willkür beim RAV!!! 10 Arbeitsbemühungen für 20% Arbeitslosigkeit

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Guten Tag

    Ich bin seit dem 01.05.2010 Arbeitslos.

    Am 21.05.2010 hatte ich mein 1. Beratungsgespräch bei meiner RAV Beraterin.

    Sie gab mir auf, für die Vergangenen Monate 3-4 Arbeitsbemühungen vorzuweisen.

    Am 14.06.2010 meldete meine RAV Beraterin dem AWA, kurz vor meinem 2. Beratungsgespräch dass am 18.06.2010 war, dass ich zuwenig Arbeitsbemühungen für den Monat Mai erbracht hätte. Ich hätte 10 Stück bringen müssen nicht 3-4.

    Nun habe ich bereits im 1. Monat meiner Arbeitslosigkeite eine Taggeldreduktion von 4 Tagen. Das heisst bei einer Arbeitslosigkeit von 20%, dass ich für den Moant Mai gar kein Taggeld erhalten werde.

    Zudem bin ich über die Art und Weise meiner RAV Beraterin entsetzt, sagte sie mir doch 3-4 Bewerbungen und meldet mich dan kurzerhand beim AWA, ich hätte Meine Pflichten nicht erfüllt.

    Zudem hat das AWA meine 3 Spontanbewerbungen, es hatte leider keine Ausgeschriebene Stellen, als sinlos abgeurteilt, ich müsse schriftlich auf ausgeschriebene Stellen schreiben. Auch diese Information hat mir die RAV Beraterin voerenthalten.

    Mich erstaunt auch, dass ich bei einer Arbeitslosigkeit von 20%, 10 Arbeitsbemühungen erbringen muss, das sind gleichviel wie wenn ich 100% Arbeitslos währe

  • Hallo sunneschie

    Dass du nicht korrekt beraten wurdest und dies mit Kürzungen verbunden ist, finde ich nicht korrekt.

    Warum glaubst du, dass du weniger Bewerbungen vorweisen musst als Personen mit einem 100% Pensum?

    Gruss

  • Etwas verwirrend. Hast Du Dich vor der Arbeitslosigkeit, also während der Kündigungsfrist, auf dem RAV gemeldet ? Auch während der Kündigungsfrist (also vor dem 1.5.) muss man sich um Arbeit bemühen.

    Am Anfang der Arbeitslosigkeit gibt es sogenannte Einstelltage, das kann bis zu 5 Tage gehen. Das heisst, anstatt von sagen wir 2o Tagen Taggeld erhältst Du nur 15.

    Mein RAV hat geziehlte Spontanbewerbungen verlangt,d.h. Spontanbewerbungen zumindest innerhalb der gleichen Branche. Oder man kann sich nur auf Stellen bewerben welche auch ausgeschrieben sind. Vieles ist zumutbar, aber nicht alles (siehe RAV Reglement).

    Ich würde Dir ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten des/der RAV Betreuer/in empfehlen. Bei der Beratung scheint hier nicht alles gut gelaufen zu sein und das muss korrigiert werden. Darauf hast Du Anspruch.

    Andererseits, bei 2o% Arbeitslosigkeit arbeitest Du nach wie vor 4 Tage in einem anderen Betrieb und beziehst Lohn dafür, korrekt?

    Lohnt es sich wegen 1 Tag den ganzen Aufwand mit dem RAV zu betreiben anstatt vorerst auf etwas Lohn zu verzichten und in Ruhe eine neue, geeignete Stelle zu suchen.? Das nur als Idee.

  • sunneschie

    Vorab tut es mir leid, dass du deine Stelle verloren hast.

    Na, na, irgendwie scheinst du aber ziemlich seltsame Rechnungen zu machen. Wieso kommst du auf die Idee, dass du weniger Arbeitsbemühungen machen musst, wie wenn du 100 % arbeiten würdest. Stellensuche ist Stellensuche, egal wieviele Prozente du eine Arbeit inne hast.

    Die Wartefrist ist ganz normal und leider muss das jeder Arbeitslose erfahren, wenn er sich nicht vorab kundig gemacht hat. Korrekt ist auch, dass du bereits während der Kündigungsfrist auf Arbeitssuche gehen musst. Dies auch nachweisbar. Du hast doch offensichtlich einen eigenen PC. Warum machst du dich nicht kundig bezüglich Rechte und Pflichten von deiner Seite und von Seiten des Amtes.

    Sollte deine Aussage stimmen, was die Beratung der RAV-Mitarbeiterin anbelangt, dann ist das Ganze schon ziemlich schief gelaufen. Du kannst aber jederzeit Rekurs einlegen, sobald du die Abrechnung hast. Steht auf jeder Abrechnung und kann ich dir nur empfehlen. Bei mir hat es seinerzeit funktioniert, denn mein RAV-MA hat einen Fehler gemacht. Ebenfalls habe ich vor der Einsprache den Vorgesetzten dieses MA kontaktiert. Er hat mir telefonisch Auskunft erteilt, mich jedoch gleichzeitig auf einen Rekurs aufmerksam gemacht.

    Bei mir wurden Spontanbewerbungen ebenfalls akzeptiert, aber natürlich alles nur in schriftlicher Form. Die Zeiten des "nur" telefonierens oder des kurzen Vorbeigehens bei einem AG um einen Stempel abzuholen, sind längst nicht mehr an der Tagesordnung.

    Ich empfehle dir dringend, dich über die entsprechenden Internetseiten kundig zu machen und auch die Broschüren gut durchzulesen.

