Hallo werte Leser und Schreiber
Ich habe da eine Frage: Ich bin leider durch unglückliche Umstände in eine Lohnpfändung hineingeraten. Ich weiss, einige werden jetzt denken "selbst schuld", aber so einfach ist das leider nunmal nicht und basiert auch nicht auf reinem Selbtstverschulden. Aber das ist nicht das Thema.
Mir wurde eröffnet, dass im Existenzminimum beispielsweise kein Betrag für Steuern berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass man für die nächsten Steuern (wenn die Pfändung länger dauern würde) keine Rückstellungen machen kann und diese dann - im schlimmsten Falle - ebenfalls wieder auf dem Betreibungsweg eingetrieben würden. Auf diese Weise, kommt man ja praktisch nicht aus diesem Teufelskreis....
Mein Anliegen ist aber nun ein anderes. Ich musste meine Wohnung wechseln, weil die Verwaltung (privat) die Wohnungen in der Liegenschaft zu Business-Appartments umnutzen will. Da ich mit meinem Betreibungsauszug nur schwer eine neue Wohnung bekommen würde, war ich proaktiv und konnte über eine Bekannte nun doch einen Mietvertrag für eine neue Wohnung erhalten.
Das Problem nun ist, dass die Miete aktuell 160.- höher als die vorherige ist. Nach Meldung auf dem Betreibungsamt, wurde mir eröffnet, dass die höhere Miete nicht in das Existenzminimun eingerechnet werden kann (vorher war die volle Miete eingerechnet), weil die neue Miete nun höher als das "erlaubte" Maximum sei.
Nun, das bedeutet, dass ich dadurch unter das Existenzminimum falle. Nur habe ich mit dem entsprechenden Betreibungsauszug keine grossen Wahlmöglichkeiten und ebenfalls noch Zeitdruck.
Dass ich dies eine schweinerei finde muss ich nicht betonen. Es liegt mir fern, meinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, aber wo leben wir, dass man einmal in der Schuldenfalle durch derartige Regelungen, praktisch keine Möglichkeiten hat auf eine für alle Beteiligten konforme Art und Weise aus dieser Situation zu kommen.
Meine Frage ist nun, ob das effektiv anwendbares Recht ist, oder ob man da juristisch was machen kann. Ich meine durch eine Anrechnung des Mietzinses entsteht für einen Gläubiger eher weniger eine kritische Situation, für mich als Schuldner ist das jedoch existenzbedrohlich!
Weiss da jemand Rat?
Besten Dank und ein frohes 2015
Grüsse
Lohnpfändung und Existenzminimum
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Hallo Sanco
Bezüglich Steuerrückstellungen etc. kann ich Dir nur raten rechtzeitig mit der Steuerverwaltung Kontakt aufzunehmen und die Sachlage zu erläutern. Du kannst um zinslose Ratenzahlungen (Abzahlen) oder gar Stundung des Steuerbetrages oder eines Teilbetrages bitten. Sachlich und klar formuliert kannst Du da durchaus Chancen haben. Ich habe eine Bekannte, die musste so in schwierigen, finanziellen Zeiten in 2 aufeinanderfolgenden Jahren keine Steuern zahlen (ausser Bundessteuern).
Auch für alt alle weitere Verpflichtungen würde ich die Gespräche suchen, jeder Gläubiger wird Dir entgegenkommen. Schliesslich will jeder sein Geld und dies lieber häppchenweise und sicher als eben gar nicht (Konkurs). Aber ich schätze Dich clever genug ein um Dir dessen bewusst zu sein, es heisst einfach eine gewisse Zeit die Hosen runter zu lassen, da musst Du wohl durch. -
Sanco: Ersuchen Sie das Betreibungsamt Ihnen die Rechtsgrundlage zu nennen, in welcher die Höhe des bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums maximal zulässige Rechtsgrundlage festgelegt wird. Sollte es sich dabei nur um eine Richtlinie, eine Wegleitung oder ein Kreisschreiben handeln, ersuchen Sie um eine Kopie davon, falls dieses nicht im Internet verfügbar ist.
In welcher Form wurde Ihnen vom Betreibungsamt eröffnet, dass die höhere Miete nicht in das Existenzminimum eingerechnet werden kann, weil die neue Miete nun höher als das "erlaubte" Maximum sei? Stand da "Verfügung" oder "wir verfügen" darauf und eine Rechtsmittelbelehrung darauf, in der erklärt wird wo Sie innerhalb welcher Frist ein Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs) gegen diese Verfügung einreichen können? Oder steht da irgendwo (z.B. unten oder auf der Rückseite oder in einem Beiblatt) darauf, dass Sie innerhalb einer Frist eine Verfügung verlangen können?
Überprüfen Sie ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnung) gibt, in welcher die maximale Höhe der Miete in Franken festgelegt ist. Wenn nicht handelt es sich nur um eine Interpretation der Verwaltung einer Gesetzes- oder Verordnungsbestimmung, welche eventuell von den für die Rechtsmittel zuständigen Instanzen (vorgesetzte Behörde, Gericht) anders beurteilt wird. Bei einem Rechtsmittel sollten Sie nicht darauf vergessen im Rechtsmittel einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen, damit Sie nicht die Kosten des Verfahrens bezahlen müssen, wenn Sie im Verfahren verlieren sollten. Sollten Sie später zu einem Einkommen oder Vermögen kommen, dass deutlich über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt und die Rechtsmittelinstanz das erfahren, kann es sein, dass sie diese vom Staat über die unentgeltliche Rechtspflege quasi geliehenen Verfahrenskosten nachträglich (zurück-)zahlen müssen. Wenn Sie das Verfahren gewinnen müssen sie auch später, wenn Sie mehr verdienen nichts zurückzahlen.
Sie können mit dem Steueramt nicht nur eine Ratenzahlung der Steurern vereinbaren. Je nach Ihrer finanziellen Situation ist es auch möglich, dass Ihnen die Staats- und Gemeindesteuern bzw. die direkte Bundessteuer erlassen wird. Erkundigen Sie sich beim Steueramt über die Kriterien und die Berechnung für einen Erlass der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer. -
Mir ist persönlich nicht bekannt, dass beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum maximale Beträge für Mietzinsanrechnungen festgeschrieben sind.
Ich habe auch noch nie gehört oder von jemandem gelesen, dem der volle Mietzins nicht angerechnet wurde.
Usus ist:
"Effektiver Mietzins für das Wohnen ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom
und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen."
Ist der Mietzins allerdings sehr hoch, scheint das, wie der Auszug des Kt. Bern zeigt, möglich zu sein:
"Ein den wirtschaftlichen Verhältnissen und persönlichen Bedürfnissen des
Schuldners nicht angemessener Mietzins ist nach Ablauf des nächsten
Kündigungstermins auf ein ortsübliches Normalmass herabzusetzen."
Verlangen Sie, wie vom Sozialversicherungsberater vorgeschlagen, die Rechtsgrundlage für den Entscheid.
Es wäre nett, wenn Sie über den Aus- und Fortgang informieren würden.
Alles Gute! -
Hallo
Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr ausführlichen Erläuterungen und Tips. Ich werde mich damit befassen und demnächst hier im Forum über den Status Quo berichten.
Vielen Dank nochmal
Grüsse
Sanco