Guten Tag,
Meine Freundin wohnt in einer grossen Überbauung in Zürich-Glattbrugg.
In dieser Liegenschaft mit 160 Wohnungen sind die Besucherparkplätze wie überall in Zürich sehr knapp berechnet (ca. 30 Stk.)
Nun wurde seit einigen Wochen ein neuer Sicherheitsdienst damit beauftragt, die teils prekäre Park-Situation aufzuräumen.
Dies war auch dringend notwendig, da dieser Parkplatz an jedem Wochenende hoffnungslos überfüllt war. Die Besucher mussten zum Teil ihre Fahrzeuge am Strassenrand parkieren, was zur Folge hatte, dass die Zufahrtsstrasse zum Quartier zusätzlich verengt wurde. (Kreuzen war nicht mehr möglich).
Dies scheint zu funktionieren:
Es stehen wieder genügend Parkplätze für echte "Besucher" zur Verfügung, da Dauerparker (Mieter welche keinen Tiefgaragenplatz mieten wollten, und ihr Fahrzeug einfach auf den Besucherparkplätzen dauerparkierten) ausnahmslos gebüsst werden.
Der neue Sicherheitsdienst geht akribisch gegen Verstösse gegen die Parkordnung vor.
Ich habe auch schon beobachtet, dass ALLE Fahrzeuge auf dem Besucherparkplatz fotografiert wurden. Ich nehme an die Nummernschilder wurden später ausgewertet, ob es sich um einen Mieter oder um einen Besucher handelt.
Nun zu meiner frage:
Da ich relativ häufig bei meiner Freundin bin, und auch dort übernachte, parkiere ich mein Auto natürlich auf dem Besucherparkplatz.
Es kommt vor, dass mein Auto also 2-mal unter der Woche und zum Teil noch das ganze Wochenende auf diesem Parkplatz verbringt.
Habe bisher noch keine Busse erhalten-
Aber ab wann darf der Sicherheitsdienst hier eingreifen?
Wäre eine Busse wegen "Dauerparkens" angebracht?
Parksituation Glattpark
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Ich als Eigentümer bin der Meinung du darfst dort nicht parkieren.
Aber als Frau die einen Freund hat der unter der Woche praktisch immer bei mir ist, kenne ich das Problem
Ich habe für meinen Parnter einen Parkplatz gemietet und er für mich.
Wir haben auch eine Nachbarin deren Freund das immer macht.
Unter uns Eigentümer war die Antwort klar. so ca. 1 Jahr ist es zu akzeptieren, danach muss ein andere Lösung her.
Für dich hoffe ich das du keine Busse erhählst, für die Bewohne hoffe ich doch. -
Die Situation ist doch völlig klar:
Ich gehe davon aus, dass auf dem Gelände (=Privatgrundstück) ein audienzrichterliches Parkverbot eingerichtet ist, welches auch entsprechend signalisiert ist.
Ich gehe auch davon aus, dass in den Mietverträgen eine Benutzungsordnung integriert ist und darin den Wohnungsmietern verboten ist, die Gästeparkplätze zu benutzen.
Ergo: Wer Mieter einer Wohnung ist, hat auf den Gästeparkplätzen nichts verloren. Parkiert er trotzdem darauf, kann er sanktioniert werden.
Alle anderen sind als "Gäste" zu betrachten. Wer nun bei wem zu Gast ist und wann und wie lange und ob er / Sie bei irgendwem übernachtet und wieviel mal in der Woche geht den Vermieter überhaupt nichts an und unterliegt dem Persönlichkeitsschutz. Ebensowenig müssen Sie begründen, weshalb Sie jemanden besuchen. (Wenn jemand fragt: Sie haben die ganze Nacht mit der Freundin Kreuzworträtsel gelöst, ganz nach dem Motto "Auf dumme Fragen dumme Antworten...")
Solange im audienzrichterlichen Parkverbot keine Einschränkung (z.B. Höchstparkdauer 4 Stunden oder ähnliches) publiziert ist, können Sie ihr Auto sozusagen beliebig lange dort parkieren. Es würde mich ja auch sehr wundern, wenn in den Mietverträgen eine Höchstdauer der Besuchszeiten oder ein Verbot des Übernachtens von Besuchern festgeschrieben wäre.
Im Übrigen brauchen Sie vor einer Busse keine Angst zu haben: Eine Bewachungsfirma kann keine Bussen verteilen. Sie kann lediglich zuhanden der Wohnungsverwaltung Beweise sammeln und diese kann ggf. beim Einzelrichter eine Strafanzeige einreichen. Wird dieser stattgegeben, kommt die Busse vom Gericht und nicht von der Bewachungsfirma.
Sollten Sie also verzeigt werden und können belegen, dass Sie bei jemandem zu Besuch waren, fällt der Grund für die Busse weg.