    Dann gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass du auf das Arbeitslosengeld verzichtest, wenn du dafür zu viel Aufwand betreiben musst.

    Schöne Grüsse und viel Glück bei der Stellensuche.

    Wurzel

  • Hallo Sunneschie

    Was meinst du mit "Arbeitslosigkeit von 20%"?

    Arbeitsfähigkeit von/ab 20%, ev.? (=Vermittlungsfähig...)

    Für wieviel Stellen-% hast Du dich angemeldet?

    Die 10 Arbeitsbemühungen sind Pflicht.

    Die erste Woche (mindestens) bekommst du sicher kein Taggeld der ALV.

    Spontanbewerbungen sind sehr wichtig und sollten anerkannt sein (Wie schon bei viel Tipps der anderen TN gesagt).

    Hast du sie richtig dokumentiert/ mitgeteilt?

    Läuft ev. eine IV-Anmeldung?(Im Zusammenhang mit der ärztlichen Bestätigung für die > 20% Arbeitsfähigkeit. In diesem Fall bei Pro Infirmis sich beraten lassen!).

    Hast Du denn keinen Anspruch (mehr) auf Krankentaggeld? (Z.B. vom letzten Arbeitgeber)

    Es wäre sicher gut, wenn die RAV-Beraterin dir mehr Informationen gegeben hätte/würde.

    Sonst wie Wurzel vorgeschlagen hat, "sich im Internet erkundigen und.. eine Stufe höher beim RAV anklopfen".

    >Braucht viel Geduld... Und Kraft!

    Dies wünsche ich dir!

    LG. mu

  • Thread abgeschlossen?

    Sunneschie hat am 23. die gleiche Frage im K-Tipp gestellt.

    Inside hat dort auch eine Antwort zwei Tage später gegeben.

    Sonst : Stillstand beim Fragende, wie auch manchmal bei der ALV.

    fg an tutti. mu

  • Meine Frage an alle, ob Arbeitslos oder nicht.

    Warum muss jeder Arbeitslose zwingend einen Bewerbungskurs absolvieren?

    Ich finde, man müsste einen Test machen und die Bewerbungs-Unterlage mit Begleitbriefen müssten von einer Fachperson überprüft werden.

    Mich ärgert es, dass die Arbeitslosen-Kasse irgend welchen Firmen die solche Kurse anbieten Geld bezahlen, diese Firmen verdienen gut und haben überhaupt kein Risiko, denn jeder Arbeitslose muss zwingend so einen Kurs besuchen.

    Arbeitslose müssen Kurse besuchen die Ihnen überhaupt nichts neues Vermitteln und werden in solchen Kursen von unqualifizierten Kursleitern gedemütigt und schikaniert.

    Weder den Arbeitslosen noch dem Staat oder Steuerzahler bringen solche auf erzwungenem Kurse etwas, nur den Firmen welche solche Kurse anbieten bringt es Gewinn.

    Warum wird hier nicht gespart?

    Was sind das für Anbieter?

    Wer entscheidet welcher Anbieter von den Arbeitslosen profitieren darf?

    Warum gibt es keine direkte Meldestelle, wenn Leerlauf und Fehler in solchen Kursen geschehen.

    Danke für Aufklärung

  • Ich habe gerade im September einen solchen Kurs absoliviert

    Der ging über 4 Wochen, jweils Mo, Di, Do und Freitag also 16 Tage

    Der Kurs selber war super. Man lernt sich, seine Stärken und Schwächen kennen. Der Lebenslauf ist ein ganz kleiner Teil davon. Es gibt viele Uebungen von Vorstelltungsgesprächen.

    Die Kursleiter waren super, absolut qualifiziert, und haben uns allen nebenbei noch viel Tipps gegeben.

    Wir hatten auch jemandem im Kurs der nicht gehen wollte. Am Anfang gab es immer wieder Aeger desswegen. Nicht mitmachen, etc. etc. Plötzlich hat diese Person kappiert, dass sie hier noch sehr viel lernen kann und von da an hat diese Person mitgemacht und es hat allen Spass gemacht.

    Ein solchen Kurs sollte nach ca 3-6 Monaten besucht werden. Und ob du es glaubst oder nicht. Da würdes sogar du dich richtig kennen lernen.

    Ich kann es nur empfehlen.

    Uns hat der Kursleiter gesagt, dass sie sehr streng vom Kanton kontrolliert werden und würde irgend was nicht ganz i.O. sein, dürften sie die Kurse nicht mehr machen.

    Probier erst mal aus, bevor du alles schlechtmachst.

    Mir hat geholfen und ich nehme jetzt das Telefon in die Hand und rufe ohne Probleme bei einer Firma an und Frag ob sie ev. einen Job für mich hätten (Haben wir auch geübt)

    Und das nennt sich Kaltaqusition und wird so von unserem RAV akzeptiert.

  • auch ich habe innerhalb der letzten 8 jahre 2 solche kurse besucht und haben von beiden sehr profitiert.

    diese rav-kurse, würde ich auch nicht bewerbungskurse, sondern eher standortbestimmungskurse nennen.

    ob es heute noch so reine bewerbungs-trainings als kurse gibt, weiss ich nicht. mir ist aber bekannt, dass in manchen beschäftigungsprogrammen noch sowas ähnliches praktiziert wird, aber dieses angebot spricht nur eine bestimmte klientel an.

    aus meiner erfahrung würde ich also, genauso wie mein vorredner, die teilnahme an diesen kursen wärmstens empfehlen. auch den austausch der betroffenen untereinander habe ich als sehr wertvoll und aufbauend erlebt.