Mietpreiserhöung um 10% zum Vormieter

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  • Guten Tag zusammen!

    Durch mein Beziehungsnetz habe ich die idiale Mietwohnung für mich gefunden. Der Vormieter hat mich auf die Wohnung aufmerksam gemacht.

    Nachdem ich mich mit dem Formular des Vermieters und dem Betreibungsauszug beworben habe, wurden meine gemachten Angaben mit meine Referenzen (derzeitiger Vermieter, Arbeitgeber) akrybisch kontrolliert. Danach kam der Bescheid, dass ich die Wohnung haben könne aber der Nettomietpreis exkl. Nebenkosten um 10% steigt. Renovationen werden zwischen dem Mieterwechsel keine durchgeführt.

    Darf der neue Vermieter die Miete ohne weiteres um 10% erhöhen? Oder kann ich mich nur ärgern und weil es für mich die idiale Wohnung wäre in den sauren Apfel beissen oder es sein lassen.

    Die Wohnung war nie in einem Onlineportal/ Zeitungsinserat ausgeschrieben. Der Vormieter war 2 Jahre in der Wohnung. Einzugstermin wäre im 1. Quartal 2011.

    Grüsse

    Völu

  • Hallo Völu

    Sei froh, Du hast die ideale Wohnung gefunden.

    Unterschrieben hast Du noch nicht.

    Sind die 10% auf eine Miete von 1000.- oder 2000.- Franken? .. was eigentlich nicht dein/das Problem/die Frage ist...

    Es wurde nicht inseriert.

    Ist der Preis für das Angebot und die ortlichen Verhältnisse korrekt?

    Hast Du den Mietvertrag von zukünftigen Vormieter gesehen?

    Die Mieterhöhung hätte wohl mit der (alljährlichen) NK-Rechnung nichts zu tun.

    Hat es ev. mit den A-Konto für NK zu tun?

    Für eine Mieterhöhung könnte nur der jetzige Mieter reklamieren.

    Mit der Erhöhung-In Frage Stellung glaube ich kaum, dass Du etwas dagegen etwas erreichen kannst. (Wenn Du diese Wohnung willst)

    Du sprichst vom ersten Quartal 2011, also ab Januar 2011?

    Hast Du selbst ein Nachmieter, gefunden? Da der Einzug in dieser Zeit nicht üblich ist.. und denn könnte es bis April noch teuer werden.

    Sonst > weiter suchen!

    Grüsse. mu

  • Als Vermieter kann man es ja Probieren. Es gibt einfach Leute, die kriegen den Hals nie voll genug.

    Da gibt es einfach nur eines: Wenn Sie die Wohnung unbedingt wollen, den Mietvertrag unterschreiben und dann sofort bei der Mietschlichtungsstelle den Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten.

    Wenn ihr Anliegen Erfolg hat, kriegen Sie Kündigungsschutz. Eine Rachekündigung wäre missbräuchlich.

    Allerdings werden Sie sich beim Vermieter nicht gerade beliebt machen...

    Am Rande sei noch vermerkt: Gottlob gibt es noch die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Haus auch zu kaufen. Da hat man all diese ärgerlichen Begleiterscheinungen, die das Mieterleben so mit sich bringt, definitiv nicht mehr. Wenn ich so sehe, dass eine ganz gewöhnliche Mietwohnung so mal locker 1800 Franken pro Monat kostet, ohne Nebenkosten und Garage, bin ich froh, vor zwanzig Jahren den Sprung zum Eigentümer gewagt zu haben. Langfristig ist kaufen immer billiger als Mieten. Heute ist die Hütte abgezahlt und ich wohne, abgesehen von den Heizkosten praktisch gratis.

    Gruss

    Rolf.

  • Völu, lassen Sie sich den Mietaufschlag erklären. Dann vergleichen Sie die neue Miete mit der Ortsüblichkeit. Das heisst, erkundigen Sie sich in der Gegend / im Quartier über andere vergleichbare Wohnungsmieten.

    Lassen Sie sich die Wohnung durch den Aufschlag nicht vergällen. Wägen Sie Pro und Kontra sorgfältig ab. Es geht ja schliesslich um ein Stück Zukunft. Lassen Sie sich eventuell genauere Informationen über die Nebenkosten geben.

