Hey gratuliere zu deinem Entscheid - und vorallem zum erstellten Budget.
Erhebe sofort Rechtsvorschlag auf die Betreibung - und dann ist es erstmals stillgelegt. Dann muss der Gläubiger zuerst den Rechtsvorschlag beseitigen - dies kann vor einem Friedensrichter sein (kann bis 800.00 selber entscheiden) oder es geht weiter nach oben - in diesem Gespräch wird auch eine Aussöhnung versucht - dass du ev. ein Teilzugeständnis machst und eine Ratenzahlung, welche dann der Gläubiger akzeptiert - und so verzichten die meisten auf den vollen Betrag. Bin nämlich auch grad dran den Rechtsvorschlag zu beseitigen jedoch als Gläubiger
Schulden - Am Rand des Zusammenbruchs
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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Vielen Dank
Aber kann ich den Rechtsvorschlag so auch erheben, wenn ich mir sicher bin dass die Betreibung gerechtfertigt ist? Muss ich dann nicht mit sehr hohen kosten rechnen wenn der Gläubiger darlegen kann, dass die Betreibung so sein muss? Ich habe einfach Angst davor, noch mehr Schulden zu machen
Wie muss ich da vorgehen? Schriftlich, mündlich, per Mail? ans Betreibungsamt?
Hast du auch Erfahrung mit Stundungsgesuchen? Werden die in den meisten Fällen angenommen (bei mir jetzt für 2 Monate angefragt)?
Vielen Dank für deine Tipps! Ich bin dankbar über jede Idee die ich erhalten kann. -
Hallo Wings_of_a_Butterfly
Ich klopfe dir im Gedanken auf die Schulter! Du hast die 180 Grad Kehrtwende gemacht und scheinst auf bestem Weg zu sein - dazu kann ich dir nur gratulieren!
Auch dein Umgangston ist ein ganz anderer, haben dir die "Seitenhiebe" hier im Forum doch etwas gebracht gell?
So wirst du bestimmt noch viele gute Tipps erhalten und wenn du und dein Mann euch weiterhin gegenseitig so toll unterstützt,kommt alles Gut und ihr habt etwas gelernt fürs Leben! Alles Gute.
Sünneli -
Hallo Sünneli
Danke
Nein es waren nicht die Seitenhibe von den Forumianernsondern die Tatsache dass ich nicht streiten möchte und dinge die mich durchaus verletzt haben stelle ich einfach auf die Seite und ignoriere sie.
Ich bin mir sicher dass es gut kommt, auch wenn der Weg lang und steinig wird. -
Wings_of_a_Butterfly, Ihre Art und Weise, wie sie ins Forum zurückgefunden haben verdient, dass man Vergangenes ruhen lassen kann. Und – unsinnig sind Ihre Fragen keineswegs!
Der Ratschlag von Estragon finde ich nicht sonderlich gut: Mit einem Rechtsvorschlag bestreiten Sie die Forderung. Da Sie selbst diese als gerechtfertigt erachten (und sie es wohl auch ist), bleibt m.E. nur ein Weg der Richtige: sofort (!) mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen - durchaus auch telefonisch. Sie müssen nicht zu viel Private preisgeben – aber Ihren Zahlungswillen bekunden und um Aufschub bitten. Der Betreibende kann sich ein Jahr lang Zeit lassen, die Betreibung fortzusetzen. Legen Sie aber Rechtsvorschlag ein, kann es durchaus sein, dass er zu keinem Entgegenkommen mehr gewillt ist und recht schnell auf den Knopf drückt. Zeitlich gewinnen Sie vielleicht einen Monat oder zwei.
Ein Rechtsvorschlag wäre gerechtfertigt, wenn zu hohe Verzugszinsen und/oder horrende Inkassospesen geltend gemacht würden – Sie also einen Teil der Forderung bestreiten möchten. Soweit es sich um eine vertraglich zugesicherte Zahlung handelt (Miete, Krankenkasse etc.) macht ein Rechtsvorschlag wenig Sinn.
Zu Ihrem Budget: lassen Sie sich nicht von einer Momenaufnahme blenden. Sie sollten unbedingt auch Rückstellungen einbauen um kommende Rechnungen (Steuern Anschaffungen, Unvorhergesehenes) vernünftig abfangen zu können. Lieber den Gürtel noch ein Loch enger schnallen – wenn das geht. Die Rückstellungen sind natürlich für andere Verwendung tabu.
Steuern (auch andere Schulden): Beachten Sie, dass nach Eröffnung der Betreibung vielmals eine Stundung nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Also auch hier: mit frühzeitigen Signalen (Briefe, Ratenzahlungsbegehren usw.) möglichst eine Betreibung verhindern.
