Hallo alle zusammen
Ich mache mir grosse Sorgen. Ich wohne im Tessin, hier ist Leinenpflicht. Ich besitze einen Appenzeller-Sennenhund Mischlingsrüde.
Es begann so : Ich war Spazieren und da habe ich meinen Hund zum Trinken freigelassen, was ich sonst nicht mache. Leider kam dann diese Bordeaux-Bulldogge die allgemein als Gefährlich gilt (sie hat schon zwei Hunde fast zu tode gebissen) Dier Hund hat meinen mehrmals and der Leine angegriffen und mein Hund mag den überhaupt nicht, hat auch Angst vor ihm.
Mein Hund hat dan die Dogge natürlich von weitem gesehen und bellte lautstark und wollte davonnrennen. Ich habe ihn gerufen, er kam auch zu mir jedoch schrien und pfiffen die Beitzer der Dogge ich soll meinen Hund an die Leine nehmen. Das machte meinen Hund neugierig und er rannte wieder los, bevor ich ihn fassen konnte.
Dann geschah es, die angeleinte Dogge biss meinen Hund, worauf der sich wehrte und ihn ebenfalls biss. Der Besitzer der Dogge schlug dermassen auf meinen Hund ein das dieser nicht losliess und noch aggressiver wurde. Ich weinte daneben und flehte ihn an meinen Hund aufzuhören zu schlagen. Aber er schlug weiterhin mit aller Kraft auf seine Augen und versuchte ihn loszureissen. Als er dann endlich mal aufgehört hatte, liess mein Hund sofort los und gehorchte mir aufs Wort.
Die Dogge hatte eine blutende Wunde über dem auge und sie liefen einfach davon. Am nächsten Tag suchte ich das Gespräch und sie meinten sie hätten auf eine Anzeige verzichtet, aber die Rechnung müsse ich bezahlen. Sie mussten Vollnarkose machen und nähen. Ich habe der Beitzerin meine Adresse gegeben.
Nur habe ich gelesen, das jeder Biss gemeldet wird...Ich bin nicht zum Tieratzt gegangen. Mein Hund hatt auch bisse und ein demoliertes Auge, weil der Beitzer so sehr zugeschlagen hat...
Mein Hund ist nicht aggressiv,das weiss ich,aber trotzdem wird der Tieratzt das nun melden? Auch wenn die Besitzer es verneint haben?
Ich habe Angst, das mein Hund eingeschläfert wird. Ich sehe meinen Fehler ja ein ihn ohne Leinde laufen zu lassen. Das werde ich nicht mehr tun.
Grüsse
Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen nachdem er angegriffen wurde...
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Ziam, also kurz: dein nicht angeleinter Hund hat einen anderen, angeleinten, angegriffen, und weil der sich wehrte, trägt er die Schuld? Im umgekehrten Fall also würdest du deinen Hund nicht zu schützen versuchen? Nun, eine ganz aggressive Antwort von mir: du bist wie 80% der Hundehalter, du hast deinen Hund nicht im Griff. Und was Spaziergänger ohne Hund alles hören müssen von solchen Hundehaltern, wenn so ein Köter auf sie zuspringt, bellt und die Zähne fletscht: ach, er ist doch so ein lieber, er will doch nur spielen und weitere solch einfältigen Sprüche. Und wenn ich, der schon zweimal gebissen wurde und Angst vor solchen Hunden habe, ganz höflich bitte, den Hund doch an die Leine zu nehmen, werde ich als unverständiger Hundehasser beschimpft. Das Problem sind nicht die Hunde, das Problem seid ihr, die unfähigen Hundehalter!!!
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Das war aber nicht meine Frage. Das ist überhaupt nicht objektiv beantwortet jetzt. Ich habe gefragt, ob der Tieratzt den Biss doch melden wird, auch wenn die Besitzer das nicht wollen!
Ausserdem ist ihre Dogge im Dorf ja bekannt weil sie mehrere Hunde zerbissen haben, darum wollten sie keine Anzeige, weil dann auch ihr Hund angeschaut wird.