    Der Vermieter möchte natürlich möglichst gut vermieten. Das ist nicht schwer zu verstehen. Wenn er sich für Sie entschieden hat, würdigt er einige positive Fakten. Das ist Ihr Verhandlungskapital; dadurch haben Sie auch gewisses Verhandlungsgewicht. Lassen Sie das nicht ganz ausser Acht. Denn nebst einem guten Profit, sucht der Vermieter auch Mieter, von denen er sich ein problemloses Mietverhältnis erhofft.

    Es gibt ein Mieterschutzgesetz, das missbräuchliche Mieten im Fokus hat. Wenn aber der Vermieter im Vergleich der Ortsüblichkeit liegt, besteht kaum eine Chance auf Erfolg. Der Mietzins darf durchaus auch etwas über der Ortsüblichkeit liegen – damit ist er noch immer nicht missbräuchlich.

    Vergleichen Sie hierzu Art. 269 a OR. Ein Mietzinsaufschlag muss auch nicht zwingend durch kürzlich vorgenommene (wertvermehrende) Renovationen begründet werden. Es können durchaus auch längst fällige Anpassungen (Teuerung etc.) zu Grunde liegen oder eben eine Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit. Zudem kommt es sehr darauf an, in welchem Kanton resp. Region das Mietobjekt liegt.

    Die Sympathie des Vermieters würden Sie sich aber mit einer allfälligen Klage gründlich vermasseln – das hingegen ist garantiert. Letztlich ist es auch eine Frage Ihrer Ehrlichkeit, ob Sie allenfalls im Sinne @Rolfs Vorschlages handeln könnten.

    veritim

  • karhu,

    Ihr Vorschlag ist eines ehrlichen Menschen unwürdig. Ich bin masslos enttäuscht über Sie. Schade.

    Solches Vorgehen ist m.E. gegen Treu und Glauben; zudem vergällt es die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Wer ist denn in Ihrem Vorschlag der Hai?

    veritim

  • Besten dank für die vielen Antworten.



    Solches Vorgehen ist m.E. gegen Treu und Glauben; zudem vergällt es die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Wer ist denn in Ihrem Vorschlag der Hai?



    Der Inhaber des Gebäudes ist eine Grossbank. Von daher sehe ich ganz klar wer der Hai ist.

    Bei grossen Firmen sehe ich kein Problem eine aus meiner Sicht nicht gerechtfertigte Mietzinserhöhung anzufechten. Der Vermieter hat von mir auch meine Lohnnangaben in Frage gestellt und wollte diese bestätigt haben.

    Mu

    Einen Nachmieter für meine jetzige Wohnung muss ich nicht suchen.

    Ich versuche nochmals Kontakt aufzunehmen mit dem Vermieter und werde den Mietzins anfechten, falls Sie mir den Grund der Mietzinserhöhung nicht darlegen können.

    Die Bank für das Mietzinsdepot konnte ich bis jetzt immer selber bestimmen. Muss ich zu der Grossbank mit 0.nix Zins mein Depot anlegen?

    Grüsse

    Völu

  • Hallo Völu

    Du bist wohl fast wie ein "Fachman".

    Sieht so aus, als hättest Du (fast) alles im Griff.

    Finde ich gut!

    Von deinen Kompetenzen können sicher zukünftige Fragende etwas lernen.

    > Alles gut und viel Erfolg! mu

  • Hallo Völu

    Dein Vermieter darf ohne weiteres bei einem Vermieterwechsel den Mietzins anheben selbst ohne Renovation. Er darf sogar innerhalb eines Mehrfamilienhauses, für exakt gleiche Wohnobjekte verschiedene Mieten verlangen,ganz nach Symphatie. Es ist deine freie Entscheidung, ob du das Mietverhältnis antreten wirst. Die Miete anzufechten, bringt dir bloss Umtriebe und ein schlechtes Klima. Du bist ja auf die Erhöhung hingewiesen worden.

    Liebe Grüsse

    Sünneli

  • Der "ortsübliche Mietzins" ist der allergrösste Schwindel in unserer Mieterschutzgesetzgebung.

