Eventuell könnten Sie die Hypothek auch erhöhen, wenn Sie drigend Geld brauchen und sich die höhere Zinsbelastung bei einer höheren Hypothek überhaupt noch leisten können.

    Krankheitskosten und Krankenverischerungsprämien

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    sozialversicherungsfachmann hat schon erwähnt, dass auf der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen Krankheits- (selbst bezahlte Kosten wegen Franchise und Selbstbehalt) und Behinderungskosten abgezogen werden können.

    Jetzt wurden die neuen Krankenversicherungsprämien veröffentlicht. Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit http://www.priminfo.ch können Sie schauen welche Krankenkasse die günstige ist. Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Sie bei Ihren Ausgaben sparen.

    Prämienverbilligung

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    Beziehen Sie vom Kanton Prämienverbilligungen für Ihre Krankenkassenprämien? Wenn nein, erkundigen Sie sich auf Ihrer Gemeinde bzw. der kantonalen Sozialversicherungsanstalt.

    Motorhaftpflichtversicherung

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    Auf http://www.comparis.ch können Sie auch schauen, ob Sie eine günstigere Motorhaftpflichtversicherung finden, wenn Sie ein Auto haben.

    Grund für den Engpass

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    Was hat den finanziellen Engpass verursacht? Der Unfall und die anschliessende Arbeitslosigkeit Ihres Mannes?

    Sozialhilfe

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    Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ihr Mann einen Anspruch auf Sozialhilfe hat und Sie zumindest für eine begrenzte Zeit Ihr Haus trotz Sozialhilfebezug behalten könnten. Hat Ihr Mann sich bei der Unfallversicherung gemeldet bzw. wurde die Invalidität amtlich abgeklärt? Gibt es darüber schon rechtskräftige Verfügungen?

    Anspruch auf Frührente der AHV und Ergänzungsleistungen

    =====================================

    Wenn Ihr Mann zu alt ist, haben Sie schon abgeklärt ob er in Frührente gehen könnte und dann eventuell einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente hat? Wie alt ist Ihr Mann?

  • Hallo "pasco56"

    Dass Sie und Ihr Mann - wie Sie schreiben - keine Prämienverbilligung haben, wundert mich. Verdienen Sie als Ehefrau denn so viel, dass es keinen Anspruch gibt, wenn ich fragen darf.

    Hier in dieser Broschüre

    http://www.treffpunkt-arbeit.c…re/716_200_d_2012_web.pdf

    entnehmen Sie, dass jemand möglicherweise -!- wieder einen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben könnte und zwar nach „Wegfall einer IV-Rente“ … überprüfen Sie bzw. Ihr Mann doch diesen Sachverhalt mal (!) …

    Gruss

  • hallo Sozialversicherungsberater

    Wohnsitzkanton Luzern

    Bundessteuer ja

    wir wohnen im Haus, Kinder ausgeflogen aber alle Zimmer möbliert

    pauschal

    Hypothek verlängert, ab nächstem Jahr Ersparnis ca. 550Fr.

    dieses Jahr die günstigste KK

    ebenso Autoversicherung

    alles nur wegen diesem Unfall

    Jahrgang 56

  • Hallo „pasco56“,

    ich habe noch weitere Bemerkungen oder Ergänzungen.

    Gehe ich davon aus, dass, wenn die Suva nicht mehr Leistungen erbringt und die Eidg. IV auch die Rente aufhebt, dass der Unfall „verheilt“ wäre? Und Sie bzw. Ihr Mann hat wirklich dieses Unfallleiden auch nicht mehr! Gab es wenigstens noch eine so genannte Integritätsentschädigung am Ende der Unfallheilbehandlung vielleicht? (!)

    Was „Krankheitskosten“ angeht: Auch wenn eine Suva „etwas“ (was genau?) übernommen hat und allenfalls auch die Krankenkasse(n). Dennoch vergessen Sie auch nicht etwaige Zahnarztkosten! (Gerade mit zunehmendem Alter könnten die Zahnarztrechnungen höher und vor allem auch öfter ausfallen …)

    Wie alt wäre Ihr Ehemann genau? (Bei Ihnen nehme ich an, dass Sie Alter 56 hätten, wegen dem Jahrgang 56) …

    Gruss

  • hallo sozialversicherungsfachmann

    verheilt ist gar nichts! d.h. er ist für immer geschädigt. Keine Integritätsentschädigung.

    Was die Krankheitskosten anbelangt, reichte es eben wegen wenig nicht für einen Abzug.

    IV ist der Meinung 50% arbeitsfähig!

    Jahrgang ebenfalls 56

    Gruss

  • "IV ist der Meinung 50% arbeitsfähig!"

    (Das lese ich so, dass die anderen 50% AUF wären ...)

    Aber warum hebt die IV die halbe Rente auf?