Die Chance zu Stundungsgesuchen oder besser Ratenzahlungsgesuchen haben recht gute Chancen, wenn Sie die Versprechen dann auch wirklich zuverlässig und ohne Wenn und aber einlösen. Nicht zuletzt auch gute Chancen, weil Sie damit dem Gläubiger die Fälligkeit der Forderung attestieren und er keine Bedenken bezüglich allfälliger Verjährung haben muss. Doch ich denke, so weit hinaus müssen wir hier noch nicht denken.
Es ist eigentlich ganz einfach: der Gläubiger möchte sein Geld haben. Der Zeitpunkt spielt in den allermeisten Fällen eine untergeordnete Rolle. Seien Sie jedoch auf der Hut nach zu hohen Verzugszinsen. Nach OR gelten 5%. Dies ist für Sie ein sehr günstiger Satz.
Und das allerwichtigste: keine neuen Löcher aufreissen, sonst kommen Sie womöglich in Teufels Küche.
Ich hoffe, dass Sie von Ihrem Mann unterstützt werden. Für einen Menschen allein, ist diese Bürde etwas schwer.
Alles Gute
veritim -
Wings_of_a_Butterfly
Hallo Wings_of_a_Butterfly
So detailliert, wie @Veritim dir geantwortet hat, benötigst du eigentlich keinen weiteren Ratschläge in Bezug auf das weitere Vorgehen mit deinen Finanzen.
Eines muss ich dir aber unbedingt sagen, nämlich: ES FREUT MICH SEHR, DASS DU DEINE PROBLEME IN ANGRIFF GENOMMEN HAST! Ich wünsche dir auch, dass du durchhalten kannst, damit sich ein einigermassen geregeltes Leben einstellen kann. Ich verstehe, dass es hart ist, wenn man mit wenig Geld durch den Monat muss, aber es ist trotzdem schön, wenn sich irgendwo eine Türo öffnet. Ganz viel Glück bei deinen neuen Plänen.
Schöne Grüsse
Wurzel -
Nike hat völlig Recht. Lass Dich nicht von diesen Besserwissern und Steuergeld-Angshasen beleidigen.
Die gesellschaftspolitische Denkweise dieser Leute ist bekannt. Sie lautet in etwa: "Jeder ist Schmid seines eigenen Glücks. Unterstützt und schont die Reichen, denn die Armen sind selber Schuld an Ihrem Unglück, weil sie nicht gern arbeiten. In der Wildnis überlebt auch nur der Stärkere, die Schwachen werden gefressen oder sterben aus vor Hunger. Der heilige Christoph lässt grüssen.
Lieben Gruss, Buckelwal -
@Buckelwal,
Christophorus ist leider nicht der Schutzpatron der Wale – eher der Walfänger……. (Schifffahrer, Reisende). Als Nothelfer soll er gegen unvorbereiteten Tod helfen. Ist da Ihr "Christoph lässt grüssen" nicht etwas unüberlegt – gar makaber?
veritim -
Der heilige Christoph lässt grüssen.
@ veritim:
Vermutlich ist hier wohl eher der "heilige" Christoph Blocher und seine Kumpane von der SVP gemeint...
Ansonsten hat @ Buckelwal absolut recht, was die Geisteshaltung eben jener Leute betrifft. Wenn es um sich greift, dass immer mehr Leute eben jene Geisteshaltung pflegen, ist das der Totengräber jedes Sozialstaates und letztendlich auch das Ende der Willensnation Schweiz, nach dem Motto "nach mir die Sintflut, Hauptsache ich habe genug!"
Man hat genau hier im Forum genug davon gelesen anlässlich der Diskussion um die 5. IV-Gesetzrevision. Ich bin es langsam leid, den Rufer in der Wüste zu spielen, aber es macht mir Sorge, wie gewisse Kreise in der Schweiz eben nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind.
Gruss
Rolf -
Nein karhu, @Buckelwahl hat schon den heiligen Christophorus gemeint (24./25.Juli).
Ich weiss nicht, ob der Weg zur echten "Sozialität unter Menschen" via Staat geregelt / erzielt werden kann. Ich vertrete die Ansicht, dass es eher umgekehrt ist: je mehr der Staat Sozialität erzwingen will, desto unsozialer verhalten sich die Menschen untereinander. Vergleichen Sie hierzu verschiedene Länder.
Wenn Sie unter Sozialität eher den finanziellen Aspekt sehen möchten, kann ich Ihrer Argumentation ein Stück weit beipflichteten. Es bleibt dennoch die Frage nach dem (biologischen) Sinn eines in finanzieller Hinsicht hochentwickelten Sozialstaates. Dass Invalide und Bedürftige von der Allgemeinheit unterstützt werden sollen, finde ich ein Muss – aber eben nur soweit, als diese Menschen im Umfang Ihrer Möglichkeiten der Allgemeinheit dienlich sein wollen.
veritim