    Wir haben in den sechziger Jahren in der Grosstadt gewohnt und die Miete schlug jedes Jahr auf, obwohl nie das Geringste an der Wohnung renoviert wurde.

    Jedesmal hiess es "Anpassung an den ortsüblichen Mietzins".

    Reihum haben das alle so gemacht und jedesmal auf die Vergleichsmieten in der Nachbarschaft verwiesen. (5 identische 6-Familienhäuser nebeneinander, die aber 5 verschiedenen Eigentümern gehörten). Die Vermieter haben sich alle eine goldene Nase verdient mit der damals in der Hochkonjunktur herrschenden Wohnungsnot in den Städten.

    Gegen eine im Rahmen der Rendite von Obligationen oder Sparheften liegende Rendite eines Liegenschaftsbesitzers hat ja niemand etwas einzuwenden, es ist ja nicht verboten, mit Liegenschaften Geld zu verdienen, aber wenn man mit dem Trick, beim Mieterwechsel jedesmal aufzuschlagen und dann gleich um 10% die Zitrone noch etwas mehr auspressen will, hört bei mir der Spass auf. So etwas nenne ich Kasinokapitalismus, auch wenn es @ Veritim nicht passt.

    Leider hatte mein Vater nie den Mumm, die Erhöhungen anzufechten, weil er Angst hatte, aus der Wohnung geschmissen zu werden. Der Vermieter ist dann später als Millionär gestorben.

    Ein Aspekt ist noch ganz besonders zu beachten:

    Wenn reihum aufgeschlagen wird, steigt der Mietkostenindex und damit auch die Inflationsrate, ohne dass damit irgend ein volkswirtschaftlicher Nutzen verbunden ist, weil keine Renovationsarbeiten und damit Arbeitsplätze mit der Erhöhung verbunden sind.

    Wenn aber die Inflation den Franken über die Jahre schleichend entwertet, sind in den Mietwohnungen die Bewohner, welche Rentner sind, gleich dreifach bestraft:

    - Erstens schlägt die Miete auf, was weniger Geld für den übrigen Konsum übrig lässt und

    - zweitens bekommen sie im Laden immer weniger für ihr Geld und

    - wenn die Pensionskasse keinen Teuerungsausgleich leistet auf den Renten ist der Mieter dann gleich nochmals bestraft.

    Der bekannte Architekturhistoriker Hans Peter Bärtschi hat unter Anderem zu diesem Thema ein interessantes Buch geschrieben, worin er die Entwicklung im Gebiet Aussersihl der Stadt Zürich beschreibt. Diese Kostentreiberei dauert in Zürich nun schon zweihundert Jahre an und ist mitnichten eine Erfindung des 21. Jahrhunderts.

    Nachdem in Zürich die Westtangente ausser Betrieb genommen wurde, konnte man in den Zeitungen nicht etwa lesen, dass die Mieter über den jetzt nicht mehr vorhandenen Verkehrslärm glücklich seien, sondern die Leute haben sich sofort sehr besorgt gezeigt, dass dann die Mieten an der Weststrasse in die Höhe schiessen werden und sie diese höheren Mieten nicht mehr bezahlen könnten...

    Unter Berücksichtigung all dieser Umstände halte ich an meiner Meinung, diesen unsinnigen Aufschlägen den Riegel zu stossen mittels Einsprachen, v.a. wenn es sich beim Eigentümer um eine Grossbank handelt (dann erst recht!) fest und betone nochmals, auch wenn ich es in verschiedenen Postings schon mehrfach erwähnt habe, dass derjenige, welcher sich für den Eigenbedarf eine Wohnung oder ein Haus käuflich erwirbt, langfristig billiger fährt. Seine Amortisationszahlungen gehen dann eben auf sein Konto und nicht dasjenige eines Dritten. Er wohnt billiger und kann dann seinen Nachkommen einmal ein abbezahltes Haus vererben, wohingegen beim Mieter das Geld definitiv futsch ist.

    Politisch gesehen, wäre eine Verschärfung der Mietgesetzgebung durchaus wünschenswert. (Jetzt werden mich die "Rechten" zwar gleich köpfen...)