Mein Hund hat übrigens noch nie Menschen gebissen, um das geht es auch nicht.
Aussderdem habe ich meinen Fehler ja eingesehen, ich finde es nur voll blöd das man den Hund mit schlägen dann noch mehr "aufheizt" Er hat seinen Hund nicht verteidigt, er hat ihn noch aggressiver gemacht. Leider wissen viele Menschen das nicht... -
ausserdem wurde was falsch verstanden: Mein Hund (ohne Leine) wurde zuerst von der Dogge (mit Leine) gebissen, worauf sich mein Hund wehrte und zurückbiss. Mein Hund war nicht aggressiv, der andere an der Leine ist der aggressive. Mein Hund wurde von dem mehrmals an der Leine angegriffen (also als beide an der Leine waren)
Aber spielt ja keine Rolle... -
Doch, spielt eine Rolle: alle hier Beteiligten sind als Hundehalter unfähig und solltet keine Hunde halten dürfen.
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Das sehen sie etwas eng, niemand hat sich bisher beschwert. Mein Hund gilt in den Hundeschulen und bei meinen Mitmenschen als lustig und freundlich und sehr gut erzogen. Klar gibt es einige knackpunkte wie seine Reizempfidlichkeit und die neigung zu bellen. Das liegt an seiner Rasse und ich versuche immer viel mit ihm zu trainieren.
Und mein Hund hätte auch den Menschen beissen können, der ihn so sehr verpügelt hat das mein Hund nun ein verletztes Auge hat. Hat er aber nicht getan. -
"Es begann so : Ich war Spazieren und da habe ich meinen Hund zum Trinken freigelassen, was ich sonst nicht mache".Typisch, alles schönreden. Fakt ist: du hast ihn trotz Leinenzwang laufen lassen. Dass das zum ersten Mal geschah, nimmt dir niemand ab. Ich hoffe für dich, dass der Vorfall nicht gemeldet wird und dem Hund nichts passiert, sonst bist du, und nur du dafür verantwortlich. Dein Hund kann ja nichts dafür, dass du unfähig bist, ihn richtig zu halten. Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen.
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Nein es wird nicht gemeldet, die Besitzer haben Angst weil ihr Hund mehrere verbissen hatte, darum machten sie es nicht.
Und es bringt nichts wenn du mich hier total zusammenscheisst, jeder Mensch macht fehler oder nicht?
Und nein, sonst habe ich ihn da nie freigelassen, nur in abgelegenen gebieten. Klar habe ich ihn mehrmals freigelassen, aber eben nie da.
Was wäre denn ein Hund nur an der Leine? Im Tierschutzgesetz steht ja das ein Hund jeden Tag eine Stunde freilauf braucht. Wie soll man denn das machen wenn man den Hund nirgens laufen lassen kann?
Mein Hund ist zudem noch ein Sennenhund, die rennen gerne weil sie gezüchtet wurden für die zusammentreibung von Herden. -.- -
Glück für deinen Hund. Und ich hoffe für ihn, dass du noch fähig wirst, ihn richtig zu halten.
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Ziam, bei allem Verständnis: Sie sind im Unrecht, was diese Begebenheit betrifft.
Wenn Ihr Appenzellermischling sich zu nahe an den angeleinten Hund heranwagte, hatte er wohl die Situation nicht richtig erkannt. Der Halter konnte seine Dogge schliesslich kaum stabil und damit wirklich zurückhalten. Da genügen ein paar Zentimeter nachgeben und der Biss sitzt! Dass sich Ihr Hund in der Folge ebenfalls zur Wehr setzte ist absolut natürlich.
Aber eben, hätten Sie Ihren Hund an der Leine gehalten, wäre alles kaum passiert. Ob Sie den Hund für nur kurze Zeit von der Leine lassen wollten, spielt eine untergeordnete Rolle. Im Verkehr dürfen Sie auch nicht einfach für eine kurze Zeit nicht aufpassen: die Folgen könnten fatal sein.
