Schikane vom Steueramt?

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  • Hallo zusammen!

    Bin ich überempfindlich oder ist das Schikane? Es geht um die Veranlagung für 2008:

    1) Ich musste im Dezember 2009 bei Schnee (!)zwecks Kilometerkontrolle mit dem Motorrad beim Steueramt vorstellig werden. Die Frist war nur eine Woche.

    2) Der Leiter des Steueramts hat mir die Abzüge für die Fahrkilometer und die Weiterbildung telefonisch zugesagt. Nun erhalte ich 10 Monate nach seiner Zusage die Meldung vom Steueramt, dass die Kommission die Zusage nicht teilt. Nun muss ich weitere Unterlagen einreichen.

    Darf der Leiter des Steueramts Aussagen machen, welche nicht von der Kommission abgesegnet sind? Wieviel muss ich mir vom Steueramt gefallen lassen? Wie kann ich mich wehren?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo Mupli

    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe Einsprache gegen die Veranlagung erhoben direkt beim Steueramt. Können Sie mir sagen, wie das Vorgehen bei einer Einsprache vor dem Steuergericht ist? Oder ist das dasselbe?

    Vielen Dank.

  • Nikem,

    vielmals versteht man eine positive Stellungnahme zu verbindlich. Zudem kann / darf der Vorsteher nicht über die Steuerkommission hinweg entscheiden. Wenn er wirklich zusagte, können Sie ihm das vorwerfen – Ihnen bringt es aber im Resultat nichts. Versuchen Sie in einer allfälligen Stellungnahme (Verhandlung) statt eines Vorwurfs eher seine positive Einstellung zu Ihren Abzügen (und Angaben) einzubringen. Ohne anzuklagen! Aufdrehen können Sie noch immer - wenn es sich denn überhaupt lohnt.

    Soweit Sie die Auslagen und Fahrkilometer darlegen können haben Sie gute Karten. Oftmals läuft es auf einen Vergleich hinaus. Mit den Abzügen sollten Sie auf dem Boden bleiben.

    Ich persönlich schüttle immer wieder den Kopf, wenn ich erlebe, wie die Steuerbehörden kleine Fische mit solchen Lappalien bedrängen und den Vermögenden Steuergeschenke zubilligen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

    veritim

  • @ Mupli

    Vielen Dank für die Hilfe.

    @ veritim

    Ja, da haben Sie leider recht. Ich habe die Zusage als verbindlich verstanden, da sie vom Steuerleiter direkt kam.

    Ich ärgere mich auch weniger über die Veranlagung als über das Verhalten des Steueramtes. Aber wie Sie sagen, dagegen kann ich kaum etwas tun.

    @ alle

    Ich bin vor einigen Wochen umgezogen, die Steuererklärung für 2010 geht an die neue Gemeinde. Ich habe Bedenken, dass es mit der neuen Gemeinde gleich anstrengend weiter geht, da meine Unterlagen ja an die neue Gemeinde weiter gereicht werden. Was meinen Sie dazu? Die alte Gemeinde hat schon den Ruf, dass das Steueramt mühsam ist. Nun habe ich aber Angst, dass die neue Gemeinde aufgrund des hin und her auch so kompliziert ist.

    Leider habe ich auch zu wenig Unterlagen, um die Fahrkilometer zu beweisen. Es war mir nicht bewusst, dass ich alle Quittungen etc. behalten muss. Daraus habe ich aber gelernt und behalte jetzt jedes Zettelchen.

    Ich habe mir schon überlegt, die Einsprache zurück zu ziehen, da ich keine Nerven mehr habe. Ich weiss aber nicht, ob die Schikane dann weiter geht, weil der Rückzug der Einsprache als Schuldeingeständnis gesehen werden könnte.

    Generell die Frage: Bin ich zu empfindlich und geht es den meisten so mit dem Steueramt oder werde ich wirklich schikaniert? Ich bekomme von allen Seiten Tipps und Meinungen und weiss gar nicht mehr, was ich glauben soll. Einige raten mir, eine Aufsichtsbeschwerde zu machen. Aber ist man dann nicht noch mehr im Visier und hat erst recht Probleme?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Nikem,

    ich an Ihrer Stelle würde die Einsprache nicht zurück ziehen. In ersetr Instanz kostet Soie das Verfahren nichts.

    Sie haben sicher die Möglichkeit, mit logischen Darlegungen und Erklärungen Ihren Aufwand glaubhaft zu machen (Excel-Tabelle). Sie können auch die aktuellen Beweise (Auslagen) als Plausibilität für vergangene Ausgaben heranziehen.

    Alles was Sie bei diesem Steueramt erreichen, kann Ihnen bei der neuen Gemeinde vielleicht mal hilfreich sein. Sie arbeiten also nicht nur für den Augenblick und Vergangenheit sondern gewissermassen auch für die Zukunft. So gesehen kann sich der Aufwand durchaus lohnen.

    veritim

  • Hallo zusammen

    Vor zwei Wochen habe ich die Unterlagen, welche das Steueramt zur Ergänzung und Beurteilung meiner Einsprache verlangt hat, per Einschreiben abgeschickt. Nun warte ich auf die Reaktion und möchte mich gerne vobereiten, falls die Einsprache noch immer abgelehnt wird:

    1) Lohnt sich das Rekurs-Verfahren? Es geht um ca. CHF 3000.-, welche ich mehr an Steuern bezahlen müsste, wenn die Einsprache abgelehnt wird.

    2) Ist eine Ausichtsbeschwerde sinnvoll oder mache ich die Situation nur schlimmer? Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass die Steuerkommissiomärin der Gemeinde für die Schwierigkeiten verantwortlich ist. Sogar die Treuhänder aus der Region bestätigen dies. Darf eine einzelne Person soviel Einfluss ausüben?

    Dann habe ich habe die provisorischen Steuern für 2010 schon bezahlt noch in der alten Gemeinde. Nun kam der Standardbrief vor ca. drei Wochen, dass ich den Betrag zurück erhalte und in der neuen Gemeinde die Steuern einzahlen muss. Die neue Rechnung ist noch nicht gekommen, aber das Geld von der alten Gemeinde fehlt mir auch noch. Ich habe die Steuerrechnung von 2008 + 2009 gemäss Veranlagung 2008 und provisorische Rechnung 2009 bezahlt, welche beide ohne die Abzüge berechnet waren. Ich schulde dem Steueramt also kein Geld mehr. Im Gegenteil, wenn die Einsprache gut geheissen wird, bekomme ich retour.

    Wie lange dauert es erfahrungsgemäss bis die Steuern zurück bezahlt werden, wenn mann umzieht? Darf das Steueramt den Betrag behalten, bis das Verfahren abgeschlossen ist?

    Vielen Dnak für eure Hilfe!

    Liebe Grüsse, Nikem