Völlig anders sieht es aber aus, wenn Sie statt auf den markierten Besucherparkplätzen auf der öffentlichen (städtischen?) Zufahrtstrasse verkehrswidrig parkieren. (Stichwort Behinderung der Feuerwehrzufahrt etc.). Dann kann die Stadtpolizei eine Ordnungsbusse stecken wenn ihr Fahrzeug im Parkverbot steht oder zu nahe an einer Einmündung oder ihr Fahrzeug sogar abschleppen lassen, wenn die Feuerwehr mit der grossen Drehleiter nicht mehr durchkommt. In letzterem Falle wird es dann so richtig teuer.
Auf privaten Parkplätzen kann der Eigentümer des Parkplatzes zwar auch jemanden abschleppen lassen, muss aber dem Abschleppdienst zuerst die Kosten vorschiessen und anschliessend versuchen, diese von ihnen wieder einzutreiben.
Private Bewachungsfirmen versuchen oft, mangels Berechtigung zum direkten Bussen verteilen, sich über sogenannte "Umtriebsgebühren" oder ähnliches schadlos zu halten. Diese sind aber stark umstritten, eine Abhandlung über deren rechtmässige Höhe und Angemessenheit würde den Rahmen hier sprengen. Google hilft da auch weiter.
Kurz zusammengefasst: Ihre Situation als Besucher ändert siche erst, wenn Sie definitiv mit der besuchten Person zusammenziehen oder ein Untermieteverhältnis eingehen. Ab dann gelten Sie nicht mehr als Besucher, sondern als Mieter.
Ich hoffe, damit ein wenig Klarheit geschaffen zu haben und wünsche weiterhin viel Spass beim Besuch!
Euer Swastika
(heist in Sanskrit "Glücksbringer") -
Man könnte es auch rein mathematisch angehen: es stehen 30 Besucherparkätze für 160 Wohnungen zur Verfügung. Das würde knapp 20% pro Wohnung ergeben. Das heisst, dass theoretisch für jede Wohnung pro Woche 1.5 Tage Benutzungsrecht auf einen Besucherparkplatz bestehen könnte.
Bei solcher Betrachtung müsste man allenfalls von den Wohnungsgrössen ausgehen und die Einheiten oder die Belegung einbeziehen. Das kann dann dazu führen, dass für eine 5-Zimmerwohnung allenfalls 2 Tage für eine 2-Zimmerwohnung 1 Tag Benutzungsrech pro Woche errechnet werden könnte.
Zudem dürfte die Belastung an WE wesentlich grösser sein als unter der Woche, an denen diese theoretische Benützungsdauer noch stärker beachtet werden müsste.
m.E. parkiert KingKerosin zu viel auf den Besucherparkplätzen – sprich, beansprucht gegenüber anderen Benützern eine Vorrangstellung – zumindest rechnerisch. Bleibt noch die Frage, ob denn ein so häufiges Zusammensein noch als „Besuch“ ausgelegt werden kann. Je nach Mietvertrag ist die maximale Belegung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
Das Verhalten von PC erscheint mir vorbildlich - so müsste es im Leben generell gehandhabt werden. Gerecht, ohne Ellenbogen und Mehranspruch gegenüber seinen Mitmenschen. Was man beansprucht bezahlt man – ganz einfach und unkompliziert. Ohne den Spruch in sich tragend: „Geiz ist geil.“ oder „der andere soll, ich nicht.“
veritim -
Besten Dank für Eure Antworten.
@swastika
Danke- sehe ich eigentlich genau so..
Nur verlagert sich das Problem seit einigen Tagen folgendermassen:
Da der Sicherheitsdienst keine Bussen (oder eben Umtriebsgebühren) auf der öffentlichen Zufahrtsstrasse verteilen darf, wird nun einfach munter weiterparkiert.
Daraus resultiert eine sehr spezielle Situation: Die Besucherparkplätze sind zwar nur zum Teil belegt- Die Zufahrtsstrasse jedoch trotzdem völlig zuparkiert.
@1.veritim
Besten Dank auf für Ihren/Deinen Kommentar. Ich denke jedoch diese Rechnung ist wenig realistisch... -
Guten Tag-
Letzte Woche habe ich nun wie erwartet die ersten beiden "Aufwandsentschädigungs-Forderungen" von je 50.- ehalten. (Unter dem Scheibenwischer geklemmt)
Ich habe der Firma PPC Wüst nach 2 erfolglosen Telefonaten einen eingeschriebenen Brief gesandt, in welchem ich Herrn Wüst auf meinen Besucher-Status aufmerksam machte.
Seiner Meinung entscheidet der Lebensmittelpunkt (!) über Besucherrecht oder nicht- Diese Aussage finde ich persönlich lachhaft.. Ich denke wie bereits weiter oben beschrieben wurde, dass er nicht das Recht hat zu definieren, ab wann ein Besucher nicht mehr als Besucher gilt.