Die schlimmste Situation ist immer, wenn ein Hund angeleint ist und der andere frei, aber frech genug, dem angeleinten zu nahe zu kommen. Die Leine verleiht einem Hund zusätzliches Selbstvertrauen. Ein aggressiver Hund wird an der Leine meist noch aggressiver. Er ist in diesem Moment mit seinem Meister verbunden – das verleiht ihm zusätzliche Kampflust – je nach Rasse.
Die Situation, wie Sie sie schilderten ist sehr typisch. Durch das Gekreische der Beteiligen und womöglich drauflos dreschen, werden Hunde in Ihrer Kampfhitze angespornt – ganz sicher nicht beruhigt. In Hundeschulen werden Hunde, wenn sie „auf den Mann“ angesetzt werden, oftmals mit dosierten Schlägen angespornt. Sogar ansonsten eher etwas zu friedliche Hunde werden dadurch zu hitzigen Kämpfern.
Gut ist, dass Sie Ihren Hund nun nie mehr ohne Leine laufen lassen werden. Tun Sie sich und Ihrem Hund diesen Gefallen! Glauben Sie mir, Ihrem Hund ist es ziemlich egal, wie er mit Ihnen spazieren geht. Hauptsache er darf mit Ihnen zusammen draussen sein.
Wenn Sie ihm mehr Auslauf gönnen wollen, kaufen Sie eine (sehr) lange Kordelschnur, da liegen schnell mal 10-20 m drin. Zudem können Sie damit bestens gehorsam üben.
Ob nun Leinenzwang wirklich etwas mit „Artgerechter Haltung“ zu tun hat, sei dahingestellt. Sie erkennen aber an den andern Beiträgen deutlich, dass nicht alle Menschen eine gute Beziehung zu Hunden haben müssen. Denen muss man eben auch gerecht werden.
veritim -
Hallo
Ja also NIE MEHR würde ich ihn schon nicht von der Leine lassen, es gibt auch Gebiete wie die Hundewiese da darf man das auch offiziell. Die ist aber sehr weit weg. Nur meinem Hund ist es eben nicht egal, wie er spazieren geht...Er rennt total gerne und er braucht das auch sehr. Darum werde ich ihn an diesen Wiesen frei laufen lassen. Aber das mit der Schleppleine werde ich auf jedenfalls auch machen.
Aber ich sehe meinen Fehler ja schon ein, mit dem "kurz freilassen" zum Glück gab es jetzt keine Anzeige und wir konnten es so gut Regeln. -
Ja, ja, unser Onkel veritim
>>@ Ziam, bei allem Verständnis: Sie sind im Unrecht, was diese Begebenheit betrifft.
Einfach so - zack - entscheidet veritim einmal mehr, war Recht und Unrecht ist.
Der andere Hundehalter, weiss ja auch ganz genau, weshalb er keine Anzeige erstattet hat. Warum wohl?
>>Sie erkennen aber an den andern Beiträgen deutlich .....
Ich übernehme jetzt Deinen Stil: Damit hast Du bewiesen, dass Du nicht lesen kannst oder willst.
Das sind nicht einfach "andere" Beiträge, sondern ein blosser, nichtssagender Disput-Dialog zwischen ganzen 2 (zwei) Usern. Und daraus zieht veritim in gewohnter Manier wieder seine weisen Rückschlüsse.
Und darüber, was zwischen den beiden zitierten Stellen liegt, lacht sich jeder Hundekenner halbtot. Es zeigt ganz klar auf, dass Du kein Hundehalter bist und einen Hund noch nie näher als aus 500 m Distanz gesehen hast.
Ja, ja, unser Onkel veritim. -
Hallo,
@ Ziam:
rechtlich gesehen bist du im Unrecht, das weisst du auch,
und du hast leider kaum eine Chance, beweisen zu können, dass die angeleinte Dogge zuerst gebissen hat, jeder Richter wird davon ausgehen, dass die Beisserei hätte vermieden werden werden können, wenn dein Hund angeleint gewesen wäre.