    Und warum zahlt die Suva nicht mehr - wenn doch die AUF wegen dem Unfall wäre?

    Zu beachten wäre auch, dass die Möglichkeit eines so genannten "Rückfalls" beim UVG-Schaden möglich wäre.

    Und warum keine Integritätsentschädigung, wurde eine abschliesende Begutachtung gemacht ... ?

    Ich glaube, Sie müssten sich einen Anwalt und zwar einer, der in Sozialversicherungsrechtsfragen spezialisiert wäre, zulegen, der Ihre Rechte - vor allem gegen erstens Suva und zweitens der Eidg. IV wahrnimmt ... (!)

    Gruss

  • guten Morgen

    es wurden verschiedene Begutachtungen durch die Suva durchgeführt. Die IV stützte sich auf die Suva.

    Ergebnis: falsche Interpretation seitens der IV, daher der Rentenwegfall.

    Wir werden wohl einen Anwalt suchen.

    Vielen Dank für die Ratschläge.

    Gruss pasco56

  • ja, da ist gemäss einem Sprichwort "Guter Rat ist teuer" und zwar im wahrsten Sinne der Wörter ...

    Zudem, ich meine resp. bin quasi überzeugt, dass

    "falsche Interpretation seitens der IV"

    keinen rechtlichen (!) Grund für eine Rentenaufhebung rechtfertigen würde "!!!!"

    Müsste sich der Gesundheitszustand nicht verbessern, dass eine Rente aufgehoben werden kann (?) ... bloss eine "falsche Interpretiation" - sprich Fehlbeurteilung seitens IV - reicht doch dafür - Wegfall der Rente - meines Erachtens nicht aus (!)

    Gruss

    P.S.:

    Hoffentlich finden Sie einen sehr guten Anwalt ...

    (hier sollte das Geld, welches für einen Anwalt ist, nicht relevant sein, finde ich ... Die Zukunft wird geprägt von der Sache, ob es eine Rente gibt oder nicht ...)

  • Und warum hat die IV kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, sondern nur sie "stützte sich auf die Suva" ?!

    Ich bemängle hier klar die Abklärungen durch die IV (resp. die nicht gemachten Abklärungen) ... ; es ist durchaus möglich, dass auch ein Sozialversicherungsgericht dies so sehen würde ... und eine so genannte Rückweisung an die IV-Stelle beschliessen würde ... (!) - eine Rückweisung wäre schon mal ein "Unentschieden" (und erachte ich persönlich für eine kompetente Sachbearbeitung bzw. Fallführung als äusserst peinlich ...)

    Gruss

  • WICHTIG erscheint mir hier noch

    das Einhalten von Fristen (für Rechtsmittel)

    Wurde das Rechtliche Gehör gewährt?

    evt. sogar gibt es einen oder mehrere Formfehler!

  • Fristen wurden alle eingehalten.

    Rechtliches Gehör? Bitte um Aufklärung...

    Mittlerweile haben wir Rekurs eingegeben, aber ich denke, dass wieder 1 1/2 - 2 Jahre vergehen werden, bis wir wieder an der Reihe sind.

    Bis dahin.....

  • Das so genannte Rechtliche Gehör ist in der Schweiz ein Grundrecht und ist in der BV in Artikel 29.

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör liegt die Idee zu Grunde, dass eine Person während eines Verfahrens Anspruch darauf hat, sich vor Erlass eines sie betreffenden Entscheides zur Sache zu äussern.

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet unter anderem das Recht auf vorgängige Anhörung vor Ergehen eines negativen Entscheides sowie das Recht, zu entscheidrelevanten Tatsachen Beweise anzubieten und deren Abnahme zu verlangen.

    Rechtliches Gehör heisst auch,

    ... dass der versicherten Person vorgängige Mitwirkungsrechte in dem Sinne zustehen, dass sie sich zu den Gutachterfragen äussern kann. Die dabei zu beachtenden Modalitäten richten sich sinngemäss nach BGE 137 V 210 E. 3.4.2.9 S. 258.

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein schon altes strafprozessuales Recht. Es geht zurück auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250-1313), der es theologisch mit dem Hinweis auf die Umstände der Vertreibung von Adam und Eva aus dem Paradies begründete, denn Gott habe Adam und Eva vor dem Erlass des Urteils wegen des Verspeisens der verbotenen Frucht die Gelegenheit gegeben, sich zu rechtfertigen (1. Moses 3/11-13): "Und er sprach: Wer hat dir gesagt, dass du nackt bist? Hast Du gegessen von dem Baum, von dem ich dir gebot, du solltest nicht davon essen?" Da sprach Adam: "Das Weib, das du mir zugesellt hast, gab mir von dem Baum, und ich ass." Da sprach Gott der Herr zum Weibe: "Warum hast du das getan?" Das Weib sprach: "Die Schlange betrog mich, so dass ich ass."

