Hallo
nach ganzen 3 1/2 Jahren Abklärung und einer falschen Borderlinediagnose kam jetzt endlich ans Licht das ich das Asperger-Syndrom habe.
Ich wurde getestet und Untersucht, meine Eltern wurden befragt.
Jetzt bekomme ich eine angemessene Therapie und laut meiner neuen IV-Gutachterin auch eine Rente.
Doch ich erinnere mich an diese "Abtretungserklärung" die mir das Sozialamt damals aufgezwungen hatte.
Darin stand, das das ganze Geld ans Sozialamt geht.
Kurz um zu erklären: von den 3 1/2 Jahren wurde ich ein Jahr vom Sozialamt unterstützt, danach musste mein Konkubinat alle Kosten für mich übernehmen.
Ich frage mich ob ich nun einen Fehler gemacht habe weil ich das unter Druck unterschrieben habe.
Ausserdem bekomme ich doch nur 2 1/2 Jahre rückwirkend Rente und nicht die vollen 3 1/2 Jahre weil es ja noch ein Wartejahr gibt.
Ist es nicht so, das das Sozialamt sich gar nichts nehmen darf da sie mich ja genau im Wartejahr unterstützten (für dieses Jahr bekomme ich ja nichts rückwirkend) oder dürfen sie sich trotzdem Geld nehmen.
weiss das jemand?
IV-Rente und Abtretungserklärung Sozialamt
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Hallo liebe Ziam
Das freut mich für Dich, dass es mit der IV nun endlich geklappt hat.
Beim Sozialamt musst Du diese "Abtretungserklärung" eigentlich immer unterzeichnen, wenn Du IV-Angemeldet bist. Es ist völlig normal, dass wenn eine rückwirkende IV-Rente dann kommt, das Sozialamt Dir dann für diese Zeit eigentlich nur sowas wie Vorschlussgelder gegeben hat, weil die IV-Rente noch nicht da ist.
Also würde das Sozialamt sein Geld bei der IV nicht zurückfordern, hättest Du sonst für diese Zeit eine "Doppelzahlung" bekommen, nämlich vom Sozialamt UND die IV-Rente.
Das Ganze läuft auf einer rechtlichen Basis, also selbst wenn Du NICHT unterschrieben hättest, dann darf das Sozialamt die Verrechnung mit der IV vornehmen.
Aber ... jetzt kommt das grosse Aber: Das gilt natürlich nur für die obengenannte "Logik" wegen der Doppelzahlung, damit es die nicht gibt.
Wenn es jetzt so ist, dass sich die rückwirkende IV-Rente in jenem Jahr, wo Du Sozialhilfe bezogen hast, NICHT mit den Sozialhilfeleistungen kreuzt (wo es also gar keine Doppelzahlung gegeben hat), dann darf das Sozialamt diese Verrechnung NICHT vornehmen.
Oder anders gesagt, wenn in jenem Jahr, wo Du Sozialhilfe bezogen hast, gerade die einjährige Wartefrist der IV-Rente war, und Du für jenes Jahr rückwirkend keine IV-Rente bekommen hast, sondern erst NACH der Sozialamtzeit, dann wäre das nicht die übliche "Abtretung/Verrechnung" mit der IV, was das Sozialamt da macht. Denn dann verlangt das Sozialamt eine ganz gewöhnliche "Rückforderung" der Sozialhilfegelder von Dir, wie wenn die IV-Gelder ein "Vermögen" wären. - Und hier kannst Du Dich sicherlich im Nachhinein noch rechtlich wehren, denn dann hättest Du auch einen Vermögensfreibetrag (gemäss EL sind's ca. Fr. 34'000.-) zugute.
Prüfe es vielleicht nochmal genau mit den Daten, von wann bis wann genau die Sozialhilfeleistung statt fand. (Sobald sich aber noch ein oder zwei Monate mit der IV-Rente kreuzen, dann darf das Sozialamt dies noch mit der IV verrechnen.)
Ist es tatsächlich so, dass sich die Sozialhilfeleistung nicht mit der IV-Rente kreuzt, dann kannst Du Dich hier noch wehren.
Hat das Sozialamt die Verrechnung schon einkassiert? Wenn dem so wäre, dann wende Dich mal direkt an die IV, und erklär denen das. (Die IV ist ja sicherlich auch nicht damit einverstanden, wenn das Sozialamt von ihnen Leistungen zurückfordert, die nicht berechtigt sind.)
Wenn's heikel wird, wende Dich an eine Rechtsberatung. Und erwähne dort klar den Vermögensfreibetrag, den Du alllenfalls zu Gute hast. - Vielleicht gibt es dann nachträglich wieder eine Korrektur.
Liebe Grüsse soweit
Nike