Ich allerdings würde an deiner Stelle den Versuch machen, den Doggenbesitzern einen Vergleich vorzuschlagen:
Da sie offenbar nicht in der Lage sind, ihren Hund auch an der Leine unter Kontrolle zu haben, kommt jeder für die Verletzungen seines Hundes selbst auf, ansonsten müsstest du diesen Vorfall melden und erst Recht, weil die Dogge offenbar schon bekannt ist. Auf keinen Fall würde ich mir von den Doggenbesitzern drohen lassen, denn sie haben in jedem Fall Mitschuld!
@ Veritim:
ich würde dich gerne mal am anderen Ende der Leine mit einer 50-70kg schweren Dogge sehen, wenn die sich in den Kopf gesetzt hat, zubeissen zu wollen und losspurtet...;)
Da nützt auch keine Leine mehr, ich kann dir schwören, du fliegst nur noch so hinterher!
Und stoppen kann man den Hund nur durch absoluten Gehorsam bei Zuruf, denn gegen so ein Gewicht und so eine Kraft ist man im Zweifelsfall als normalgewichtiger Mensch machtlos!
Aber ich weiss, das Gesetz nimmt halt als gegeben an, dass ein Hund an der Leine unter Kontrolle ist...
>Der Halter konnte seine Dogge schliesslich kaum stabil und damit wirklich zurückhalten. Da genügen ein paar Zentimeter nachgeben und der Biss sitzt! Dass sich Ihr Hund in der Folge ebenfalls zur Wehr setzte ist absolut natürlich.
Aha, und was ist das???? Übersetzt gesagt, es genügt, meinen (aggressiven) Hund an die Leine zu nehmen und damit bin ich von allen Untaten freigesprochen?
Wenn sich ihm ein Kind nähert, er sich angegriffen fühlt und zubeisst, ist also der hundehalter im Recht, weil er den Hund an der Leine hatte????
Lieber Veritim, das kann es doch wirklich nicht sein!
Wenn ich meinen Hund nicht im Griff habe, er unsicher ist und leicht zur Verteidigung durch Angriff und Beissen neigt, braucht das Tier einen Maulkorb! Ob mit Leine oder ohne, aber deine Begründung leuchtet mir hier absolut nicht ein!
>In Hundeschulen werden Hunde, wenn sie „auf den Mann“ >angesetzt werden, oftmals mit dosierten Schlägen >angespornt. Sogar ansonsten eher etwas zu friedliche Hunde >werden dadurch zu hitzigen Kämpfern.
Ja aber um Himmelswillen!!! Solche Methoden gab es vielleicht vor 50 Jahren, aber heute wird kein Hund mehr durch Schläge zu irgendetwas "angespornt" sondern man nützt die natürlichen Instinkte des Hundes und arbeitet vor allem mit Lob, anstatt mit Bestrafung und schon gar nicht mehr mit Prügel!!!...
@ Ziam, habe erst jetzt gelesen, dass die Sache offenbar geregelt wurde.
Lass dich dabei einfach nicht über den Tisch ziehen!
Die Doggenbesitzer sind nicht weniger unschuldig als du! Solche Dinge sollten in einem Vergleich enden, jeder bezahlt den eigenen Schaden und zieht (hoffentlich) seine persönlichen Lehren draus...;)
VG, Semoi -
Noch ein Nachtrag:
Ein gut erzogener Hund kümmert sich nicht die Bohne um andere Hunde, sondern läuft bei Fuss, wenn Frauchen oder Herrchen das je nach Situation für nötig befinden, egal ob der eigene oder der andere Hund an der Leine ist...!
Die Leinenführung entlässt den Hundehalter jedenfalls nicht aus der Gehorsamspflicht und ist auch niemals eine Entschuldigung oder gar Rechtfertigung für das Falschverhalten des Hundes!