WAS KANN ICH DAGEGEN UNTERNEHMEN?
Seinen Versprechungen um einen Rückruf ist er bereits 3 mal nicht nachgekommen, und ich befürchte in den nächsten Tagen die Mahnungen zu erhalten (und später Betreibungen?)
Ich bin auf jeden Fall nicht bereit diese Aufwandsentschädigungen zu bezahlen.
Besten Dank für Eure Inputs!
K-K -
Guten Tag-
Ich wollte nur kurz ein abschliessendes Update zu diesem Fall bekanntgeben:
Die Firma PPC Private Parking Control Bruno Wüst hat gegen mich wegen nichtbezahlens der "Aufwandsentschädungungen" Strafanzeige eingereicht.
Diese habe ich erfolgreich angefochten und habe vor einigen Tagen die Einstellungsverfügung des Statthalteramtes Bülach erhalten.
"(...) Die Nachuntersuchung ergibt kein schuldhaftes Verhalten, weshalb die Verfügung aufzuheben ist.(...)"
"Die Strafuntersuchung wird eingestellt".
Fazit:
Kämpft für Euer Recht und gegen eine solche Parkplatz-Abzocke wie sie diese Firma praktiziert!
Thema kann geschlossen werden.
Grüsse
K-K -
Na dann hat die Sache ja ein gutes Ende gefunden. Offenbar waren ihre Argumente stichhaltig.
Ich gratuliere.
Ihr Swastika -
ein „gutes Ende“ gefunden?
Da bin ich absolut anderer Meinung.
Dass die Strafanzeige keine Chance hatte liegt nicht daran, dass sich KingKerosin richtig verhielt. Eine Strafanzeige auf „Nichtbezahlen einer Forderung ohne Rechtstitel“ ist absurd.
Aber das Verhalten von KingKerosin zeigt viel Ellenbogen und Uneinsichtigkeit. Das führt letztlich dazu, dass genau wegen solchen Mitmenschen Verträge und Vereinbarungen immer enger gefasst werden müssen und das das Zusammenleben schwieriger wird.
Ist das „das gute Ende“?
velvet -
KingKerosin
Das Statthalteramt Bülach hat Dir die Einstellung der Strafuntersuchung mitgeteilt und Dir die Einstellungsverfügung zugestellt.
Offenbar hat PPC gegen diesen erstinstanzlichen Entscheid rekurriert, denn jetzt meldet sich plötzlich das Foren-Obergericht unter dem Vorsitz von velvet, der da [absolut anderer Meinung ist].
Welche weiteren Schritte unternimmst Du jetzt? -
Vielleicht könnten wir an der bevorstehenden Weihnachtssammlung etwas an die dringend erforderliche Lesebrille für den sunnybueb beisteuren – sozusagen eine sunnybrille.
Das könnte womöglich zum „guten Ende“ führen.
Die Klage lautete auf „Nichtbezahlen der Aufwandentschädigung“ und nicht auf „Unberechtigtes (oder falsches) Parkieren“. Ich hatte @KingKerosins übermässige Parkplatzbenützung mit Kritik belegt, nicht die Verfahrenseinstellung.
velvet -
Ich will an dieser Stelle nicht auch noch auf die v/v-Verdrehungskünste eintreten. Ich sage lieber das Einzige, was er hören will:
velvet/veritim hat natürlich recht.
Frei nach der ab sofort gültigen neuen schweizerischen Gesetzgebung:
§ 1 velvet/veritim hat recht.
§ 2 Sollte velvet/veritim einmal nicht recht haben, so tritt automatisch § 1 in Kraft.
Wetten, dass er nicht einmal damit einverstanden ist? -
Also sunnyboy da bin ich nun ganz und gar nicht deiner Meinung und darum möchte ich als stimm- und wahlberechtigte Schweizerbürgerin eine Petition einreichen und eine Gesetzestext Änderung vorschlagen.
§ Nr. 1 velvet /veritim hat immer recht.
§ Nr. 2 velvet/veritim`s Gesetzesänderungen sind augenblicklich zu befolgen.
§ Nr. 3 sollte velvet/veritim einmal nicht recht haben, so tritt automatisch § Nr. 1 in Kraft.
Ich hoffe doch sehr, dass unser so unentbehrliches Forenmitglied velvet/ veritim mit mit dieser bescheidenen Gesetzesänderung leben kann.
alchemilla -
oh, wie amüsant: nun tanzen die „zwei“ wieder Ringelreihen.
Die Tanzsaison ist hiermit eröffnet - viel Vergnügen.
velvet -
Velvet lass sie tanzen, Neidhammel sterben nie aus........
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Was für ein Kindergarten....