    - Begrenzung der Rendite von vermieteten Liegenschaften

    - Einführung einer reinen Kostenmiete, welche eine Überprüfung durch den Mieter erlaubt.

    - Aufschläge nur bei nachgewiesenen Kosten

    - Unterbindung der Grundstückspekulation durch Einführung einer Sperrfrist.

    - Verbot des Verkaufs an Ausländer (siehe Entwicklung im Tessin, Saanenland, Graubünden etc.)

    - Förderung von selbstbewohntem Eigentum durch Abschaffung des Eigenmietwertes.

    Dass so etwas durchaus funktioniert, zeigt die Öffentliche Hand. Die Wohnungen von Post, Swisscom, Bahn, Zoll und Militär sind durchschnittlich wesentlich billiger als vergleichbare Wohnungen von privaten Vermietern. Bei diesen öffentlichen Vermietern ist eben keinerlei Spekulation im Spiel.

    Gruss

    Rolf.

  • Hallo Völu

    Ich gehe davon aus, dass Du nicht Nachmieter eines vorzeitig gekündeten Mietvertrages bist. (Vertrags-Uebernahme)

    Also ist es eine Neu-Vermietung.

    Da ist es dem Vermieter freigestellt, die Wohnung 10% teurer anzubieten. Man kann sie nehmen oder verzichten.

    Es kann mir niemand verbieten, mein Häuschen für Fr. 5'000.-- pro Monat anzubieten. Nur, es werden alle verzichten!

    Die Sache mit dem ortsüblichen Mietzins, den Renovationen, den wertvermehrenden Installationen usw. betrifft eigentlich nur Aufschläge bei bestehenden Mietverhältnissen.

    Gruss

    Silvia

  • Hallo Völu

    Angebot und Nachfrage - Du hast eine passende Wohnung gefunden und kannst sie nehmen oder nicht.

    Da Du keinen ausserordentlich gekündigten Vertrag übernimmst und als direkter Nachmieter einspringst, liegt der Ball beim Vermieter.

    Er kann verlangen was er will und Du akzeptierst oder nicht. Es gibt 3-Zimmerwohnungen für viele tausend Franken die die meiste Zeit leer stehen. Und trotzdem lohnt es sich für den Vermieter.

    Anzufechten gibt es in Deinem Falle nichts, da Du keinen Vertrag mit dem Vermieter hast/hattest. Du kannst ihm lediglich vorschlagen nur einen gewissen Betrag dafür zahlen zu wollen und sehen was er macht.

  • Mu, wie kommen Sie auf die Idee, in Völu einen „Fachmann“ zu sehen? Ich habe eher das Gefühl, dass sie es völlig falsch angehen möchte.

    veritim

  • Völu, ich kann mit Menschen die ein Bankinstitut gleich als „Miethai“ empfinden nicht viel anfangen. Fast alle jene, die immer nach Ausnützung und „über den Tisch ziehen“ reden, denen immer alles ungerecht teuer erscheint, wären oft die schlimmsten Ausbeuter, wenn sie mal in die Lage des Anbieters kämen.

    Von einer Bank darf man annehmen, dass sie die Vermietung professionell betreibt und daher recht gut weiss, was sie darf und was nicht. Keine Regel ohne Ausnahme – versteht sich.

    Also nochmals: es ist m.E. Ihre moralische Pflicht zu bekunden, dass Sie den Mietzins überteuert finden, soweit Sie sich weiterhin für die Wohnung interessieren; oder aber Sie lassen das Geschäft und sagen sich (und auch der Bank): das ist mir dann doch zu teuer – nein danke.

    Zuerst „so tun als ob“ um nachher hinterhältig eine Klage anzustreben ist m.E. unfair, in gewisser Hinsicht auch unlauter. Ich kenne ein paar solcher Fälle – die Geschichten endeten meist unschön – nichts von glücklichen Mietern, und so. Wenn Sie Bankinstitute per se als unehrliche Geldgierige Institute ansehen, dann aber sollten Sie doch einen Deut besser sein, als das was Sie zu tiefst verurteilen.

    Vielleicht aber hatten Sie anfechten nicht richtig eingeordnet und darunter Preisverhandlung vor Vertragsabschluss gemeint. Das allerdings bleibt Ihnen unbenommen und hierzu, also für die ehrliche und offene Preisverhandlung, wünsche ich Ihnen von Herzen viel Erfolg.