VG, Semoi -
@Semoi, erstens ist in meinem Beitrag nichts von Entschuldigung für den Hundehalter der Dogge zu finden – im Gegenteil! – und zweitens, wenn Sie richtig lesen, schreibe ich von den Schlägen nicht als Bestrafung (was soll diese unsinnige Interpretation?) – sondern von der üblichen Methode, um Hunde zu prüfen, ob sie sich bei (massiver) Gegenwehr - zB. durch Schläge - abwehren lassen.
Ihre Meinung über die Verantwortung über den Leinenzwang hinaus, teile ich in vollem Umfang, jene betreffend Maulkorb bedingt. Als Hundehalter habe ich meinen Hund – ungeachtet ob angeleint oder nicht - unter Kontrolle zu haben. Sonst sollte ich besser auf eine Hundehaltung verzichten.
Wer sich eine Bulldogge oder Bordeauxdogge hält, sollte über spezielle Kenntnisse im Umgang mit solchen Rassen verfügen. Vor allem muss deren nicht zu unterschätzende Eigenwilligkeit beachtet werden.
Leider sehe ich aus @Ziams Antwort, dass, sobald die erste Angst über einen allfälligen Verlust ihres „Freundes“ verflogen ist, das anfängliche „Gelübte“ gleich mal relativiert wird.
Ihrer Darlegung in diesem Fall muss ich entgegenhalten, dass dem Hundehalter der Dogge rechtlich kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Wenn der wildgewordene, kläffende Appenzeller-Mischling auf die Dogge losrennt und diesen „angreift“ und damit die Dogge provoziert, kann es eben schon heikel werden.
Ich hatte aber durchscheinen lassen, das nicht mal erwiesen sei, dass die Dogge wirklich bestmöglich zurückgehalten wurde. Dass aber der Dogge - Halter auf den Appenzeller einschlug scheint mir verfehlt, weil er ihn dadurch noch mehr in Rage brachte.
Und – was durchaus zu beachten ist – bis anhin hörten wir nur eine Seite! Was ist wahr, was nicht? Was war genau so und was vielleicht doch etwas anders? Schnell mal wird über gewisse Rassen gemunkelt und Horrorgeschichten erzählt. Die müssen nicht immer zutreffen.
@Semoi, wie kommen Sie auf 50-70 kg? Wir wissen ja nicht einmal genau um welche Rasse es sich wirklich handelt: um eine Bulldogge oder eine Bordeaux-Dogge? Ob Weibchen oder Rüde. Noch weniger wie alt der Hund sein soll.
veritim -
@veritim
auf die 50-70kg (Mittelmass) kam ich, weil schon eine Bordeauxdogge mind. 45kg hat, deutsche Doggen erreichen 90kg,
Bulldoggen so um die 40?
Wir haben wohl beide etwas viel hineingelesen
>Aber eben, hätten Sie Ihren Hund an der Leine gehalten, >wäre alles kaum passiert.
Auch das ist pure Interpretation..., niemand weiss im Nachhinein, ob es nicht trotzdem eine Rauferei gegeben hätte!
Rechtlich ist Ziam absolut im Unrecht, das habe ich auch nicht bestritten! Was ich anzweifle, ist die scheuklappenartige Sichtweise der Gesetzgebung!
Mal abgesehen davon, ob Ziams Darstellung nun richtig ist oder "hundehalterisch schön gefärbt", ist grundsätzlich derjenige der Esel, der seinen Hund trotz Leinenschild frei laufen lässt. Das ist auch richtig so.
Ich wollte darauf hinweisen, dass das Gesetz leider nicht genug berücksichtigt, ob der Hundehalter den Hund an der Leine auch mit Leine im Griff hat. Es passieren leider noch immer zuviele Zwischenfälle mit beisserischen Hunden, deren Halter als Alibi die Leine vorschieben und damit sind sie aus dem Schneider!
@ Ziam:
Die Meldepflicht für den Tierarzt besteht grundsätzlich, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Alles andere ist relativ und hängt von der Einschätzung des Tierarztes ab, ob er z.B. Grund zur Annahme hat, dass hier ein grundloser und aggressiver Angriff vorgelegen hat.