  • pasco56: Könnt Ihr Euch einen Rechtsanwalt bei Eurem finanziellen Engpass überhaupt leisten? Eventuell habt Ihr Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. Dazu müsstet Ihr beim Steueramt ein Gesuch um Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands stellen. Ihr könnt im Gesuch einen Vorschlag machen wer das sein soll. Am Besten eine Person, bei der Ihr sicher seid, dass Sie auf Steuerrecht spezialisiert ist und die ihr vorher gefragt habt, ob Sie das Mandat als unentgeltlicher Rechtsbeistand überhaupt will. Das Gericht kann einen Rechtsanwalt zwar dazu zwingen als unentgeltlicher Rechtsbeistand tätig zu sein, aber jemand, der die Arbeit nur widerwillig macht, wird diese eventuell nicht sorgfältig machen. Die Tätigkeit als unentgeltlicher Rechtsbeistand wird von der Behörde bzw. dem Gericht meist nur mit einem sehr tiefen Stundensatz bezahlt, weshalb erfahrene Rechtsanwälte diese Tätigkeit manchmal nur ungern machen.

    Du hast gesagt Ihr könnt die Steuerrechnungen (Nachsteuern 2011 und 2012) nicht bezahlen. Darüber hinaus hast Du gesagt, dass Ihr mittlerweile Rekurs eingegeben habt.

    Wogegen habt Ihr Rekurs eingelegt? Gegen die definitive Steuereinschätzung des Steuerkommissärs für das Steuerjahr 2011? Das Kalenderjahr 2012 ist ja noch nicht abgelaufen und Ihr habt ja noch keine Steuererklärung für das Steuerjahr 2012 einreichen müssen. Ich nehme also an, dass Ihr für 2012 bis jetzt nur eine Aufforderung erhalten habt etwas für das Steuerjahr 2012 bis zu einem bestimmten Datum vorauszuzahlen. Normalerweise basiert die Höhe dieser Vorauszahlung aus einer definitiven Steuereinschätzung für eines der Vorjahre (also 2011 oder 2010). Auch dort könnte Ihr mit dem Steueramt reden und begründen warum ihr der Ansicht seid, dass Eurer steuerbares Einkommen in 2012 tiefer sein wird.

    Ich habe mir die kantonalen Steuervorschriften des Kantons Luzern angeschaut. Auch im Kanton Luzern gibt es die Möglichkeit bei Härtefällen ein Gesuch für eine Reduktion des Eigenmietwerts zu machen? Habt Ihr das gemacht und den Eigenmietwert reduziert und der Steuererklärung für 2011 eine Begründung beigelegt? Habt Ihr schon einen Rekurs gegen die definitive Steuereinschätzung für 2011 eingelegt, falls Ihr das vergessen habt und die Kriterien für einen Härtefall erfüllt? Auch im Kanton Luzern können bei tiefem Einkommen von Euch selbst bezahlte Krankheits- und Behinderungskosten als Ausgabe auf der Steuererklärung abgezogen werden. Habt Ihr das auf der Steuererklärung für 2011 gemacht? Wenn nein, sollte auch das in den Rekurs oder ein Gesuch um Wiedererwägung oder Revision eingebaut werden.

    Die kantonalen Steuervorschriften im Kanton Luzern erlauben in Härtefällen ein Gesuch um Erlass der Steuern zu stellen. Habt Ihr Euch die Kritieren angeschaut und das gemacht?

    Habt Ihr einen Drucker, der auch scannen kann und habt Ihr eine Kopie Eurer Steuererklärung für 2011 und der Aufforderung den Betrag für 2012 vorauszuzahlen? Wenn ja, könnte Ihr mir eine private Nachricht schicken. Ich schicke Euch dann meine E-Mailadresse und Ihr könnte mir Eure gescannten Unterlagen als Anhang zu einem E-Mail schicken. Ich kann dann kontrollieren, ob Ihr die Kritierien für eine Reduktion des Eigenmietwerts als Härtefall erfüllt, ob Ihr die Kriterien für einen Abzug der von Euch selbst bezahlten Krankheits- und Behinderungskosten erfüllt und ob Ihr die Kritierien für einen Erlass der Steuerzahlung erfüllt. Ich könnte auch kontrollieren ob Ihr die Kriterien für einen Anspruch auf Prämienverbilligung erfüllt. Wenn ja könnt Ihr ein Gesuch um Prämienverbilligung stellen.

    Es kann nicht schaden, wenn Ihr mit der Sozialhilfe redet und schaut, ob Ihr einen Anspruch auf Sozialhilfe habt oder nicht. Dazu braucht Ihr noch keinen Rechtsanwalt und wenn die Mitarbeiter der Sozialhilfe kompetent sind können Sie Euch vielleicht beraten ob Ihr Anspruch auf andere Sozialleistungen habt.