    Das Gesetz schreibt nicht vor, wer die Bank für das Mietzinsdepot bestimmen darf. Es heisst, dass der Vermieter das Geld auf einem Konto, das auf den Namen es Kapitalgebers (meist der Mieter selbst) lautet, zu hinterlegen hätte. Der Akteur ist also eher der Vermieter. Der Hintergrund dieses Gesetzes kann einerseits die Rendite sein (Kapitalzins) anderseits wohl eher die beidseitige Unantastbarkeit des Kapitals. Es ist naheliegend, das Konto auf der Bank zu deponieren, die zugleich der Vermieter ist. Sie darf das Konto nicht anders verwalten, als wenn es auf einer andern Bank eröffnet würde!

    Hand aufs Herz: gehen wir von einem Depot von ca. 8‘000 aus: was bringt da ein Sparkonto auf Bank x gegenüber der vermietenden Bank? Vielleicht ein viertel Prozent? – also 20 Fr. im Jahr. Lohnt es sich, deshalb die Kopfhaut wund zu kratzen?

    veritim

  • @ Volü:

    > Wäre schön, wenn Du dich rückmelden würdest.

    Es ist es, wie Du dachtest/wolltest gegangen?

    @ Veritim

    Sorry, ich habe ihre Frage vom 10. des M. verpasst.

    " Mu, wie kommen Sie auf die Idee, in Völu einen „Fachmann“ zu sehen? Ich habe eher das Gefühl, dass sie es völlig falsch angehen möchte."

    Geschrieben an Volü hatte ich:

    "Du bist wohl fast wie ein "Fachman".

    Sieht so aus, als hättest Du (fast) alles im Griff.

    Finde ich gut!

    Von deinen Kompetenzen können sicher zukünftige Fragende etwas lernen."

    > Ich muss zugeben, dass mein Eintrag gegenüber Volü ein bisschen/ziemlich provokativ war.

    Da Fragen ohne Antwort blieben.

    (Die Miethöhe würde mir zwar immer noch interessieren. Smile)

    Seine "Selbst-Sicherheit" hat mir ein bisschen irritiert.

    Sein Einzugstermin wäre im 1. Quartal 2011.

    Volü hat Zeit.

    > Pas de panique, on n'est pas sur le Titanic!

    FG. mu

  • Ich habe den Vermiter kontaktiert. Er wollte an der Mietzinserhörung festhalten. Dementsprechend habe ich die Wohnung nun nicht genommen. Ich verzichte auf den Aufwand und das schlecht Blut den Mietzins nach dem Abschluss anzufechten.

    Mu 10% bleiben 10%. Der effektive Wert des Mietzins spielt Schlussendlich keine Rolle.

    Eisblock voraus!

  • Völu, da haben Sie sich wohl weise entschieden.

    Bleibt zu hoffen, dass Sie bald wieder an ein ideales Mietobjekt geraten, wo der Preis auch für Sie stimmt. Oftmals ist es sogar so, dass man zu späterer Zeit froh ist, das Vorherige nicht genommen zu haben.

    Ein Gedanke zwecks Selbstanalyse: angenommen, Sie hätten die Wohnung nicht zuerst zu einem niedrigeren Preis kennen gelernt. Könnte es sein, dass Sie die Wohnung dann zum heutigen Preis gemietet hätten und das durchaus in Ordnung gefunden hätten?

    Oftmals vermasselt man sich Chancen nur, weil man einen Aufschlag „ungerecht“ empfindet. Man grollt dem entgangenen Schnäppchen und lässt sich dadurch negativ beeinflussen. Das wäre schade.

    Wenn aber durch den Aufschlag die Bilanz nicht mehr aufging, hatten Sie gut entschieden.

    Alles Gute.

    veritim

  • Hallo Volü

    Vielen Dank für ihre /deine Rückmeldung!

    Ich denke,Sie werden sicher später, die passendere Wohnung finden.

    (Sicher bleiben die 10%, eben 10%. Ist klar.

    Mir nahm nur Wunder bei welcher "Preisebene"...)

    FG. mu