Kündigung nach Mutterschaftsurlaub

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  • Ich bin derzeit im Mutterschaftsurlaub bis zum 29. Mai, am 22.3 hatte ich ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten und er teilte mir mit das er keine Tätigkeit mehr für mich hat nach dem Mutterschaftsurlaub und er mir kündigen muss. Ich habe 2 Monate Kündigungsfrist, er fragte mich ob ich im Juni und Juli noch so arbeiten kann wie es im Vertrag steht und da ich dies nicht kann habe ich eine persönliche Vereinbarung unterschrieben und im gegenseiten Einverständnis wird nun der Vertrag auf Ende Mai aufgelöst. Ist das rechtlich korrekt?

  • @Franciska V, worauf zielt Ihre Frage ab?

    Wollen Sie wissen, ob Sie den Arbeitgeber allenfalls zu weiteren Zahlungen verpflichten könnten? Oder möchten Sie wissen, ob mit der Vereinbarung das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufgehoben ist, d.h. dass auch Sie keine weiteren Verpflichtungen mehr einhalten müssen?

    velvet

  • Hallo Franziska

    nimm Dir das als Lehre für Dein weiteres Leben: wenn Du nicht sicher bist - unterschreib nicht! Du schreibst, Ihr hättet in gegenseitigem Einvernehmen Deinen Vertrag aufgelöst. Nun, er hat die Sache zu seinem Vorteil zu Ende gebracht, denn korrekt hätte er Dir auf Ende Mai kündigen können, aber unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist, also auf Austritt aus dem Arbeitsverhältnis auf Ende Juli.

    Die Frage ist also, ob er Dir während dem Mutterschaftsurlaub überhaupt kündigen darf. Ich meine nicht -aber es gibt ja hier im Forum Leute mit Erfahrung aus dem Personalwesen, die sich dazu noch näher äussern können.

    Was kannst Du also jetzt noch tun - Du müsstest die Kündigung anfechten auf Basis dessen, dass er Dir gegenüber falsche Angaben gemacht hat. Ich nehme an, er hat Dir gesagt, er kann Dir kündigen? Das wäre eine falsche Aussage, Du hast es nicht besser gewusst und musst jetzt schnell handeln.

    Vielleicht hast Du eine Rechtschutzversicherung, dann helfen die Dir. Beraten kann Dich auch das RAV (Arbeitsamt), denn dort kannst Du schon mal vorbeigehen, melden dass Dir gekündigt wurde und evtl. müsstest Du Dich ja dort anmelden. Die werden Dir schon sagen, dass die Kündigung missbräuchlich ist und dass Du Dich wehren musst, und Dir die zuständigen Anlaufstellen mitteilen.

    Aber versuch's doch erst bei Deinem Arbeitgeber: teil ihm mit, dass die Kündigung rechtlich nicht Stand hält, dass Du Dich aus rechtlicher Sicht dagegen wehren musst und er die Kündigungsfrist einhalten muss. Vielleicht genügt das ja.......

    Viel Glück.

    Ellen

  • Grundsätzlich ist es so:

    Der Arbeitnehmer kann bei Mutterschaft bis 16 Wochen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubes nicht kündigen. Danach kann er kündigen unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist.

    Dies würde jedoch heissen, dass Franziska V nach dem Mutterschaftsurlaub in ihrem bisherigen Arbeitspensum weiterarbeitet.

    Kann/will sie dies nicht (Bsp: bisher 100% neu 50%) ist dies eine Vertragsänderung und dieser muss der Arbeitgeber nicht zustimmen wenn er nicht will.

    Franziska V hat nun die Möglichkeit den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist nicht zu empfehlen (Nachteile Einstelltage RAV).

    Deshalb ist es in solchen Fällen nicht unüblich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, dass das Arbeitsverhältnis per Ende Mutterschaftsurlaub endet.

    Ob es so auch Einstelltage beim RAV gibt weiss ich auch nicht genau.

    Etwas naiv finde ich persönlich, dass Franziska V dies nicht zu Beginn ihrer Schwangerschaft mit dem Arbeitgeber geklärt hat. Ist auch nicht ganz sauber vom Arbeitgeber dieses Thema erst jetzt anzusprechen. Es empfiehlt sich meiner Meinung nach solche Sachen frühzeitig zu klären um Unstimmigkeiten vorzubeugen.

    Ich bin selbst "ganz frisch" schwanger und werde nach der 12. SS-Woche mit meinen Arbeitgeber das weitere Vorgehen besprechen und bei mir wird es vermutlich auch auf eine Vereinbarung hinauslaufen, da ich nicht mehr 100% arbeiten will und mein Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle anbieten wird.

    Franziska V, geniess die Zeit mit deinem Baby in vollen Zügen und nimm dir aber nun auch Zeit dich beim RAV zu erkundigen falls du weiter arbeiten möchtest.

    Liebe Grüsse farfalla