Ob er das melden wird, hängt sicher auch davon ab, ob der Geschädigte Anzeige erstatten will oder nicht.
In deinem Fall wird der Halter das nicht tun, also kannst du davon ausgehen, dass der Tierarzt das als eine "normale Rauferei" unter Hunden abhaken wird. Auch wenn es vielleicht nicht ganz normal ist, aber Raufereien mit Beissereien unter Hunden lassen sich nicht immer vermeiden.
@ Lüthi Ernst:
Ich kann Deine Haltung verstehen, aber Tiere sind keine Maschinen! Sie werden uns nicht fix und fertig in die Hand gegeben, sondern der Halter muss sie erziehen und verstehen lernen, um sie führen zu können.
Und jeder Hund hat ein eigenes Wesen, einen eigenen Charakter! Die ganze Theorie nützt nichts, wenn sie nicht dem Wesen und Charakter des Hundes angepasst ist.
Hier zu sagen, der Hundehalter ist einfach nicht fähig, ist nicht fair! Der Hundehalter lernt mit dem Hund, und zwar jedesmal neu, weil jeder Hund anders und ein Individuum ist und vor allem Junghunde erst erzogen werden müssen.
Gruss, Semoi -
@Semoi
OK, mit einer Gewichtangabe 40 – 50 kg bin ich einverstanden. Es gibt tatsächlich auch Bordeauxdoggen um die 70kg, extrem starke (Zucht)Rüden. Wir wollen aber den Hund in der Geschichte nicht grösser erscheinen lassen. Vielleicht war es ein halbwüchsiges Weibchen von 30 Kg.
Sie schreiben die Leine betreffend: Auch das ist pure Interpretation..., niemand weiss im Nachhinein, ob es nicht trotzdem eine Rauferei gegeben hätte!
Soweit richtig, wenn man die an den Leinen gehaltenen Hunde trotz Gebell und fletschenden Zähnen zu nahe aneinander schnuppern lässt…..
Mit der Unzulänglichkeit der Gesetzgebung bin ich einverstanden; das ist leider in fast allen Rechtsbereichen nicht besser. Das Gesetz kann eben generell mit Individualitäten nicht umgehen.
Ihr Hinweis zu @luethi ernst ist soweit richtig. Wobei selbst fixfertige Maschinen ihre Tücken haben. Nur, bei der Technik akzeptiert man viel eher Fehler als bei Menschen und Tieren….. leider.
veritim -
Jetzt ist veritim sozusagen auf den Hund gekommen ....
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@ xeno,
Jetzt ist veritim sozusagen auf den Hund gekommen ....
???
Ich denke, veritim und ich haben gerade ganz gut gegenseitige Missverständnisse gerade gerückt!
Deshalb finde ich solchen Spott absolut unnötig und daneben.
Semoi -
@ semoi
>>Deshalb finde ich solchen Spott absolut unnötig und daneben.
Nein, finde ich nicht. Dass Du Hundehalter sein dürftest und/oder von Hunden etwas verstehst, geht aus Deinen Postings hervor, meine ich.
Bei veritim ist dies nicht der Fall.
Somit hat von Euch Beiden nur DU gegenseitige Missverständnisse etwas gerade gerückt.
Wirklich daneben ist hingegen Deine Aggression gegen mich. Was habe ich denn DIR angetan?
Als Forumsbeteiligte muss man eben eine dicke Haut haben, besonders hier, wo trotz schönschreiberischer Netiquette alles zugelassen wird.
Also, semoi, bitte nicht so sensibel, vor allem dann nicht, wenn es nicht an Deine Adresse gerichtet ist. Zudem gibt es neben dem was Du Spott nennst, auch noch Ironie. Aber es ist mir wirklich zu dumm, dann jedesmal noch zu ergänzen: "Achtung Ironie"!
Darum schliesse ich ausnahmsweise, aber wirklich nur ganz ausnahmsweise mit der von veritim x-fach angewandten Floskel:
"Man muss halt eben auch zwischen den Zeilen lesen können oder wollen."
xeno